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Auto gegen Rad (Radunfall) wie läuft das ? hilfreiche Tipps für weitere Vorgangsweise


RADLERIN
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Ja was ist jetzt mit Taggeld Krankenhaus etc. ??

 

Hab jetzt mal meinem Bankmenschen den Brief zur Stellungnahme geschickt und bin schon mal gespannt was DA rauskommt…

 

Lests euch mal geneu die Versicherungsbedingungen/Leistungen im Schadensfall durch, auf der Polizze sollte genau draufstehen was Ihr wann von der Versicherung bekommt.

Das Taggeld Krankenhaus bekommt man normalerweise gegen Vorlage der Aufenthaltsbestätigung des Krankenhauses erstattet.

 

Was du geschrieben hast ist "nur" die Beurteilung des Invaliditätsgrades ein Jahr nach dem Unfall bzw. letzter OP (war bei meiner Schulterverletzung so, dass 12 Monate nach Entnahme des Implantats die Untersuchung bei einem Gutachter.Arzt war).

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kontrolliert, ob auf eurer Polizze dieser Passus mit Taggeld auch enthalten ist.

Manche Polizzen haben vorne eine Titelseite wo alles mögliche oben steht, aber weiter hinten, gibt es Felder, wo die tatsächlichen Leistungen hineingeschrieben werden (früher per Hand). Das sind dann die wirklich enthaltenen Leistungen.

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jep. lest euch unbedingt die polizze mal in ruhe ganz genau durch, und erst dann den versicherungsvertreter kontaktieren...

 

bei mir wars nämlich auch so, dass ich zuerst einmal weniger taggeld bekommen habe, als in meiner polizze drinnensteht :f: (man sollte meinen, dass sie den inhalt meiner polizze elektronisch gespeichert haben)...

allerdings musste ich erst eine kopie meiner polizze vorlegen, damit ich den vollen betrag bekam (sie haben sich zwar entschuldigt, aber der blöde bist du selbst, wennst sowas nicht kontrollierst :rolleyes:)

 

bei den dauerschäden ist das anders abgelaufen...ich habe zwar auch versucht, gleich nach dem unfall die dauerschäden anzumelden,....es ist aber anscheinend üblich, dass dauerschäden prinzipiell erst nach ablauf eines jahres geltend gemacht werden können.

d.h. du kannst zwar jetzt schon ankündigen, dass du das in einem jahr abgeklärt haben willst...aber du musst es dann trotzdem nochmals aktiv fordern!

die versicherung checkt dann einen termin bei einem gutachter...und dann läuft alles von selbst weiter ->

der gutachter schreibt einen befund ob und zu wieviel prozent eine "dauerinvalidität" vorliegt, und nach dieser prozentzahl wird deine auszahlung im verhältnis zur versicherungssumme ausgerechnet. fertig.

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bei den dauerschäden ist das anders abgelaufen...ich habe zwar auch versucht, gleich nach dem unfall die dauerschäden anzumelden,....es ist aber anscheinend üblich, dass dauerschäden prinzipiell erst nach ablauf eines jahres geltend gemacht werden können.

d.h. du kannst zwar jetzt schon ankündigen, dass du das in einem jahr abgeklärt haben willst...aber du musst es dann trotzdem nochmals aktiv fordern!

die versicherung checkt dann einen termin bei einem gutachter...und dann läuft alles von selbst weiter ->

der gutachter schreibt einen befund ob und zu wieviel prozent eine "dauerinvalidität" vorliegt, und nach dieser prozentzahl wird deine auszahlung im verhältnis zur versicherungssumme ausgerechnet. fertig.

 

genauso läuft das.

Wenn du Glück hast ist der "Freizeitbonus" bei der Polizze mit drinnen, der verdoppelt nämlich den Betrag der bei der Invaliditätsbeurteilung raus kommt. War zumindest bei meiner S-Versicherungspolizze so.

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  • 3 Wochen später...

haben von Staatsanwaltschaft Linz folgendes Schreiben bekommen:

...VERSTÄNDIGUNG des Opfers vom Rücktritt der Verfolgung nach Zahlung eines Geldbetrages...

