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Geschrieben
also wenn einer ein foto davon macht, wenn ich mein radl ins/ausm auto lade, dann ists lediglich ein beweis dafür, dass ich mein rad an einem ort benutze, wo man auch mitm auto hinfahrn darf oder?

 

Nein - es ist ein Beweis dafür, dass du mit dem Auto dorthin gefahren bist.

Geschrieben

Ob etwas beweisen werden kann oder nicht, ist nicht das eigentliche Thema! Die Behörde (ebenso wie ein Gericht) hat nach Durchführung eines Beweisverfahrens zu entscheiden, welcher Seite sie glaubt. Im Straf- und Verwaltungsstrafverf. ist jetzt da schon der Hund drin, weil die eines Seite ist "die Republik" und die andere Seite der Verdächtige. Der Anzeiger aber ist Zeuge. Und da wird oft argumentiert, dass der Verdächtige ja das Recht hat, als Beschuldigter die Unwahrheit zu sagen, während hingegen der Anzeiger Zeuge und daher mit strenger Strafe bedroht ist, wenn er die Unwahrheit sagt! Also HAL, machma den Test: Ich stell mich z.B. im Bezirk Lilienfeld an den Rand des Wanderwegerls und du fährst an mir vorbei, dann zeig ich dich an und dann schauma, obs klappt oder nicht...

 

 

Na, geht net, sowas schaff ich nicht einmal als abgesprochenen Test...:k:

Geschrieben
... Also HAL, machma den Test: ...

wenn's nicht sein muss... ;)

 

wenn keine seite ihre version beweisen kann, aber in der regel dem anzeiger mehr glauben geschenkt wird, weil er

ja die wahrheit sage muss, wäre dem denunziantentum ja tür und tor geöffnet. das kann ja auch nicht im sinne des

erfinders sein...

 

CU,

HAL9000

Geschrieben

@ Hal: Eine Falschaussage als Zeuge ist auch nicht risikofrei für den Anzeiger, da ja Strafen drohen. Außerdem weiß der Anzeiger ja nicht, ob sich der zu unrecht Beschuldigte nicht doch Freibeweisen kann.

Es ist daher mM relativ ausgeglichen und in der Praxis selten ein Problem.

Geschrieben
Die Zeugenaussage ist ein BEWEIS...

das heißt, wenn sich der anzeigende sicher ist, dass man seine version nicht widerlegen kann, bzw. der angezeigte nicht

beweisen kann, dass das gar nicht stimmt, kann der anzeigende beruhigt einen meineid schwören und eine strafe erwirken?

 

dann werde ich mal einen gegentest machen und den nodoc anzeigen, weil er mich ein arschloch geschimpft und angespuckt

hat... - das ist aber so was von ehrenbeleidigung, ich weiß gar nicht, warum er das gemacht hat... ;):p

 

CU,

HAL9000

Geschrieben (bearbeitet)
das heißt, wenn sich der anzeigende sicher ist, dass man seine version nicht widerlegen kann, bzw. der angezeigte nicht

beweisen kann, dass das gar nicht stimmt, kann der anzeigende beruhigt einen meineid schwören und eine strafe erwirken?

 

dann werde ich mal einen gegentest machen und den nodoc anzeigen, weil er mich ein arschloch geschimpft und angespuckt

hat... - das ist aber so was von ehrenbeleidigung, ich weiß gar nicht, warum er das gemacht hat... ;):p

 

CU,

HAL9000

 

Probiers; nur solltest das ganze auch wirklich glaubhaft machen können; unsere Justiz ist auch nicht ganz deppert, auch wenns in den medien aktuell fälschlicherweise so dargestellt wird.

Im übrigen sind wir dann, wenn du das just4fun machst und weißt das er es nicht getan hat sehr schnell bei der verleumdung. Also auch hier wieder ein Risiko, wenn der Schwindel doch auffliegt.

Bearbeitet von Fl0
Geschrieben
... unsere Justiz ist auch nicht ganz deppert, auch wenns in den medien aktuell fälschlicherweise so dargestellt wird...

das weiß ich eh, war auch nicht wirklich ernst gemeint... ;)

 

im vorliegenden fall würde es aber auf eine strafe hinauslaufen, wenn ich das richtig auslege. er _ist_ dort ja unerlaubterweise gefahren und wenn er

angezeigt wird, auch wenn nur die aussage der einzige beweis ist, muss er mit einer starfe rechnen. das war ja die ursprüngliche frage.

