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Geschrieben

Morgen !

 

Mich würde interessieren ob für eine Aussenfläche (in diesem Fall Terrasse) ein Mietbetrag verlangt werden kann. Mir hat mal jemand gesagt Aussenflächen schlagen sich im Mietpreis nicht nieder.

 

Die Terrasse ist auch nicht in der Nutzfläche oder im Nettomietzins drinnen es wird jedoch zusätzlich ein Extrabetrag pro Monat dafür verrechnet (genauso wie für die bereits vorhandene Einbauküche).

 

Weiss da jemand Bescheid?

Danke!

Geschrieben

...können sich aber sehr wohl in der Höhe des Mietzinses bemerkbar machen, etwa als Aufschlag beim Richtwert-Mietzins etc. Und mitvermietete Einrichtungsgegenstände sowieso.

 

lG

 

Michael

Geschrieben

das sie nicht zu Nutzfläche zählen weiss ich!! aber sie steht trotzdem als extra posten ZUSÄTZLICH zur nettomiete angeführt - also ist das ok!?

 

wie angeführt? nur aufgelistet, oder steht ein dezidiert für die terrasse verrechneter betrag dabei, is die fläche der terrasse überhaupt angeführt?

Geschrieben

es steht die Nettomiete und dann EXTRA küche und EXTRA Terrasse beides mit einem Betrag !

 

Fläche ist angegeben, aber nicht auf dem Schreiben mit der Kostenaufstellung.

 

lg

 

Geh mal zur Mietervereinigung! Das kannst Du rechtlich beraten werden!

 

http://www.mietervereinigung.at

 

das mach ich dann wenn ich Probleme habe, im Moment reicht mir mehr oder weniger ein ja oder nein als Antwort :)

Geschrieben

es steht die Nettomiete und dann EXTRA küche und EXTRA Terrasse beides mit einem Betrag !

 

Fläche ist angegeben, aber nicht auf dem Schreiben mit der Kostenaufstellung.

 

lg

 

 

 

das mach ich dann wenn ich Probleme habe, im Moment reicht mir mehr oder weniger ein ja oder nein als Antwort :)

 

beides mit einem betrag oder zu küche/terrasse je ein betrag?

wie soll ma aus solchen angaben schlau werden?

 

wieso scanst den vertrag ned und postest ihn einfach?

Geschrieben
hmhm, wie alt is der bau, wieviel wohnungen gibts im haus?

 

vielleicht unterliegts dem mrg ja gar ned im vollanwendungsbereich...

 

Morgen !

 

also Wohnungen sind 14 oder 15, genaues Baujahr weiss ich jetzt nicht - aber nach 1945.

Das haus ist ein revitalisierter "Altbau", dürften aber nur die Grundmauern stehengeblieben sein, da es eigentlich wie ein Neubau aussieht.

 

lg

Geschrieben

hoi,

 

wie schon erwähnt, ist es entscheidend zu wissen, ob dein mietverhältnis nun dem mrg zur gänze, teilweise oder gar nicht unterliegt.

wenn nämlich nur teilweise oder gar nicht --> rechtens, da freie mietzinsbildung.

wenn zur gänze, dann kann sich eine terrasse, wie auch schon mitgeteilt, in einem zuschlag zum richtwert schon niederschlagen.

 

meist findet sich in mietverträgen, die nicht oder nur teilweise dem mrg unterliegen folgende (oder ähnliche) formulierung: "...festgehalten wird, dass gegenständliches mietverhältnis nicht/nur teilweise dem mrg unterliegt..." sowas in der art halt, meistens eher vorne im vertrag.

 

lg,

 

j

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