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Wie zeige ich am effektivsten einen Autofahrer an?


ziggy
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ich bitte um eine quellenangabe.

 

Gerne doch:

http://www.rc-rih-tulln.at/PDF/Diverses/RennfahrerDefinition.pdf

 

zitiere unter "Begriffe": Als Kriterien für Trainingsfahrten sind insbesondere jene Verhältnisse (wie Ausrüstung oder gefahrene Geschwindigkeit) maßgeblich, die mit jenen bei einer radsportlichen Veranstaltung vergleichbar sind).

 

Gibt dazu auch ein OGH-Urteil aus 2007, hab die GZ jedoch nicht zur Hand.

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Zur Aufklärung: Es ist definitiv NICHT richtig, dass das Nebeneinanderfahren bei Trainingsfahrten automatisch legal ist. Im Gesetzestext ist definitiv von RENNMÄSSIGEN BEDINGUNGEN die Rede; dazu würde ich eine GA-Fahrt eigentlich nicht zählen.

bei rennmäßigen Bedingungen im Training fährt man sowieso hintereinander, oder glaubst zwei Trainierende halten nebeneinander wie deppert hin?

 

jedes Jahr wieder kommt diese Rechtsdiskussion über das Nebeneinanderfahren mit Rennrädern bei Trainingsausfahrten und jedes Jahr wieder muss man die Ahnungslosen davon überzeugen, dass sie falsch liegen

 

zitiere unter "Begriffe": Als Kriterien für Trainingsfahrten sind insbesondere jene Verhältnisse (wie Ausrüstung oder gefahrene Geschwindigkeit) maßgeblich, die mit jenen bei einer radsportlichen Veranstaltung vergleichbar sind).

 

und ja, auch bei Rennen wird gebummelt, auch das hatten wir schon

 

schauts bitte bei entsprechenden Quellen nach, bevor ihr hier von "defintiv" sprecht und verunsichert nicht die Leser!

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schauts bitte bei entsprechenden Quellen nach, bevor ihr hier von "defintiv" sprecht und verunsichert nicht die Leser!

 

Gut gebrüllt Löwe, doch halt ziemlich inhaltsleer! Ich schau grundsätzlich in entsprechenden Quellen nach, hab diese hier auch verlinkt und daraus zitiert. Falls du jemanden kennst, der sinnerfassend lesen kann, dann lass dir doch die Begriffe mal erklären.

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Gut gebrüllt Löwe, doch halt ziemlich inhaltsleer! Ich schau grundsätzlich in entsprechenden Quellen nach, hab diese hier auch verlinkt und daraus zitiert. Falls du jemanden kennst, der sinnerfassend lesen kann, dann lass dir doch die Begriffe mal erklären.

"radsportliche Veranstaltung":

 

das muss einmal gar kein Radrennen sein, also nehmen wir als Beispiel einen Radmarathon, obwohl es bei einem Radrennen nicht viel anders ist: Durchschnittsgeschwindigkeiten von 20-40km/h, Minimalgeschwindigkeiten von unter 10km/h sind die Regel (es geht ja auch bergauf)

 

zudem ist es so, dass, umso höher die gefahrene Geschwindigkeit ist, also bergab oder beim Fahren am Leistungslimit, Rennradfahrer ohnehin hintereinanderfahren

 

die Höhe der gefahrenen Geschwindigkeit, solange sie sich im Rahmen der StVO bewegt, ist für das Nebeneinandefahren mit Rennrädern nahezu irrelevant, weil die Bewertung relativ ist, relativ zu Steigung oder Gefälle der Straße, bzw. anderen äußeren Bedingungen wie Rücken- oder Gegenwind

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Hat keine Gesetzesstellung

Einfach nur Quatsch! Im Zusammenhang mit der 20. StVO Novelle stellt der Verkehrsausschuss betreffend den § 68 StVO wie folgt fest: "Der Verkehrsausschuß geht davon aus, daß durch das Nebeneinanderfahren andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden sollen. Als Kriterien für Trainingsfahrten sind insbesondere jene Verhältnisse (wie Ausrüstung oder gefahrene Geschwindigkeit) maßgeblich, die mit jenen bei einer radsportlichen Veranstaltung vergleichbar sind."