 

CU,

HAL9000

Geschrieben (bearbeitet)

du schreibst "hometrails" - also bist du da schon über jahre gefahren ohne dass bisher wer was dagegen hatte - daher hast im guten glauben gehandelt dass das so passt, sofern nicht irgendwo so taferl stehen dass hier radfahren nicht erlaubt ist oder dass du weisst dass es verboten ist oder nicht geduldet wird oder so - die verwaltungsbehörde (also die bh) sollte da im normalfall nicht viel machen (gibt aber auch ausnahmen leider)

und warum will er dich anzeigen - hast in gefährdet? nach deinem text sicher nicht! ist er der grundbesitzer? auch wohl nicht! für eine anzeige muss er einen grund und auch einen eindeutigen beweis dafür haben

ich denke viel zu hoher blutdruck um nichts von dem - oft ist es so dass "wichtigtuer" zu hause ganz andere menschen sind (sein müssen ...)

ach ja - verbotstaferl im öffentlichen raum (also straße u.ä.) sind teile einer verordnung und sind nach bestimmten richtlinien "kundzumachen" - aber oft wird dies nicht richtig beachtet z.b. sind die taferl zu hoch oder zu niedrig angebracht oder zuviele auf einem rohrsteher oder zu nah oder zu weit weg - hat schon geholfen das zu wissen ... :D

Bearbeitet von amoledonne
Geschrieben
das weiß ich eh, war auch nicht wirklich ernst gemeint... ;)

 

im vorliegenden fall würde es aber auf eine strafe hinauslaufen, wenn ich das richtig auslege. er _ist_ dort ja unerlaubterweise gefahren und wenn er

angezeigt wird, auch wenn nur die aussage der einzige beweis ist, muss er mit einer starfe rechnen. das war ja die ursprüngliche frage.

 

CU,

HAL9000

 

Wie ein Richter entscheidet kann man so nicht sagen. iDr wird es nicht reichen, wenn es tatsächlich zu einem verfahren kommt (was bei so verwaltungskleinigkeiten eher selten der fall ist), lediglich zu behaupten "Er hat es getan". Das musst du schon glaubhaft machen können, umgekehrt, kann der beschuldigte relativ, einfach glaubhaft machen, dass er es eben nicht war, weil er ja wahrscheinlich zu besagtem zeitpunkt gerade was anderes gemacht hat.

Aber noch mal; Prinzipiell wird es immer mögich sein, juristisch unschuldie "anzuzünden".

Ich denke aber

1) Dass das in der Praxis kein Problem ist

2) Wie wäre es wenn der einzelne nicht die möglichkeit hätte das zu tun? (egal bei was) Polizeistaat? Selbstjustiz?

Geschrieben

Schauts Euch Muttertag an und achtet auf die dargestellte Motivation dem Daueranzeiger gegenüber,

würde mich schwer wundern, würde es im Fall de OP nicht ähnlich laufen

(falls der Choleriker überhaupt die Drohung wahr macht)

 

... ich fahr übrigens seit Jahren, nach einer ähnlichen Geschichte, mit dem festen Glauben beim 1.Mal (wenns aufs Gericht geht) mit bloß einem kleinen Klaps davonzukommen.

Allerdings ists bisher noch nie so weit eskaliert

Geschrieben
du schreibst "hometrails" - also bist du da schon über jahre gefahren ohne dass bisher wer was dagegen hatte - daher hast im guten glauben gehandelt dass das so passt, sofern nicht irgendwo so taferl stehen dass hier radfahren nicht erlaubt ist oder dass du weisst dass es verboten ist oder nicht geduldet wird oder so - die verwaltungsbehörde (also die bh) sollte da im normalfall nicht viel machen (gibt aber auch ausnahmen leider)

und warum will er dich anzeigen - hast in gefährdet? nach deinem text sicher nicht! ist er der grundbesitzer? auch wohl nicht! für eine anzeige muss er einen grund und auch einen eindeutigen beweis dafür haben

ich denke viel zu hoher blutdruck um nichts von dem - oft ist es so dass "wichtigtuer" zu hause ganz andere menschen sind (sein müssen ...)

ach ja - verbotstaferl im öffentlichen raum (also straße u.ä.) sind teile einer verordnung und sind nach bestimmten richtlinien "kundzumachen" - aber oft wird dies nicht richtig beachtet z.b. sind die taferl zu hoch oder zu niedrig angebracht oder zuviele auf einem rohrsteher oder zu nah oder zu weit weg - hat schon geholfen das zu wissen ... :D

Danke erstmal für all die zahlreichen Antworten.

 

Ich fahre auf diesen Wegen seit ca. 2 Jahren. Da ich in IBK studiere, bin ich nur einmal pro Monat zu Hause, jetzt über die Osterferien eben länger. Natürlich bin ich mir bewusst, dass auf allen Wanderwegen und Forststraßen erstmal Fahrverbot herrscht. Bis jetzt hat es aber noch nie Probleme gegeben, weil ich immer stehenbleibe, nett grüße und die Wanderer vorbeilasse. Oft entsteht da noch ein nettes Gespräch.

 

Fahrverbotsschilder stehen hier nirgends, eben weil hier eher wenig Leute wandern und die Wege auch relativ abseits sind. Ein Weiterfahren und Ignorieren ist auch schwer, weil das Gelände abseits eher steil ist und der Weg nach unten leicht von einer Person versperrt werden kann. Bei einem erneuten Zusammentreffen wird sich ein Konflikt kaum vermeiden lassen und nach dem geltenden Recht bin ich ja leider im Unrecht.

