Max Geschrieben 16. November 2006 Teilen Geschrieben 16. November 2006 Was ich mich gerade gefragt hbe: Wie machen das eigentlich "Halb-Profis", die mit *Hausnummer* 2 Tage/Woche angestellt sind und dazu noch div. Sponsorgelder (zb von Hervis, siehe Ironman Team Austria) bekommen? Durch die Anstellung ist er sozialversichert, wird wohl aber kaum mehr als 7.000,- p.a. verdienen. Wenn dann noch dazu 7.000,- an Sponsorgeldern dazu kommt, wird er das doch wohl versteuern müssen, oder? Das habe ich hier gefunden: "Nach diesem Erlaß werden 25% der Welteinnahmen des betreffenden Sportlers in Österreich der Einkommen - und Umsatzsteuer unterworfen, wobei 100 % der Einkünfte zur Ermittlung des Einkommensteuersatzes (Progressionsvorbehalt) herangezogen werden und keine Anrechnung ausländischer Steuern erfolgt." Aber wie läuft das dann zB mit dem Freibetrag, den ein Angestellter dazuverdienen darf?!? Und noch was: Wenn einer von denen zB beim IMA Top-5 fährt und entsprechend Kohle bekommt, wird er die doch auch versteuern müssen oder? Wirklich viel kann da ja nimmer überbleiben, so wie ich den Grasser Heinzi einschätze Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast eleon Geschrieben 16. November 2006 Teilen Geschrieben 16. November 2006 oisa.... frueher wie ich noch jung war war das so: saemtliches direktes sponsoring muss als "sonstiges einkommen" deklariert werden. ist somit der einkommenssteuer zu unterwerfen. da du Im moment noch zu geringe betraege kassierst brauchst jedoch keine ust ausweisen ausser die sponsoren fuehren sie aus. sozialversicherung rennt eh ueber die mama brauchst also auch net bedenken. eventuell wirds knapp mit der kinderbeihilfe. ich hab damals keine mehr bekommen. hab aber gehoert dass sich da einiges geaendert hat. sprich aber beim steuerberater vor. auf jedenfall ist eine ein/ausgangsrechnung dienlich eventuell eine stnr fuer sportler dann kann den ganzen sportschrott den du fuer deinen "nebenberuf" brauchst absetzen (aehnlich fitnesstrainer und so). saemtliche info ohne gewaehr weil aus anno schnee denke mal dass es nimmer ganz so leicht ist als semiprofi durch steuerloecher zu schluepfen nur eins ist fix: gib grasser heinzi keine chance Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
tschiffi Geschrieben 16. November 2006 Teilen Geschrieben 16. November 2006 @Familienbeihilfe/ZUverdienstgrenzen usw: Lohnsteuerbemessungsgrundlage darf 8725 Euro / Jahr nicht überschreiten (und du musst studieren, sub 27 sein bla bla) 13+14 zählen da nicht dazu oisa.... frueher wie ich noch jung war war das so: saemtliches direktes sponsoring muss als "sonstiges einkommen" deklariert werden. ist somit der einkommenssteuer zu unterwerfen. da du Im moment noch zu geringe betraege kassierst brauchst jedoch keine ust ausweisen ausser die sponsoren fuehren sie aus. sozialversicherung rennt eh ueber die mama brauchst also auch net bedenken. eventuell wirds knapp mit der kinderbeihilfe. ich hab damals keine mehr bekommen. hab aber gehoert dass sich da einiges geaendert hat. sprich aber beim steuerberater vor. auf jedenfall ist eine ein/ausgangsrechnung dienlich eventuell eine stnr fuer sportler dann kann den ganzen sportschrott den du fuer deinen "nebenberuf" brauchst absetzen (aehnlich fitnesstrainer und so). saemtliche info ohne gewaehr weil aus anno schnee denke mal dass es nimmer ganz so leicht ist als semiprofi durch steuerloecher zu schluepfen nur eins ist fix: gib grasser heinzi keine chance Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast eleon Geschrieben 16. November 2006 Teilen Geschrieben 16. November 2006 plan b: du heiratest isa sie kassiert dann deine kinderbeihilfe dann schnell ein kind kriegen noch mehr kinderbeihilfe ausserdem seids dann drei leut und koennts einen verein gruenden die sponsoren zahlen dann brav an den verein der verein kommt dann fuer dein sportlerleben auf und der grasser kann durch die fingern schaun Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
