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tane
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Ja, aber wie soll denn das gehen? Politisches Asyl wird ja nur Personen gewährt, die in ihrer Heimat verfolgt werden. Sollen die in ihrer Heimat zum Konsulat gehen, einen Antrag ausfüllen und dann daheim auf den Bescheid warten?

 

 

Darum in grenznahen Lagern ("nicht zu weit herein lassen") ...

 

Na servas. Ich glaube kaum, dass innherhalb von 7 Tagen ein Verfahren durchgeführt werden kann, das unseren rechtsstaatlichen Prinzipien genügt. Und warum sollte man diese Entscheidung nicht beeinspruchen können? Auch Beamte machen Fehler.

 

Warum nicht?

Und keine Einspruchmöglichkeit daher, dass es Fälle wie jene der Zog.... nicht gibt. Es kann nicht sein, dass ein Bescheid nach dem anderen abgelehnt wird und sich das über Jahre zieht. Daher JA oder NEIN, und das wars.

Wenn NEIN, dann sofort zurück, wenn JA, dann bis zum ende der Ablauffrist, egal wie gut es der Familie dann in Österreich gefällt.

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Darum in grenznahen Lagern ("nicht zu weit herein lassen") ...

 

 

 

Warum nicht?

Und keine Einspruchmöglichkeit daher, dass es Fälle wie jene der Zog.... nicht gibt. Es kann nicht sein, dass ein Bescheid nach dem anderen abgelehnt wird und sich das über Jahre zieht. Daher JA oder NEIN, und das wars.

Wenn NEIN, dann sofort zurück, wenn JA, dann bis zum ende der Ablauffrist, egal wie gut es der Familie dann in Österreich gefällt.

 

 

Schade, dass man so Leute wie Dich nicht ganz einfach irgendwohin abschieben kann....

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Darum in grenznahen Lagern ("nicht zu weit herein lassen") ...

 

Das ist für Österreich ohnehin schon Realität dank des Schengenabkommens. Flüchtlinge bekommen ihr Verfahren in demjenigen Land, in dem sie Schengen-Raum betreten haben. Das kann also Österreich als EU-Binnenland niemals betreffen. Asylanträge werden nur dann in Österreich bearbeitet, wenn sich ein Flüchtling in Österreich befindet und sich nicht nachvollziehen lässt, wie er in die EU gekommen ist.

 

Warum nicht?

Und keine Einspruchmöglichkeit daher, dass es Fälle wie jene der Zog.... nicht gibt. Es kann nicht sein, dass ein Bescheid nach dem anderen abgelehnt wird und sich das über Jahre zieht. Daher JA oder NEIN, und das wars.

Wenn NEIN, dann sofort zurück, wenn JA, dann bis zum ende der Ablauffrist, egal wie gut es der Familie dann in Österreich gefällt.

 

Lars hat es eh schon gesagt, ich sehe das genauso: Ein gigantischer Schritt in die vermenschlichung unserer Gesellschaft war die Entwicklung eines Rechts, das erstens für alle Menschen gleich gilt, egal woher sie sind, und das zweitens zugibt, dass auch die Staatsgewalt von Menschen gelenkt wird, die Fehler begehen können.

Daher müssen auch Menschen, die nicht über die Österreichische Staatsbürgerschaft verfügen, das Recht haben, die Entscheidungen von Behörden zu beeinspruchen.

 

Dass das ewig dauert, kann man den Betroffenen nicht vorwerfen. Würde die Republik da ein klein bissi mehr Geld ausgeben, wäre die Verfahrensdauer kein Problem mehr.

Für jeden anderen Schaas hamma ja auch Geld.

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Aha und weshalb weil er SEINE Meinung sagt....

In unserem Land gilt die Meinungsfreiheit noch. Mehr zu überlegen wäre dich abzuschieben alleine wegen dieser Aussage. In China stehens auf deine Methoden. :k:

 

na da wird nicht abgeschoben... die haben endgültige Lösungen innerhalb ihrer Staatsgrenzen... leider!