Der Nationalrat hat daraufhin wie folgt beschlossen: "Radfahrer dürfen nur auf Radwegen und in Wohnstraßen sowie auf sonstigen Straßen mit öffent*lichem Verkehr bei Trainingsfahrten mit Rennfahrrädern nebeneinander fahren; beim Nebeneinander*fahren darf nur der äußerste rechte Fahrstreifen benützt werden."

 

Nimm einfach zur Kenntnis, dass nicht jeder in Gesetzen verwendeter Begriff dort auch für Mitzi Müller erklärt wird.

 

Mir geht es hier im übrigen nicht darum, ob ihr zu zweit, zu dritt oder in Vereinsstärke nebeneinanderfährt. Ich finde auch hupende und drängelnde Autofahrer zum Kotzen - genauso, wie allerdings auch diese ewigen Besserwisser.

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Also bitte.

 

Ich bin selbst RR gefahren (jetzt nimmer).

 

Ist das so ein Problem, wenn einer hupt, dass er vorbeimöchte, dass man mal kurz bissi rechts ran fährt? muss man echt 2/3 des Fahrstreifens einnehmen, einfach nur "weils erlaubt ist"?

 

auf einer befahrenen Straße mit viel Gegenverkehr permanent den Fahrstreifen blockieren - da muss man einfach damit rechnen, dass die Leute sich vorbeizwängen.

 

Natürlich ist es nicht ok, dass einer mit zehn cm überholt, aber muss man solche Situationen wirlich provozieren? Muss man prinzipiell nebeneinander fahren? Warum?

 

Und hier gehts nicht darum was man darf oder incht meiner Meinung nach. Ich darf auch auf der Autobahn mit 60 fahren, oder?

 

Ich würde einfach zur eigenen Sicherheit auf befahrenen Straßen die Straße NICHT blockieren. Weil was bringts, wenn man dann tot ist, und die Angehörigen klagen dann? Bringt einen nicht aus dem Grab.

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passt, fangen wir die Dikussion wieder von vorne an

 

Rennradfahrer mit ein bisserl Hirn fahren auf stark frequentierten Straßen aus Gründen der eigenen Sicherheit ohnehin hintereinander und haben höchstes Interesse daran, jede Diskussion mit autofahrenden Vollwapplern zu vermeiden, aber darum geht es in dieser Diskussion auch gar nicht

 

aus meiner Erfahrung wird zumeist grundlos gehupt und zwar oft dann, wenn gar kein Gegenverkehr herrscht auf besondes breiten Straßen und die Radler bestenfalls ein Drittel des rechten Fahrstreifens einnehmen und dann wird von genau diesen auch noch mit Minimalabstand von wenigen Zentimetern überholt

 

und genau solche gehören aus dem Verkehr gezogen und jede einzelne Anzeige wird dazu beitragen!

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passt, fangen wir die Dikussion wieder von vorne an

 

Rennradfahrer mit ein bisserl Hirn fahren auf stark frequentierten Straßen aus Gründen der eigenen Sicherheit ohnehin hintereinander und haben höchstes Interesse daran, jede Diskussion mit autofahrenden Vollwapplern zu vermeiden, aber darum geht es in dieser Diskussion auch gar nicht

 

aus meiner Erfahrung wird zumeist grundlos gehupt und zwar oft dann, wenn gar kein Gegenverkehr herrscht auf besondes breiten Straßen und die Radler bestenfalls ein Drittel des rechten Fahrstreifens einnehmen und dann wird von genau diesen auch noch mit Minimalabstand von wenigen Zentimetern überholt

 

und genau solche gehören aus dem Verkehr gezogen und jede einzelne Anzeige wird dazu beitragen!

 

BUNDESstraßen sind in der Regel höchst frequentiert.

 

Man möge mir verzeihen wenn ich es als Dummheit ansehe, auf Bundesstraßen nebeneinander zu fahren. Zu zweit vor allem.

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ich hupe manchmal selbst wenn ich rennradler überhole (bzw davor)...und zwar nicht um denen auf den arsch zu gehen, sondern um sie darauf hinzuweise das gleich ein auto vorbeifährt. wenn man schon von weitem erkennt das die beiden bzw einer total unsicher schlangenlinien fährt, dann is das sicher nicht schlecht. und auch nicht bös gemeint.
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BUNDESstraßen sind in der Regel höchst frequentiert.

