murdoc Geschrieben 7. Mai 2009 Geschrieben 7. Mai 2009 Zache Gschicht, NoPain. Mein Fixie[/url] ist mein Rennrad. Dein Fixie ist vielleicht dein Rennrad, aber im Sinne des Gesetzes ist es keine Rennrad!!! Es fehlt ein wichtiges Merkmal: der Rennlenker! Rennfahrrad Als Rennfahrrad gilt ein Fahrrad mit folgenden technischen Merkmalen: Gewicht höchstens 12 kg; Rennlenker; äußerer Felgendurchmesser mindestens 630 mm und äußere Felgenbreite höchstens 23 mm. Bei Tageslicht und guter Sicht dürfen Rennfahrräder ohne Licht und ohne Rückstrahler verwendet werden; Zitieren
Maillot à Pois Geschrieben 7. Mai 2009 Geschrieben 7. Mai 2009 Dein Fixie ist vielleicht dein Rennrad, aber im Sinne des Gesetzes ist es keine Rennrad!!! Es fehlt ein wichtiges Merkmal: der Rennlenker! QUOTE] ... fast - denn: der begriff Rennlenker ist gesetzlich nicht definiert ... muss also nicht zwangsweise ein klassischer rennradlenker sein, auch triathlonlenker und durchaus könnt ein Lenker bei einem Fixie interpretierbar sein ... Zitieren
Maillot à Pois Geschrieben 7. Mai 2009 Geschrieben 7. Mai 2009 Was haltet Ihr von der Idee, ein BB-Trikot produzieren zu lassen? Am Rücken prangt groß der Nebeneinanderfahr-Paragraph, darunter etwas kleiner der ganze dazu passende Text-Abschnitt. Da hat man das Gesetz quasi immer mit. Geschmackvoll gestaltet in den BB-Farben grau-weiß-rot, auf dem Ärmel der BB-Anmelde-Blutbeutel etc. ... hey hey hey ... die trockenen juristischen Diskussionen hier führen ja zu kreativen Früchten ... wär ja wirklich a guate Idee Zitieren
Maillot à Pois Geschrieben 7. Mai 2009 Geschrieben 7. Mai 2009 ich fürchte, dass man bei solcher Auslegung das Gesetz falsch verstanden hat das glaub ich nicht ... aber bitte um Belehrung ...?!!! :devil: Zitieren
vagabondo Geschrieben 7. Mai 2009 Geschrieben 7. Mai 2009 ... hey hey hey ... die trockenen juristischen Diskussionen hier führen ja zu kreativen Früchten ... wär ja wirklich a guate Idee wohl doch nicht soooo kreativ. ich wurde von christ64 und nichtinsgesicht daran erinnert, dass es dazu schon vor jahren einen fred gab/gibt: http://nyx.at/bikeboard/Board/BB§§Trikot-th51714 Zitieren
Maillot à Pois Geschrieben 7. Mai 2009 Geschrieben 7. Mai 2009 der uvs stellt nicht fest, ob ein beamter rechtswidrig gehandelt hat, sondern ob eine gesetzlich an sich umfasste befungnis zu unrecht angewandt wurde..(zu einen post dazwischen) - alles andere wäre ein fall für gerichte..und der uvs ist kein gericht... so kann schon die frage nach dem namen - wenn der eindruck entstehen könnte, der beamte habe das recht namen einzufordern -schon eine ungerechtfertigte handlung sein...aus der sicht des uvs.. rechtswidrig ist die frage aber nicht... ob das tel. mit dem handy auf dem rad rechtskomform ist, wäre ein streitpunkt..grundsätzlich kann es erlaubt sein, es kann in gewissen situationen aber mit sicherheit strafbar sein, je nach verkehrsdichte..bei erhöhten aufmerksamkeitserferdernissen...stassenebeschaffenheit etx..beim abbiegen hätt ich schon bedenken.. ansonsten alles sehr akurat auf den punkt gebracht..wenn auch mit etwas arg viel vertrauen in sachen gesetzesauslegung.. Master Hörmann ... i bin auch en gros deiner meinung ... das mit dem handy ist so wie ich gesagt hab und genau in kombination mit dem von dir erwähnten aufmerksamkeitserfordernis. das abbiegen ist kein problem, da ich auch mit dem handy in der hand super handzeichen geben kann, auch wenn mal der gesprächspartner dann 2 sec vom ohr ist. ABER ad UVS: => = eine Verwaltungsbehörde mit richterlichem Einschlag => das