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Anhalterecht der Jäger?


Alpine
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Es wäre vielleicht eine Idee, sich vom Verhalten dieses Mountainbikers zu distanzieren und öffentlich zum Ausdruck zu bringen, dass ein Großer Teil des MTBler (Unterschriftenliste) dieses Verhalten nicht unterstützt und es angemessen findet, dass dieser Person so eine Strafe zu Teil wird.

Sonst sind wir immer alle gleich die Deppen.

 

keine gute idee!

 

dass wir alle in den gleichen topf geworfen werden, kannst so und so nicht verhindern und jede art von "ungefragter" offizieller/öffentlicher Meinungsäusserung ist wesentlich mehr an aufmerksamkeit als dieser fall verdient hätte.

das geht sowas von nach hinten los...

 

mit so einer aktion würdest genau den leuten in die hände spielen, die behaupten dass das nicht nur einige wenige schwarze schafe sind, sondern dass dies sogar in der mtb-community zu einem immer grösser werdenden problem wird (was ja keinesfalls stimmt)

 

darum...wenn man persönlich mit so einem deppen konfrontiert wird - ansprechen und zurechtweisen - ansonsten ist die einzig richtige reaktion der community: ignoranz. (ausser es wird von medien um eine offizielle stellungnahme gebeten.)

 

(der ösv kommentiert es ja auch nicht, wenn ein pistenrowdy eine gruppe touristen übern haufen fährt)

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Nein.

 

Du musst aufpassen, welche Begriffe du wofür verwendest. Denn Wegerecht hat mit "Nuztung zum Biken" so garnichts zu tun. Das sind zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe.

 

Das Wegerecht ist im ABGB geregelt, die Nutzung des Waldes zu Erholungszwecken ist im Forstgesetz geregelt. Also zwei unterschiedliche Rechtsmaterien.

 

Die Nutzung des Waldes zu (rad)sportlichen Zwecken ist im Forstgesetz geregelt. Das Wegerecht per se bezieht sich auf Geh-, Viehtriebs- oder Fahrrecht und ist auf einzelne Personen/Familien beschränkt. Ein generelles Wegerecht für die breite Öffentlichkeit gibt es nicht, was uns wieder zu dem betreffenden Passus im Forstgesetz bringt, in dem die Nutzung des Waldes der Allgemeinheit zu Erholungszwecken gestattet ist, SOFERN nicht Hinderungsgründe (Forstliches-/Jagdliches Sperrgebiet, Schutz-/Bannwald, Privatbesitz d. großen Gutsherren) dazu im Widerspruch steht.

 

Die Nutzung des Waldes auf erlaubten MTB-Strecken ist über Dienstbarkeitsverträge mit den Grundeigentümern geregelt, die auch jederzeit widerrufen werden können. Entweder, wenn der Grundbesitzer nicht(mehr) will oder es sich die andere Vertragsseite nicht(mehr) leisten kann/will.

 

So bei uns im Mostviertel erst kürzlich wieder geschehen.

 

 

Wenn du ein Grundstück erwirbst, das über keine öffentliche Anbindung verfügt, und du zwangsläufig Fremdgrund benutzen musst, dann gibt es zwei Möglichkeiten:

 

-) Entweder der Grundbesitzer lässt dich seinen Grund benutzen ohne etwas dagegen einzuwenden

-) Der Grundbesitzer dreht dir eine lange Nase und verlangt einen Dienstbarkeitsvertrag

 

Ersteres wird dir kein (Fremd)Grundbesitzer mehr erlauben, denn wenn ein Wegerecht nachweislich über 30 Jahre (Staat/Kirche 40 Jahre) besteht, dann nennt man das ersessen und das ist sauschwer wieder weg zu bringen.

 

Dazu kommt, dass der Grundbesitzer für die Erhaltung des Weges dann alles aus seiner eigenen Tasche zahlen muss, und er dich schon alleine deswegen nicht fröhlich seinen Weg benutzen wird lassen. Also sind wir bei der Dienstbarkeit.

