antares Geschrieben 26. April 2009 Teilen Geschrieben 26. April 2009 @ alle Jus-Studenten, Rechtsanwälte oder sonstige Wissende: Mein Hinterradlager macht in letzter Zeit ziemlich grauslige Geräusche (XT Nabe), hab´s auch schon ausgebaut, ist sogar mit der Hand zu spüren wenn ich drehe. Hab jetzt meinen Händler kontaktiert, der sagt die Garantie von Shimano sei schon abgelaufen (1/2 Jahr). Beträgt nicht die gesetzliche Gewährleistung 2 Jahre, oder fallen Fahrradteile wieder in eine andere Regelung? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Zacki Geschrieben 26. April 2009 Teilen Geschrieben 26. April 2009 naja, des Problem kannst wahrscheinlich selbst aus der Welt schaffen, ohne Anwälte, Richter und ähnliches, einfach das Konuslager richtig einstellen (lassen) und aus. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MalcolmX Geschrieben 26. April 2009 Teilen Geschrieben 26. April 2009 Mein Hinterradlager macht in letzter Zeit ziemlich grauslige Geräusche (XT Nabe), hab´s auch schon ausgebaut, ist sogar mit der Hand zu spüren wenn ich drehe. schon probiert, das lagerspiel einzustellen? in einer xt nabe sind konuslager, da kann im prinzip nichts kaputt sein, nur verstellt. ausser man fährt länger mit verstelltem lagerspiel herum, dann ist die nabe selber auch bald hinüber (lagerbahnen ruiniert) dem händler würd ich einen arschtrritt verpassen, weil auf die sache mit dem lager einstellen hätte er dich ruhig hinweisen können anstatt dich mit einer blöden antwort abzuspeisen... edith: ups, zu langsam... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
OltaBanolta Geschrieben 26. April 2009 Teilen Geschrieben 26. April 2009 Shimano hat doch Konuslager, oder irre ich mich da? Vielleicht is da einfach nur a Kontermutter locker worden, dann müsste das ganze Spiel bekommen und das könnte die Geräusche erzeugen! Edith: damn it! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Siegfried Geschrieben 26. April 2009 Teilen Geschrieben 26. April 2009 Also soweit ich das verstanden habe, ist Garantie vom Hersteller eingeräumt, und jene Zeit, in der er für Schäden am Produkt, die durch Produktionsfehler und so auftreten, geradesteht. Unsachgemäße Behandlung wird von Garantieleistungen nicht umfasst. Gewährleistung ist jene Zeit, in der der Händler für Schäden, die am Produkt schon beim Kauf bestanden haben, aufkommen muss. Allerdings ist es immer schwierig, zu beweisen, dass z.B. in deinem Fall die Lager schon beim Kauf rauh gelaufen sind (was sie wahrscheinlich nicht sind). Also die Sache mit der Garantie bei der Nabe kannst dir mal getrost auf Taferl schreiben. Da du aber eine XT-Nabe hast, die über Konuslager verfügt. Kuck mal HIER. Diese Lager kannst du mit 15er und 17er Konusschlüssel, einer Tube Fett und etwas handwerklichem Geschick selbst warten. Ist überhaupt kein Mirakel und echt nicht schwer selbst zu machen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
alf2 Geschrieben 26. April 2009 Teilen Geschrieben 26. April 2009 Hab jetzt meinen Händler kontaktiert, der sagt die Garantie von Shimano sei schon abgelaufen (1/2 Jahr). Beträgt nicht die gesetzliche Gewährleistung 2 Jahre, oder fallen Fahrradteile wieder in eine andere Regelung? Gewährleistung ist 2 Jahre und auf die würde ich auch bestehen. Wo kämen wir da denn hinn, wenn alle Händler das machen. Im 1. Halbjahr muß der Verkäufer beweisen, daß der Schaden nicht schon bestanden hat. Die restlichen 1,5 Jahre du. Also wenn es noch kein 1/2 es Jahr ist hast du gute Chancen. Zentrum für Konsumenteninformation ist ein heißer Tip! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Norpheus Geschrieben 26. April 2009 Teilen Geschrieben 26. April 2009 Sicher ist Gewährleistung 2 Jahre - allerdings wenn 1stens älter als 6 Monate und 2ten ein Verschleißteil ist wirst das ganze wohl abhaken können. Vor alles wenn viel damit gefahren wurde, ev. auch noch mit Hochdruckreiniger gewaschen wurde und niemals etwas gewartet wurde. Also Anwälte vergessen (steht IMHO in keinem Verhältniss) und selber mal reinschauen. Wenn die Kugellaufbahnen noch ok sind wird das ganze noch was. Wenn da schon Furchen zu sehen sind - weg damit. lg Chris Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
antares Geschrieben 27. April 2009 Autor Teilen Geschrieben 27. April 2009 danke für die zahlreichen antworten. ich hab´s jetzt zum händler gebracht, er wird sichs mal anschauen u. zahlen muss ich nyx. bzgl. selbst richten: ich hab´ ma gedacht, bevor ich selbst zu schrauben beginn, frag ich lieber erst mal nach. sonst ist die garantie endgültig weg. rechtlich gesehen fällt die geschichte wohl unter kulanz. p.s. was ist ein konusschlüssel? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotti80 Geschrieben 27. April 2009 Teilen Geschrieben 27. April 2009 p.s. was ist ein konusschlüssel? Siehe Anhang. Interessanter Thread: Lager an Vorderradnabe kaputt? http://nyx.at/bikeboard/Board/showthread.php?t=18325&highlight=zahnstocher Unterschied zwischen Konus- und Maulschlüssel: http://nyx.at/bikeboard/Board/attachment.php?attachmentid=13033&d=1082835703.jpg Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
st. k.aus Geschrieben 27. April 2009 Teilen Geschrieben 27. April 2009 Sicher ist Gewährleistung 2 Jahre - allerdings wenn 1stens älter als 6 Monate und 2ten ein Verschleißteil ist wirst das ganze wohl abhaken können. Vor alles wenn viel damit gefahren wurde, ev. auch noch mit Hochdruckreiniger gewaschen wurde und niemals etwas gewartet wurde. ... ... was solln des heissen ... 2 jahre sind kürzer als 6monate ich darf mit dem bike nyx fahren ... ?? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
robotti80 Geschrieben 27. April 2009 Teilen Geschrieben 27. April 2009 Gemeint war, dass innerhalb der ersten 6 Monate der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung die Beweislast auf Seiten des Händlers liegt, danach kommt es jedoch zur Beweislastumkehr. Das heißt, dass vom Käufer/Kunden bewiesen werden muss, dass ein Mangel bereits bei Auslieferung bestanden hat. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Norpheus Geschrieben 27. April 2009 Teilen Geschrieben 27. April 2009 Gemeint war, dass innerhalb der ersten 6 Monate der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung die Beweislast auf Seiten des Händlers liegt, danach kommt es jedoch zur Beweislastumkehr. Das heißt, dass vom Käufer/Kunden bewiesen werden muss, dass ein Mangel bereits bei Auslieferung bestanden hat. Schön geschrieben - kurzum, die ersten 6 Monate oleee - nachher oje... ;-) Gewährleistung hört sich immer nett an, ist aber sehr garstig! lg Chris Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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