Hauptbegehren ist in einem solchen Fall: der UVS möge den angefochtenen Verwaltungsakt für rechtswidrig erklären (ganz genau so wird das Begehren dann formuliert !!!!!!!). Hat also der Beamte aus Sicht des UVS wirklich rechtswidrig gehandelt, dann wird das dann von ihm per Bescheid auch als rechtswidrig erklärt. § 67a Abs1Z2: Die unabhängigen Verwaltungssenate in den Ländern entscheiden über Beschwerden von Personen, die behaupten, durch die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt in ihren Rechten verletzt zu sein. ... wortwörtlicher Gesetzestext und in dem Fall haben sie GENAU darüber zu entscheiden! LG, Maillot judicative Zitieren
Maillot à Pois Geschrieben 7. Mai 2009 Geschrieben 7. Mai 2009 Habe nicht vor zum Juristen zu verkommen. werden. Ist mMn eh Theorie weil sich mehr als 2 eh fast nirgends am 1. Streifen ausgehen.* Aber wennst schon bei den anderen so haglich bist.... Edit: Zumindest bei ausreichend sicherheitsabstand. Oder gibts dazu auch an spruch vom Verwaltungsgerichtshof, dass rennradler dabei ausgenommen sind? ... 3 gehen locker ... Zitieren
revilO Geschrieben 7. Mai 2009 Geschrieben 7. Mai 2009 das glaub ich nicht ... aber bitte um Belehrung ...?!!! :devil: mein Gefühl sagt mir, dass mit "äußerster rechter Fahrstreifen" kein Herumgurken bis zur Mittellinie (beim Vorhandensein von zwei Fahrstreifen), also ein Gebrauch des ganzen Fahrstreifens, gemeint ist (eben um andere Vekehrsteilnehmer nicht zu gefährden) aber vielleicht kann ein StVO-Experte das endgültig klären Zitieren
Gast User#240828 Geschrieben 7. Mai 2009 Geschrieben 7. Mai 2009 Master Hörmann ... i bin auch en gros deiner meinung ... das mit dem handy ist so wie ich gesagt hab und genau in kombination mit dem von dir erwähnten aufmerksamkeitserfordernis. das abbiegen ist kein problem, da ich auch mit dem handy in der hand super handzeichen geben kann, auch wenn mal der gesprächspartner dann 2 sec vom ohr ist. ABER ad UVS: => = eine Verwaltungsbehörde mit richterlichem Einschlag => das Hauptbegehren ist in einem solchen Fall: der UVS möge den angefochtenen Verwaltungsakt für rechtswidrig erklären (ganz genau so wird das Begehren dann formuliert !!!!!!!). Hat also der Beamte aus Sicht des UVS wirklich rechtswidrig gehandelt, dann wird das dann von ihm per Bescheid auch als rechtswidrig erklärt. § 67a Abs1Z2: Die unabhängigen Verwaltungssenate in den Ländern entscheiden über Beschwerden von Personen, die behaupten, durch die Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt in ihren Rechten verletzt zu sein. ... wortwörtlicher Gesetzestext und in dem Fall haben sie GENAU darüber zu entscheiden! LG, Maillot judicative rechtswidrig im sinne der falschen anwendung von zwangsmassnahmen...im zuge einer amtshandlung.. hier gibt es keinerlei strafdrohung für den beamten..eventuell gibt es entschädigungszahlungen, für die aber der beamte selber vom kläger nicht belangt werden kann... - aber nicht rechtswidrig gegen eine normierte gesetztesbestimmung..das macht einen grossen unterschied.. schon die definition - verw. behörde mit richterlichem einschlag ist an sich ein schlechter witz..aber das ist ein anderer kaffee. Zitieren
krusher Geschrieben 7. Mai 2009 Geschrieben 7. Mai 2009 nochmals kurz zurück zu dem thema mit dem fixie... bei mir ists ähnlich gelagert, ich bin im sommer mit einem singlespeed-rennrad unterwegs: gewicht Zitieren