Geschrieben (bearbeitet)

also mir ist das gleiche auch schon ein paar mal passiert. ich habe die erfahrung gemacht, dass diskussionen mit solchen wanderern nix bringen.

man kann zwar all die schönen, guten und schwer zu entkräftigenden argumente fürs mtbiken vorbringen, aber das bringt meist nicht viel. in der regel ist der stänkerer ja deswegen ein stänkerer, weil er das miteinander eben überhaupt nicht will (sonst würde er ja eh nicht stänkern). also sind worte in so einem fall verlorene zeit und mühe.

 

meine antwort: "ja, zeigen sie mich an, wenn sie glauben." und dann verabschiede ich mich höflich und fahre weiter.

(man ist nicht verpflichtet sich gegenüber jedermann auszuweisen).

aus den reaktionen daraus sehe ich aber, dass die meisten sich niemals die mühe machen würden einen wirklich anzuzeigen. und selbst wenn: ich glaube die polizei hat genügend anderes zu tun als einen harmlosen mtbiker auszuforschen.

dass so eine sache jemals vor einem gericht landet, erscheint mir extrem unwahrscheinlich. und fals doch: ein guter anwalt holt einen da ziemlich locker heraus.

 

also: keep on riding!

 

ps: was anderes ist es bei grundbesitzern/pächtern. da halte ich höfliche diskussion und einsicht für klüger.

Bearbeitet von bikeopi
Geschrieben (bearbeitet)
...........

Fahrverbotsschilder stehen hier nirgends, eben weil hier eher wenig Leute wandern und die Wege auch relativ abseits sind. Ein Weiterfahren und Ignorieren ist auch schwer, weil das Gelände abseits eher steil ist und der Weg nach unten leicht von einer Person versperrt werden kann. Bei einem erneuten Zusammentreffen wird sich ein Konflikt kaum vermeiden lassen und nach dem geltenden Recht bin ich ja leider im Unrecht.

 

aufhalten darf er dich nicht. das wäre nicht verhältnismässig. am besten absteigen und ihn vorbei lassen. wenn er tätlich wird, entweder effektiv notwehr betreiben oder sich gar nicht wehren. falls er dich verletzt, fotografieren, arzt aufsuchen und anzeigen.

 

wobei man sagen muss, dass die effektive notwehr, die situation am schnellsten klar stellt. so ist das eben in den bergen....;)

Bearbeitet von bikeopi
Geschrieben
aufhalten darf er dich nicht. das wäre nicht verhältnismässig. am besten absteigen und ihn vorbei lassen. wenn er tätlich wird, entweder effektiv notwehr betreiben oder sich gar nicht wehren. falls er dich verletzt, fotografieren, arzt aufsuchen und anzeigen.

 

wobei man sagen muss, dass die effektive notwehr, die situation am schnellsten klar stellt. so ist das eben in den bergen....;)

Da stellt sich die Frage, wie ich denn beweisen soll, dass er mich wirklich verletzt hat? Da steht ja wieder Aussage gegen Aussage. Ein Foto werde ich ja kaum machen können, wenn er mich angreift.

Geschrieben
Da stellt sich die Frage, wie ich denn beweisen soll, dass er mich wirklich verletzt hat? Da steht ja wieder Aussage gegen Aussage. Ein Foto werde ich ja kaum machen können, wenn er mich angreift.

 

schon klar. ohne zeugen ist so etwas immer schwierig. viel mehr möglichkeiten hast du eben nicht. daher mein in grau gehaltener nachsatz...;)

Geschrieben
Da hab ich als Thai Boxer doch Angst, dass der Opa für immer wegknickt. :s::D

 

na bitte pass auf!! kaputtmachen darfst ihn nämlich nicht. das wäre nämlich auch nicht verhältnismässig.

(aber wenn das eh ein opa und du ein kampfsportler bist....wo ist das problem???)

Geschrieben

ich glaub auch das eine sichtbar angebrachte kamera auf viele pöbler eine abschreckende wirkung hat.

die sind ja auch ned blöd, und wissen, was es dann geschlagen hat... zumindest tätlich angreifen wird er dich dann in keinem fall, und somit ist eh schon was erreicht.

 

ist wirklich bitter, wenn man an so einen alten sturschädel gerät, die meisten älteren leute, denen ich beim biken in den bergen begegne, äussern eher ihre besorgnis über den gesundheitszustand, oder sind erstaunt das man da fahren kann...

Geschrieben

Dass die Berge für alle da sind und wegen der steigenden Zahl an Mountainbikern einen Konsens finden muss, hat ihn nicht interessiert. Auch nicht, dass der Trail ein kaum begangener, relativ versteckter Wanderweg ist, auf dem ich im letzten Jahr vielleicht 10 Personen getroffen habe. Nie gab's Probleme.

 

Naja, so ein verkalkter Geist wird sich auf seine alten Tage auch nicht mehr ändern, allerdings werde ich mich von so einem Hansel sicher nicht einschüchtern lassen. Was kann mir bei einer eventuellen Anzeige drohen, was im Wiederholungsfall?

 

Merksatz: Hunde die bellen beissen nicht!

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