Rasu Geschrieben 1. November 2009 Geschrieben 1. November 2009 So ich war Leichenfleddern, jetzt muß ich meinen Unmut loswerden. Nachdem mein Stadtrad gestohlen wurde hab ich mich auf die Suche nach was neuem gemacht. In der Bucht bin ich dan über einen alten Raleigh Rahmen gestolpert. http://cgi.ebay.at/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=150381021282&ssPageName=STRK:MEWAX:IT Die Auktion habe ich gewonnen, für 1,5€ sollte das gute Stück jetzt eigentlich mir gehören. Der verkäufer sieht das aber nicht so. er meint allen ernstes, dass er nicht gewußt hätte, dass er den artikel wirklich zu dem erzielten Preis verkaufn müsste. Jedenfalls weigert er sich den Rahmen herzugeben. hab ihm jetzt mehrmals geschrieben, dass so ein Vorgehen nicht in Ordnung ist, aber das ändert leider nix. An ebay kann man sich erst 10 Tage nach Auktionsende wenden, also am 05.11. das werde ich whl auch tun. Aber ich schätze am Ende kann ich ihn nicht zum verkauf zwingen, oder? Sehr ärgerlich das ganze Zitieren
Weight Weenie Geschrieben 1. November 2009 Geschrieben 1. November 2009 Du hast einen rechtlich gültigen Vertrag abgeschlossen. Wenns dir nicht zu blöd ist kannst du ja deine Rechtsschutz beauftragen. Zitieren
Bobo Geschrieben 1. November 2009 Geschrieben 1. November 2009 beteiligung.moskau-inkasso.com Zitieren
-philipp- Geschrieben 1. November 2009 Geschrieben 1. November 2009 Ärgerlich. Ich würde auf jeden Fall warten und nach 10 Tagen eine Nachricht an Ebay schicken. Auf jeden Fall auch den Emailverkehr behalten. Ich würde ihm auf jeden Fall eine negative Bewertung geben und hineinschreiben, dass er ein Betrüger ist, der sich nicht an Abmachungen hält. Zitieren
Weight Weenie Geschrieben 1. November 2009 Geschrieben 1. November 2009 Ein Verkäufer mit 0 Bewertungen lacht dich aber aus wennst ihm drohst mit einer negativen bewertung. Zitieren
kashani Geschrieben 1. November 2009 Geschrieben 1. November 2009 ein verkäufer mit z.b. 1000 bewertungen aber auch:qualm: Zitieren
Weight Weenie Geschrieben 1. November 2009 Geschrieben 1. November 2009 Na jo - ich hab nur 500 oder so - aber leiwand finde ich das nicht wenn mir wer meine 100% nimmt. Zitieren
-philipp- Geschrieben 1. November 2009 Geschrieben 1. November 2009 Ein Verkäufer mit 0 Bewertungen lacht dich aber aus wennst ihm drohst mit einer negativen bewertung. Wennst 0 Bewertung hast ja, aber wie du schon geschrieben hast, ist's bei 500 Bewertungen dann sehr ärgerlich... Zitieren
Weight Weenie Geschrieben 1. November 2009 Geschrieben 1. November 2009 ??? Sein Verkäufer hat aber eben 0 Bewertungen. Zitieren
hans4073 Geschrieben 1. November 2009 Geschrieben 1. November 2009 Jedenfalls weigert er sich den Rahmen herzugeben. hatte mal einen vergleichbaren Fall. Gab den Fall meiner Rechtschutzversicherung - und die bezahlte meinen "Schaden" von damals ca. 300 Euronen. War für die wohl günstiger, mir die drei hunderter aus dem Topf "sonstiges Risiko" rüberzulassen, als einen Prozess in Deutschland zu finanzieren. Zitieren
-philipp- Geschrieben 1. November 2009 Geschrieben 1. November 2009 ??? Sein Verkäufer hat aber eben 0 Bewertungen. Hab mir das Profil nicht angeschaut. Und es war als generelle Aussage gemeint. Zitieren
