hermes Geschrieben 14. Juli 2015 Teilen Geschrieben 14. Juli 2015 Nein, nachdem man nicht einhändig fahren darf. essen und trinken ist demnach verboten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
wifi Geschrieben 14. Juli 2015 Teilen Geschrieben 14. Juli 2015 23mm maximale Felgenbreite bedeuten also, dass manche Crosser mit 29er Felge nicht als Rennrad gesehen werden können? Oder auch andere beliebte Cross Felgen wie z.B. die Iron Cross, bzw. Felgen ab 19c? (Halt nur wenns jemand ganz genau nehmen sollte) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Reini Hörmann Geschrieben 14. Juli 2015 Teilen Geschrieben 14. Juli 2015 23mm maximale Felgenbreite bedeuten also, dass manche Crosser mit 29er Felge nicht als Rennrad gesehen werden können? Oder auch andere beliebte Cross Felgen wie z.B. die Iron Cross, bzw. Felgen ab 19c? (Halt nur wenns jemand ganz genau nehmen sollte) nicht nur crosser - haben schon oft darüber diskutiert..ist einfach nicht zeitgemäß* Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Reini Hörmann Geschrieben 14. Juli 2015 Teilen Geschrieben 14. Juli 2015 23mm maximale Felgenbreite bedeuten also, dass manche Crosser mit 29er Felge nicht als Rennrad gesehen werden können? Oder auch andere beliebte Cross Felgen wie z.B. die Iron Cross, bzw. Felgen ab 19c? (Halt nur wenns jemand ganz genau nehmen sollte) nicht nur crosser - haben schon oft darüber diskutiert..ist einfach nicht zeitgemäß* (außen Abmessung trifft auch Rennräder je nach LRS ) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
FloImSchnee Geschrieben 14. Juli 2015 Teilen Geschrieben 14. Juli 2015 essen und trinken ist demnach verboten.Gute Frage, ob's dazu eine Rechtssprechung gibt, dass kurzzeitiges einhändiges Fahren für's Trinken ok ist. Vermute mal schon, Handzeichen für's Abbiegen ist ja auch erlaubt. Dauerhaft einhändig ist halt nicht erlaubt, und so wär's beim Telefonieren. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
shroeder Geschrieben 14. Juli 2015 Teilen Geschrieben 14. Juli 2015 Gute Frage, ob's dazu eine Rechtssprechung gibt, dass kurzzeitiges einhändiges Fahren für's Trinken ok ist. Vermute mal schon, Handzeichen für's Abbiegen ist ja auch erlaubt. Dauerhaft einhändig ist halt nicht erlaubt, und so wär's beim Telefonieren. beidhängig is eben geboten, damit zbsp im falle richtungswechsel dieser angezeigt werden kann, und immer noch eine hand am lenker verbleibt. hab ich gehört. dem telefonieren wird da wohl ned die selbe wertigkeit wie dem anzeigen des richtungswechsels eingeräumt werden Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
üawhr Geschrieben 15. Juli 2015 Teilen Geschrieben 15. Juli 2015 nachdem man nicht einhändig fahren darf. Quelle? Im Radfahrer-§68 der StVO steht's jedenfalls anders: (3) Es ist verboten, a) auf einem Fahrrad freihändig zu fahren oder die Füße während der Fahrt von den Treteinrichtungen zu entfernen, Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kolopost.cz Geschrieben 6. September 2015 Teilen Geschrieben 6. September 2015 lt STVO §68 Verhalten mit dem Fahrrad gilt ja: "(3) Es ist verboten,[TABLE=class: wi100 noTableBorder] [TR=class: invisible] [TD=class: W22][/TD] [TD=class: W15][/TD] [TD=class: W15][/TD] [TD=class: W22][/TD] [TD=class: W22][/TD] [TD=class: W22][/TD] [TD=class: W22][/TD] [TD=class: W22][/TD] [TD=class: TextWidth][/TD] [TD=class: W90][/TD] [TD=class: W90][/TD] [/TR] [TR] [TD=class: AlignRight VAlignTop, colspan: 2]a)[/TD] [TD=class: AlignJustify VAlignTop, colspan: 9]auf einem Fahrrad freihändig zu fahren oder die Füße während der Fahrt von den Treteinrichtungen zu entfernen,[/TD] [/TR] [TR] [TD=class: AlignRight VAlignTop, colspan: 2]b)[/TD] [TD=class: AlignJustify VAlignTop, colspan: 9]sich mit einem Fahrrad an ein anderes Fahrzeug anzuhängen, um sich ziehen zu lassen,[/TD] [/TR] [TR] [TD=class: AlignRight VAlignTop, colspan: 2]c)[/TD] [TD=class: AlignJustify VAlignTop, colspan: 9]Fahrräder in einer nicht verkehrsgemäßen Art zu gebrauchen, zum Beispiel Karussellfahren, Wettfahren und dgl., [/TD] [/TR] [TR] [TD=class: AlignRight VAlignTop, colspan: 2]d)[/TD] [TD=class: AlignJustify VAlignTop, colspan: 9]beim Radfahren andere Fahrzeuge oder Kleinfahrzeuge mitzuführen, [/TD] [/TR] [TR] [TD=class: AlignRight VAlignTop, colspan: 2]e)[/TD] [TD=class: AlignJustify VAlignTop, colspan: 9]während des Radfahrens ohne Benützung einer Freisprecheinrichtung zu telefonieren; hinsichtlich der Anforderungen für Freisprecheinrichtungen gilt § 102 Abs. 3 KFG 1967." [/TD] [/TR] [/TABLE] soweit so gut, aber was bitte ist Karussellfahren? was es alles gibt http://forum.helmuts-fahrrad-seiten.de/images/smiles/Kreisel.gif Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sugarbabe Geschrieben 6. September 2015 Teilen Geschrieben 6. September 2015 Nur gut, dass ich damals Punkt d) noch nicht kannte, als ich noch meinen Fiat 500 im Rucksack mit hatte. LG Franz Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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