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Mietnachzahlung - wer zahlt?


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Geschrieben

Hallo!

 

An die Mieter/Vermieter/Rechtsexperten:

 

Folgender Fall: Ich hatte eine Wohnung gemietet und bin nun seit einem halben Jahr ausgezogen. Mein Nachmieter hat nun eine Mietnachzahlung aufgrund höherer Wasserkosten in dem Zeitraum in dem ich noch in der Wohnung gewohnt habe erhalten.

 

Frage: Wer muss das jetzt zahlen. Ich als Benützer des Wassers in dem Zeitraum oder der jetzige Mieter?

 

Danke schon mal! :wink:

Geschrieben

Gut,danke einmal.

 

ABER:

Im Internet finde ich verschiedene Aussagen, einmal so, einmal so.

Gibt es für deine Aussage auch irgend welche Grundlagen?

Ich mein, selbst in Jura Foren stehen unterschiedliche Meinungen.

Geschrieben
Gut,danke einmal.

 

ABER:

Im Internet finde ich verschiedene Aussagen, einmal so, einmal so.

Gibt es für deine Aussage auch irgend welche Grundlagen?

Ich mein, selbst in Jura Foren stehen unterschiedliche Meinungen.

 

jura is a kaffeemaschin! also würd ich auf solche foren mal pfeiffen.

außerdem klingt es für mich mehr als logisch, dass jeder den teil zahlt, den er verbraucht hat.

Geschrieben
das ist ja keine mietnachzahlung sondern betriebskosten, oder seh ich das falsch?! und in diesem fall zahlt die derjenige, der zum zeitpunkt der fälligkeit mieter ist, also der neue! angenommen es wäre ein guthaben rausgekommen dann würde der neue mieter das guthaben kassieren ;).
Geschrieben
das ist ja keine mietnachzahlung sondern betriebskosten, oder seh ich das falsch?! und in diesem fall zahlt die derjenige, der zum zeitpunkt der fälligkeit mieter ist, also der neue! angenommen es wäre ein guthaben rausgekommen dann würde der neue mieter das guthaben kassieren ;).

 

kurz zusammengefasst is das so, sehr brav frau morty :wink:

Geschrieben

wie kann man zu viel wasser verbrauchen??

hast versucht aus deiner wohnnug ein schwimmbad zu machen um dir den weg ins weit entfernte trainingsbecken zu ersparen? :p

 

das mit der gutschrift und nachzahlung klingt logisch.

Geschrieben

bin ich der einzige, für den das alles andere als logisch klingt? :confused:

dann könnt ich ja in den letzten monaten meiner miete die betriebskosten unnötig in die höhe treiben (pc 24h/d laufen lassen, licht brennen lassen, usw usf), um den neuen mieter quasi in den ruin zu treiben. das kann's aber auch nicht sein...

Geschrieben
Ja, ich hatte den selben Fall. Da bei Übernahme des Mietvertrags alle Heizkörper in der Wohnung auf Maximum gelaufen sind, habe ich sicherheitshalber mit dem Vormieter geklärt, daß eine Nachzahlung aliquot aufgeteilt wird. In weiser Voraussicht, wie sich später gezeigt hat....
Geschrieben
bin ich der einzige, für den das alles andere als logisch klingt? :confused:

dann könnt ich ja in den letzten monaten meiner miete die betriebskosten unnötig in die höhe treiben (pc 24h/d laufen lassen, licht brennen lassen, usw usf), um den neuen mieter quasi in den ruin zu treiben. das kann's aber auch nicht sein...

 

und dass der eigentümer, der den abgang der bk ja vorfinanziert, ständig irgendwelchen exmietern, die nimmer greifbar sind nachlaufen muss, das kanns schon sein?

Geschrieben
das ist ja keine mietnachzahlung sondern betriebskosten, oder seh ich das falsch?! und in diesem fall zahlt die derjenige, der zum zeitpunkt der fälligkeit mieter ist, also der neue! angenommen es wäre ein guthaben rausgekommen dann würde der neue mieter das guthaben kassieren ;).

 

Das ist korrekt. Geregelt ist das im § 21 Abs 3 MRG, demnach ist der , der zum übernächsten Zinstermin nach Legung der Betriebskostenabrechnung Hauptmieter ist zahlungspflichtig bzw. anspruchsberechtigt. Da die Abrechnung bis spätestens 30.6. zu legen ist, trifft das meist den, der am 1.8. Hauptmieter ist.

 

lg

 

Martin

Geschrieben
Nachzahlung muß neuer Mieter zahlen.

Guthaben bekommt der alte Mieter!!!!

 

War jedenfalls bei einem Freund (er war Nachmieter) von mir so. Der wollte vor Gericht damit gehen, hatte aber keine Chance damit.

 

schmonzes...