 

Man möge mir verzeihen wenn ich es als Dummheit ansehe, auf Bundesstraßen nebeneinander zu fahren. Zu zweit vor allem.

ich kenne niemanden, der alleine nebeneinanderfahren kann, oder meinst', dass es zu dritt oder mehren nebeneinander keine Dummheit mehr ist? ;)

 

stark frequentierte Bundesstraßen meidet man nach Möglichkeit sowieso, auch wenn man allein unterwegs ist

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ich hupe manchmal selbst wenn ich rennradler überhole (bzw davor)...und zwar nicht um denen auf den arsch zu gehen, sondern um sie darauf hinzuweise das gleich ein auto vorbeifährt. wenn man schon von weitem erkennt das die beiden bzw einer total unsicher schlangenlinien fährt, dann is das sicher nicht schlecht. und auch nicht bös gemeint.

 

Komplett für den Hugo! Deshalb gibt es den MINDESTabstand, eben, dass wenn der zweite Verkehrteilnehmer unvorhersehbare Tätigkeiten machen muss (ausweichen, schlenkern...), es noch Reserven gibt.

 

Die Wahrscheinlichkeit, dass du mit der unnötigen Huperei die Rennradler erschreckst und die das Rad erst recht dadurch verreissen, ist ungleich höher.

 

Vom Ärger den du hervorrufst ganz zu schweigen...

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Überholabstand:

 

Wieviel Sicherheitsabstand ist beim Überholen eines Radfahrers notwendig?

 

Grundsätzlich ist in der Strassenverkehrsordnung (StVO) der Seitenabstand nicht genau definiert. §15 (4): Beim Überholen ist ein der Verkehrssicherheit und der Fahrgeschwindigkeit entsprechender seitlicher Abstand vom Fahrzeug, das überholt wird, einzuhalten. Das heißt, ob der Abstand zu gering war, kann erst in einem Gerichtsverfahren geklärt werden.

 

In verschiedenen Urteilen sind aber schon konkrete Zahlen genannt worden:

 

 

* Ein Seitenabstand von 1 m ist beim Überholen eine Radfahrers mit einer Geschwindigkeit von 40 km/h ausreichend, wenn der Radfahrer keine auffallend unsichere Fahrweise zeigt. (OLG Wien 23.8.1979)

* Beim Überholen eines Radfahrers von einem Tankwagenzug mit einer Geschwindigkeit von 40 km/h ist ein Seitenabstand von 75 cm zu gering. (VwGH 16.1.1985)

* Allerdings muss das Auto beim Überholen, wenn mehrere Fahrstreifen vorhanden sind, grundsätzlich den 2. Fahrstreifen benützen. (OGH 22.12.1977)

* Auch muss man die bei Radfahrern auftretende seitliche Veränderung der Fahrlinie beim Überholen in Rechnung ziehen. (OGH 17.1.1985)

 

(Quelle: StVO in der 20. StVO-Novelle, 10. Auflage )

 

dazu gibt's vielleicht auch schon neuere Urteile

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Also, der Abstand mit 10-15cm, wie im 1. Post genannt, erschreckt mich eigentlich nimma mehr - bin wohl schon zuviel gewohnt (speziell durch den Stadtverkehr), spätetens seit Jänner 03 bei meinem Trainingslager im äußersten Süden von ITA, als die dortigen LKW-Züge mit 2 Anhänger und rund 100 Sachen auf 40cm neben mir vorbeigedonnert sind.

Anzeigen hin oder her, leider kommt nix dabei raus, meiner Erfahrung nach. Ausser Zeitverschiss vom Anzeiger. Ich habe selbst, seitdem ich Rad fahre, 4x versucht, eine Anzeige wegen etwas schlimmeren Sachen als zu knappes Vorbeifahren aufzugeben. 2 Anzeigen wurden gar nicht mal zu Papier gebracht, weil der Polizeibeamte ehrlicherweise sagte, dass bei 4 Insassen im Auto (habe ich ihm vorher erwähnt, als er mich nach beteiligten Personen fragte) "lass' ma das lieber, da hamma keine Chance". Sicherlich hatte er recht, denn von den 4 Insassen des Kfz wird keiner dem anderen belasten in einem Verfahren. Zudem, da ging es um weit ärgere "Delikte", wie Aus-dem-Autofenster-Anspucken oder Bierflasche-aus-dem-Fenster-werfen-wenn-der-Radfahrer-überholt-wird oder Beschimpfungen/Beleidigungen.