 

Jeder der behauptet, dass unser asylrechtliches Rahmenwerk frei von Missbrauch ist, ist a bisserl realitätsfern. Für die Beamten mag es schwierig sein, bedürftige Antragsteller von den Ausnutzern zu unterscheiden. In dem Bereich wirds immer schwierig sein. Durch ein Land durchzureisen (illegal) und in einem Schraraffenland (Ö) aufzutauchen auf die Art "hier bin ich", ist wohl ziemlich frech. Da müsste ich nicht lange über einen Antrag nachdenken...

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Jeder der behauptet, dass unser asylrechtliches Rahmenwerk frei von Missbrauch ist, ist a bisserl realitätsfern.

 

Kenne niemanden, der das behauptet. Unser Sozialsystem is auch ned frei von Missbrauch. Politik auch ned. Trotzdem gibt's keine Diskussion drüber, das abzuschaffen.

 

Schraraffenland (Ö)

 

Für einen Flüchtling is Österreich glaub ich viel, aber sicher kein Schlaraffenland.

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Wir sind aber weder das Schlaraffen- noch eines der bevorzugten Zielländern (siehe: UNHCR: "State of the World′s Refugees: Human Displacement in the New Millennium") von Asylwerbern.

 

In Spanien und in Sizilien beispielsweise landen regelmässig (wenn sie nicht traurigerweise vorher schon wg. Überfüllung untergehen) Flüchtlingsboote aus Afrika. Die würden sich wohl schwer tun, wenn sie mit dem Boot nach Österreich wollten. Aber im Vergleich zu unserer Staatsgrenze und unter Berücksichtigung der Lage unseres Landes kann man kaum behaupten, dass wir vergleichsweise wenig Flüchtlinge bekommen. Und dass es Flüchtlinge bei uns besser haben, als in vielen anderen Ländern, braucht man glaub ich auch nicht bezweifeln. Also solche Berichte sind schön für Statistiken, aber mehr schon nicht.

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Das ist für Österreich ohnehin schon Realität dank des Schengenabkommens. Flüchtlinge bekommen ihr Verfahren in demjenigen Land, in dem sie Schengen-Raum betreten haben. Das kann also Österreich als EU-Binnenland niemals betreffen. Asylanträge werden nur dann in Österreich bearbeitet, wenn sich ein Flüchtling in Österreich befindet und sich nicht nachvollziehen lässt, wie er in die EU gekommen ist.

 

Das kann man nicht unkommentiert so stehen lassen, denn es hat sich dank bestimmter beratungseinrichtungen auch unter Asylwerbern schnell herumgesprochen, dass wenn man nicht angibt aus welchem Land man nach Österreich illegal einereist ist, man auch nichta us Österreich abgeschoben werden kann.

 

Auch freut es mich dass in diesem thread schon mehrmals auf den wichtigen Unterschied zwischen Asyl und Zuwanderung hingewiesen wird. Asyl kann man in jedem land finden - man ist ja auf der Flucht. Später kann man versuchen in einem Land seiner Wahl eine neue existenz aufzubauen: Hier handelt es sich um Zuwanderung!

 

Meist wird jedoch Asyl mit "versteckter" Zuwanderung verwechselt - wie im Fall Zogaj...

Gemäß Angaben des Wochenmagazins News soll Devat Zogaj im Kosovo den LKW seines Arbeitgebers für 7.000 Deutsche Mark verkauft und damit seine illegale Einreise nach Österreich finanziert haben. Im Mai 2001 begehrte er in Österreich Asyl. Sein Asylantrag wurde im Mai 2002 abgelehnt. Im September 2002 kamen auch seine Frau und seine fünf Kinder, illegal unter Beihilfe von Schleppern, ins Land nach. Die Familie bezahlte dafür rund 8.000 Euro. Der höhere Instanzenweg im Asylverfahren scheiterte ebenso wie der Antrag auf Erstniederlassung beim Innenministerium. Daraufhin wurde die Ausweisung von Devat Zogaj beschlossen.

Übringens bleibt zu bedenken, dass sich die Familie nur dank dem Versagen unserer Behörden und dank dem Nicht-vollzug geltenden Rechts so gut "integrieren" konnt.

 

Hier würde eine ähnliche Bestimmung wie in Italien sehr genau die Spreu vom Weizen trennen:

 

1) Österreich ist von sicheren 3.Ländern umgeben.