 

Ersessene Wegerechte (Servitute) im Ausmaß eines Fahrrechtes (um das es für uns im MTB-Bereich ja letztlich geht) wirds heute nicht geben und von früher her schon garnicht. Und nochmals: Servitute sind am einen bestimmten, genau definierten Personenkreis gebunden!!

Bearbeitet von Siegfried
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ich kenn jetzt nicht alle rechtlichen begriffe, kann aber was aus eigener erfahrung erzählen... hier die kurze version:

 

...also mein zukünftiger schwierigkeisvater hat a kleines waldgrundstück und als ich ihm von meiner idee erzählt habe da etwas für das mountainbike zu machen, war er gleich feuer und flamme für die idee... (er ist auch begeisterter radler)

in der annahme das man auf seinem grunstück (u.a. auch mit ausdrücklicher erlaubnis des besitzers) radlfahrn kann/darf wie, wann und wo man will, haben wir mit sack und pack angefangen ein paar trails zu bauen...

 

bis wir den nachbarsgrundbesitzern aufgefallen sind... die bei einer ihrer "inspektionen" gleich meinten die seinen im auftrag des waldbesitzers wo wir gerade "bauen" unterwegs... ( genau... zuerst wird es mir vom ihm erlaubt und dann holt er die nachbarn zum nachsehen wer da was baut & herumgräbt..) ...bis dann der Bürgermeister (!!!!!) gekommen ist und auch noch wissen wollte was wir da machen... das ganze ist ja eine ländliche gegend wo eigentlich jeder, jeden kennt und keiner hat dem tatsächlichem besitzer bescheidgegeben... bzw hab ich ihn dann angerufen, der mir die geschichte mit dem bürgermeister am anfang gar nicht gelaubt hat...

 

zur zeit ist es so... BAUSTOP weil die jäger am stammtisch zu der meinung gekommen sind, das wir das wild zusehr stören und der wald keine "sportstätte" ist.... obwohl das waldgrundstück fast aleine da steht - eine seite großes feld und gegenüber ist die strasse zu einer wohnsidlung die grundgrenze... najaaa...

 

im endefekt das sich mein lieber schwiega-dad die zeit genommen und ist alle amtswege durchgelaufen (gemeinde, naturreferent, am land, usw....) ... jetzt muß ich dafür einen plan zeichnen, einreichen und dann wird gebaut, abgenommen und erst dann kann mir keiner verbieten dort rad zu fahren....

 

das ist doch schon einwenig krank oder??

Bearbeitet von marph_42
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Naja, die Geschichte mit dem Werken auf Eigengrund ist so eine Geschichte.

 

Du darfst ja auf deiner Parzelle Grünland auch nicht ohne Weiteres einfach ein Gebäude hinstellen. Solang nix ist, is nix, aber wenn sich wer drüber mokiert (Anrainerschutz), dann geht das bis zum Räumungsbescheid. Schau dir mal Judikaturen betreffend Bauen im Grünland an.

 

Wenn die Waldparzelle die Widmung "Wald" hat, dann sind damit gewisse bewilligungsfreie Nutzungen verbunden (zum Fällen von Bäumen z.B. kanns schon eine Rodungsbewilligung brauchen). Alles darüber hinaus, z.B. das Errichten von Bauwerken muss zumindest bei der Baubehörde angezeigt werden, da es Anrainer gibt, die hier zu verständigen sind.

 

Ist zwar ein Formalismus, aber wenns hart auf hart kommt, gültiger Rechtsbestand.

 

Wenn die Widmung Grünland Erholungsgebiet oder wie das genau heißt, dann sieht das schonwieder anders aus. Hier gibt es die Möglichkeit "im für die Nutzung üblichen Ausmaß" was zu errichten. Allerdings muss auch hier entweder eine ECE-/TÜV-Genehmigung oder ein Gutachten zur Standsicherheit eingeholt werden, wenn jemand anderes als du selbst diese Baulichkeiten nutzt. Kann soweit gehen, dass du dafür sorgen musst, dass keine unbefugte Inbetriebnahme oder Nutzung erfolgt, bis hin zur (versperrbaren) Einzäunung.

