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Mietwohnungskündigung: Neu ausmalen?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo!

 

Ich hätte mal eine Frage an die Rechtsverdreher bzw. Rechtskundigen hier im Forum...:

 

Mit Ende Juni ziehen wir aus unserer jetzigen Mietwohnung aus und jetzt würde mich interessieren wie es nun praktisch mit diesem Weiß-ausmalen-müssen ausschaut.

 

In unserem Mietvertrag (August 2005) steht explizit "... und ist bei Beendigung des Mietverhältnisses neu weiß ausgemalt ...". Aber laut meiner kurzen google recherchen ist das laut ogh rechtswidrig!?? In der Kündigungsbestätigung von der Immobilienkanzlei steht aber trotzdem nocheinmal, dass wir die Wohnung neu ausgemalt übergeben müssen.

 

Deshalb meine Frage:

 

- Bringt eh alles nix und wir kommen um das ausmalen nicht rum herum

 

- gibts eine Möglichkeit dass wir NICHT ausmalen müssen- und was müssen wir konkret machen?

 

freu mich auf eure Antworten!

 

LGr

Geschrieben
...

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In unserem Mietvertrag (August 2005) steht explizit "... und ist bei Beendigung des Mietverhältnisses neu weiß ausgemalt ...". Aber laut meiner kurzen google recherchen ist das laut ogh rechtswidrig!?? In der Kündigungsbestätigung von der Immobilienkanzlei steht aber trotzdem nocheinmal, dass wir die Wohnung neu ausgemalt übergeben müssen.

 

Deshalb meine Frage:

 

- Bringt eh alles nix und wir kommen um das ausmalen nicht rum herum

- gibts eine Möglichkeit dass wir NICHT ausmalen müssen- und was müssen wir konkret machen?

 

freu mich auf eure Antworten!

 

LGr

is so

könntest aber beim mieterschutzverband anfragen

Geschrieben

soweit ich weiß wurde diese ausmal klausel vor ein oder zwei jahren so geändert, dass dies der Mieter nicht mehr tun muss!

(endlich mal ne gscheite änderung ;-)

 

aber besser, du fragst wirklich noch nach!..

 

lg

Geschrieben
soweit ich weiß wurde diese ausmal klausel vor ein oder zwei jahren so geändert, dass dies der Mieter nicht mehr tun muss!

(endlich mal ne gscheite änderung ;-)

 

aber besser, du fragst wirklich noch nach!..

 

lg

 

Die Klausel wurde für nichtig erklärt. Fragen kostet aber bestimmt nix.

Geschrieben
bin auch recht sicher dass du nicht verpflichtet bist auszumalen sofern du deine wände nicht mit schwarzer teer-farbe oder so angepinselt hast. wenn du nur normal gewohnt hast und die wand halt nicht mehr ganz so weiß ist wie sie beim einzug war, glaub ich nicht dass du was machen mußt
Geschrieben
soweit ich weiß wurde diese ausmal klausel vor ein oder zwei jahren so geändert, dass dies der Mieter nicht mehr tun muss!

(endlich mal ne gscheite änderung ;-)

 

aber besser, du fragst wirklich noch nach!..

 

lg

 

hab ich auch gehört!!

am besten beim mieterschutz nachfragen!

Geschrieben

mWn bei normalen Gebrauchspuren muss man nicht mehr färbln...die frage ist wie groß ist die wohnung und was würde dich das kosten zu machen, ob es nicht einfacher und vielleicht dem vermieter gegenüber etwas fairer wäre diese mühe - einmal drübermalen - aufsichzunehmen...

 

aber wennst dich im bösen trennst, auf jeden fall so lassen...:devil:

Geschrieben

Das gilt aber alles nur bei kommerziellen Vermietern.

Falls die Wohnung von einer Privatperson vermietet wird, muß man weiterhin ausmalen, falls das vertraglich vereinbart wurde.

