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Wiener Linien - Zahlen oder nicht?


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Geschrieben
...Wie schon Nils76 geschrieben hat, gibt es für alle Schüler Freifahrt, bis zu dem Schuljahr in dem sie 19 geworden sind. Diese Regelung gilt noch bis zum Ferienende nach jenem Schuljahr. (Wiener Linien im Original, es steht ganz unten )

 

Ich weiß jetzt nicht, wann genau Du geboren bist, aber falls Du erst in den Ferien 20 geworden bist, also nach dem Schuljahr, mußt Du mMn nicht zahlen.

 

Stimmt leider auch nicht. Der Nils76 hat schon recht.

 

Hier der Text:

Für ältere Schülerinnen und Schüler (ausgenommen Berufsschüler), die eine öffentliche Schule in Österreich bzw. eine Privatschule mit Öffentlichkeitsrecht besuchen, gilt diese Freifahrtsregelung noch bis zum Ferienende nach jenem Schuljahr, in dem sie das 19. Lebensjahr vollendet haben. Als Nachweis wird der Schülerausweisanerkannt.

 

Er darf noch gratis in den Ferien des Kalenderjahres fahren, in dem er 19 Jahre alt geworden ist (das 19. Lebensjahr endet mit dem 19. Geburtstag)..

Geschrieben
Stimmt leider auch nicht. Der Nils76 hat schon recht.

 

Hier der Text:

 

 

Er darf noch gratis in den Ferien des Kalenderjahres fahren, in dem er 19 Jahre alt geworden ist (das 19. Lebensjahr endet mit dem 19. Geburtstag)..

Na wieso von Kalenderjahr steht nichts, aber von Schuljahr.

 

Also ich les das so: das Schuljahr hat gedauert von September 2005 bis Juni 2006. Wenn er in diesem Zeitraum 19 geworden ist, dann war das das letzte Schuljahr in dem er noch gratis fahren konnte. Und dann noch die Ferien nach dem Schuljahr.

 

Meine Überlegung war nur, wenn er erst in den letzten 2 Monaten 20 geworden wäre, also nach dem Schuljahr, -- asber ich hab jetzt nachgeschaut im Profil.... na dann nicht..

Geschrieben
Hallo!

Ich bin wie ja einige wissen Schüler und kann/konnte daher ein den Ferien gratis fahren gegen Vorlage des Schülerausweises.

 

Heuer bin ich in den Ferien schon 2mal kontrolliert worden und immer war alles ok. Vorgestern im 33b wurde ich wieder kontrolliert und müsste 62 Oiro zahlen weil dieses Angebot nur bis zum 19. Lebensjahr gilt (bin 20). Nur wie um alles in der Welt soll ich auf die Idee kommen wenn ich schon 2mal kontrolliert wurde mir einen Fahrschein zu kaufen?

 

Soll ich dagegen Berufung einlegen, ich bin mir nämlich keiner Schuld bewusst?

Alles oarsch mit der Ausbeutung.

mfbg Raphael

 

du rafi-iiii???

hast schon einmal was davon ghört, dass dummheit nicht vor strafe schützt? das sagt dann der herr kontrolleur!

 

ausserdem sei froh, dass du strafe zahlen musstest.

du bist jetzt ein leuchtendes beispiel.

jetzt erzählst du es überall herum und somit machst du den leuten grosse freude, weil schadenfreude ist ja eine der reinsten freuden. und ausserdem wissen jetzt viele dass das nur bis 19 jahre geht und du konntest mit deiner rolle als opfer die anderen somit vor grossen schaden bewahren.

darauf kannst du doch stolz sein.

nicht ein jeder wird so ohne weiteres über nacht zum held! :toll:

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