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Rechtliche Grundlage und Wahr und Unwahrheiten Fahren und aufgehalten werden im Wald


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Geschrieben

@StB: Und das funktioniert? also brav ausweis herzeigen danach Belehrung und dann weiterschieben?

-- kann da nicht ein begründeter Verdacht bestehen das du dann wieder weiterfährst und dieser verdacht reicht aus trotzdem zu verweisen?

(ich hab mir so an Scheckkartenpersonalausweis gecheckt, den kann ich dann ja mitnehmen)

Geschrieben
@Bernd71:

Hallo, mich würde ja interessieren was die andere Seite (quasi die Aufseher) zu dem viel diskutieren Problem meinen.

 

Das ist meistens von Revier zu Revier unterschiedlich, in manchen wird es geduldet in manchen nicht. Die Gesetzeslage ist aber so, dass der Jagdaufseher oder Forstaufsicht verpflichtet ist bei vergehen gegen das Jagd. bzw Forstgesetz vorzugehen. Wenn man das nicht tut ist es eigentlich Amtsmissbrauch.

 

... so Geschichten mit Mountainbikern sind übrigens beliebte Prüfungsfragen :-)

Geschrieben
Das ist meistens von Revier zu Revier unterschiedlich, in manchen wird es geduldet in manchen nicht. Die Gesetzeslage ist aber so, dass der Jagdaufseher oder Forstaufsicht verpflichtet ist bei vergehen gegen das Jagd. bzw Forstgesetz vorzugehen. Wenn man das nicht tut ist es eigentlich Amtsmissbrauch.

 

... so Geschichten mit Mountainbikern sind übrigens beliebte Prüfungsfragen :-)

 

amtsmissbrauch??? naaaaaaaaaa.:f:

Geschrieben

Aus Sicht eines Waldbesitzers kann ich zum Thema nur beisteuern das bei uns eigentlich keiner was gegen Radfahrer im Wald hat, solange diese auf den Wegen bleiben, nicht wie irre auf diesen herum hetzen, bei Tageslicht unterwegs sind und sich bei Dämmerungsanbruch auf den Heimweg machen.

 

Sicherlich kommt es immer wieder vor das Biker weggewiesen werden, aber dann hats meist den Grund der Waldarbeit(Schlägerungen usw....) und damit auch die Vorsorge dass eben nix passiert....

 

 

Grüße Veno

Geschrieben
amtsmissbrauch??? naaaaaaaaaa.:f:

 

ja ist aber so, wenn man Jemanden bei einem Vergehen gegen das Jagdgesetz (Jagdaufseher) oder gegen das Forstgesetz (Forstaufseher) betritt so ist man verpflichtet einzuschreiten, wegsehen wäre amtsmissbrauch. Es liegt aber im Ermessen des Aufsehers das man z.B beim ersten Antreffen nur abmahnt.

 

nur zur Info, die Aufsichtsorgane werden vom Gesetz her ähnlich geschützt wie Beamte, haben aber eben auch Verpflichtungen wie Beamte.

Geschrieben
......

...ich lerne gerade für die Aufseherprüfung deshalb weiß ich zumindest ansatzweise was im JG steht.

 

 

ja ist aber so, wenn man Jemanden bei einem Vergehen gegen das Jagdgesetz (Jagdaufseher) oder gegen das Forstgesetz (Forstaufseher) betritt so ist man verpflichtet einzuschreiten, wegsehen wäre amtsmissbrauch. Es liegt aber im Ermessen des Aufsehers das man z.B beim ersten Antreffen nur abmahnt.

 

 

 

 

so lernst du das also...interessant.

 

"amtsmissbrauch" (missbrauch der amtsgewalt) setzt meinem laienhaften verständnis nach zumindest vorsatz und schädigung der rechte eines anderen voraus.

 

amtspflichtverletzung und disziplinarrecht sind wieder andere kapitel, oder?

Geschrieben

ich lerne das was die Herrn Arbesser und Brinek verfasst haben und da steht das eben so, vielleicht ist es ja falsch.

 

ob es jetzt Amtsmissbrauch oder Amtspflichtsverletzung ist ja auch nebensächlich, fakt ist dass es nicht im eigenen Ermessen liegt ob man eingreift oder wegsieht.

Geschrieben
ich lerne das was die Herrn Arbesser und Brinek verfasst haben und da steht das eben so, vielleicht ist es ja falsch.

 

ob es jetzt Amtsmissbrauch oder Amtspflichtsverletzung ist ja auch nebensächlich, fakt ist dass es nicht im eigenen Ermessen liegt ob man eingreift oder wegsieht.

 

das mag für dich nebensächlich sein, juridisch ist es das sicher nicht. ich bin aber kein jurist und mich hätte eben interessiert wie es wirklich ist. nachdem du aber selbst einräumst möglicherweise falsche sachen zu lernen, werden wir das so nicht klären können. vielleicht schaut ja der nodoc nochmal herein.