Maillot à Pois Geschrieben 7. Mai 2009 Geschrieben 7. Mai 2009 rennradler sind von keinerlei sicherheitsbestimmungen ausgenommen..sie verfügen lediglich über einen boni der das leistungsorientierte training auf öst. strassen möglich machen soll... es können natürlich mehr als 2 nebeneinanderfahren..solange sie am äusserst rechten fahrstreifen bleiben..ich würde aber schon aufgrund der gefährdung durch autos drauf verzichten..und 2er reihe ist ausreichend..um gut zu trainieren.. leistungsorientiert ?!? Trainingsausfahrt - nicht näher definiert - kann auch genauso eine regenerative Trainingsfahrt sein, eine Frequenzfahrt, eine Intervalltraining usw. .... was im zweifelsfalle unter dem gesetztlich undefninierten Begriff: "Trainingsausfahrt" zu verstehen ist, würd dann auch nicht mehr der jurist entscheiden, sondern ein Sportsachverständiger! Auf Grundlage dieser sportfachlicher Meinung würde dann der jurist die juristische Entscheidung fällen. LG, Maillot :bounce: Zitieren
Maillot à Pois Geschrieben 7. Mai 2009 Geschrieben 7. Mai 2009 schon die definition - verw. behörde mit richterlichem einschlag ist an sich ein schlechter witz..aber das ist ein anderer kaffee. ... ja ist wirklich ein unschöner Ausdruck, aber hab ihn natürlich nicht selber ausgesucht: ist die rechtswissenschaftliche Definition des Behördentypus der unabhängigen Verwaltungssenate. :bounce: Zitieren
Maillot à Pois Geschrieben 7. Mai 2009 Geschrieben 7. Mai 2009 nochmals kurz zurück zu dem thema mit dem fixie... bei mir ists ähnlich gelagert, ich bin im sommer mit einem singlespeed-rennrad unterwegs: gewicht .. insoweit Du glaubhaft machen kannst, dass Du aus trainingszwecken mit dem Fahrrad zur Arbeit fährst ... (kannst Dir ja ein T-Shirt überziehen auf dem steht: ich fahre aus Trainingszwecken mit dem Radl zur Arbeit *gggg*). Das Fahrrad selber passt sicher, ob eingang oder 30fach ist gesetzlich irrelevant. :bounce::bounce::bounce: Zitieren
Gast eleon Geschrieben 7. Mai 2009 Geschrieben 7. Mai 2009 das hieße, dass Windschattenfahren auch zu zweit verboten wäre ich finde zwar keinen entsprechenden Gesetzestext, aber dass dem nicht so ist, steht außer Frage aber das is eine nette Broschüre: Rechtsvorschriften für Radfahrer also dazu eine nette anekdote von vorletzter woche. zwar nicht in österreich aber im benachbarten ausland (slowenien). "tatort" bundesstrasse von kroatien kommend richtung koper. radsportgruppe (ca 15personen) in einerreihe weil eher schwerer verkehr. im gruppetto einer unkonzentriert - fährt am vordermann auf - sturz - schlüsselbeinbruch. sheriffs kommen + rettung. noch bevor man den kollegen ins den krankenwagen setzen u. ins hospital bringen konnte: amtshandlung! fazit: 20 euro strafe wegen nichtwahrung des sicherheitsabstandes. lt beamten wäre ein mindestabstand von 4m (bei gefühlten 30km/h) absolut zwingend notwendig. denke das wäre auch nach österreichischem gestetz exektuierbar wenn man will. im grossen und ganzen find ich die österreichischen sheriffs im umgang mit radlern eh sehr kulant. wenn man sich überlegt wie oft man mit verkehrswidrigem fahren ungeschoren durchkommt ich werd aber trotzdem jetzt jedesmal einen zettel mit gesetzesauszug mitführen. ein paar hohlbirnen gibts in jedem berufsfeld Zitieren