Geschrieben
Das ist korrekt. Geregelt ist das im § 21 Abs 3 MRG, demnach ist der , der zum übernächsten Zinstermin nach Legung der Betriebskostenabrechnung Hauptmieter ist zahlungspflichtig bzw. anspruchsberechtigt. Da die Abrechnung bis spätestens 30.6. zu legen ist, trifft das meist den, der am 1.8. Hauptmieter ist.

 

lg

 

Martin

 

danke, jetz spar ich mir den blick in den hausmann...

Geschrieben

generell eine frechheit is das man die ganze zeit brav miete+bk zahlt und irgendwann im nachhinein soviel nachzahlen muss das a) sich die wohnung einfach nicht rentiert hätte b) oder delogiert wird

 

 

ich kann ja auch nicht sagen hey.. ich bekomm 10€ schutzgeld von dir .. und nach 2 jahren sag ich 10€ war zuwenig ich bekomm noch 3000 von dir

 

mafiamethoden :>

Geschrieben
generell eine frechheit is das man die ganze zeit brav miete+bk zahlt und irgendwann im nachhinein soviel nachzahlen muss das a) sich die wohnung einfach nicht rentiert hätte b) oder delogiert wird

 

 

ich kann ja auch nicht sagen hey.. ich bekomm 10€ schutzgeld von dir .. und nach 2 jahren sag ich 10€ war zuwenig ich bekomm noch 3000 von dir

 

mafiamethoden :>

 

du hast dich schon lang und ausgiebig mit dem thema befasst in dein' leben, gell? :rofl::rofl::rofl:

Geschrieben

Verblüffend, dass es offenbar aus rein rechtlicher Sicht schlecht aussieht.

 

Ich würde auf jeden Fall versuchen, mit Vermieter u. Ex-Mieter vernünftig zu reden u. zu argumentieren -- aus moralischer Sicht sollte die Nachzahlung ja selbstverständlich aliquot aufgeteilt werden.

Alles andere wäre absurd.

Was interessiert mich als Nachmieter das Energienutzungsverhalten der Vormieter...

Geschrieben
generell eine frechheit is das man die ganze zeit brav miete+bk zahlt und irgendwann im nachhinein soviel nachzahlen muss das a) sich die wohnung einfach nicht rentiert hätte b) oder delogiert wird

 

 

ich kann ja auch nicht sagen hey.. ich bekomm 10€ schutzgeld von dir .. und nach 2 jahren sag ich 10€ war zuwenig ich bekomm noch 3000 von dir

 

mafiamethoden :>

 

Ist eine Regelung zur Bequemlichkeit der Vermieter bzw. Hausverwaltungen, die müssten sonst einem Mieter, der schon ausgezogen ist "nachlaufen" und Nachzahlungen von ihm kassieren, das wollte ihnen der Gesetzgeber ersparen. Sinnvoll erscheint mir das nicht, von "Schutzgeld" und "Mafiamethoden" zu reden halte ich aber für unangebracht.

Geschrieben

auch wenns gerechtfertigt IST

 

bewerte ich generell preis/leistung für alles neu wenns mich ~13% mehr kostet als geplant

 

-> hätte dort nie gewohnt.

 

 

insofern spreche ich von mafiamethoden -> auch wenns jetzt naiv & kurzsichtig klingt

 

 

die allerschlimmsten sind aber immo makler.

Geschrieben
auch wenns gerechtfertigt IST

 

bewerte ich generell preis/leistung für alles neu wenns mich ~13% mehr kostet als geplant

 

-> hätte dort nie gewohnt.

 

 

insofern spreche ich von mafiamethoden -> auch wenns jetzt naiv & kurzsichtig klingt

 

 

die allerschlimmsten sind aber immo makler.

 

des klingt ned nur naiv und kurzsichtig, sondern schlichtweg deppert, wie alt bist du, 10?

Geschrieben
bin ich der einzige, für den das alles andere als logisch klingt? :confused:

dann könnt ich ja in den letzten monaten meiner miete die betriebskosten unnötig in die höhe treiben (pc 24h/d laufen lassen, licht brennen lassen, usw usf), um den neuen mieter quasi in den ruin zu treiben. das kann's aber auch nicht sein...

die stromkosten für die wohnung zahlst du über deinen eigenen zähler.

es ist im gesetz ganz klar und eindeutig definiert was zu den betriebskosten zählt. strom für die allgemeinräume (stiegenhaus, keller, ...), wasser, hausreinigung, hausversicherung, müllabfuhr ... von daher kann man bei einer bk-nachzahlung auch nicht von mafia methoden sprechen. es muss zu jedem posten einen beleg geben, es kann sich niemand bereichern. das sind einfach kosten, die die allgemeinheit betrifft und nach schlüssel auf alle aufgeteilt werden.

@ greyz: bei einer außergewöhnlich hohen nachzahlung lohnt sich der weg zur mietervereinigung oder ak. die prüfen dann die abrechnung weil es eben selten gründe gibt dass die bk von einem jahr aufs andere so enorm steigen.

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