2) Durch eine illegale Einreise nach Österreich ist das Recht auf ein Asylverfahren verwirkt. (siehe 1)

3) Gegen einen abschlägigen Bescheid kann ein mal berufen werden.

4) In begründeten Krisenfällen (Unruhe/Katastrophen/Krieg/... in Nachbarländern wird die 3.Landbestimung zeitlich aufgehoben.

5) Der genaue Aufenthaltsort von Asylwerbern muss sich jederzeit zweifelsfrei ermitteln lassen: hier könnte ich mir geschlossene betreute Einrichtungen vorstellen in denn Kenntnisse unserer Sprache, Kultur und gesellschaft vermittelt werde.

 

Asyl ist Menschenrecht - niemandem dem Verfolgung oder Tod droht darf Aufnahme verweigert werden. Asyl findet man in jedem sicheren Land - Allerdings darf Asyl nicht mit Zuwanderung in Wunschland in einen Topf geworfen werden...

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das wärs

 

1) Österreich ist von sicheren 3.Ländern umgeben.

2) Durch eine illegale Einreise nach Österreich ist das Recht auf ein Asylverfahren verwirkt. (siehe 1)

3) Gegen einen abschlägigen Bescheid kann ein mal berufen werden.

4) In begründeten Krisenfällen (Unruhe/Katastrophen/Krieg/... in Nachbarländern wird die 3.Landbestimung zeitlich aufgehoben.

5) Der genaue Aufenthaltsort von Asylwerbern muss sich jederzeit zweifelsfrei ermitteln lassen: hier könnte ich mir geschlossene betreute Einrichtungen vorstellen in denn Kenntnisse unserer Sprache, Kultur und gesellschaft vermittelt werde.

 

:toll::toll::toll:

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Was passiert mit diesen Menschen?

 

Wenn Menschen (bei denen es sich nachweislich nicht um Asylsuchende handelt !) sich illegal Zutritt auf österr. Staatsgebiet verschafft haben und dabei aufgegriffen werden, muss ihre Identität bzw ihr kultureller Herkunftsort von dem sie aufgebrochen sind oder das Drittland aus dem sie eingereist sind ermittel werden um sie umgehend abzuschieben.

 

Diese Menschen ohne gültigen Aufenthaltsstatus sollen in Ausreisezentren untergebracht werden, um sie zum schnelleren Verlassen des Staates zu bewegen. Die Ausreiseeinrichtung ist ein wichtiger Bestandteil eines Rückführungskonzepts, mit dem versucht wird, die Ausreisebereitschaft zu verbessern, wenn das behördliche und gerichtliche Verfahren abgeschlossen ist und ein Bleiberecht somit von Gesetzes wegen ausgeschlossen ist.

Sie zielt darauf ab, alle gesetzlichen Möglichkeiten der Verhaltensbeeinflussung konsequent auszuschöpfen.

 

+ Der Aufenthalt in der Einrichtung soll grundsätzlich bis zur freiwilligen Ausreise oder bis zur Abschiebung dauern

+ Ist eine Einrichtung, konzipiert mit einer durch Auflage zur Duldung verfügten Wohnsitznahmeverpflichtung. Der Aufenthalt ist auf das Stadtgebiet beschränkt. Umzäunung, Pförtnerbereich, Büros

+ In der Einrichtung wird das vom Asylbewerberleistungsgesetz vorgeschriebene Sachleistungsprinzip konsequent umgesetzt. In der Einrichtung werden Essenspakete täglich und wöchentlich ausgeteilt, um die Aufnahme von Schwarzarbeit zu verhindern. Bei fortgesetzter Verweigerung der Mitwirkung wird sukzessive das Taschengeld gekürzt.

+bestehende Residenzpflicht

+dort wird unter optimierten Voraussetzungen, z.B. mit Hilfe von muttersprachlichen Befragern, an der Identitätsfeststellung bzw. der Rückkehrbereitschaft gearbeitet

+Ausschluss einer Arbeitsaufnahme

+Vorsprache oder Vorführung des Betroffenen bei den einzelnen Staaten zur Passersatzbeschaffung

+Das Betreuungskonzept sieht regelmäßige Gespräche mit den Betroffenen vor, die dazu dienen, einen persönlichen Kontakt aufzubauen, die Absichten und Erwartungen der Person kennenzulernen, Rückkehrhemmnisse zu erforschen und objektive Hinweise auf die tatsächliche Identität und den Herkunftsstaat zu gewinnen.

