Gast bastl123 Geschrieben 22. Februar 2008 Geschrieben 22. Februar 2008 Hallo zusammen, bin seit letztem Samstag aus dem wunderschönen Winterurlaub in Kärnten zurück - aber leider schafft es der Skiverleih (der im Hotel als externer Dienstleister anbietet) mir den Erholungseffekt schnell zu rauben Fahre seit 8 Jahren jeweils ne Woche Ski und hab mir heuer die NORDICA Dobermann Spitfire ausgeliehen und war sehr zufrieden - am letztem Tag hab ich dann festgestellt, dass bei einem Ski - etwa auf halber Höhe zwischen Spitze und Bindung - die obere Schicht angeknickt ist – bin aber die paar Stunden bis zur Liftschließung noch weitergefahren - ich würde es als Skibruch bzw. Materialfehler bezeichnen? (und als etwas leichtsinnig)! Leider sieht das der Skiverleih nicht so – er sagt: ich hätte den Ski mutwillig beschädigt und wäre irgendwo gegen gefahren oder ähnliches!!! Ich bzw. meine Versicherung müsste jetzt für den Schaden aufkommen und er will 400 € für den einen Ski von mir – ansonsten klärt er das über die Gendarmerie!!! So weit so gut – ich wäre der letzte Mensch der für seine Fehler nicht aufkommen würde – aber ich bin halt normal gefahren, nicht gestürzt, angefahren, hängen geblieben, von Felsen gesprungen oder ähnliches – für mich riecht das nach Abzocke – erst kassiert er mich ab und dann seine eigene Versicherung/Nordica – da sperrt sich mein Gewissen dagegen. Leih mir ja extra immer für die eine Woche im Jahr paar Ski – damit ich halt ordentliches, eingestelltes & aktuelles Material hab – incl. Skiversicherung (was auch auf dem Ausleihzettel steht – gegen Skibruch versichert...) Wie seht ihr das – fällt der Knick auf der Oberseite unter Skibruch – bzw. muss dann der untere Belag auch durch sein – geht die Firma auf Dummenfang??? Hab irgendwie ein Mulmiges Gefühl und wollt deshalb gern um eure Meinungen bitten…. Viele Grüße - Sebastian Zitieren
JoeDesperado Geschrieben 22. Februar 2008 Geschrieben 22. Februar 2008 Willkommen im BB! Hast du dich extra für diesen beitrag in einem radlforum registriert (ich frag aus reiner neugierde) ? Zum thema: du hast ja für die versicherung beim ausleihen bezahlt, wieso sollte die nicht für den schaden aufkommen? Das würde ich den verleih mal ganz dezent fragen. Wenn der blöd kommt - auflaufen lassen (du wirst den beleg ja noch haben), der kann dir meiner meinung nach nix anhaben. Zitieren
FloImSchnee Geschrieben 23. Februar 2008 Geschrieben 23. Februar 2008 Ich seh's so wie der Herr Desperado... Vielleicht auch (egal ob du sie hast oder nicht), mal das Wort "Rechtsschutzversicherung" fallen lassen -- macht oft viel aus... Zitieren
NoDoc Geschrieben 23. Februar 2008 Geschrieben 23. Februar 2008 1) Die Gendarmerie (dies übrigens gar nicht mehr gibt...) geht das genau nyx an. Wenn er Deine richtigen Daten etc. hat, dann ist und bleibt das eine rein zivilrechtliche Angelegeneheit, die die Polizei Nüsse angeht. 2. Hat er eine Kaution/Kreditkarte o.ä., so dass er leicht an Dein geld kommt? 3. Wenn nicht, teile ihm schriftlich z.B. Mail aber freundlich mit, dass Du nicht bereit bist irgendetwas zu zahlen, da Du den Schischaden nicht verursacht bzw. verschuldet hast. Falls eine Bruchversicherung besteht, solltest Du eine Versicherungsmeldung erstellen, so wie Dus hier geschildert hast. 4. Wenn er an Dein Geld kommt, dann bleibt Dir nyx anderes über, als es nachher versuchen zurück zu klagen, wobei er sich freuen kann, dass das verfahren dann in München von Dir geführt werden könnte, weil Du Konsument bist! Ois Guade! lG Michael Zitieren
morty Geschrieben 23. Februar 2008 Geschrieben 23. Februar 2008 2. Hat er eine Kaution/Kreditkarte o.ä., so dass er leicht an Dein geld kommt? 4. Wenn er an Dein Geld kommt, dann bleibt Dir nyx anderes über, als es nachher versuchen zurück zu klagen, wobei er sich freuen kann, dass das verfahren dann in München von Dir geführt werden könnte, weil Du Konsument bist! abbuchungen von der kreditkarte kann man rückbuchen lassen. Zitieren
NoDoc Geschrieben 23. Februar 2008 Geschrieben 23. Februar 2008 abbuchungen von der kreditkarte kann man rückbuchen lassen. Praktisch, ich glaub ich lass das Geld von meinen russischen Muskifreunden wieder zurück buchen... ..darf mich aber jetzt schon von dieser Welt verabschieden.. Zitieren
bikefuzzy1963 Geschrieben 23. Februar 2008 Geschrieben 23. Februar 2008 Praktisch, ich glaub ich lass das Geld von meinen russischen Muskifreunden wieder zurück buchen... ..darf mich aber jetzt schon von dieser Welt verabschieden.. besuchen sie russland bevor russland sie besucht:rofl: Zitieren
yellow Geschrieben 29. Februar 2008 Geschrieben 29. Februar 2008 & Dir ist der Knick/Bruch natürlich NICHT vorher aufgefallen und Du bist damit NICHT noch weiter gefahren!!! das hast erst bei der Rückgabe bemerkt - wenn überhaupt (hatte das mal mit mehreren Atomic, zusammen mit ein paar Bekannten denens auch so ging. Was für eine dumme Herumschistlerei, bis man dann endlich nen anderen/neuen Schi bekommen hatte - auch nur gegen Aufpreis) PS: das ist ein Schibruch PPS: ruf doch mal in der Tourist info vom Schigebiet an und frag dort nach Empfehlungen - vielleicht "melkt" der eh schon ein paar andere Kunden auch und die helfen Dir deswegen gerne weiter. Zitieren
Weight Weenie Geschrieben 29. Februar 2008 Geschrieben 29. Februar 2008 Irre verarsche - der soll den fall der Versicherung melden und gut ists!!!!:s::s::s: Zitieren
fullspeedahead Geschrieben 1. März 2008 Geschrieben 1. März 2008 Eigentlich ein klarer Fall - kann mir nicht vorstellen, dass es rechtlich deine Aufgabe wäre zu beweisen, dass es nicht mutwillige Beschädigung war. Mein Beileid! Zitieren
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