Ausserdem muß auf jeden Fall ausgemalt werden, wenn die Wände in einer nicht ganz üblichen Farbe gestrichen wurden. Und nach 3 Jahren sollten sich auch die "Gebrauchsspuren" noch im Rahmen halten.

Geschrieben
Das gilt aber alles nur bei kommerziellen Vermietern.

Falls die Wohnung von einer Privatperson vermietet wird, muß man weiterhin ausmalen, falls das vertraglich vereinbart wurde.

Ausserdem muß auf jeden Fall ausgemalt werden, wenn die Wände in einer nicht ganz üblichen Farbe gestrichen wurden. Und nach 3 Jahren sollten sich auch die "Gebrauchsspuren" noch im Rahmen halten.

 

hallo!

 

danke erstmal für eure antworten- jetzt muss ich nur noch herausbekommen wo es einen unabhängigen, (im idealen fall) kostengünstigen mieterschutz gibt => hat wer von euch eine idee??

 

wie gesagt, wir haben nix mit einer anderen farbe ausgemalt u mMn sind gebrauchsspuren auch kaum zu sehen;

 

mit "einfach so ausmalen" ists halt irgendwie auch nix... sind immerhin 95qm und dann auch noch gemütliche 3m hoch- also da kommt schon einiges an zeit und materialkosten zusammen :f:

 

lgr

Geschrieben
hallo!

 

danke erstmal für eure antworten- jetzt muss ich nur noch herausbekommen wo es einen unabhängigen, (im idealen fall) kostengünstigen mieterschutz gibt => hat wer von euch eine idee??

 

wie gesagt, wir haben nix mit einer anderen farbe ausgemalt u mMn sind gebrauchsspuren auch kaum zu sehen;

 

mit "einfach so ausmalen" ists halt irgendwie auch nix... sind immerhin 95qm und dann auch noch gemütliche 3m hoch- also da kommt schon einiges an zeit und materialkosten zusammen :f:

 

lgr

konsumentenschutz fragen?

Geschrieben
hallo!

 

danke erstmal für eure antworten- jetzt muss ich nur noch herausbekommen wo es einen unabhängigen, (im idealen fall) kostengünstigen mieterschutz gibt => hat wer von euch eine idee??

 

wie gesagt, wir haben nix mit einer anderen farbe ausgemalt u mMn sind gebrauchsspuren auch kaum zu sehen;

 

mit "einfach so ausmalen" ists halt irgendwie auch nix... sind immerhin 95qm und dann auch noch gemütliche 3m hoch- also da kommt schon einiges an zeit und materialkosten zusammen :f:

 

lgr

 

http://www.mieterschutzverband.at/msv/

 

nix wissen was google?

Geschrieben

Du brauchst noch keinen Mieterschutzverband, du brauchst lediglich einen Drucker:

 

Sehr gehrter gewerblicher Vermieter!

 

Laut OGH-Entscheid GZ 7Ob78/06f vom 20061129 ist die Klausel blablabla bzgl. ausmalen und blablabla nichtig.

 

freundliche Grüße,

shroeder

 

Ein bisserl ausformulieren, drucken, in ein Kuvert stecken, abschicken. Danach auf eine Reaktion deines Vermieters warten. Und dann kannst du dich immer noch um ein bisserl Geld an einen Mieterschutz wenden.

 

Vorraussetzung ist übrigens, dein Vermieter ist ein gewerblicher und kein privater.

 

lg,

t.

Geschrieben
Du brauchst noch keinen Mieterschutzverband, du brauchst lediglich einen Drucker:

 

Sehr gehrter gewerblicher Vermieter!

 

Laut OGH-Entscheid GZ 7Ob78/06f vom 20061129 ist die Klausel blablabla bzgl. ausmalen und blablabla nichtig.

 

freundliche Grüße,

shroeder

 

Ein bisserl ausformulieren, drucken, in ein Kuvert stecken, abschicken. Danach auf eine Reaktion deines Vermieters warten. Und dann kannst du dich immer noch um ein bisserl Geld an einen Mieterschutz wenden.