 

Du siehst also: nur weil einem etwas gehört, hat man noch lange nicht das Recht, es so zu nutzen, wie es einem einfällt.

 

Manchmal traurig, aber tendenziell ganz gut so.

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zur erklärung, der grund ist dreieckig, 50m an der breiteren stelle und 130m lang & an den zwei langen seiten ist je ein feld und auf der anderen seite die strasse...

 

als wir den besuch vom bürgermeister hatten, haben wir gerade mit dem pumptrack - trail anfangen (ohne maschinen, nur mit schaufel und hacke)... also nichts wirklich großes, also keine tables (die kommen aber noch.. hehe *gg ) oder dergleichen... nur ein paar anlieger, speedhubs und so...

 

das was nach den langen amtsgängen bei uns rausgekommen ist, ist jetzt soweit eh keine schlechte ausgangssituation... finde einfach nur die vorrangehnsweise von den nachbarn und bürgermeister (der auch der "ober-jäger" von diesem gebiet ist) nicht gerade die netteste... & im endefekt dürfen sie nach einreichen des planes gar nichts mehr sagen, weil dann ist es offiziell. dann dürfen wir sogar stützpfeiler für ne anfahrtsrampe einbentonieren, 3m tables bauen, sogar mit so einem mini bagger dürfen wir dan arbeiten, usw. ... und das mit dem zaun wird so oder so gemacht, das war/ist die einzige vorgabe für dieses projekt von meinem schwierigkeitsdad ;)

 

 

edit.: die amtsgänge haben insgesamt fast ein jahr in anspruch genommen... zum glück hatte mein s-dad genug zeit, da er seit 2 jahren in der pension ist und für das projekt auch schon feuer und flamme ist :D

Bearbeitet von marph_42
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  • 3 Monate später...

15.000 Euro Strafe für Fahrt zur Almmesse. Warum nicht gleich lebenslänglich? Schließlich handelt es sich eindeutig um ein Kapitalverbrechen geistig abnormer Rechtsbrecher.

 

http://webapp.noen.at/lokales/noe-uebersicht/lilienfeld/aktuell/Mountainbiker-Muckenkogel-Jagdpaechter-Prozess-Wirbel-um-Klage-gegen-Mountainbiker;art2315,512169

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ich hab ja auch kein Problem damit, einmal trouble gehabt am Muckenkogel mit den dortigen Handlangern - reicht mir - ich muß dort nicht unbedingt hin, gibt eh genug legale und geduldete Strecken und Gebiete in meiner Umgebung - passt schon ;)

So ist es , leider . Die Geimeinden im Bezik pfeifen finanziell doch aus den letzten Löchern und jeder Gast sollte willkommen sein . Genau das Gegenteil ist der Fall . Zum Teil wird man soger als Wanderer von Beauftragten der Grundeigentümer angepöbelt . So vertreibt man halt potenzielle Geldbringer . Die reichen Stifte u. Grundeigner , die wie Feudalherren herrschen , haben Touristengeld auch nicht nötig .

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Verwunderlich finde ich das unverhältnismäßig hohe Bußgeld. Ich würde gerne wissen, welchen Berechnungen diese Summe zugrunde liegt. Einerseits liest man häufig, ..die Polizei hat keine Handhabe, musste Täter XY nach der Festnahme wieder laufen lassen, andererseits werden MTBer wie Verbrecher bestraft. Scheint als wäre die Judikatur schon sehr einseitig ausgelegt. Nämlich zugunsten des Geldadels und von Kleinkriminellen, weil man sich ersterem verpflichtet fühlt und letztere nur Arbeit machen.
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