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Geschrieben

Hallo!

Wer kann mir Auskunft über Wegbenutzung, Rechte des Bikers bzw."Jagdorgan" geben.

Mir ist es schon das 2.Mal passiert das er mich festhalten und das Bike absperren wollte (bin abgehauen!) Bin dann später auf öffentlicher Straße eingeholt, und mittels Polizei gestoppt worden. Darf mich das zuständige Jagdpersonal festhalten bzw. mein Bike absperren (breite Forststraße mit Wandermarkierung.

Darf ich mein Bike im Notfall schieben und gelte als Wanderer ?!

Wo finde ich das genaue Forstgesetz im Web bzw. wer kann es genau auslegen?

Ich glaube es ist für alle Biker interessant !

:confused:

Geschrieben
Original geschrieben von bikebert

Hallo!

Wer kann mir Auskunft über Wegbenutzung, Rechte des "Jagdorgan" geben.

 

KEINE MACHT DEN JAGDORGANEN!!! :rolleyes:

 

a tipp... imma weiterfoan und möglichst do wo dich die pozilei ned aufhalten kann... ;)

Geschrieben
Original geschrieben von AustrianBiker

Darf man fragen wo das genau passiert ist?

Und was haben die Polizisten gesagt?

 

ja würd ich auch gern wissen!!! warst da aber nicht auf einer gekennzeichneten (beschilderten) bikestrecke unterwegs, oder?

Geschrieben

Ich hab bis jetzt heuer nur positive Erfahrungen mit Jägern gemacht (einer wollte mir sogar bei einem Patschen helfen!!!), ich hab die erfahrung gemacht, wenn man selbst freundlich is, dann gibts weniger Probleme!

 

Was war jetzt wirklich mit der Polizei?

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