ekos1 Geschrieben 10. Juli 2015 Teilen Geschrieben 10. Juli 2015 Was alles passieren kann wird dir hier deutlich gemacht ( also vorher sich über alles schlau machen ) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Mr.Radical Geschrieben 10. Juli 2015 Teilen Geschrieben 10. Juli 2015 Zu kosten kann ich nichts sagen, aber vl solltest du auch mal einen Blick in den Altlastenkataster werfen. Garantie hat man zwar keine, aber die Erschließungsquote ist schon recht hoch. http://www.umweltbundesamt.at/umweltsituation/altlasten/ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gif0061 Geschrieben 20. Juli 2015 Autor Teilen Geschrieben 20. Juli 2015 wie ist das dann: wann und an wen zahlt man die grunderwerbssteuer? direkt mit dem kauf des grundstücks an den privaten? oder geht das dann über den Notar? wie lang hat man zeit, um die grunderwerbssteuer zu begleichen? lg Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Siegfried Geschrieben 20. Juli 2015 Teilen Geschrieben 20. Juli 2015 https://www.wko.at/Content.Node/Service/Steuern/Weitere-Steuern-und-Abgaben/Sonstige-Abgaben/weitere_Grunderwerbsteuer.pdf Du kriegst ein Brieferl mit Kostenaufstellung, Vorschreibung und Erlagschein. Von wem der kommt, hab ich grad vergessen ;) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
NoNick Geschrieben 20. Juli 2015 Teilen Geschrieben 20. Juli 2015 Vom vertragserichter, meist also Notar, solange die nicht bezahlt ist, erfolgt auch kein Eintrag ins Grundbuch (gilt auch für den Kaufpreis)-> aufsandungserklärung Die, verhandelbaren, gebühren würde ich mir aus Sicherheitsgründen immer leisten Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gif0061 Geschrieben 28. Juli 2015 Autor Teilen Geschrieben 28. Juli 2015 OK, danke. Jetzt habe ich einen mMn sehr stimmigen vorvertrag vorliegen. Das was mich nur stutzig macht, ist, dass die grunderwerbssteuer und eintragungsgebühr vor vertragsunterfertigung freihändig erlegt werden müssen. Ich habe gedacht, grunderwerbssteuer treibt das finanzamt Wochen später gesondert von mir ein. Der grundstücksgesamtkaufpreis wird bis 14 Tage nach Kauf gefordert. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
g-rider Geschrieben 28. Juli 2015 Teilen Geschrieben 28. Juli 2015 (bearbeitet) Der Notar haftet dafür, dass die obigen Steuern an das Finanzamt/Grundbuchsgericht abgeführt werden (da gab's eine Reform), daher auch die Vorableistung deinerseits. Bearbeitet 28. Juli 2015 von g-rider Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gif0061 Geschrieben 28. Juli 2015 Autor Teilen Geschrieben 28. Juli 2015 Der Notar haftet dafür, dass die obigen Steuern an das Finanzamt/Grundbuchsgericht abgeführt werden (da gab's eine Reform), daher auch die Vorableistung deinerseits. D.h. alles rechtens, oder Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
NoNick Geschrieben 29. Juli 2015 Teilen Geschrieben 29. Juli 2015 Die Berechnung erfolgt auch über den Notar. Mein Post von letzter Woche diesbezüglich ist leider verschwunden, daher nochmals kurz: der Notar hebt von die sämtliche, mit dem Kauf in Verbindung stehenden euros ein und gibt diese weiter. Im gleichen Atemzug wirst du als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen (aufsandungserklärung), was nicht unwichtig ist ;-) Ohne Notar könnte das zu deinen Lasten in die Hose gehen ;-) viel Spaß mit dem neuen Projekt :-) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
CoFFeeCup Geschrieben 29. Juli 2015 Teilen Geschrieben 29. Juli 2015 (bearbeitet) Kurzer Anruf bei der Kammer und du weist ob er Notar/Antwalt OK ist. Kein Notar würde sich bei den Beträgen etwas zuschulden kommen lassen. Eintragungsgebühr und Grunderwerbssteuer muss der Treuhänder abführen. Ich würde den Kauf nur über einen Treuhänder abwickeln, der gibt das Geld erst frei wenn alle Bedingungen die im Kaufvertrag sind erfüllt sind. Und haftet auch dafür. Bearbeitet 29. Juli 2015 von CoFFeeCup Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
