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Kann man Filme legal (gegen Bezahlung) runterladen


adal
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@NoDoc:

Lexus: Ich gebe mich als Deutscher aus und lade bei iTunes Deutschland

Ich: Das ist nicht legal.

Lexus: Wieso, ich zahle doch dafür!

Du: Download ist sogar legal wenn Du nicht dafür zahlst.

 

Wenn's von Dir anders gemeint war, ist das jetzt angekommen. Im Verlauf der Diskussion war das aber nicht so klar ;)

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umgehen von schutzmechanismen wie kopierschutz oder umgehen von lizenzen, cracks usw ist natürlich nicht legal.

 

 

Falsch! Zumindest in Österreich sieht es so aus; für computerprogramme

Sogar das umgehen von Schutzeinrichtungen ist für das anfertigen von Kopien für den privaten Gebrauch erlaubt!.

Auch das besitzen und verwenden (für den privaten Gebrauch) von "Umgehungsvorrichtungen" ist erlaubt.

Der Verkauf und die weitergabe von Umgehungsvorrichtungen ist hingegen illegal!

 

@gweep; könntest mir sagen welche computerzeitschrift das war?

Bearbeitet von Fl0
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Ich sag das:cool: (und das Gesetz...). Der Download von nicht verbotenen Inhalten ist erlaubt, genauso wie das Weiter Leiten an einen nicht unbestimmten Personenkreis. Ich kann also mp3 Files saugen, speiechern, kopieren, an einen oder mehrere Freunde unentgeltlich weiter geben , aber ich darf geschützte Inhalte nicht zum Download für einen unbestimmten Empfängerkreis bereit halten, das kann mächtig ins Geld gehen.

 

Aber noch einmal: Das gilt nur für Österreich, in D ist das z.B. gänzlich anders!

 

Auf welchem Hintergrund basiert denn diese Regelung? Denn von der logischen Seite her ists wohl kaum nachvollziehbar das ich alles mögliche ohne Bezahlung downloaden und nutzen kann....

 

Und wenn ma grad dabei sind...Sind die Foren usw. auf denen Filme, Mp3s.....zum Download bereitgestellt sind denn nicht dem Grunde nach auch illegal?

 

Im Prinzip wärs ja dann in Österreich sehr sehr einfach...ich brauch mir weder Filme noch Mp3s oder Programme mehr kaufen...ich brauch nur noch eine gute Internetverbindung...und bin sogar vom Gesetz her gedeckt....

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Falsch! Zumindest in Österreich sieht es so aus;

Sogar das umgehen von Schutzeinrichtungen ist für das anfertigen von Kopien für den privaten Gebrauch erlaubt!.

Auch das besitzen und verwenden (für den privaten Gebrauch) von "Umgehungsvorrichtungen" ist erlaubt.

Der Verkauf und die weitergabe von Umgehungsvorrichtungen ist hingegen illegal!

 

@gweep; könntest mir sagen welche computerzeitschrift das war?

 

interessant, bin bisher davon ausgegangen dass sobald ein kopierschutz wo drauf ist es nicht erlaubt ist eine kopie anzufertigen indem man diesen umgeht..

 

²mike79: kommt drauf an wo das forum gehosted wird.. würdest du hier soetwas uploaden würde nyx.at gebeten werden die datenzu dir rauszugeben und dann hast viel spass mit abnorm hohen strafen :)

in tschibutistan wos sowas wie geistiges eigentum nicht gibt, kannst soviele sachen hosten wie du willst.. zumindest bis die usa dich zum schurkenstaat erklärt

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für audio cd`s und dvd`s mag das vlt. stimmen, nicht aber für computerprogramme ;)

desweiteren könnte man den kopierschutz trotzdem legal umgehen, wenn man das ausgangssignal sofort wieder auffängt und wieder aufnimmt.

Bearbeitet von Fl0
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Auf alle Fälle hat der Link dafür gereicht von bekannten, Deutschen´Rechtsanwälte ne saftige Abmahnung aufgebrummt zu bekommen.
hast Du da nicht überreagiert?

 

Ich hab in der Firma immer noch genau so eine Androhung einer Abmahnung durch "bekannte Deutsche Rechtsanwälte" dass (mein vermutlicher Vorgänger) "von Ihrer E-Mailadresse aus illegale Dateien runtergeladen wurden". Mit Androhung von ALLEM was nur möglich ist, usw.

Ich schau mir das Ding - wenn Zeit ist - gelegentlich immer mal wieder an, um was zum Lachen zu haben

und warte auf irgendnen Idi, der mir deswegen nen Strick drehen möchte.