Milanese Geschrieben 1. November 2009 Geschrieben 1. November 2009 Das ist halt leider Gottes der Nachteil bei e-bay. Hast Du denn das Geld auch schon überwiesen? Ist die Auktion bis zum Ende durchgelaufen? Ich kenne die AGB von e-bay nicht, aber ich habe mittlerweile des öfteren erlebt, das Leute die Auktion vorzeitig beenden, wenn Ihnen das Ergebnis nicht passt. Solltest Du nen Rechtsschutz haben, würde ich an Deiner Stelle mal dort anrufen und mit denen reden. Für solche Fälle haben die ja ne Hotline. Zitieren
Rasu Geschrieben 2. November 2009 Geschrieben 2. November 2009 Die Auktion ist bnis zum Ende gelaufen, überweisen konnte ich noch nicht, weil ich die Kontodaten nicht bekommen habe. Ob ich ihm eine schlechte bewertung gebe wird dem herrn wirklich wurscht sein, er hat schon angekündigt seinen ebay account zu löschen. Interessehalber hab ich mich mal nach seiner Preisvorstellung erkundigt. er meint für 80€ würde er den Rahmen hergeben. Ich hätte den Rahmen zwar gerne, aber natürlich lieber um 1,5€ als um 80€. Ich muss mal mit meiner Versicherung klären ob sie für das geklaute Rad Geld locker macht, oder nicht, wenn ja wärs eine Überlegung wert. Ich schätze mal der Rahmen wird schon 80€ oder mehr wert sein, vor allem wenn er wie laut artikelbeschreibung neuwertig ist, aber eigentlich sollte das ganze ein ultra low budget Stadtrad werden, da würde mich Titan zwar nicht stören, es muß aber nicht sein, mir reicht auch ein alter stahlrahmen vollkommen. Zitieren
stetre76 Geschrieben 2. November 2009 Geschrieben 2. November 2009 also auch wenn deine Versicherung für den Diebstahl aufkommt und du die 80,- Eur, die der Typ für den Rahmen will, so bekommst - den Typen würd ich keinen Cent geben. entweder er hält sich an den abgeschlossenen Vertrag, oder er kann sich brausen. interessant wäre wie er reagiert, wenn er einen Brief vom Anwalt bekommt - mit einer Rechtschutzversicherung sollte das machbar sein. Zitieren
Rasu Geschrieben 2. November 2009 Geschrieben 2. November 2009 ja, so eine Rechtsschutzversicherung wär schon was feines:D Zitieren
revilO Geschrieben 2. November 2009 Geschrieben 2. November 2009 das habe ich gefunden, wird in Österreich nicht anders sein: man kann also schon Druck ausüben und den Verkäufer darauf aufmerksam machen, dass er letztlich nicht nur den Artikel weit unter dem von ihm gewünschten Preis hergeben muss, sondern auch noch gegebenenfalls die Anwaltskosten zu tragen hat Verkauf unter Wert bei eBay – Schadensersatz wegen verweigerter Vertragserfüllung 10.01.2007 » von Rechtsanwalt Sören Siebert Beitrag weitergeben und Bookmarken Verkäufe bei eBay lohnen sich nicht immer. In einem aktuellen Fall hatte der Käufer eines Rübenroders (zur Ernte von Zuckerrüben) mit einem Wert von 60.000.- Euro ein echtes Schnäppchen gemacht. Nach Ende der Bietfrist war er mit seinem Gebot in Höhe von 51 Euro (Startgebot 1 Euro) der Meistbietende. Somit war ein rechtlich wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen, den eBay am selben Tag auch bestätigte. Anzeige Kurze Zeit später entrichtete der Käufer den Kaufpreis und forderte den Verkäufer zur Übergabe der landwirtschaftlichen Maschine auf. Dies allerdings vergeblich, da sich dieser weigerte seinen Pflichten aus dem Kaufvertrag nachzukommen und dem Käufer per Mail mitteilte, dass die Maschine bereits anderweitig verkauft worden sei. Die Aufrechterhaltung des Angebotes bei eBay habe auf einem Irrtum beruht. Zu Unrecht, wie das Landgericht Köln (Az.: 28 O 567/05, Urteil vom 24.05.2006) entschied. Die Berufung des Verkäufers wies das OLG Köln (Az.: 19 U 109/06, Urteil vom 08.12.2006) nun zurück und bestätigte