Bei den anderen 2 Anzeigen dauerte es 6-8 Monate (!!), bis ich auf der BH einvernommen wurde. Und da fragte mich der Beamte einmal, ich möge alles nochmals schildern. Steht ja eh im Akt, der bei der Polizei aufgenommen wurde, aber nach 8 Mon. will der eine detaillierte Schilderung haben?!

 

Entweder, man hat einen hieb & stichfesten Beweis (Videomitschnitt, nur wer fährt mit laufender Videokamera rum?) damit der Täter auch wirklich belangt werden kann, oder aber es ist um die 5min zu schade, die man am Polizeiposten verbringt.

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Mein Fehler.

Ich meinte Landstraße und nicht Bundesstraße.

verzeiht.

 

 

Wie gesagt. Mit geht es nicht um eine Anzeige mit Geldbuße. Mir würde es nur darum gehen, dass der Autofahrer von dem Fehlverhalten erfährt bzw. informiert wird.

Lese ich jetzt aus den vorigen Beiträgen heraus, dass der Autofahrer (ohne Personenschaden, Video, undsoweiter...) von der Anzeige gar nicht erfährt??

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ich hupe manchmal selbst wenn ich rennradler überhole (bzw davor)...

 

warum? entweder du kannst überholen oder du kannst nicht überholen. das zu ermessen ist dein job, nicht der des zu überholenden? huper find ich fast noch einen tick nerviger als leute, die am linken straßenrand wandern, joggen oder ihre hunde ausführen (dass das ein blödsinn ist, sollte man auch einmal weitersagen :aerger:)

also bitte ned hupen, auch wenns nett gemeint ist. :wink:

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Komplett für den Hugo! Deshalb gibt es den MINDESTabstand, eben, dass wenn der zweite Verkehrteilnehmer unvorhersehbare Tätigkeiten machen muss (ausweichen, schlenkern...), es noch Reserven gibt.

 

Die Wahrscheinlichkeit, dass du mit der unnötigen Huperei die Rennradler erschreckst und die das Rad erst recht dadurch verreissen, ist ungleich höher.

 

Vom Ärger den du hervorrufst ganz zu schweigen...

 

wenn zwei radlfahrer 2/3 einer fahrspur brauchen, und man selbst komplett auf der anderen spur fährt, bleibt kein platz für unvorhersehbare tätigkeiten. ich kann auch leise hupen, ma muss ned imma aufs lenkrad dreschen damit die hupe 100db von sich gibt.

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warum? entweder du kannst überholen oder du kannst es nicht. huper find ich fast noch einen tick nerviger als leute, die am linken straßenrand wandern, joggen und ihre hunde ausführen. also bitte ned hupen, auch wenns nett gemeint ist. :wink:

 

das hat nichts mit überholen können oder nicht überholen können zu tun. wenn man hinter jemanden fährt wo man das gefühl hat das er sein rad ned im griff hat (und vl noch dazu freihändig - mit einer hand in der trikottasche herumkramend), dann ist es wohl schlauer denjenigen auf ein überholen hinzuweisen.

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das hat nichts mit überholen können oder nicht überholen können zu tun. wenn man hinter jemanden fährt wo man das gefühl hat das er sein rad ned im griff hat (und vl noch dazu freihändig - mit einer hand in der trikottasche herumkramend), dann ist es wohl schlauer denjenigen auf ein überholen hinzuweisen.

 

Indem du denjenigen erschreckst?

Auch wenn es für viele abstrakt klingt, aber man kann durchaus auch etwas die Geschwindigkeit verringern und mit dem nötigen Sicherheitsabstand überholen (was eh mehr als genug so machen, so ist es nicht), als hupend mit vollem Karacho vorbei zu rauschen...

 

Du warst doch selber auch mal öfter mit dem Rennrad unterwegs? Unglaublich...

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ich kenne niemanden, der alleine nebeneinanderfahren kann,...