 

es wird Ihnen mitgeteilt, dass von der Verfolgung der genannten Person gemäß §200(5) StPO zurückgetreten wurde, weil die Voraussetzungen des § 198 StPO vorliegen und die Genannten einen Geldbetrag zugunsten des Bundes geleistet haben....

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  • 2 Wochen später...

so jetzt kommt endlich Bewegung in die Sache:

 

hab gestern die Fotos vom Krankenhaus bekommen, die der Unfallchirurg VOR dem Zusammenflicken gemacht hat (auf meine Bitte hin). Naja, die schaun echt grob aus. Die hab ich dem Rechtsanwalt geschickt und die wurden dann auch u. a. Schreiben begelegt.

********************************************************************************************************************************

auszugsweise das Schreiben, das gestern an die Versicherung ging...

 

In der oben bezeichneten Rechtssache erlaube ich mir unter Bezugnahme auf die bereits ergangene Korrespondenz, insbesondere auf Ihr Schreiben vom 30.06.2011 und übermittle Ihnen eine Kopie des Behördenaktes xxx der xxx. Des Weiteren übersende ich Ihnen den Erstbericht des LKH xxx betreffend xxx, die Behandlungsbestätigung der Dr. xxx vom 21.07.2011, den Ambulanzbefund des LKH xxx betreffend xxx sowie die Aufstellung meiner Mandanten über durchgeführte weitere Behandlungen. Ebenso den Kostenvoranschlag der Firma xxx vom 29.06.2011.

 

Ich habe nunmehr die vorläufigen Ersatzansprüche meiner Mandanten wie Nachfolgt geltend zu machen:

 

1. meine Name xxx:

 

Mein Mandant xxx erlitt bei dem gegenständlichen Unfallgeschehen ein Schädelhirntrauma, welches eine mehrere Wochen dauernde Störung der Merkfähigkeit verursacht hat, eine große klaffende Rissquetschwunde im Bereich des linken Ellenbogens sowie im Bereich der linken Hüfte eine etwa 20 cm große klaffende Rissquetschwunde mit Fascien- und Muskelbeteiligung. Auch musste ein 7 mm großer Glassplitter aus der Gelenkskapsel entfernt werden. Die Erstbehandlung der Verletzungsfolgen erfolgte stationär im Zeitraum vom 10.06.2011 bis 14.06.2011 und sodann ambulant bis 06.07.2011 durch das LKH xxx. Auch erfolgten Wundversorgungen und –kontrollen durch Dr. xxx, Arzt für Allgemeinmedizin in xxx. Auch nach Behandlungsabschluss am 06.07.2011 bestanden im Bereich des Ellenbogens noch Bewegungseinschränkungen sowie ein Streckdefizit. Ebenfalls ist die Flexion noch schmerzbedingt eingeschränkt. Auch ist die Pro- und Supination noch schmerzhaft. Im Bereich der Narben bestehen weiters anhaltend Gefühlstörungen, welche sich am linken Arm bis zum Handgelenk ausdehnen. Nach wie vor ist eine physiotherapeutische Behandlung zu absolvieren.

Aufgrund dieser erlittenen Verletzungen sowie Verletzungsfolgen erscheint ein vorläufiges Schmerzengeld von € xxx

jedenfalls angemessen. Ebenfalls erscheint es erforderlich, dass zur Festestellung der erlittenen Schmerzen und verbleibenden Dauer- oder Spätfolgen ein med. SV-Gutachten nach Wahl meines Mandanten auf Kosten Ihrer Versicherungsunternehmung eingeholt wird.

 

2. Name meiner Frau xxx

 

Meine Mandantin xxx wurde bei dem gegenständlichen Unfallgeschehen in Form einer offenen Rückquetschwunde im Bereich des linken Arms sowie in Form von Abschürfungen und Prellungen insbesondere im Bereich des linken Oberschenkels und diverser weiterer Prellungen sowie einer Zerrung der Halswirbelsäule am Körper verletzt. Zudem erlitt meine Mandantin eine Gehirnerschütterung und bestanden im Bereich des linken Armes Kribbelparästhesien im Bereich der Fingerkuppen. Die Erstbehandlung der Verletzungsfolgen wurde durch das LKH xxx, die Folgebehandlung zur Wundenkontrolle durch xxx, Arzt für Allgemeinmedizin in xxx durchgeführt. Die Wund-naht wurde am 25.06.2011 entfernt. Im Nachfolgenden wurden zur Weiterbehandlung bis 13.07.2011 durch 6 Massagen verordnet, welche in xxx durchgeführt wurde. Restbeschwerden waren noch bis Ende Juli 2011 vorhanden.