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Bezweifle ich ... wir reden hier nicht von einem Hoax und ich war auch nicht bei dem Rechtsanwalt XYZ aus der Kannakenntdiegasse links hinten bei der Baumschule. Und auch die Möglichen Behörden die mir zur Verfügung standen bevor ich den Rechtsanwalt konsumierte, waren nicht von einem Indianastamm aus Habkeineahnungwoimdschungel, sondern Tatsäche aus Wien.

 

Es gibt da auch ein paar ernsthafte Seiten die sich mit dem Thema beschäftigen und wo du dir ausreichend Informationen holen kannst. Das es auch "Anwälte" gibt die hier das große Geld sehen und die Abmahnungen nur so rauswerfen, egal ob recht oder unrecht, egal an wem, hauptsache viel, ist nicht unbekannt. Aber glaube mir, hier geht es nicht um den Anwalt Nuddelkasperl der die Zeitschrift Kopfsteinpflaster verklagt hat sondern um nen großen Verlag.

 

Im Prinzip ist es mir wurscht, wollte nur davor warnen damit sich der eine oder andere nicht die Finger verbrennt.

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ich habs in ausgedruckter form. - der post war am 05.12.2005 um 13:28, elmarrow (der user) hat einen post vor mir noch etwas gepostet (entnommen der screenshots von den rechtsanwälten). der streitwert wurde auf 75.000euro festgesetzt in der einstweiligen verfügung. in meinen screenshots war elmarrow der threadstarter. der betrag war übrigens nicht 3200 wie ich dachte sondern 3740euro.

 

screenshots werde ich jetzt nicht einscannen weil darauf auch der link ist was für mich dann auch bedeutet das ich gegen die abmahnung verstoße und mich dann deppat bleche. daher ist es mir auch recht wurscht ob du das glaubst oder nicht.

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:corn:

 

:corn: :corn:

 

gweep! und du zahlst einfach mal so über 3k euro, weil du einen link welchen du nicht posten hättest sollen und du dich sogar abgesichert hast, dass du nicht weist ob du es posten darfst oder nicht, so einfach mal "weilst glaubst schuldig zu sein?" weil die meinen du hättest einen schaden von über 75k!!! dadurch euros verursacht?

 

wtf?! willst du uns alle verarschen? ich glaub dir die story nicht. nur weil paar gewievte jus absolventen glauben dir da geld aus der tasche ziehen zu können... no ty...

 

ich hab auch sowas schonmal miterlebt, aber jeder schriftverkehr mit denen per mail und per post zielt darauf ab, dich nervös zu machen, dir ein schuldgefühl einzureden und versuchen dich weich zu machen. jegliches getippse mit diesen sackratten ist vergeudete zeit.

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ich habs in ausgedruckter form. - der post war am 05.12.2005 um 13:28, elmarrow (der user) hat einen post vor mir noch etwas gepostet (entnommen der screenshots von den rechtsanwälten). der streitwert wurde auf 75.000euro festgesetzt in der einstweiligen verfügung. in meinen screenshots war elmarrow der threadstarter. der betrag war übrigens nicht 3200 wie ich dachte sondern 3740euro.

 

screenshots werde ich jetzt nicht einscannen weil darauf auch der link ist was für mich dann auch bedeutet das ich gegen die abmahnung verstoße und mich dann deppat bleche. daher ist es mir auch recht wurscht ob du das glaubst oder nicht.

 

Kann es sein, dass es da darum geht, dass du gegen irgendwelche Namensrechte verstoßen hast? Gab da nämlich mal einen Fall. Bei dem ein bekanntes Freewareprodukt, (welches in diesen bereich passen würde) den Namen eines kostenpflichtigen Konkurrenzproduktes trägt (so zumindest die Argumentation der Anwälte). Die Vertreiber des kostenpflichtigen produkts haben sich den Namen sichern lassen. In diesem Fall wurden dann für alle verlinkungen des kostenlosen Produkts Abmahnungen versendet, da diese ja dann gegen das Recht des Inhabers verstoßen würden.

Desweiteren; der streitwert ist wie in fast allen derartigen Fällen viel zu hoch angesetzt. Aus dem Streitwert berechnet sich nämlich das Honorar, dass der Anwalt für die Abmahnung einkassiert ;)

Solte es so gewesen sein, dann hat das aber absolut nichts damit zu tun, ob jetzt runterladen legal oder illegal ist, oder das umgehen von kopierschutz legal oder illegal ist.

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