 

Hier handelt es sich nicht um rechts-rabiate Wunschträume sondern um in Deutschland geltendes Eu-Recht: Das Zuwanderungsgesetz vom 30. Juli 2004 sieht die Einrichtung von Ausreiseeinrichtungen ausdrücklich vor. Nach § 61 (2): „können die Länder Ausreiseeinrichtungen für vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer schaffen. In den Ausreiseeinrichtungen soll [...] die Erreichbarkeit für Behörden und Gerichte sowie die Durchführung der Ausreise gesichert werden“ - http://de.wikipedia.org/wiki/Ausreisezentrum

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Wenn Menschen (bei denen es sich nachweislich nicht um Asylsuchende handelt !) sich illegal Zutritt auf österr. Staatsgebiet verschafft haben und dabei aufgegriffen werden, muss ihre Identität bzw ihr kultureller Herkunftsort von dem sie aufgebrochen sind oder das Drittland aus dem sie eingereist sind ermittel werden um sie umgehend abzuschieben.

 

Grundsätzlich mal sind das alles Asylwerber. Wenn sie einen negativen Asylbescheid bekommen haben, heisst das genau das nicht mehr und nicht weniger. Es kann durchaus ein Fehler im Verfahren gemacht worden sein (die UVS heben regelmässig Bescheide der Erstinstanz auf) und es wäre Asyl zu gewähren gewesen.

 

Aber abgesehen davon: Nehmen wir an, die Herkunft einer Person lässt sich nicht zweifellos feststellen, was dann? Im Lager einsperren für den Rest ihres Lebens?

 

Bei freier Kost und Logis, das wird den Hardlinern aber gar nicht gefallen ...

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Aber abgesehen davon: Nehmen wir an, die Herkunft einer Person lässt sich nicht zweifellos feststellen, was dann? Im Lager einsperren für den Rest ihres Lebens?

 

Bei freier Kost und Logis, das wird den Hardlinern aber gar nicht gefallen ...

 

wenn sie nicht eindeutig belegen können, woher sie kommen, dann den antrag gar nicht erst zulassen. grenze zu - nicht rein lassen

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Grundsätzlich mal sind das alles Asylwerber...

 

Leider nein, es handelt sich zwar um Menschen die sich hier niederlassen wollen - das verbindet die Gruppe der Asylwerber und Zuwanderer - aber die einen müssen um ihr Leben fürchten, die anderen verlassen ihre Heimat aus wirtschaftlichen oder anderen Gründen. Auch wenn beide Gruppen dieselben Argumente vorbringen muss hier entscheiden differenziert werden.

 

Asylwerber sind Menschen, die in einem fremden Land um Asyl, das heißt um Aufnahme und Schutz vor politischer oder sonstiger Verfolgung ersuchen. Kurz es handelt sich bei den Antragstellern um Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention und/oder es liegen sonstige nachweisbare Abschiebungshindernisse vorliegen (Gefahren für Leib und Leben, Gefahr der Folter, drohende Todesstrafe usw.).

 

Ungeregelte Einwanderung aus anderen Gründen ist illegal wobei zwischen „einfach illegalen“ und „doppelt illegalen“ Migranten unterschieden werden sollte:

Während die „einfach illegalen“ gegen Auflagen verstoßen, die an ein legal erworbenes Visum oder einen Aufenthaltstitel gebunden wären, sind jene, die ohne gültige Papiere einreisen und gegen andere erlaubnisrechtlich geregelte Sachverhalte verstoßen, „doppelt illegal“.

 

Kurz gefasst: Jede Duldung illegaler Einwanderung schaden den Menschen die die aus ihrer Heimat vor Folter&Tod flüchten mussten. Klassischer Fall: Familie Zogaj

http://www.bmi.gv.at/bmireader/documents/465.pdf -> leider nicht merh online...

http://www.oe24.at/zeitung/oesterreich/politik/article143975.ece?service=popUp&oewa=1.