Aufgrund dieser erlittenen Verletzungen sowie Verletzungsfolgen scheint ein vorläufiges Schmerzengeld von € xxx

jedenfalls angemessen.

 

An weiteren Ersatzansprüchen werden derzeit wie folgt geltend gemacht:

 

Das Fahrrad meines Mandanten xxx wurde bei dem gegenständlichen Unfallgeschehen schwer beschädigt. Die Kosten für die Fahrradreparatur belaufen sich entsprechend dem Kostenvoranschlag der Firma xxx auf einen Betrag von € xxx

Desweiteren sind meinen Mandanten Gebühren an das LKH xxx von € xxx

Gebühren für Medikamente € xxx

Kosten für Massagen € xxx

Kopien Unfallanzeige Polizei € xxx

frustrierte Startgebühr MTB-EM Kleinzell € xxx

und Krankenstandgebühr Firma xxx GmbH € xxx

entstanden.

Desweiteren sind Taxikosten für xxx nach / LKH xxx vom 22.06.2011 € xxx

sowie weitere Fahrtspesen zu Kontrolluntersuchungen laut beiliegender

Aufstellung von insgesamt 454 km á € 0,xx sohin gesamt € xxx

entstanden.

 

Zum Zwecke der Ingangsetzung des Zinsenlaufes habe ich nunmehr Ihre Versicherungsunternehmung namens meiner Mandanten aufzufordern, den Gesamtbetrag von € xxx

auf mein Kanzleikonto bei xxx, zur Überweisung zu bringen. Die Konkretisierung der endgültigen Ersatzansprüche meiner Mandanten werde ich Ihnen nach Beischaffung sämtlicher schadensbegründender Unterlagen sowie die Kosten und Spesen meines rechtsfreundlichen Einschreitens gesondert bekannt geben.

 

Mit der Bitte um Kenntnisnahme sowie Entsprechung zeichne ich

 

mit vorzüglicher Hochachtung

 

xxx

 

Beilagen:

wie erwähnt

*************************************************************************************************************************************************

den letzten Satz.... die Kosten meines rechtsfreundlichen Einschreitens.......... find ich echt super !

und "frustrierte Startgebühr" hab ich auch noch nie gehört (Unfall war ja 2 Tage vor der EM in Kleinzell, wo ich starten wollte)

 

bin schon gespannt wie lange es jetzt dauert bis die xx-Versicherung einen Sachverständigen schickt, der das Rad begutachtet. (Da geht´s vor allem um den Rahmen Giant Anthem Advanced 2010 der am Oberrohr abgesplittert ist)

Bearbeitet von RADLERIN
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Ganz ehrlich: ich würd die Namen im Posting sofort entfernen.

 

So ist es! Und ich würde den Brief nicht veröffentlichen bzw. mich mit dem Anwalt absprechen, ob soetwas nicht mehr schaden als nützen könnte. ;) Aber trotzdem danke. Sehr interessant zu sehen wie so ein Brief genau aussieht. :)

 

Und alles Gute weiterhin!

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mir hat ein freundlicher autofahrer im september 2010 !! drei rennräder beim ausparken kürzer gemacht, mit anschließender fahrerflucht. zu meinem glück gabs zeugen und der autofahrer wurde ausgeforscht. die versicherung wartete das gerichtsverfahren ab, mit april 2011 wurde der schaden in der sache anerkannt. es folgte eine schadensaufstellung meinerseits, nachher wurde ein kostenvoranschlag verlangt und als letztes wurde dann im august ein gutachter aus münchen bestellt. die schadensumme erhöhte sich eigentlich mit jedem schritt. nun warte ich schon wieder!!!

in deiner anwaltlichen aufstellung fehlen helm, raddress, nutzungsausfall.

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in deiner anwaltlichen aufstellung fehlen helm, raddress, nutzungsausfall.