 

ein beispiel, um mich vielleicht verständlicher zu machen: ein polizist, der mich am steuer eines kfz telefonieren sieht und mich weder anhält noch anzeigt, begeht keinesfalls einen missbrauch der amtsgewalt (sog. amtsmissbrauch). möglicherweise hat er aber damit seine amtspflicht verletzt, but who cares? es wird keine konsequenz haben.

 

es liegt also schon im eigenen ermessen, ob man eingreift oder wegsieht.

warum das bei jagd- oder forstaufsichtsorganen anders sein soll, leuchtet mir eben nicht ein.

ich kann mir aber schon gründe vorstellen, warum man euch das in der ausbildung weis machen will.

Geschrieben

Ich glaube auch das bewußt diesen Wachorganen / Jägern / Bauern / Sachen erklärt werden die keine eindeutige Gesetzesgrundlage haben -- Genau um damit das zu ereichen das es so wie beim alten Kaiser Hoheitsgebiet ist und das gemeine Volk gar nicht auf die Idee kommt bzw. sich nicht traut was gegenteiliges zu unternehmen.

 

Unabhängig davon muss man sich schon vor Augen führen das es ja wirklich ein Verbot ist und da kommt ich schon wieder zum nächsten Thema:

Kann sich eigentlich jeder so ein Verbotsschild aufstellen (Fahrverbot, Begehungsverbot usw) oder muss das behördlich genehmigt sein? Weil angeschraubt ist so ein Schild ja schnell)

Geschrieben

Die Gesetze gibts im Netz oder kannst dir auch mit Erklärungen und Urteilen in Buchform kaufen.

...vieleicht gibts eines für Bauern im Dialekt :-)

 

Verbotschild muss nicht angebracht sein weil nach dem Forstgesetz es sowieso verboten ist im Wald zu fahren (Ausnahme auf beschilderten Strecken)

Wildschutzgebiet (=Betretungsverbot) muss von der Behörde genehmigt werden und auch Gekennzeichnet sein als solches.

Geschrieben (bearbeitet)
.....

Verbotschild muss nicht angebracht sein weil nach dem Forstgesetz es sowieso verboten ist im Wald zu fahren (Ausnahme auf beschilderten Strecken)

.....

 

genau.:f::rofl:

Bearbeitet von bikeopi
Geschrieben

Ich versteh ja die Aufregung nur zum Teil. Denn dass es verboten ist, heisst ja nicht, dass man nicht ein privates Agreement mit dem Waldbesitzer anstreben koennte. Wir hatten sowas in Bezug aufs Reiten im Wienerwald. Funktionierte klaglos. Der Bauer sagte uns auch gleich dazu wo wir noch so hinkönnten und wo wir lieber wegbleiben, weil der dortige Besitzer eher humorfrei ist, was sowas angeht.

 

Gerade als Tourist in der erwaehnten Gegend im Pinzgau waren die Grundbesitzer alle ausgesprochen freundlich, ein einziger hat mich gebeten kurz zu warten bis er mit seinem Riesengeraet von der Forststrasse weg war. Das war heuer im Maerz.

Stress gabs nur auf der Skipiste, als ich die mit dem Radl queren wollt.

 

Wenn man sich jetzt ungerecht vom Forstaufseher behandelt fuehlt, muss man schon im Hinterkopf behalten dass es nunmal verboten ist und sich dann ueber Probleme beschweren is halt ein wenig grotesk.

Was immer wieder angesprochen wird "ich fahr mal auf Verdacht, wird schon keinen stoeren" geht meistens gut, im Recht fühlen darf man sich dabei nicht.

 

Scheinbar wurde das Fahrverbot eh schon mal angefochten, ich fand das hier dazu: Die Zulässigkeit dieses Verbots wurde hinsichtlich des Rad fahrens unter Hinweis auf die Wahrnehmung der Erholungsfunktion des Waldes, Geringhaltung der Beschränkung des Waldeigentums (Forststraßen dienen insbesondere dem Transport des Holzes) sowie der Vermeidung der Beeinträchtigung von Fußgängern durch die Höchstgerichte bestätigt

 

Da gibts dann beim Aufeinandertreffen wohl kaum "Verhandlungsspielraum", höchstens devote Zurückhaltung :D

 

cu

martin

Geschrieben

@dodl:

Ja klar wo Fahrverbot ist soll man sich prinzipiell nicht aufregen da gebe ich Dir schon recht.

Fakt ist aber:

Wanderer dürfen rauf und Radlfahrer nicht und wenn man das genauer hinterfragt kommt man vielleicht auch auf das:

Wer geht schon wandern bzw wie viele Wanderer gibt es wirklich die auf Forststrassen umhergehen, ok wenn wo eine Hütte als Ziel ist sind es schon einige oder wenn interessante Gipfel sind dann auch oder halt die Seilbahnwanderer.

Als Radfahrer sind einfach Ziele interessant die für einen Wanderer nicht interessant sind und nun sind Radfahrer auch dort wo normal kein Wanderer ist.

Dort ist oft Wild und nun kommt 1 mal im Jahr ein Wanderer vorbei aber halt mehrmals im Jahr ein Radlfahrer...............

