skusi Geschrieben 11. Februar 2011 Geschrieben 11. Februar 2011 (bearbeitet) hey leute, vielen dank für eure tipps! werd sie mir zu herzen nehmen! auf guat deutsch hab ich aus der sache gelernt! lg, skusi Bearbeitet 12. Februar 2011 von skusi Zitieren
herb_j Geschrieben 11. Februar 2011 Geschrieben 11. Februar 2011 Wie genau kann man bei "Schwarzarbeit" a Mahnung verschicken? Gibts einen Auftrag deinerseits? Der liebe Installateur is ja selbst auch nicht besser drann wenn´s ihm draufkommen das er "schwarz" gearbeitet hat...du als Kunde hast da eher weniger zu befürchten (glaub ich). cheers Zitieren
schwarzerRitter Geschrieben 11. Februar 2011 Geschrieben 11. Februar 2011 Naja, der Mitarbeiter wird das benötigte Material beim Geschäft geholt haben und gezahlt hast du ihm nur seine Arbeitszeit. Stimmt das angeführte Material auf der Rechnung wenigstens mit dem verbauten überein? Zitieren
kami Geschrieben 11. Februar 2011 Geschrieben 11. Februar 2011 Wenn ich es richtig verstehe, gab's deinerseits eine Anfrage an die Firma X. Die hat dir kein (eigenes) Angebot gelegt, sondern nur weitervermittelt. Hat der Mitarbeiter für seine Arbeit einen von dir unterschriebenen Auftrag bekommen, der eventuell an den "Vermittler" weitergereicht wurde? Auf irgendwas muss sich ja die Rechnung beziehen. Zumindest die von dir nachgefragten Liefer-/Leistungsnachweise (mit deiner Unterschrift) sollten seitens der Firma X vorhanden sein. Wenn nicht und es auch kein Angebot der Firma X für eigene Leistungen gab, aus welchem eventuell ein Auftrag resultierte, würde ich Ruhe bewahren. Zitieren
Snowbike Geschrieben 11. Februar 2011 Geschrieben 11. Februar 2011 Für WAS hast du den Monteur bezahlt: 1. seine Arbeit? 2. seine Arbeit + das verbrauchte Material? Wenn 1, dann hast du Rechnung zurecht (Mengen überprüfen)! Wenn 2, dann solltest du die Firma dezent darauf hinweisen, dass sie sich mit ihrem MA unterhalten sollten. Zitieren
woha Geschrieben 11. Februar 2011 Geschrieben 11. Februar 2011 bleib cool,ohne unterschriebenen Arbeitsauftrag kann er sich mit seiner Rechnung über die Häuser haun,.. vor allem noch 1 /1,5 Jahre später!!! einfach ignorieren,.. Zitieren
shroeder Geschrieben 11. Februar 2011 Geschrieben 11. Februar 2011 wahrscheinlich hat er letztes jahr 100 sachen schwarz gmacht und demnächst a steuerprüfung, jetz schwitzt er weil er ned weiss, wie er die materialkäufe erklären soll viel möglichkeiten hast ned, als antwort auf die mahnung schriftlich mitteilen, dass das rechtsverhältnis nur bestand mit dem auf deine anfrage hin empfohlenen arbeiter der dirs bad gmacht hat, und im bezahlten werklohn vereinbarungsgemäß das material inkludiert war. aber nix erwähnen von wegen schwarz. sonst kannst mit gleicher post selbstanzeige beim fa machen und gleich mal die 20% ust überweisen in der hoffnung, dass sich weiter nix tut. wennsd aber eh guten glaubens davon ausgangen bist, dass der bursche der dirs bad gmacht hat alles inkl. ust verrechnet, er dir auch an beleg (denst zwischenzeitig verschmissen hast) geben hat und du deshalb alles für in ordnung befunden hast kannst auch einfach zuwarten was weiter passiert. Zitieren
üawhr Geschrieben 11. Februar 2011 Geschrieben 11. Februar 2011 Und natürlich solltest Du, bevor irgendwelche gerichtlichen Schritte (seitens des Installateurs, aber auch eigene) eingeleitet werden, wegen der hinterzogenen Steuern Selbstanzeige erstatten, damit alles supersauber bleibt. Es gilt die Unschuldsvermutung. Zitieren
kami Geschrieben 11. Februar 2011 Geschrieben 11. Februar 2011 (bearbeitet) Nein, zunächst keine Selbstanzeige. shroeder hat doch geschrieben, wie es gehen sollte. Die ersten beide Sätze des letzten Absatzes von dessem Rest getrennt betrachten! Du schilderst der Firma den Fall, dass du dem Mitarbeiter (gegen eine inzwischen entsorgte Rechnung) Entgelt und Material gezahlt hast. Und nur mit dem Mitarbeiter als Privatperson hattest du einen "Vertrag". Im Prinzip hat die Person Y und nicht die (vermittelnde) Firma X die Arbeiten ausgeführt. Dass diese Person Y gleichzeitig wohl auch bei Firma X nichtselbstständig beschäftigt ist, ist (a) für die jetzige Forderung völlig ohne Belang und (b) im Zweifelsfall ihr Problem und dürfte dich nicht stören. Firma X war für dich "nur" Vermittler und so lange keine Provisionen etc. vereinbart waren, war's das für sie. Ansonsten hat Firma X von dir nur die unverbindliche Anfrage. Ist etwas wenig um Materialkosten einzufordern. Bearbeitet 11. Februar 2011 von kami Zitieren
yellow Geschrieben 12. Februar 2011 Geschrieben 12. Februar 2011 hab vom arbeiter nie eine rechnung bekommen! welcher Schwarzhackler stellt eine Rechnung aus? ... damit ich die Sache verstehe: die Firma schickt eine Rechnung/Mahnung, Du sagst denen, dass einer ihrer Hackler - auf deren Vorschlag - die Sache schwarz gemacht hat und die bestehen trotzdem auf dem Betrag? PS: liest von der Finanz wer mit? Wann drehts die Bude zu und schaut die Belege an? Zitieren
shroeder Geschrieben 12. Februar 2011 Geschrieben 12. Februar 2011 welcher Schwarzhackler stellt eine Rechnung aus? keiner, aber wenn den arbeiter die firma vorbeischickt, der arbeitet und kassiert geld, dann kann er davon ausgehn, dass alles rechtens und nix scharz war. ungeachtet dessen, ob der arbeiter jetz das geld der firma unterschlagen hat oder ned. is aer wursccht, weil er auch ned versteht wovon wir hier reden, und damit simma eh scho am ende möglicher hilfestellung durch ratschläge schwarzgeldwirtschaftserfahrener angekommen... Zitieren
Lacky Geschrieben 12. Februar 2011 Geschrieben 12. Februar 2011 lol @steuerschonende problemchen in einem öffentlichen forum diskutieren zu wollen und rofl @€300,-- ich bin so am lachen^^ Zitieren
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