 

Vorraussetzung ist übrigens, dein Vermieter ist ein gewerblicher und kein privater.

 

lg,

t.

 

ähhh, du hast ned gscheit mitglesen oben gell? du hast ned ganz mitkriegt wer wen zitiert und wer wem antwortet?

 

sowas würd ich nie schreiben, ich bin hausverwalter...

Geschrieben
ähhh, du hast ned gscheit mitglesen oben gell? du hast ned ganz mitkriegt wer wen zitiert und wer wem antwortet?

 

sowas würd ich nie schreiben, ich bin hausverwalter...

 

Ahja, der Kaffee hat mir noch nicht ganz die Augen geöffnet, war natürlich an den Threadersteller gerichtet...

Geschrieben

bei mir war die nichtigkeit der ausmal-klausel mittels kurzem telefonat mit der hausverwaltung geklärt, sodann hab ich alle lochis fein säuberlich vergipst und das war's (bei prinzipiell weißer wand mit ein paar im rahmen von 5 jahren bewohnen üblichen fahrern, abdrücken etc.)

die rückverrechnung der kaution war dann schon schwieriger (aber das war eine frage des intellekts und der mathematischen (un)fähigkeiten der insgesamt drei (!) bearbeiterInnen.

Geschrieben

hallo!

 

nochmal herzlichen für eure antworten.

 

ich bin durchaus in der lage google zu bedienen und habe natürlich sämtliche links bereits durchgesehen und schon gekannt- aber da steht was meine fragen betreffen keine antworten drinnen; und was den thread aus dem bikeboard betrifft, da wird man auch net wirklich gscheiter....

 

ich werd jetzt einfach mal beim VKI Info-Center vorbeischauen was die so sagen wie ich am besten weiter vorgehen soll.

 

lgr

Geschrieben
Du brauchst noch keinen Mieterschutzverband, du brauchst lediglich einen Drucker:

 

Sehr gehrter gewerblicher Vermieter!

 

Laut OGH-Entscheid GZ 7Ob78/06f vom 20061129 ist die Klausel blablabla bzgl. ausmalen und blablabla nichtig.

 

freundliche Grüße,

shroeder

 

Ein bisserl ausformulieren, drucken, in ein Kuvert stecken, abschicken. Danach auf eine Reaktion deines Vermieters warten. Und dann kannst du dich immer noch um ein bisserl Geld an einen Mieterschutz wenden.

 

Vorraussetzung ist übrigens, dein Vermieter ist ein gewerblicher und kein privater.

 

lg,

t.

 

hab so ein ähnliches schreiben an meinen vermieter mit der rechnung meines warmwasserboilers (fällt in das gleiche urteil wie das ausmalen) geschickt (3mal!). die haben nicht mal drauf geantwortet !

und bezahlt haben sie natürlich auch nix. :(

Geschrieben
hab so ein ähnliches schreiben an meinen vermieter mit der rechnung meines warmwasserboilers (fällt in das gleiche urteil wie das ausmalen) geschickt (3mal!). die haben nicht mal drauf geantwortet !

und bezahlt haben sie natürlich auch nix. :(

Dann lasst den Brief halt durch einen unserer Anwälte hier schreiben, dann wirst schon sehen, wie schnell das geht

 

nodoc, nofear, il consigliere.... einfach p.m. schreiben...

Geschrieben
und was den thread aus dem bikeboard betrifft, da wird man auch net wirklich gscheiter....
Schau, Du hast Dir ja in Deinem Eingangsposting eh schon die richtige Antwort gegeben. Und eine schlauere Antwort als die richtige wirst von keinem Bikeboarder bekommen. Du musst nicht und aus.

 

Natürlich schreiben sie's in die Kündigung rein, weil sie's probieren. und es wird schon genug geben, die's dann halt machen.

 

Und falls sie dann nicht bereit sind, Deine Kaution rauszurücken, reagierst per Anwalt, siehe oben.

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