 

nein, fehlt selbstverständlich NICHT, diese Sachen sind im Kostenvoranschlag vom Händler inkludiert (Beträge hab ich rausgenommen: u.a. alles was kaputt gegangen ist wie Helme, Handschuhe, Brillen, Trikot, Hose, Unterhose, Räder etc.)

 

Nutzungsausfall gibt´s nicht wirklich, da ich einerseits genug Bike´s hab und andererseits eh erst seit kurzem wieder biken kann.

 

Verdienstentgang gibt es auch nicht, da ich ja Gehalt weiter bezahlt bekommen hab. "Verdienstentgang" hat nur mein Arbeitgeber, da er ja für die erste Zeit mein Gehalt weiter bezahlen musste. Und diese Kosten wurden ebenfalls am Rechtsweg an die Versicherung des Unfallgegner weitergeleitet und beansprucht. Auch hier bin ich gespannt wie´s ausgeht.

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  • 2 Wochen später...
haben von Staatsanwaltschaft Linz folgendes Schreiben bekommen:

...VERSTÄNDIGUNG des Opfers vom Rücktritt der Verfolgung nach Zahlung eines Geldbetrages...

 

es wird Ihnen mitgeteilt, dass von der Verfolgung der genannten Person gemäß §200(5) StPO zurückgetreten wurde, weil die Voraussetzungen des § 198 StPO vorliegen und die Genannten einen Geldbetrag zugunsten des Bundes geleistet haben....

 

ist ganz interessante Geschichte mit obigem Schreiben:

 

weder MEIN Rechtsanwalt noch der meines Arbeitgebers (der sich ja als Nebenkläger dem Verfahren angeschlossen hat) hat diese Information erhalten:

 

folgendes Schreiben ist vom Rechtsanwalt meines Arbeitgebers gestern bei uns in der Firma eingetroffen:

 

...in obiger Angelegenheit hat die Bezirkshauptmannschaft das Verfahren gegen XXX nach Entrichtung einer Geldbuße endgültig eingestellt. Von dieser Einstellung wurden wir als Privatbeteiligtenvertreter jedoch erst nach Urgenz bei der Bezirkshauptmannschaft informiert.

 

Die beschriebene Vorgehensweise der Bezirks- bzw. Staatsanwaltschaft stellt aus mehreren Gründen eine Rechtsverletzung dar:

Zunächst ist eine wie in diesem Fall erfolgte sogenannte diversionelle Erledigung eines Verfahrens - soweit nicht aus besonderen Gründen darauf verzichtet werden kann - davon abhängig zu machen, dass der Beschuldigte binnen einer Frist von höchstens sechs Monaten den aus der Tat entstandenen Schaden gut macht und dies unverzüglich nachweist. Dies ist im gegenständlichen Fall jedoch nicht erfolgt. Ferner ist der Privatbeteiligte eines Strafverfahrens vom Fortgang des Verfahrens zu verständigen, was ebenfalls nicht erfolgt ist. Weiters wurde uns als Privatbeteiligtenvertreter das Recht auf Akteneinsicht nicht in vollem Unfang gewährt, was ebenfalls eine unzulässige Einschränkung der Opfer- bzw.Privatbeteiligungsrechte darstellt.

 

Es besteht nunmehr die Möglichkeit gegen diese Rechtsverletzungen mit Einsprüchen, sowie einen Antrag auf Fortführung des Strafverfahrens vorzugehen, wobei die Erfolgsaussichten solcher Rechtsmittel infolge "opferfeindlicher" Rechtslage als eher mäßig zu beurteilen sind. Alternativ dazu kann der Anspruch auf Schadenersatz gegen XXX auch mittels Klage bei einem Zivilgericht geltend gemacht werden. Die weitere Verfolgung der Ansprüche als Privatbeteiligter hätte jedoch den Vorteil, dass der Fortgang des Strafverfahrens in diesem Fall an die Schadenswiedergutmachung geknüpft wäre, was sich naturgemäß positiv auf die Zahlungsbereitschaft des Beschuldigten auswirkt.

 

Da ich als Anwalt auch ein Interesse daran habe, dass gegen die rechtswidrige Verkürzung von Opferrechten vorgegangen wird biete ich an die Rechtsmittel/Rechtsbehelfe des EInspruches bzw. Fortsetzungsantrages zu einem erheblich ermäßigten Pauschale von XXX zu erstellen...

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