 

Und das stört vermutlich mehr die Jäger als die Tiere selber.......... oder sind die Tiere auf Geländewagengeräusche trainiert und das surren der Schaltung/Kette macht die Viecherl nervös? Das kann man den Viecherln aber antrainieren, in der Wiege bereits MTB Videos und der Radler ist dann schon bekannt.

 

Das habe ich bei einigen Diskussionen immer wieder herausgehört wenn die Standardantworten mit Versicherung, Boden kaputt machen, Rücksichtslos bis zum Gatternichtzumachen....

Geschrieben
Verbotschild muss nicht angebracht sein weil nach dem Forstgesetz es sowieso verboten ist im Wald zu fahren (Ausnahme auf beschilderten Strecken)
Das ist etwas unpräzise.

 

Auf einer Straße (Asphalt, Schotter, wurscht) darf ich auch "im Wald" fahren, sofern nicht explizit verboten. Verboten ist's, sobald da ein Fahrverbotsschild (rund, roter Ring außen, innen weiß) steht. Wenn zufällig "Forststraße" drin steht, ändert das nix an der Aussage.

Ein Zusatzschild "Gilt auch für Radfahrer" ist jedenfalls nicht erforderlich, da das Fahrverbot alle Fahrzeuge betrifft.

Geschrieben
Das ist etwas unpräzise.

 

Auf einer Straße (Asphalt, Schotter, wurscht) darf ich auch "im Wald" fahren, sofern nicht explizit verboten.

 

Und worauf stützt du diese Erkenntnis? Lies doch vielleicht noch einmal bzw. erst mal das ForstG.

Geschrieben
auf einer öffentlichen Straße darf man auch im Wald fahren - und wenn kein Schild angebracht ist, kann ich wohl davon ausgehen, dass es sich um eine solche handelt ...
Geschrieben (bearbeitet)
Und worauf stützt du diese Erkenntnis? Lies doch vielleicht noch einmal bzw. erst mal das ForstG.
Wie Speedy schreibt -- wenn die Straße keinen Schranken hat oder sonst als Privatstraße gekennzeichnet ist (bzw. eben Fahrverbotstafel hat), ist's eine öffentliche Straße die ich jedem Fahrzeug befahren darf bis ich schwarz bin.

 

Bloß weil Wald da ist, gibt's kein Fahrverbot. Sonst kämst nicht mal von Salzburg nach Faistenau... ;)

 

http://gallery.dralzheimer.stylesyndication.de/wald/2009/07/Waldstrasse.jpg

Bildquelle: http://gallery.dralzheimer.stylesyndication.de/wald/2009/07/Waldstrasse.jpg.html

Bearbeitet von FloImSchnee
Geschrieben

na es steht eh schon im post nummer 4: "erkennbar" ist das entscheidende wort.

 

daraus ergibt sich einerseits, dass kein fahrverbotschild angebracht sein muss, andererseits nicht gekennzeichnete oder versperrte und von tann´ umsäumte strassen (unabhängig von ihrer beschaffenheit) prinzipiell mit rechtskonformen fahrzeugen aller art befahren werden dürfen.

 

so würde ich es als laie interpretieren bzw. entspräche es meinem rechtsempfinden.

Geschrieben

ich würde es so interpretieren, alle nicht öffentlichen Wege und Strassen die durch einen Wald führen sind Forststrassen, wo diese Verbote gelten.

(Wald ist wenn eine Fläche von mehr als 1000qm mit Bäumen bepflanzt ist)

 

zum Thema Amtsmissbrauch hab ich noch etwas von Dr. Arbesser gefunden, nämlich: "Der Amtsmissbrauch kann daher auch durch eine Unterlassung begangen werden, z.B die pflichtwidrige Unterlassung oder Weiterleitung einer Anzeige"

 

ich denke Gesetz und Praxis schaut dann eh ganz anders aus.

Wenn man ned gerade in einer Zeit unterwegs ist wo die Dämmerung eintritt oder sonst den Jagdbetrieb stört wird wahrscheinlich keiner einen MTB anhalten.

Geschrieben

passt nur am rande zum thema, aber...

 

... ich habe heute am drw einen radler mit trikot der bundesforste getroffen. auf meine (augenzwinkernde) frage, ob er damit dann auf allen

waldwegerln fahren darf, hat er geantwortet, dass er das aus beruflichen gründen nicht mache... :p

 

ich will trotzdem für meine nächsten biketouren auf "halbgrauen" wegen so eine garnitur haben... - vielleicht hilft es doch... ;)

 

CU,

HAL9000

Geschrieben

[quote=bernd71;2261875 ich denke Gesetz und Praxis schaut dann eh ganz anders aus.

Wenn man ned gerade in einer Zeit unterwegs ist wo die Dämmerung eintritt oder sonst den Jagdbetrieb stört wird wahrscheinlich keiner einen MTB anhalten.

 

Leider nicht passiert unter Tags auf breiter Forststrasse, 1 x sind daneben Lkws gefahren da gehts nur darum das Recht durchzusetzen ob sinnvoll oder nicht......

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