die Auffassung des Landgerichts in allen Punkten. Auch wenn eine hochwertige Sache zu einem niedrigen Startpreis bei eBay eingestellt werde, trägt der Verkäufer die Gefahr eines geringeren Kaufpreises. Das Gericht verurteilte den Verkäufer zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 59.949,00 Euro, da er nicht mehr in der Lage war den Rübenroder zu liefern. Fazit: Grundsätzlich besteht bei eBay unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, irrtümlich eingestellte oder ausgezeichnete Angebote vor Ende der Bietfrist von der Seite zu entfernen. Ist die Auktionsfrist abgelaufen ist dies jedoch kaum noch möglich. Verkäufer bei Online-Auktionen sollten deswegen genau darauf achten, dass alle gemachten Angaben auch gewünscht sind. Zitieren
datoni Geschrieben 6. November 2009 Geschrieben 6. November 2009 gabs ja auch schon die fälle wo autos deutlich unter wert weggegangen sind, prominentester war ein ferrari zum spottpreis der vor gericht gelandet ist. urteil war der käufer bekam ihn, und das zu recht-eine gewonne auktion ist ein kaufvertrag!:s: Zitieren
Rasu Geschrieben 6. November 2009 Geschrieben 6. November 2009 Ich hab heut mit ebay telefoniert, und kann euch schonmal den tip geben dort möglichst niemals anzurufen, wenn euch was an der sinnvollen Nutztung der knappen Lebenszeit liegt. Aber immerhin habe ich erfahren was ich schon wusste, nämlich dass es einen gültigen Kaufvertrag gibt und der Verkäufer verpflichtet ist den artikel zum erzielten preis herzugeben. Also wird er jetzt von ebay angeschrieben und aufgefordert den Rahmen rauszurücken, aber ob das was bringt ist anzuzweifeln, denn als äußerstes druckmittel steht eine sperrung des ebay accounts an, was ihn nicht stören wird weil er den account ja eh löschen will. Naja, muss ich wohl weitersuchen nach einem neuen stadtrad, aber so eine edelschlampe aus Titan wär doch was feines gewesen. :bawling: Irgendwie ist das unfair, ich arme sau hab auch schon oft sachen bei ebay unterm wert verkauft z.b.: einen nahezu nagelneuen disc lrs für 7,5€, und dieser "bonzenspacko" beschließt einfach dass er das nicht nötig hat Zitieren
Weight Weenie Geschrieben 6. November 2009 Geschrieben 6. November 2009 Naja, muss ich wohl weitersuchen nach einem neuen stadtrad, aber so eine edelschlampe aus Titan wär doch was feines gewesen. :bawling: Irgendwie ist das unfair, ich arme sau hab auch schon oft sachen bei ebay unterm wert verkauft z.b.: einen nahezu nagelneuen disc lrs für 7,5€, und dieser "bonzenspacko" beschließt einfach dass er das nicht nötig hat Dann zeig ihn an. Zitieren
fredf Geschrieben 7. November 2009 Geschrieben 7. November 2009 Dann zeig ihn an. jep. Mich versucht auch grad einer bei Ebay zu linken. Hat etwas zuwenig überwiesen (und zwar so dass es den Eindruck erweckt es wär unabsichtlich(schreibfehler oder ähnliches) geschehen) und wohl darauf gehofft, dass ich den Artikel dennoch versende was ich auch getan habe und nun reagiert er nicht mehr. Zitieren