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Leider nein, es handelt sich zwar um Menschen die sich hier niederlassen wollen - das verbindet die Gruppe der Asylwerber und Zuwanderer - aber die einen müssen um ihr Leben fürchten, die anderen verlassen ihre Heimat aus wirtschaftlichen oder anderen Gründen.

 

Ab dem Moment, in dem ein Mensch einen Asylantrag stellt, ist er Asylwerber. Ob der Antrag berechtigt ist, ist eine andere Frage.

 

Mir ging's nur darum, das klarzustellen.

 

Diese harte Linie mag auf dem Papier gut aussehen, sie löst aber keine Probleme. Viele dieser Menschen sind hier, wollen und werden hier bleiben. Das ist eine soziale Realität. Ich würde mir eine Politik wünschen, die diesem Faktum Rechnung trägt. Statt dessen haben wir in Österreich ein halbherziges "hartes Durchgreifen", das Menschen in die Illegalität und Kriminalität drängt, und damit genau die Zustände erzeugt, gegen die die Scharfmacher dann wieder wettern.

 

Und ich halte einen Grossteil dieser Diskussion für einen Strohmann, der von vielen anderen Problemen der Zuwanderung, die von Österreichern ausgehen (und da is Rassismus nur eines von vielen), ablenken soll.

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Viele dieser Menschen sind hier, wollen und werden hier bleiben. Das ist eine soziale Realität.

 

Aber wie bringst Du das in Einklang mit geltendem Recht?

Welche Rolle spielt bei Deinen Überlegungen die einheimische Bevölkerung?

Sollen wir in diesem Fall wirklich auf diese Art und Weise "Fakten schaffen"? "Viele dieser Menschen sind hier, wollen und werden hier bleiben" hört sich an als wäre das nun mal einfach so.

Ersessenes Recht? Darauf warten bis es eine Art Massenamnestie geben sollte? Gegen den Willen der einheimischen Bevölkerung? Wir reden doch immer noch von denen die eben keinen Asylgrund glaubhaft machen können und sich nunmehr illegal im Land aufhalten? Ich glaube nicht dass das der richtige Weg ist und ich glaube nicht daß das zu einer Art von Spielregeln im gesellschaftlichen Zusammenleben führt die ich gutheissen kann...

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Aber wie bringst Du das in Einklang mit geltendem Recht?

 

Das ist ja das Problem - wir haben ein Asyl- und Fremdenrecht, das mit einer Attitüde der Ablehnung und Abgrenzung die Situation nur mehr weiter verschärft. Recht ist kein Naturgesetz, und wenn es seinen Zweck nicht mehr erfüllt, muss es geändert werden. "Mehr vom selben" kann da nicht die Lösung sein.

 

Welche Rolle spielt bei Deinen Überlegungen die einheimische Bevölkerung?

 

Diese Frage verstehe ich nicht. Das mag daran liegen, dass es für mich kein "wir" und "sie" gibt.

 

Sollen wir in diesem Fall wirklich auf diese Art und Weise "Fakten schaffen"? "Viele dieser Menschen sind hier, wollen und werden hier bleiben" hört sich an als wäre das nun mal einfach so.

Ersessenes Recht? Darauf warten bis es eine Art Massenamnestie geben sollte?

 

Aber es ist einfach mal so. Ich behaupte: Viele derjenigen Personen, die nach den oben skizzierten Vorschlägen abgeschoben werden würden, würden stattdessen in den Untergrund gehen und als U-Boot weiter im Land bleiben.

Wem wäre dann geholfen? Niemandem! Im Gegenteil! Diese Menschen wären ja immer noch da (ein Dorn im Auge derer, die sich darin in ihrem Gerechtigkeitsgefühl gestört fühlen), hätten aber keine Rechte, könnten nicht einmal zum Arzt (ein Problem für die U-Boote), würden keine Steuern zahlen und ihre Arbeitgeber keine Arbeitgeberbeiträge (ein Problem für den Staat), würden keine geregelte Arbeit finden und daher vielleicht kriminell (ein Problem für uns alle).

 

Also was für einen Sinn hätte das denn?

 

 

Gegen den Willen der einheimischen Bevölkerung? Wir reden doch immer noch von denen die eben keinen Asylgrund glaubhaft machen können und sich nunmehr illegal im Land aufhalten?

