Zum Inhalt springen

fussi obi beim achteck


6.8_NoGravel
 Teilen

Empfohlene Beiträge

Bei einer Stopptafel wissen Andere Verkehrsteilnehmer ja nicht das du (wenn du deinen Fuß

nicht abstellst) tatsächlich stehst (also "STVO-theoretisch" eben:rolleyes:).

 

Bei einer Ampel hast du und jeder andere aber ein definitives Signal, also rot bzw. grün. Von

dem her sollte es bei in Betrieb befindlichen Ampeln egal sein.

 

erst recht, wenn sich neben dem Schild vier Polizisten und eine Radarpistole langweilen.

Weil sie auf Frühverkehr warten, der - ferienbedingt - nicht kommt

Irgendwie passt das für Wien.....

Bearbeitet von Flo
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Bei einer Stopptafel wissen Andere Verkehrsteilnehmer ja nicht das du (wenn du deinen Fuß

nicht abstellst) tatsächlich stehst (also "STVO-theoretisch" eben:rolleyes:).

 

hab noch keinen autofahrer gesehen der die tür aufmacht und ein bein rausstellt

wie kann ich wissen ob der nicht auch gleich wieder gas gibt

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Sollte da nicht der Vertrauensgrundsatz gelten?

 

immer sieht ma ned von jeder stelle aus, ob der andere a stopp- vorrang_gebn- oder gar ka tafel hat. durchs sichtbare stehn bleibn verzichtet er jedenfalls offensichtlich auf jeden möglichen vorrang.

 

hab noch keinen autofahrer gesehen der die tür aufmacht und ein bein rausstellt

wie kann ich wissen ob der nicht auch gleich wieder gas gibt

 

haha, 6 postings bis zum ersten: "bitte aber die autofahrer tun auch..." :rofl:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

STVO §52 sagt uns dazu:

 

24. „HALT“

Dieses Zeichen ordnet an, dass vor einer Kreuzung anzuhalten und gemäß § 19 Abs. 4 Vorrang zu geben ist. Fehlt eine Bodenmarkierung oder ist sie nicht sichtbar, so ist das Fahrzeug an einer Stelle anzuhalten, von der aus gute Übersicht besteht. Das Zeichen ist vor allem vor solchen Kreuzungen anzubringen, die besonders gefährlich sind und an denen die Lenker von Fahrzeugen die Verkehrslage in der Regel nur dann richtig beurteilen können, wenn sie anhalten. Ob und in welcher Entfernung es vor schienengleichen Eisenbahnübergängen anzubringen ist, ergibt sich aus den eisenbahnrechtlichen Vorschriften.

 

Über eine bestimmte Anzahl von Füssen, die dabei den Boden berühren müssen, kann ich da leider nichts finden.

Hat jemand vielleicht eine bessere Quelle?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

STVO §52 sagt uns dazu:

 

24. „HALT“

Dieses Zeichen ordnet an, dass vor einer Kreuzung anzuhalten und gemäß § 19 Abs. 4 Vorrang zu geben ist. Fehlt eine Bodenmarkierung oder ist sie nicht sichtbar, so ist das Fahrzeug an einer Stelle anzuhalten, von der aus gute Übersicht besteht. Das Zeichen ist vor allem vor solchen Kreuzungen anzubringen, die besonders gefährlich sind und an denen die Lenker von Fahrzeugen die Verkehrslage in der Regel nur dann richtig beurteilen können, wenn sie anhalten. Ob und in welcher Entfernung es vor schienengleichen Eisenbahnübergängen anzubringen ist, ergibt sich aus den eisenbahnrechtlichen Vorschriften.

 

Über eine bestimmte Anzahl von Füssen, die dabei den Boden berühren müssen, kann ich da leider nichts finden.

Hat jemand vielleicht eine bessere Quelle?

 

http://lobby.ig-fahrrad.org/was-heisst-stop-bei-stop-eigentlich/

..ein bissl runterscrollen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

 Teilen

×
×
  • Neu erstellen...