der Markus Geschrieben 29. Juli 2015 Teilen Geschrieben 29. Juli 2015 Kurzer Anruf bei der Kammer und du weist ob er Notar/Antwalt OK ist. Kein Notar würde sich bei den Beträgen etwas zuschulden kommen lassen. Eintragungsgebühr und Grunderwerbssteuer muss der Treuhänder abführen. Ich würde den Kauf nur über einen Treuhänder abwickeln, der gibt das Geld erst frei wenn alle Bedingungen die im Kaufvertrag sind erfüllt sind. Und haftet auch dafür. Wenn der Verkäufer ein Privater ich würde ich auch immer mit einem Treuhänder arbeiten, wenn die Grundstücke von der Gemeinde verkauft werden dann ist ein Treuhänder wie Hosenträger und Gürtel gleichzeitig. Das kann sich eine Gemeinde nicht leisten, da wen über den Tisch zu ziehen. Um die paar %, die der Treuhänder einstreift lässt sich halt auch schon was bauen oder ein schönes Radl kaufen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
g-rider Geschrieben 29. Juli 2015 Teilen Geschrieben 29. Juli 2015 Als ob sich ein Kauf ohne Notar bzw. Rechtsanwalt bewerkstelligen ließe... DIE Diskussion stellt sich gar nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gif0061 Geschrieben 30. Juli 2015 Autor Teilen Geschrieben 30. Juli 2015 Im mail des Anwalts steht ...€ zuzüglich 20% ust und barauslagen. Dass ich eben noch 20% dazurechnen muss weiß ich, aber was bedeuten barauslagen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
der Markus Geschrieben 30. Juli 2015 Teilen Geschrieben 30. Juli 2015 Im mail des Anwalts steht ...€ zuzüglich 20% ust und barauslagen. Dass ich eben noch 20% dazurechnen muss weiß ich, aber was bedeuten barauslagen? Die Stempelmarke war die klassische Barauslage. Jetzt so Dinge wie Porto etc. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
der Markus Geschrieben 30. Juli 2015 Teilen Geschrieben 30. Juli 2015 Als ob sich ein Kauf ohne Notar bzw. Rechtsanwalt bewerkstelligen ließe... DIE Diskussion stellt sich gar nicht. Nicht Notar oder Anwalt war gemeint sondern Treuhänder. Das ist schon was anderes! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
g-rider Geschrieben 30. Juli 2015 Teilen Geschrieben 30. Juli 2015 Die fungieren ja als Treuhänder!!! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
newbie00 Geschrieben 30. Juli 2015 Teilen Geschrieben 30. Juli 2015 Die Stempelmarke war die klassische Barauslage. Jetzt so Dinge wie Porto etc. D.h. barauslagen sind verglichen mit Grundkosten, Anwaltskosten, grunderwerbssteuer absolute peanuts Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gif0061 Geschrieben 30. Juli 2015 Autor Teilen Geschrieben 30. Juli 2015 D.h. barauslagen sind verglichen mit Grundkosten, Anwaltskosten, grunderwerbssteuer absolute peanuts Reden wir von ein paar hundertern oder wie? Hab grad gelesen, auch die barauslagen steigen mit der Gesamtsumme... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
der Markus Geschrieben 30. Juli 2015 Teilen Geschrieben 30. Juli 2015 Die fungieren ja als Treuhänder!!! Ja Treuhänder sind immer Notare oder Rechtsanwälte. Aber die Treuhandsache ist eine Option und kein Zwang. Das ist ein Service den man in Anspruch nehmen KANN. Zwingen kann Dich keiner einen Treuhänder zu nehmen. Aber stimmt schon beim Kauf wird zwingend ein Notar und (d)ein Anwalt dabei sein. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
der Markus Geschrieben 30. Juli 2015 Teilen Geschrieben 30. Juli 2015 Reden wir von ein paar hundertern oder wie? Hab grad gelesen, auch die barauslagen steigen mit der Gesamtsumme... Soweit ich mich erinnere war bei meinem letzten Liegenschaftskauf unter Anderem die Kopiererei vom Vertrag eine Barauslage. Die Beglaubigung meiner Unterschrift auch. Geh doch einfach von ca. 10 % Vom Kaufpreis als Nebenkosten aus. Da ist ziemlich alles dabei, Treuhänder wahrscheinlich nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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