valley Geschrieben 16. November 2006 Teilen Geschrieben 16. November 2006 Preisgeld kannst Du z.B. angeben, aber nicht direkt in die EK Steuererklärung reinnehmen, mit der Begründung, dass es ja keine "Einkunft" ist, da ja dafür keine Leistung erbracht wurde (bitte nicht ernst nehmen, Leistung natürlich im eigtl. Sinne .....). D.h. Du brgündest es einfach von vornherein. Könnte dann natürlich als "Schenkung" gesehen werden, jedenfalls fangst Du Dir keine Strafe ein, wenn Du es angibst. Angaben natürlich ohne Gewähr, aber ich habe mich auch gerade erkundigt, wegen Preisgeld. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Matthias Geschrieben 16. November 2006 Teilen Geschrieben 16. November 2006 Preisgeld kannst Du z.B. angeben, aber nicht direkt in die EK Steuererklärung reinnehmen, mit der Begründung, dass es ja keine "Einkunft" ist, da ja dafür keine Leistung erbracht wurde (bitte nicht ernst nehmen, Leistung natürlich im eigtl. Sinne .....). D.h. Du brgündest es einfach von vornherein. Könnte dann natürlich als "Schenkung" gesehen werden, jedenfalls fangst Du Dir keine Strafe ein, wenn Du es angibst. Angaben natürlich ohne Gewähr, aber ich habe mich auch gerade erkundigt, wegen Preisgeld.Wenn du kein Profi bist, sind Preisgelder steuerfrei. Immer. Habe ich erst vor einigen Wochen in der Rechnungswesen-VO mitgeteilt bekommen. Sponsorengelder sind was anders. Ein Lottogewinn in der Höhe von zig Mio € ist auch steuerfrei. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Matthias Geschrieben 16. November 2006 Teilen Geschrieben 16. November 2006 Was ich mich gerade gefragt hbe: Wie machen das eigentlich "Halb-Profis", die mit *Hausnummer* 2 Tage/Woche angestellt sind und dazu noch div. Sponsorgelder (zb von Hervis, siehe Ironman Team Austria) bekommen? Durch die Anstellung ist er sozialversichert, wird wohl aber kaum mehr als 7.000,- p.a. verdienen. Wenn dann noch dazu 7.000,- an Sponsorgeldern dazu kommt, wird er das doch wohl versteuern müssen, oder? Das habe ich hier gefunden: Du hast hier leider die Skirennläufer zitiert - die genießen glaube ich, eine Sonderregelung, weswegen es schon mehrfach Reibereien gab, weil die angeblich besser gestellt waren, als andere Sportler. Vielleicht ist das mittlerweile anders, die Quelle datiert ja auch schon aus dem 98iger Jahr. Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Hermann Böhacker und Genossen vom 27. November 1998, Nr. 5275/J, betreffend Besteuerung von Einkünften von Skirennläufern, beehre ich mich folgendes mitzuteilen: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Leiti Geschrieben 16. November 2006 Teilen Geschrieben 16. November 2006 a) werden Gewinngelder auch an nicht Profis - also Age Grouper ausgezahlt? Ich glaube nicht, kann mich aber auch irren. Den als Profi unterliegst du ja auch den strengeren Dopingbestimmungen (Aufenthaltsbestimmung, ...) und zahlst ja auch für Kontrollen... b) Ihr habt ja schon einen Verein - die "Tri Stars Koma". Somit brauchst du (noch) nicht heiraten und Kinder kriegen, sondern über den Verein Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Koxxi Geschrieben 16. November 2006 Teilen Geschrieben 16. November 2006 Ein Lottogewinn in der Höhe von zig Mio € ist auch steuerfrei. Ein Lottogewinn ist nicht steuerfrei sondern er ist nicht steuerbar! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Matthias Geschrieben 16. November 2006 Teilen Geschrieben 16. November 2006 Ein Lottogewinn ist nicht steuerfrei sondern er ist nicht steuerbar! Klar, die Steuer wird schon vorher abgezogen, daher meinte ich es mit steuerfrei. Aber wenn steuerbar der fachkundliche Ausdruck dafür ist, gut. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Koxxi Geschrieben 16. November 2006 Teilen Geschrieben 16. November 2006 Ich meine damit, dass ein Lottogewinn nicht Gegenstand der Einkommensteuer ist (unterliegt nicht einer der 7 Einkunftsarten), daher nicht steuerbar. Hingegen gibt es zB. gewisse ausländische Einkünfte, die zu einer der 7 Einkunftsarten zählen (zB. nichtselbständige Einkünfte aus begünstigter Auslandsmontage), also steuerbar sind, jedoch aufgrund einer besonderen Bestimmung (zB. § 3 EStG) steuerfrei gestellt sind. Die Steuer die du meinst, die schon abgezogen ist, ist jedenfalls keine Einkommensteuer ... Kennst di aus? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Matthias Geschrieben 16. November 2006 Teilen Geschrieben 16. November 2006 Ich meine damit, dass ein Lottogewinn nicht Gegenstand der Einkommensteuer ist (unterliegt nicht einer der 7 Einkunftsarten), daher nicht steuerbar. Hingegen gibt es zB. gewisse ausländische Einkünfte, die zu einer der 7 Einkunftsarten zählen (zB. nichtselbständige Einkünfte aus begünstigter Auslandsmontage), also steuerbar sind, jedoch aufgrund einer besonderen Bestimmung (zB. § 3 EStG) steuerfrei gestellt sind. Die Steuer die du meinst, die schon abgezogen ist, ist jedenfalls keine Einkommensteuer ... Kennst di aus? Das habe ich schon überrissen, dass du damit die ESt meinst. Ich meinte, dass die Steuer für das Glücksspiel der Betrieber abliefern muß und man quasi den Nettobetrag ausbezahlt bekommt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
NoControl Geschrieben 16. November 2006 Teilen Geschrieben 16. November 2006 ohne jetzt genaueres über deine genaue situation zu wissen, sag ich mal pauschal du musst dafür einkommensteuer blechen! ich lern den dreck gerade bei meiner sportmanagement studiererei. ein erstgesprech beim steuerberater ist aber immer gratis!! plan B: hauptwohnsitz in monaco vielleicht kannst ja z.b. mal mit dem alex wurz mountainbiken oder gehen, dann vermietet er dir ein zimmer in seiner wohnung, du meldest dich um - passt !! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast eleon Geschrieben 17. November 2006 Teilen Geschrieben 17. November 2006 preisgeld ist hier ja weniger die thematik. die paar hunderter machen das kraut net fett. sponsorenfluss muss übern grasser ausser das geht an einen verein oder an eine stiftung -> geh zum steuerberater oder mal einen besuch am finanzamt. die sind echt nett. glaubt man gar net Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
NoControl Geschrieben 17. November 2006 Teilen Geschrieben 17. November 2006 @MAX halt uns am laufenden, was das Finanzamt dazu sagt - interessiert mich !! Was mir noch eingefallen ist. Du könntest (je nach Sponsor) auch "Naturalien" als Sponsoring nehmen. z.B. Auto, Rad, ..... Rennen dir die Sponsoren schon die Tür ein?? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
wobe Geschrieben 17. November 2006 Teilen Geschrieben 17. November 2006 Du könntest (je nach Sponsor) auch "Naturalien" als Sponsoring nehmen. z.B. Auto, Rad, ..... Ich kann mir nicht vorstellen, dass solche "Naturalleistungen" keiner Besteuerung unterliegen! Schließlich liegen auch hier "geldwerte Vorteile" vor, die eben entsprechend bewertet werden müssen und anschließend die Steuer-Bemessungsgrundlage erhöhen. Aus der Praxis des "unselbständig Erwerbstätigen" (also jeder 08/15-Angestellte) ist hier z.B. die Privatnutzung von Firmenfahrzeugen anzuführen - bei uneingeschränkter Privatnutzung sind z.B. 1,5 % des Anschaffungswertes zur Einkommensteuer-Bemessungsgrundlage hinzuzurechnen! Ähnlich wird es auch hier sein. Am sinnvollsten wird ganz einfach Eleon's Ratschlag befolgt: geh zum "Schmied" und nicht zum "Schmiedl" - also ab aufs Finanzamt und dort die korrekte Meinung einholen, oder kontaktier (D)einen Steuerberater Deines Vertrauens! LG W P.S. Wenn ich's richtig im Kopf hab, könnte aber auch die Koxxi "vom Fach" sein!? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Matthias Geschrieben 4. Dezember 2006 Teilen Geschrieben 4. Dezember 2006 Habe im rahmen meiner Lernerei für die Unternehmsbesteuerungsklausur (was für ein namen ) die ESt-VO gefunden, da liest sich gleich in §1 ESt-VO für Sportler: Auf Antrag hat die Ermittlung des in Österreich steuerpflichtigen Anteils der Einkünfte von selbstständig tätigen sportlern pauschal zu erfolgen. Die pauschale Ermittlung ist nur zulässig, wenn der Sportler in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig ist und im kalenderjahr überwiegend im rahmen von Sportveranstaltungen (Wettkämpfen, Turnieren) im Ausland auftritt. Die pauschale Ermittlung hat die Einkünfte aus der Tätigkeit als sportler einschließlich der Werbetätigkeit zu umfassen. [...] der Anteil, der in Österreich zu versteuernden Einkünfte [...] beträgt 33% der insgesamt im Kalenderjahr erzielten einkünfte [...] Erfolgt eine pauschale Ermittlung [...], ist eine Anrechnung ausländischer Steuern, die für die Einkünfte im Sinne des §1 ESt-VO entrichtet wurden, ausgeschlossen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
prinzessin Geschrieben 4. Dezember 2006 Teilen Geschrieben 4. Dezember 2006 also bei mir war das irgendwie anders..... das preisgeld wurde in dem land wo ichs gewonnen hab schon versteuert und das sponsorgeld... denk nicht das ist das versteuert hab.... manches war ja auch eine schenkung.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast eleon Geschrieben 4. Dezember 2006 Teilen Geschrieben 4. Dezember 2006 also bei mir war das irgendwie anders..... das preisgeld wurde in dem land wo ichs gewonnen hab schon versteuert und das sponsorgeld... denk nicht das ist das versteuert hab.... manches war ja auch eine schenkung.... schenkung ist in der regel auch zu versteuern Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
prinzessin Geschrieben 4. Dezember 2006 Teilen Geschrieben 4. Dezember 2006 schenkung ist in der regel auch zu versteuern muss ich dann angeben wie ich es bekommen hab? nein,oder? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Koxxi Geschrieben 4. Dezember 2006 Teilen Geschrieben 4. Dezember 2006 nur zulässig, wenn der Sportler in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig ist und im kalenderjahr überwiegend im rahmen von Sportveranstaltungen (Wettkämpfen, Turnieren) im Ausland auftritt Vorrangig ist vermutlich mal die Höhe der Einkünfte (und damit mein ich jetzt nicht die Einnahmen) zu ermitteln, erst dann wird man (bei Zutreffen oa Bedingungen-> wohl eher nicht zutreffend?) schauen, ob in Ö nur ein Anteil zu besteuern ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Koxxi Geschrieben 5. Dezember 2006 Teilen Geschrieben 5. Dezember 2006 Der Text der Verordnung (kein Gesetz) ist eh okay, nur interpretieren muss man ihn richtig. der Anteil, der in Österreich zu versteuernden Einkünfte [...] beträgt 33% der insgesamt im Kalenderjahr erzielten einkünfte [...] Wo liest du aus dem von dir zitierten Absatz etwas von einem Steuersatz von 33 % heraus? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Matthias Geschrieben 5. Dezember 2006 Teilen Geschrieben 5. Dezember 2006 Der Text der Verordnung (kein Gesetz) ist eh okay, nur interpretieren muss man ihn richtig. Wo liest du aus dem von dir zitierten Absatz etwas von einem Steuersatz von 33 % heraus? Stimmt, sorry für meine Mißinterpretation. Bin noch etwas damisch von der freitägigen Steuerklausur...:f::f: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Leiti Geschrieben 12. Februar 2007 Teilen Geschrieben 12. Februar 2007 des rätsels lösung: http://www.trinews.at/trimag/index.asp?f=newsdetail&NID=527&t=Sportsponsoring Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Max Geschrieben 13. Februar 2007 Autor Teilen Geschrieben 13. Februar 2007 Folgende Frage: Wenn ich jetzt aber zB 10.000 einnehme und Aufwändungen von 9.000 habe, bleiben mit mit 1.000 folgliche mehr als 730. Gibt es einen fixen Steuersatz für die steuerbaren 1.000 oder geht das progressiv? Und wie hoch ist der Steuersatz? Normale Kest? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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