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verlässliche, radlfreundliche Putzfrau gesucht (1210 Wien)


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

ich kann dir jedenfalls meine empfehlen...sie putzt schon seit jahren bei mir und ist super verlässlich, hat sogar meinen schlüssel und kann unabhängig von mir kommen....

 

wenn du die tel.nummer haben willst schick ich dir ein pm...

Geschrieben
Anstiftung zur Schwarzarbeit??

 

Der mitlesende Finanzbeamte hat eine Freud mit euch.. :D

tu nicht von dir auch andere schließen :p

der tom wird sie natürlich als hausangestellte anmelden :toll:

Geschrieben

wieso radlfreundlich?

soll die deine möhre auch putzen?

 

"geh, dragica, kannst nix komme morgen frih? hab i radlfoahrn und ise bissi gatsch! muse putze bissl kete, spache un raffm!" :D

Geschrieben
Anstiftung zur Schwarzarbeit??

 

Der mitlesende Finanzbeamte hat eine Freud mit euch.. :D

 

es gibt doch eh den so hochgepriesenen "Dienstleistungsscheck". Der findet doch reissenden Absatz ;-)

 

Rainer

Geschrieben
wieso radlfreundlich?

soll die deine möhre auch putzen?

 

Wahrscheinlich nur die :devil:

Geschrieben
Ob die Putzfrau ihr Einkommen versteuert oder nicht, kann Dir wurscht sein.

Seh ich auch so. ME liegt eine Art freier Dienstvertrag vor (nicht wirklich, weil Dienstgeber privater Auftraggeber) vor, die Versteurungspflicht liegt also beim Entgeltempfänger. Werkvertrag scheider mE aus, da ja kein Werk, sondern eine Dienstleistung vorliegt.

 

Nicht ganz so klar ist mE die Sozialversicherungsseite. Die Putzfrau müsste also zumindest unfallversichert werden.

Kennt sich da wer näher aus (denn ein echter freier Dienstvertrag kann ja nicht vorliegen)?

Geschrieben

am besten ist wenn die putzfrau einen richtigen job auch noch hat!!

dann braucht man gar nix machen, denn das putzfrauen gehalt würde dann zum unselbstständigen gehalt dazugerechnet werden, und damit auch versteuert werden!

Geschrieben
Die "Dienstleistung Putzen" ist das Werk.

Glaub ich nicht. Der Werkbegriff ist ziemlich eingegrenzt und muss wirklich als Sache vorliegen.

An sich ist's ja egal, aber wenn etwas passiert (was im Haushalt ja nicht so selten ist) sollte die Rechtslage schon klar sein.

 

Steuerlich seh' ich aber kein Problem, die Geringfügigkeitsgrenzen (ca. 300.-/Monat) werden ja wohl nicht überschritten.

Geschrieben
Nein. Oder auf der Uni habens mir einen Schaß erzählt.

Stimmt, da hast du Recht. Die Putzfrau müsste aber vollständig selbstständig sein:

 

Ein Werkvertrag liegt vor, wenn sich jemand (=Auftragnehmer, Werkvertragsnehmer) gegen Entgelt verpflichtet, für einen Auftraggeber (=Werkbesteller) einen bestimmten Erfolg (=ein Werk) herzustellen. Der Auftragnehmer schuldet eine konkret definierte, im Vertrag vereinbarte Leistung, die er selbständig und eigenverantwortlich erbringen muss.

 

Der Auftragnehmer ist vom Werkbesteller (=Auftraggeber) persönlich unabhängig, das heißt hinsichtlich:

 

Arbeitsort,

Arbeitszeit und

Verhalten bei der Arbeit

 

nicht weisungsgebunden. Lediglich sachliche Weisungen für die Herstellung des Werkes sind vorgesehen (z.B. durch Erstellung eines Anforderungskataloges vor Auftragserteilung).

 

Der Auftragnehmer arbeitet in der Regel mit eigenen Betriebsmitteln und ist nicht in den Betrieb des Auftraggebers eingegliedert. Er hat das Recht, sich vertreten zu lassen. Auch die Zuhilfenahme eines Gehilfen (eines Subunternehmers) ist zulässig.

 

Wird der Erfolg erbracht, ist das Vertragsverhältnis automatisch beendet und das vereinbarte Entgelt (=Werkhonorar) zu bezahlen; es bedarf keiner gesonderten Beendigungserklärung. Es handelt sich daher bei einem Werkvertrag um ein so genanntes Zielschuldverhältnis.

 

Ist die Leistung nicht ordnungsgemäß erbracht worden, das Werk z.B. schadhaft, können Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden. Bei nicht pünktlicher Erbringung der Leistung ist die Geltendmachung eines Verspätungsschadens denkbar. Der Werkvertragsnehmer trägt somit das wirtschaftliche Risiko für seinen Auftrag.

 

Bei der Abgrenzung, ob ein Werkvertrag oder ein freies Dienstverhältnis vorliegt, ist entscheidend, ob die Leistung bereits auf das Werk hin vertraglich ausreichend konkretisiert ist (Werkvertrag), oder ob nur die Erbringung einer Dienstleistung (freier Dienstvertrag) vereinbart wurde.

 

Quelle

 

Da das aber nicht geht, da ja der Ort vorgegeben ist und ein Vertretungsrecht vorliegt (wer würde das bei Putzfrauen akzeptieren?), könnte es da Probleme geben.

Geschrieben
Was hat Ort und Vertetung mit "geht nicht" zu tun? Und warum sollte man Vertretung bei der Putzfrau nicht akzeptieren?

Beim Werkvertrag kann der Auftragnehmer frei bestimmen, wo er arbeitet, das wird beim putzen schwer möglich sein. :rolleyes:

 

Und ich möchte sehen, wer damit einverstanden ist, wenn die Putzfrau anruft und sagt: "Ich kann heute nicht selbst kommen, das machen gute Bekannte von mir." :p

Geschrieben

Bei ersten Punkt hast wohl recht, das klingt logisch und überzeugend (außerdem bin ich eh kein Jurist :rolleyes: ), beim Vertretungsrecht tu ich mir selbst auch schwer.

Ich schreib z.B. als Werkvertragsnehmer Texte, wo mein Name druntersteht, da könnte ich höchstens Ghostwriter beschäftigen. :D

 

Mir ging's primär darum aufzuzeigen, dass die Rechtslage in sozialversicherungstechnischer Hinsicht kompliziert sein kann. Wenn die Werkvertragsregelung hier wirklich voll zutrifft, ist es wohl am einfachsten.

 

Am besten, man erkundugt sich (hier im BB). :D

 

So, jetzt muss ich aber weg, zum Anwalt; aber nicht wegen einer Putzfrau. :p

  • 2 Jahre später...
Geschrieben

[quote=;1919233]Aus gegebenem Anlass...

Suche eine gute Putzfrau für meine Wohnung im 7ten.

 

ruf mich an. meine wird sonst eh arbeitslos wenn ich jetzt auszieh

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