Maillot à Pois Geschrieben 7. Mai 2009 Geschrieben 7. Mai 2009 also dazu eine nette anekdote von vorletzter woche. zwar nicht in österreich aber im benachbarten ausland (slowenien). "tatort" bundesstrasse von kroatien kommend richtung koper. radsportgruppe (ca 15personen) in einerreihe weil eher schwerer verkehr. im gruppetto einer unkonzentriert - fährt am vordermann auf - sturz - schlüsselbeinbruch. sheriffs kommen + rettung. noch bevor man den kollegen ins den krankenwagen setzen u. ins hospital bringen konnte: amtshandlung! fazit: 20 euro strafe wegen nichtwahrung des sicherheitsabstandes. lt beamten wäre ein mindestabstand von 4m (bei gefühlten 30km/h) absolut zwingend notwendig. denke das wäre auch nach österreichischem gestetz exektuierbar wenn man will. im grossen und ganzen find ich die österreichischen sheriffs im umgang mit radlern eh sehr kulant. wenn man sich überlegt wie oft man mit verkehrswidrigem fahren ungeschoren durchkommt ich werd aber trotzdem jetzt jedesmal einen zettel mit gesetzesauszug mitführen. ein paar hohlbirnen gibts in jedem berufsfeld lach ... 1. ist die slowenische StVO (oder wie die dort heisst) ... in österreich nicht gültig 2. glaub i mal, dass die slowenischen Cops noch a bissl auf Touristenabzocke eingestellt waren ... :bounce: P.S. ... und wie oft kommen andere Verkehrsteilnehmer mit rechtswidrigem Verhalten gegenüber Radfahrern ungeschoren davon ... also bei einer durchschnittlichen Rennradausfahrt werd ich öfters von irgendwelchen schnell rausfahrenden autofahrern oder mich noch schnell vor dem rechtsabbiegen überholenden KFZlern gefährdet als umgekehrt!! Zitieren
revilO Geschrieben 7. Mai 2009 Geschrieben 7. Mai 2009 ...fazit: 20 euro strafe wegen nichtwahrung des sicherheitsabstandes. lt beamten wäre ein mindestabstand von 4m (bei gefühlten 30km/h) absolut zwingend notwendig. denke das wäre auch nach österreichischem gestetz exektuierbar wenn man will. ich glaube eher, dass die Beamten so viel Ahnung hatten wie derjenige, um den es hier im Thread eingangs ging aber manchmal is einfach Zahlen und jede Diskussion vermeiden (vor allem im Ausland) eh das Beste Zitieren
NoDoc Geschrieben 7. Mai 2009 Geschrieben 7. Mai 2009 eleon:im grossen und ganzen find ich die österreichischen sheriffs im umgang mit radlern eh sehr kulant. ...die san ned kulant, sondern großteils zu faul und/oder einfach nur unfähig und gar nicht in der Lage, Verkehrskontrollen ordnungsgemäß durchzuführen, weil Sie keine Ahnung haben, was Sache ist. Mir geht schon die Galle hoch, wenn eine Amtshandlung (Straßenverkehr) mit der immer gleich depperten und unnedichen Ansage beginnt: "Wissen Sie warum ich/wir Sie aufhalten?" Antortet man dann mit: "Nein, ich hoffe Sie?" oder "Nein, ich nehm den Telefonjoker!" werdens bamstig. Wenns irgendeinem zugedröhnten Kraftsportler nachfahren, dann gelingt es diesen Ws nicht, auf das Auto respektive dessen Reifen zu schießen, ohne dem Lenker dabei irrtümlich die Rübe wegzublasen. Und die Justiz kommt natürlich zu einem Freispruch.... Und als Überdrüber empfehle ich folgendes Video (falls das schon im Boad war, sorry..) Von sonstigen Schmankerln mit der Partie, die mir im Berufsleben so unterkommen, will ich jetzt gar nicht anfangen,... Aber wie mans gesehn hat in den letzten Jahren, der Fisch stinkt vom Kopf und das gewaltig,..... und damit mitlesende Pozilisten nicht so lang graben müssen: MfG Michael Gruner Zitieren
Chisti Geschrieben 7. Mai 2009 Geschrieben 7. Mai 2009 [quote=NoDoc;1902919Und als Überdrüber empfehle ich folgendes Video (falls das schon im Boad war, sorry..) MfG Michael Gruner Schade, dass das Video nicht den Grund für das Einschreiten der Polizei zeigt. Das wird halt nicht gezeigt. Das sind sicher alles ganz brave Jugendliche gewesen, die ihrem staatsbürgerlichen Recht der gewaltfreien, angemeldeten Demonstrationsfreihet nachgekommen sind. Das glaubst ja nicht wirklich. Im übrigen habe ich aktuell den Eindruck, dass eine angeordnete Aktion scharf gegen Radfahrer in Österreich gibt. Auch in den Medien wird momentan auf die Rechte und Pflichten der Radfahrer hingewiesen. Zitieren