 

Aha, nein, da reden wir zu einem guten Teil aneinander vorbei. Ich rede vor allem von Menschen, deren Asylverfahren durch die Republik Österreich aufgrund budgetärer Überlegungen verschleppt worden sind, oder die aufgrund anderer Umstände nicht in ihr Heimatland gebracht werden können (z.B. weil das Heimatland unbekannt ist).

 

Und ich rede aber auch von Menschen, die zwar in Österreich sind, aber keinen Asylantrag gestellt haben.

 

Ich bin nicht dafür, dass hier morgen die Anarchie ausbricht, aber ich verstehe nicht, wie "Schotten dicht!" irgendwelche Probleme lösen sollte. Ich weiss noch gar nicht mal so genau, welche Probleme eigentlich gelöst werden sollen mit dieser Diskussion.

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:klatsch:

 

das find ich auch, UNBILDUNG und vor allem DUMMHEIT ist leider nicht strafbar. Wäre es so, dann wäre ich dafür, dass alle straffälligen Österreicher abgeschoben werden....;)

 

Schönen Sonntag,

tom

 

...ALLES läßt sich ins lächerliche ziehen! bring doch konstruktiv deinen einwanderungspolitikvorschlag!

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Leider nein, es handelt sich zwar um Menschen die sich hier niederlassen wollen - das verbindet die Gruppe der Asylwerber und Zuwanderer - aber die einen müssen um ihr Leben fürchten, die anderen verlassen ihre Heimat aus wirtschaftlichen oder anderen Gründen. Auch wenn beide Gruppen dieselben Argumente vorbringen muss hier entscheiden differenziert werden.

 

Asylwerber sind Menschen, die in einem fremden Land um Asyl, das heißt um Aufnahme und Schutz vor politischer oder sonstiger Verfolgung ersuchen. Kurz es handelt sich bei den Antragstellern um Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention und/oder es liegen sonstige nachweisbare Abschiebungshindernisse vorliegen (Gefahren für Leib und Leben, Gefahr der Folter, drohende Todesstrafe usw.).

 

Ungeregelte Einwanderung aus anderen Gründen ist illegal wobei zwischen „einfach illegalen“ und „doppelt illegalen“ Migranten unterschieden werden sollte:

Während die „einfach illegalen“ gegen Auflagen verstoßen, die an ein legal erworbenes Visum oder einen Aufenthaltstitel gebunden wären, sind jene, die ohne gültige Papiere einreisen und gegen andere erlaubnisrechtlich geregelte Sachverhalte verstoßen, „doppelt illegal“.

 

Kurz gefasst: Jede Duldung illegaler Einwanderung schaden den Menschen die die aus ihrer Heimat vor Folter&Tod flüchten mussten. Klassischer Fall: Familie Zogaj

http://www.bmi.gv.at/bmireader/documents/465.pdf -> leider nicht merh online...

http://www.oe24.at/zeitung/oesterreich/politik/article143975.ece?service=popUp&oewa=1.

 

asylwerber ohne gültige einreisepapiere müssten bis zur feststellung ihres bona-fide-status angehalten werden. Australien hat das immer so gemacht. alles andere zieht das gesamte visumsystem ins lächerliche. selbstverständlich darf dann eine rechtsentscheidung nicht jahrelang dauern!

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rück' heraus mit deiner "einwanderungspolitik"! beleidigend sein ist zu wenig!

 

Freund und Zwetschkenröster!

 

Ich wünsch Dir, dass Du niemals in die Situation kommst, Deine Heimat verlassen zu müssen, aus welchen Gründen auch immer...ich denke, dass niemand seine Heimat verlässt, weil es alles paletti ist und falls doch, dann wünsch ich Dir auch nicht, dass mit Dir verfahren wird so wie mit vielen Menschen in einem Land, das zu den reichsten der Welt gehört.

 

meine Meinung zu der Thematik kannst Du gerne in vergangenen Threads nachlesen, ich bins ganz einfach satt auf jeden Rülpser zu antworten, dann und wann geht mir aber trotzdem das Geimpfte auf, ums auf gut wienerisch zu sagen, weil ich ganz einfach immer aufs Neue erstaunt bin, wie kleingeistig die Menschheit doch sein kann...

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