 

Doch, ich kenne einige:D

 

Auf 2/3 von einem Fahrstreifen zu fahren, ist meiner Ansicht nach schon a bissl eine Provokation, da müsst's aufpassn, daß das Auto nicht dazwischen durchfährt.

Als alter RR-Fahrer fahren ich/wir im Training meist und schon immer nebeneinander, aber halt höchstens auf einen Drittel der Fahrbahn.

Bei stark befahrenen Strassen nur, wenn wir ein größeres Gupetto sind, - nicht zu Zweit.

 

Ja und nochwas, die Voraushuper gehen mir tierisch auf den Sack, wenn ich einmal so terrisch bin, daß ich ein herannahendes Auto nicht mehr höre, wirds Zeit zum Aufhören!

Außerdem wärs wurscht, beim Ausschwenken schau ich sowieso und ansonsten verlass ich meine Fahrlinie nicht abrupt (da ist dann das Hupen für mich eine Provokation).

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@ NoWin!

 

Wenn zB. der Angezeigte ohne Einspruch zu erheben die Strafe bezahlt (wird manchmal sogar als Organstrafverfügung eingehoben) erfährst du als Anzeiger überhaupt nichts!!!

 

@ ziggy!

[Zitat] Lese ich jetzt aus den vorigen Beiträgen heraus, dass der Autofahrer (ohne Personenschaden, Video, undsoweiter...) von der Anzeige gar nicht erfährt?? [Zitat Ende]

 

Der Autofahrer (sofern Angezeigter) erfährt sehr wohl von der Anzeigenerstattung. Und zwar durch die Zustellung eines Strafbescheides. Zahlt er, ist der Fall erledigt. Erhebt der Angezeigte Einspruch wird ein Verfahren eingeleitet bei dem es unter Umständen auch zur niederschrieflichen Einvernahme des/der Zeugen (Anzeiger) kommt.

 

 

OGH Entscheidung vom 17.12.2007

Rechtssatz

Die Anwendbarkeit der Sonderregeln für die Lenker von Rennfahrrädern setzt das kumulative Vorliegen zweier Tatbestandsmerkmale, nämlich die Absolvierung einer Trainingsfahrt und die Benützung eines Rennfahrrades voraus. RS OGH 2007/12/17 2Ob21/07p

(wobei ich leider keine Gesetzesstelle oder deren Auslegung gefunden habe, welche den Begriff "Trainigsfahrt" eindeutig definiert)

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...würde jedenfalls eine anzeige machen, obwohl ich auch nicht viel vom nebeneinander fahren auf einer stark befahrenen strasse halte.

 

aber man muss nicht unbedingt nebeneinander herfahren damit es eskaliert, geht auch harmloser.

 

kann hier eine geschichte zu besten geben die meinem bekannten, der damals noch fürs elk-team fuhr, so passiert ist: ein 5er bmw mit nicht österreichischen staatsbürgern fuhr ihm beim training ziemlich knapp auf, überholte ihn, um nach dem überholen sofort zu bremsen, zu hupen zu beschimpfen usw.

da dies kurz vor einer kreuzung geschah, überholte er das fahrzeug da die ampel auf rot war, wieder an der kreuzung.

 

als es wieder weiter ging: selbiges fahrzeug mit hupkonzert hinter ihm. da er schon wusste was kommen würde, nahm er seine trinkflasche und spritzte durchs beifahrerfenster ins wageninnere um den fahrer zum abstand halten zu zwingen. daraufhin bremste der fahrer das fahrezug ab, beide stiegen aus, verprügelten ihn, warfen ihn über eine böschung und das fahrrad hinterher.

 

er sofort nächster posten: anzeige. die netten kollegen ihm bmw machten daraufhin ihrerseits ebenfalls eine anzeige wegen gefährlicher drohung!!! und sagten aus sie hätten sich nur verteidigt da sie sich bedroht gefühlt hätten !!!!!

auf anraten seines anwaltes (zwei "zeugen" gegen einen), musste er die anzeige zurück ziehen und froh sein das er selbst nicht bestraft worden ist.

 

wie man sieht kann so etwas auch sehr schnell eskalieren und das muss man, meiner meinung nach, nicht unbedingt mit nebeneinander fahren noch provozieren.

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