NoDoc Geschrieben 7. Mai 2009 Geschrieben 7. Mai 2009 Schade, dass das Video nicht den Grund für das Einschreiten der Polizei zeigt. Das wird halt nicht gezeigt. Das sind sicher alles ganz brave Jugendliche gewesen, die ihrem staatsbürgerlichen Recht der gewaltfreien, angemeldeten Demonstrationsfreihet nachgekommen sind. Das glaubst ja nicht wirklich. ...hallo? 1. Siehst du, wie 5 oder mehr auf einen eindreschen und aufhören, nur weil der schreit: "Ich bin Beamter". 2. Wies nachher sitzen und blatzen, was is mit denen? Zitieren
Gast User#240828 Geschrieben 7. Mai 2009 Geschrieben 7. Mai 2009 ...die san ned kulant, sondern großteils zu faul und/oder einfach nur unfähig und gar nicht in der Lage, Verkehrskontrollen ordnungsgemäß durchzuführen, weil Sie keine Ahnung haben, was Sache ist. Mir geht schon die Galle hoch, wenn eine Amtshandlung (Straßenverkehr) mit der immer gleich depperten und unnedichen Ansage beginnt: "Wissen Sie warum ich/wir Sie aufhalten?" Antortet man dann mit: "Nein, ich hoffe Sie?" oder "Nein, ich nehm den Telefonjoker!" werdens bamstig. Wenns irgendeinem zugedröhnten Kraftsportler nachfahren, dann gelingt es diesen Ws nicht, auf das Auto respektive dessen Reifen zu schießen, ohne dem Lenker dabei irrtümlich die Rübe wegzublasen. Und die Justiz kommt natürlich zu einem Freispruch.... Und als Überdrüber empfehle ich folgendes Video (falls das schon im Boad war, sorry..) Von sonstigen Schmankerln mit der Partie, die mir im Berufsleben so unterkommen, will ich jetzt gar nicht anfangen,... Aber wie mans gesehn hat in den letzten Jahren, der Fisch stinkt vom Kopf und das gewaltig,..... und damit mitlesende Pozilisten nicht so lang graben müssen: MfG Michael Gruner vorurteile - vorurteile - pauschalverurteilung..und noch dazu die anmassende unbescheidenheit, der name würde irgendwen interessieren... Zitieren
shroeder Geschrieben 7. Mai 2009 Geschrieben 7. Mai 2009 2. Wies nachher sitzen und blatzen, was is mit denen? ja was is mit denen? das is das schöne an diesen vids, zeigen oft nur das, was man andern zeigen möchte, eignen sich in foren wie zb. diesem hier als guter nährboden für alle pauschalierer... was wirklich alles war, zeigens ned... ich hab übrigens auf fast 2mio km mit diversen kraftfahrzeugen, und das oft weit jenseits der jeweils zulässigen höchstgeschwindigkeit einige verkehrskontrollen absolviert; kein einziger unfreundlicher polizist wär mir dabei begegnet, ganz im gegenteil... vielleicht bin ich aber von natur aus auch einfach lethargisch oder einfach zu deppert, um hinter jeder uniform deren träger seinen job verrichtet automatisch und unbedingt ein feindbild zu orten... Zitieren
Nichtinsgesicht Geschrieben 7. Mai 2009 Geschrieben 7. Mai 2009 vielleicht bin ich aber von natur aus auch einfach lethargisch oder einfach zu deppert, um hinter jeder uniform deren träger seinen job verrichtet automatisch und unbedingt ein feindbild zu orten... Jupp. Da müssen wir dringend dran arbeiten. Zitieren