revilO Geschrieben 7. November 2009 Geschrieben 7. November 2009 Ich hab heut mit ebay telefoniert, und kann euch schonmal den tip geben dort möglichst niemals anzurufen, wenn euch was an der sinnvollen Nutztung der knappen Lebenszeit liegt. Aber immerhin habe ich erfahren was ich schon wusste, nämlich dass es einen gültigen Kaufvertrag gibt und der Verkäufer verpflichtet ist den artikel zum erzielten preis herzugeben. Also wird er jetzt von ebay angeschrieben und aufgefordert den Rahmen rauszurücken, aber ob das was bringt ist anzuzweifeln, denn als äußerstes druckmittel steht eine sperrung des ebay accounts an, was ihn nicht stören wird weil er den account ja eh löschen will. Naja, muss ich wohl weitersuchen nach einem neuen stadtrad, aber so eine edelschlampe aus Titan wär doch was feines gewesen. :bawling: Irgendwie ist das unfair, ich arme sau hab auch schon oft sachen bei ebay unterm wert verkauft z.b.: einen nahezu nagelneuen disc lrs für 7,5€, und dieser "bonzenspacko" beschließt einfach dass er das nicht nötig hat nix für ungut, jetzt haben wir dir gesagt, was zu machen ist und du legst die Hände in den Schoß oder hast du geglaubt, ein Ebaymitarbeiter fährt persönlich zum Verkäufer, nimmt ihm das ersteigerte Teil weg und bringt es dann bei dir vorbei, sagt bitte und auf Wiederschauen? das is ungefähr so, wie eine Trainingsanfrage und die Verwunderung darüber, dass man dann auch noch selbst trainieren muss schick ihm die Urteile und sag dazu, dass du bereit bist, bis zum Äußersten zu gehen (wenn er dann noch immer nicht nachgibt, hast eben Pech gehabt oder du gehst wirklich bis zum Äußersten) Zitieren
Blomma Geschrieben 16. November 2009 Geschrieben 16. November 2009 Der Verkäufer behauptet, der Artikel sei anders als in der Beschreibung und zwar mit einer Beschädigung. Nur, ich habe den Artikel in einem tadellosen Zustand versendet. ?!!? Zitieren
revilO Geschrieben 16. November 2009 Geschrieben 16. November 2009 Der Verkäufer behauptet, der Artikel sei anders als in der Beschreibung und zwar mit einer Beschädigung. Nur, ich habe den Artikel in einem tadellosen Zustand versendet. ?!!? schreib ihm, dass Zeugen bestätigen können, dass du den Artikel in "tadellosem Zustand" und sorgfältig verpackt aufgegeben hast und er sich beim Transportunternehmen schadlos halten muss wenn du das Gefühl hast, dass man letztlich dem Käufer mehr glauben wird (und du ohnehin kein einwandfreies Gewissen hast), dann nimm den Artikel zurück oder schlag einen Preisnachlass vor Zitieren
Blomma Geschrieben 16. November 2009 Geschrieben 16. November 2009 schreib ihm, dass Zeugen bestätigen können, dass du den Artikel in "tadellosem Zustand" und sorgfältig verpackt aufgegeben hast und er sich beim Transportunternehmen schadlos halten muss wenn du das Gefühl hast, dass man letztlich dem Käufer mehr glauben wird (und du ohnehin kein einwandfreies Gewissen hast), dann nimm den Artikel zurück oder schlag einen Preisnachlass vor habe nun nach einem foto des angeblich beschädigten teiles gefragt und warte mal ab. paket war versichert (post). Zitieren
Fl0 Geschrieben 16. November 2009 Geschrieben 16. November 2009 schreib ihm, dass Zeugen bestätigen können, dass du den Artikel in "tadellosem Zustand" und sorgfältig verpackt aufgegeben hast und er sich beim Transportunternehmen schadlos halten muss Der Empfänger, hat aber "nur" einen deliktischen Schadenersatzanspruch, da er nicht Vertragspartner ist. Somit wird die ganze abwicklung schwierig, weil der Käufer nicht beweisen kann, dass die Ware einwandfrei an die Post übergeben wurde. Desweiteren verlangt, zB. DPD, dass die Schadensmeldung vom Versender erfolgt ;-) Die Post hat aber sicher eine Vertragsklausel, welche besagt, dass die Schadensmeldung bei verdeckten Schäden innerhalb einer bestimmten Frist gemeldet werden muss. Zitieren
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