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Mietnachzahlung - wer zahlt?


myagi
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Das ist korrekt. Geregelt ist das im § 21 Abs 3 MRG, demnach ist der , der zum übernächsten Zinstermin nach Legung der Betriebskostenabrechnung Hauptmieter ist zahlungspflichtig bzw. anspruchsberechtigt. Da die Abrechnung bis spätestens 30.6. zu legen ist, trifft das meist den, der am 1.8. Hauptmieter ist.

 

lg

 

Martin

 

Danke! Das habe ich gesucht! Somit ist das klar! Danke noch mal an alle! :toll::wink:

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Gut,danke einmal.

 

ABER:

Im Internet finde ich verschiedene Aussagen, einmal so, einmal so.

Gibt es für deine Aussage auch irgend welche Grundlagen?

Ich mein, selbst in Jura Foren stehen unterschiedliche Meinungen.

 

fair wärs halt nicht, wenn du deinen nachmieter für kosten aufkommen lässt, die eigentlich du verursacht hast. egal was rechtskundige dazu sagen.

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fair wärs halt nicht, wenn du deinen nachmieter für kosten aufkommen lässt, die eigentlich du verursacht hast. egal was rechtskundige dazu sagen.

 

Ich bin ja nicht der ehemalige Mieter, sondern meine Freundin ist die jetzige Mieterin.

Ich hab das oben nur so geschrieben, weil ich nicht immer von der Freundin und dem Vormieter meiner Freundin schreiben wollte.

 

Laut §21 muss das Geld jetzt halt leider sie zahlen. Leider. Den genauen Mietvertrag kenn ich noch nicht. Soweit ich das aber weiß, steht das nicht explizit drinnen.

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burschen, ihr diskutierts über zwei unterschiedliche sachen:

 

1. wer schuldet dem VERMIETER die nachzahlung?

 

antwort: im vollanwendungsbereich des mrg derjenige, der zum zeitpunkt der rechnungslegung für nachzahlungen/guthaben der aktuelle mieter ist, also der NACHMIETER.

 

2. kann der NACHMIETER vom VORMIETER die nachzahlung einfordern?

 

yes! denn zwischen den rechtsansprüchen zwischen vormieter und nachmieter gehts darum, wer den aufwand verursacht hat, dem die nachzahlung zugrunde liegt. der nachmieter wird dann aber beweisen müssen, dass diesen aufwand alleine der vormieter verursacht hat und muss die durchsetzung auf eigenes risiko betreiben. ich würds nicht tun und statt sinnloser herumstreiterei lieber biken gehen.

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Gute Information!

....und muss die durchsetzung auf eigenes risiko betreiben. ich würds nicht tun und statt sinnloser herumstreiterei lieber biken gehen.
Naja, es gibt ja auch eine Vorstufe zur Klage: ein sachliches Telefonat mit plausibler Argumentation.

 

Ich würde mal vermuten, dass zumindest 50% der Betroffenen so viel Anstand haben, für die Kosten aufzukommen. Und ein noch größerer Anteil wird zumindest zu einer Teilzahlung zu bewegen sein.

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burschen, ihr diskutierts über zwei unterschiedliche sachen:

 

1. wer schuldet dem VERMIETER die nachzahlung?

 

antwort: im vollanwendungsbereich des mrg derjenige, der zum zeitpunkt der rechnungslegung für nachzahlungen/guthaben der aktuelle mieter ist, also der NACHMIETER.

 

Ja genau das besagt das Mietrechtsgesetz! Wie oben bereits von roadandtrack geschrieben.

 

2. kann der NACHMIETER vom VORMIETER die nachzahlung einfordern?

 

yes! denn zwischen den rechtsansprüchen zwischen vormieter und nachmieter gehts darum, wer den aufwand verursacht hat, dem die nachzahlung zugrunde liegt. der nachmieter wird dann aber beweisen müssen, dass diesen aufwand alleine der vormieter verursacht hat und muss die durchsetzung auf eigenes risiko betreiben. ich würds nicht tun und statt sinnloser herumstreiterei lieber biken gehen.

 

Ja, das wird dann wohl auch der nächste Schritt werden. Danke!

 

 

PS.: Darum bin ich gern hier am BB, man bekommt schnell und unverbindlich Hilfe, egal was man braucht. Nicht nur in Bikeangelegenheiten. :toll:

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...

 

2. kann der NACHMIETER vom VORMIETER die nachzahlung einfordern?

 

yes! denn zwischen den rechtsansprüchen zwischen vormieter und nachmieter gehts darum, wer den aufwand verursacht hat, dem die nachzahlung zugrunde liegt. der nachmieter wird dann aber beweisen müssen, dass diesen aufwand alleine der vormieter verursacht hat und muss die durchsetzung auf eigenes risiko betreiben. ich würds nicht tun und statt sinnloser herumstreiterei lieber biken gehen.

 

Bitte rede den Leuten nicht so einen Unsinn ein.

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Soweit ich mich erinnern kann war da mal im Kurier Immorechtsteil so eine Frage, und wenn ichs noch recht im Kopf hab, dann mußt als Nachmieter für die Mehrkosten aufkommen und kannst sie nicht aufn Vormieter abwälzen.

 

Und in diesem Fall, wo eh die Nachmieterin eine Freundin ist, wird sich ja eine freundschaftliche Lösung finden, da muß man ja nix "fordern".

 

Fordern würd ich nur, daß Hundebesitzer, die ihre Hunde mitn aufn Weg ... lassen, selbst reinsteigen müssen :)

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Und in diesem Fall, wo eh die Nachmieterin eine Freundin ist, wird sich ja eine freundschaftliche Lösung finden, da muß man ja nix "fordern".

 

Nachmieterin ist MEINE Freundin, Vormieter irgendwer...

 

Ich hab jetzt mal das MRG durchgesehen. Soweit hat der roadandtrack recht. Aber da das ganze ja recht allgemein gehalten ist, bin ich mir net sicher, ob der §21 auch bei Mieterwechsel gilt. :confused: Nur hab ich halt noch nix anderes gefunden. Werd mich mal bei den zuständigen Konsumentenstellen erkundigen.

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  • 2 Wochen später...
Bitte rede den Leuten nicht so einen Unsinn ein.

 

:confused: hab das vor etwa einem jahr zwischen zwei (gewerbetreibenden) mietern gespielt und hat (außergerichtlich) hervorragend funktioniert. zwar war das nicht im vollanwendungsbereich des mrg, aber jedes andere ergebnis wäre meiner meinung nach ohnehin bereicherungsrechtlich problematisch.

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:confused: hab das vor etwa einem jahr zwischen zwei (gewerbetreibenden) mietern gespielt und hat (außergerichtlich) hervorragend funktioniert. zwar war das nicht im vollanwendungsbereich des mrg, aber jedes andere ergebnis wäre meiner meinung nach ohnehin bereicherungsrechtlich problematisch.

 

Da kommts aber auch drauf ab ob du mit einem Verwendungsanspruch durchkommst. Die Leistung kannst sicher nicht kondizieren.

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