NoDoc Geschrieben 7. Mai 2009 Geschrieben 7. Mai 2009 vorurteile - vorurteile - pauschalverurteilung..und noch dazu die anmassende unbescheidenheit, der name würde irgendwen interessieren... Das sind keine Vorurteile, das sind empirisch festgestellte Tatsachen. Alleine das, was man hier zu lesen bekommt, reicht. Die Gschicht mitm Abdrängen und die völlig daneben gegangene Amtshandlung rund um die Trainingsausfahrt z.B. Dazu aus meiner eigenen Wahrnehmung: Häufige wertlose (weil durch die Instanz oder sogar VwGH/VfGH eingestellte, bzw. aufgehobene) aber aufwändige Verwaltungsstrafverfahren, weil die Herren und Damen nicht in der Lage sind, auch nur primitivste Regeln zu beachten, gebogenes und gebrochenes Recht zu Hauf, um sich ordentliche Polizeiarbeit zu ersparen, oder weil man sie gar nicht kann, Rassismus, Überheblichkeit gepaart mit zum Teil erschreckend niedrigem Bildungs- und Ausbildungsniveau. Und über all dem eine wunderbar funktionierende unheilige Allianz mit den Gerichten, welche in furchtbar vielen Fällen nicht bereit ist, diese Zustände zu sehen. So, und nun warten wir doch einmal ab, was bei der Dienstaufsichtsbeschwerde heruskommt... Und zwegn Namen: Ich wollt mir nicht vorwerfen lassen, ich versteck mich hinterm Nick. Matsch Gatsch Michael Zitieren
Gast User#240828 Geschrieben 8. Mai 2009 Geschrieben 8. Mai 2009 Das sind keine Vorurteile, das sind empirisch festgestellte Tatsachen. Alleine das, was man hier zu lesen bekommt, reicht. Die Gschicht mitm Abdrängen und die völlig daneben gegangene Amtshandlung rund um die Trainingsausfahrt z.B. Dazu aus meiner eigenen Wahrnehmung: Häufige wertlose (weil durch die Instanz oder sogar VwGH/VfGH eingestellte, bzw. aufgehobene) aber aufwändige Verwaltungsstrafverfahren, weil die Herren und Damen nicht in der Lage sind, auch nur primitivste Regeln zu beachten, gebogenes und gebrochenes Recht zu Hauf, um sich ordentliche Polizeiarbeit zu ersparen, oder weil man sie gar nicht kann, Rassismus, Überheblichkeit gepaart mit zum Teil erschreckend niedrigem Bildungs- und Ausbildungsniveau. Und über all dem eine wunderbar funktionierende unheilige Allianz mit den Gerichten, welche in furchtbar vielen Fällen nicht bereit ist, diese Zustände zu sehen. So, und nun warten wir doch einmal ab, was bei der Dienstaufsichtsbeschwerde heruskommt... Und zwegn Namen: Ich wollt mir nicht vorwerfen lassen, ich versteck mich hinterm Nick. Matsch Gatsch Michael also, mir ist nach einem tefefonat gerade klar, dass dich wohl ein gewisser vorgang besonders getroffen hat - und als liberaler ist es nicht immer leicht mit dem öst. rechtssystem auszukommen - gut. meine empirische erfahrung ist, dass es bei der polizei leute gibt, auf die deine aussagen zutreffen, es aber sehr viele gibt, die ihren dienst so machen, wie man es sich sowohl als behörde als auch als bürger erwartet. viele verletzen sich, viele halten den psychischen druck net aus, manche sehen dinge die sie nie wieder vergessen und einige sterben dabei, wenn sie versuchen andern zu helfen - auch die haben familie, kinder und frauen/männer. wer einmal einen wirklich bösen buben an der backe hat, der schreit net um die mama, oder zitiert das stgb, sondern schreit nach den bullen u. ist froh wenn sie kommen. ein kleiner anruf bei mr. nopain und du weisst mehr über die ursache dieses freds und des schreibens. unterm strich sollte dir klar sein, dass pauschlieren und sippenhaftung nie die wahrheit treffen..aber damit musst ja du zurechtkommen. Zitieren
Joga Geschrieben 8. Mai 2009 Geschrieben 8. Mai 2009 Thread ist ja vom ursprünglichen Thema bissl abgedrifftet... Ich weiß nicht, ob diese Frage schon gestellt worden ist (hab nicht jeden einzelnen Beitrag gelesen): Ein Rennrad ist lt. StVO ja definiert... Und auch der Umstand des Nebeneinanderfahrens bei Trainingsfahrten (unter gewissen Umständen). Aber was ist, wennst zB einen Auflieger und Aerolenker montiert hast? Dann entsprichts ja nimma der Definition eines Rennrades? Oder wie ist das? Zitieren
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