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Polizei STRAFE!!! Erfahrensbericht!!!


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
ich kann mir gut vorstellen das ein lizenzs notwendig ist, ganz besonders vor gericht

 

Dein Vorstellungsvermögen in allen Ehren, aber das Gericht hält sich auch nur an die aktuelle Gesetzesgebung. Es ist natürlich keine Lizenz notwendig.

;)

Geschrieben
Dein Vorstellungsvermögen in allen Ehren, aber das Gericht hält sich auch nur an die aktuelle Gesetzesgebung. Es ist natürlich keine Lizenz notwendig.

;)

 

ach mist! dabei hab ich lange überlegt! verschwendung...

Geschrieben
was ich interessant finde: in der margaretenstraße gibts dort eine busspur und links daneben die fahrspur. d.h. der typ ist auf der fahrspur gefahren und nicht auf der busspur? wahrscheinlich besser, weil er auf der busspur wahrscheinlich gar nciht fahren darf? dass das für autofahrer allerdings als arge provokation wahrgenommen wird, ist auch klar, da sollt sich der gesetzgeber mal was überlegen. im sinne des friedvollen miteinander ist das nicht (die regelung und das verhalten des radlers)
Geschrieben
was ich interessant finde: in der margaretenstraße gibts dort eine busspur und links daneben die fahrspur. d.h. der typ ist auf der fahrspur gefahren und nicht auf der busspur? wahrscheinlich besser, weil er auf der busspur wahrscheinlich gar nciht fahren darf? dass das für autofahrer allerdings als arge provokation wahrgenommen wird, ist auch klar, da sollt sich der gesetzgeber mal was überlegen. im sinne des friedvollen miteinander ist das nicht (die regelung und das verhalten des radlers)

 

ab der Heumühlgasse stadtauswärts gibts keine Buspur mehr!

Geschrieben
Logisch war das eine Trainingsfahrt, mit Lederschuhe und Tasche am Gepäcksträger..

naja, da ist der gesetzgeber aber selber schuld. wenn solche komischen wörter schon in einen paragrafen aufgenommen werden, muss auch eine definition da sein, sonst hat mans ja leicht einspruch zu erheben.

Geschrieben

http://www.bmvit.gv.at/service/publikationen/verkehr/strasse/sicherheit/downloads/vsp2020.pdf

 

Verkehrssicherheitsprogramm 1. Auflage, 2011 2011 – 2020

 

ab Seite 75 Fahrrad , Seite 77 dann

 

3.8.4 Gesetzliche Änderungen

Die geltenden Regelungen zum Radverkehr sind komplex (z.B. Sondervorrangregeln)

und werden zudem bislang regional unterschiedlich interpretiert.

Dies ist der Sicherheit des Radverkehrs nicht zuträglich. Aus

diesem Grund werden Regelungen für den Radverkehr in der StVO vereinfacht

und vereinheitlicht. In diesem Zusammenhang wird auch die Benutzungspflicht

von Radwegen flexibilisiert und die Fahrradstraße, das

ist eine für den Radverkehr vorgesehene Straße, die die Attraktivität des

Radverkehrs steigern soll, eingeführt. Zusätzlich wird die Fahrradverordnung

an Neuerungen z.B. bei Fahrradtypen und Beleuchtung angepasst.

 

Maßnahmenpaket: Gesetzliche Änderungen ..... alle 2011 !

 

Vereinfachung und Vereinheitlichung Regelungen Radverkehr in der StVO bmvit

Verankerung eines Rücksichtnahmegebots in der StVO bmvit

Flexibilisierung der Benützungspflicht von Radwegen bmvit

Einführung der Fahrradstraße bmvit

Überarbeitung der Fahrradverordnung (neue Fahrradtypen, Beleuchtung, Ausstattung, Kindertransport) bmvit

Geschrieben

soll das eine definition sein?

 

die Fahrradstraße, das ist eine für den Radverkehr vorgesehene Straße, die die Attraktivität des Radverkehrs steigern soll

 

das wird die "regional unterschiedlich interpretierten" regelungen auch nicht gerade vereinheitlichen ...

Geschrieben
soll das eine definition sein?

 

nein - es ist ja noch nicht soweit !

3.8.4. ist ein Zusammenfassung der gewünschten Änderungen.

 

Hier z.b. die Wünsche der Grünen in Wien dazu:

 

siehe: http://wien.gruene.at/2011/03/11/fahrradstrassen

 

Die geplanten Änderungen in der Straßenverkehrsordnung sind ein wichtiger Schritt, um noch heuer die ersten Fahrradstraßen in Wien eröffnen zu können. Wir haben aber noch zusätzlich Wünsche an den Bund.

 

Derzeit sieht der Entwurf vor, dass auf Fahrradstraßen nur Räder unterwegs sein dürfen. Wir möchten jedoch auch den Autos bis 3,5 Tonnen die Durchfahrt ermöglichen. Und wir haben noch weitere Wünsche, die über den derzeitigen Entwurf hinausgehen: So soll auf Fahrradstraßen das Nebeneinanderfahren mit dem Rad legal sein. Außerdem sollen Fahrradstraßen Vorrangstraßen sein und eine generelle Tempo 30 Beschränkung haben. Die Stadt Wien hat dem Bund diese Forderungen in ihrer Stellungnahme zum Entwurf übermittelt. Sollten die Zusatzwünsche nicht erfüllt werden, wird sich Wien notfalls mit eigenen Vorschriften für jede einzelne Fahrradstraße begnügen. Aber lieber hätten wir eine klare Regelung, die für alle gilt.

 

Fahrradstraßen werden sich im Prinzip nur wenig von normalen Straßen unterscheiden. Bauliche Veränderungen sind nicht geplant, auch Parkplätze werden nicht wegfallen - falls die Autobenutzung erlaubt wird. Die Entscheidung, welche Straßen in Wien umgewidmet werden, wird gemeinsam mit den Bezirken getroffen. Und es gibt noch weitere gute News zum Radverkehr: Mit der StVO Novellierung wird auch die Radwegs-Benutzungspflicht fallen. Und wir treiben den Ausbau der Radwege voran. Heuer sind 20 Projekte geplant, das bringt 11 Kilometer an neuen Radwegen.

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