skusi Geschrieben 11. Februar 2011 Geschrieben 11. Februar 2011 (bearbeitet) hey leute, vielen dank fĂŒr eure tipps! werd sie mir zu herzen nehmen! auf guat deutsch hab ich aus der sache gelernt!  lg, skusi Bearbeitet 12. Februar 2011 von skusi Zitieren
herb_j Geschrieben 11. Februar 2011 Geschrieben 11. Februar 2011 Wie genau kann man bei "Schwarzarbeit" a Mahnung verschicken?  Gibts einen Auftrag deinerseits? Der liebe Installateur is ja selbst auch nicht besser drann wennÂŽs ihm draufkommen das er "schwarz" gearbeitet hat...du als Kunde hast da eher weniger zu befĂŒrchten (glaub ich). cheers Zitieren
schwarzerRitter Geschrieben 11. Februar 2011 Geschrieben 11. Februar 2011 Naja, der Mitarbeiter wird das benötigte Material beim GeschĂ€ft geholt haben und gezahlt hast du ihm nur seine Arbeitszeit. Stimmt das angefĂŒhrte Material auf der Rechnung wenigstens mit dem verbauten ĂŒberein? Zitieren
kami Geschrieben 11. Februar 2011 Geschrieben 11. Februar 2011 Wenn ich es richtig verstehe, gab's deinerseits eine Anfrage an die Firma X. Die hat dir kein (eigenes) Angebot gelegt, sondern nur weitervermittelt.  Hat der Mitarbeiter fĂŒr seine Arbeit einen von dir unterschriebenen Auftrag bekommen, der eventuell an den "Vermittler" weitergereicht wurde? Auf irgendwas muss sich ja die Rechnung beziehen. Zumindest die von dir nachgefragten Liefer-/Leistungsnachweise (mit deiner Unterschrift) sollten seitens der Firma X vorhanden sein. Wenn nicht und es auch kein Angebot der Firma X fĂŒr eigene Leistungen gab, aus welchem eventuell ein Auftrag resultierte, wĂŒrde ich Ruhe bewahren. Zitieren
Snowbike Geschrieben 11. Februar 2011 Geschrieben 11. Februar 2011 FĂŒr WAS hast du den Monteur bezahlt: 1. seine Arbeit? 2. seine Arbeit + das verbrauchte Material? Wenn 1, dann hast du Rechnung zurecht (Mengen ĂŒberprĂŒfen)! Wenn 2, dann solltest du die Firma dezent darauf hinweisen, dass sie sich mit ihrem MA unterhalten sollten. Zitieren
woha Geschrieben 11. Februar 2011 Geschrieben 11. Februar 2011 bleib cool,ohne unterschriebenen Arbeitsauftrag kann er sich mit seiner Rechnung ĂŒber die HĂ€user haun,.. vor allem noch 1 /1,5 Jahre spĂ€ter!!! einfach ignorieren,.. Zitieren
shroeder Geschrieben 11. Februar 2011 Geschrieben 11. Februar 2011 wahrscheinlich hat er letztes jahr 100 sachen schwarz gmacht und demnĂ€chst a steuerprĂŒfung, jetz schwitzt er weil er ned weiss, wie er die materialkĂ€ufe erklĂ€ren soll  viel möglichkeiten hast ned, als antwort auf die mahnung schriftlich mitteilen, dass das rechtsverhĂ€ltnis nur bestand mit dem auf deine anfrage hin empfohlenen arbeiter der dirs bad gmacht hat, und im bezahlten werklohn vereinbarungsgemÀà das material inkludiert war. aber nix erwĂ€hnen von wegen schwarz. sonst kannst mit gleicher post selbstanzeige beim fa machen und gleich mal die 20% ust ĂŒberweisen in der hoffnung, dass sich weiter nix tut. wennsd aber eh guten glaubens davon ausgangen bist, dass der bursche der dirs bad gmacht hat alles inkl. ust verrechnet, er dir auch an beleg (denst zwischenzeitig verschmissen hast) geben hat und du deshalb alles fĂŒr in ordnung befunden hast kannst auch einfach zuwarten was weiter passiert. Zitieren
ĂŒawhr Geschrieben 11. Februar 2011 Geschrieben 11. Februar 2011 Und natĂŒrlich solltest Du, bevor irgendwelche gerichtlichen Schritte (seitens des Installateurs, aber auch eigene) eingeleitet werden, wegen der hinterzogenen Steuern Selbstanzeige erstatten, damit alles supersauber bleibt. Es gilt die Unschuldsvermutung. Zitieren
kami Geschrieben 11. Februar 2011 Geschrieben 11. Februar 2011 (bearbeitet) Nein, zunĂ€chst keine Selbstanzeige. shroeder hat doch geschrieben, wie es gehen sollte. Die ersten beide SĂ€tze des letzten Absatzes von dessem Rest getrennt betrachten! Du schilderst der Firma den Fall, dass du dem Mitarbeiter (gegen eine inzwischen entsorgte Rechnung) Entgelt und Material gezahlt hast. Und nur mit dem Mitarbeiter als Privatperson hattest du einen "Vertrag". Im Prinzip hat die Person Y und nicht die (vermittelnde) Firma X die Arbeiten ausgefĂŒhrt. Dass diese Person Y gleichzeitig wohl auch bei Firma X nichtselbststĂ€ndig beschĂ€ftigt ist, ist (a) fĂŒr die jetzige Forderung völlig ohne Belang und (b) im Zweifelsfall ihr Problem und dĂŒrfte dich nicht stören. Firma X war fĂŒr dich "nur" Vermittler und so lange keine Provisionen etc. vereinbart waren, war's das fĂŒr sie. Ansonsten hat Firma X von dir nur die unverbindliche Anfrage. Ist etwas wenig um Materialkosten einzufordern. Bearbeitet 11. Februar 2011 von kami Zitieren
yellow Geschrieben 12. Februar 2011 Geschrieben 12. Februar 2011 hab vom arbeiter nie eine rechnung bekommen! welcher Schwarzhackler stellt eine Rechnung aus?   ... damit ich die Sache verstehe: die Firma schickt eine Rechnung/Mahnung, Du sagst denen, dass einer ihrer Hackler - auf deren Vorschlag - die Sache schwarz gemacht hat und die bestehen trotzdem auf dem Betrag? PS: liest von der Finanz wer mit? Wann drehts die Bude zu und schaut die Belege an? Zitieren
shroeder Geschrieben 12. Februar 2011 Geschrieben 12. Februar 2011 welcher Schwarzhackler stellt eine Rechnung aus?  keiner, aber wenn den arbeiter die firma vorbeischickt, der arbeitet und kassiert geld, dann kann er davon ausgehn, dass alles rechtens und nix scharz war. ungeachtet dessen, ob der arbeiter jetz das geld der firma unterschlagen hat oder ned. is aer wursccht, weil er auch ned versteht wovon wir hier reden, und damit simma eh scho am ende möglicher hilfestellung durch ratschlÀge schwarzgeldwirtschaftserfahrener angekommen... Zitieren
Lacky Geschrieben 12. Februar 2011 Geschrieben 12. Februar 2011 lol @steuerschonende problemchen in einem öffentlichen forum diskutieren zu wollen und rofl @âŹ300,-- ich bin so am lachen^^ Zitieren
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