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Rennrad fahren auf dem Radweg?


Caileen
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Na endlich wird einmal genau nachgewiesen (durch den spätstarter - anm. v. hans4073) was ich eh schon immer gewußt habe

 

und ich natürlich auch :l: :wink::rofl:

 

alles klar elmar? (aber du wusstest es eh, hast es hier nur abgestritten), FloImSchnee?, Linzerbiker?, Reini68? und wer sich noch aller angesprochen fühlt oder fühlen sollte!

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@Reini

jetzt wär natürlich interessant zu wissen, welchen Verlauf das weitere Verfahren nahm

 

es is auf jeden Fall kein Nachteil, wenn man zumindest einmal jährlich bei einem Wettkampf am Start steht, um seine "Traingsfahrten" auch als solche zu rechtfertigen ;)

 

das stimmt..leider hab ich auf die entscheide der "normalen" bezirksgerichte/landesgerichte keinen zugriff..

man sieht schon, dass es auch bein einer spazierfahrt heiss hergehen kann;o))))

 

wir werden bis an unser lebensende verdammt sein... :devil:

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Eine Trainingsfahrt liegt nur dann vor, wenn die Fahrt systematisch geplant und methodisch gezielt zur Steigerung und Optimierung der sportlichen Leistung durchgeführt wird.

 

Na bitte, der Trainer hilft mir sogar, wenn ich mit einem Polizisten diskutieren muss ... Einfach sagen "schauens mein "Mörder" hat mir das auf den Plan geschrieben ..."

 

In der Praxis ist das natürlich eh ein Nicht- Thema, bei uns fahren die biker in der Nacht, nur mit Rücklicht an den Polizisten vorbei, die zucken nicht einmal ...

 

heut überholt mit ein Motorradl mit gut 180 kmh auf der Bundesstraße, gut hörbar über 3 Dörfer, deshalb geht auch kein Polizist auf die Straße.

 

Der "Täter", egal ob Kindesentführer, Briefbomer, Wahnsinnsmotorradler, Radldieb oder ohne Licht Fahrer, muss sich gefälligst schon selbst entlarven/sprengen/hinrichten oder stellen, das kann man verlangen.

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Die Diskussion bisher zielt eher in die Richtung was eine Trainingsausfahrt ist:

 

Trainingsausfahrt ergo -->> Radler dürfen nabeneinanderfahren.

 

Meine Frage richtet sich eher nach dem Warum überhaupt der Gesetzesgeber es in die STVO hineingenommen hat,

dass Rennrad-Fahrer nebeneinander fahren dürfen ...

was war die praktische Ursache dafür,

also die Wurzel des Gesetzestextes,

die eigentliche Absicht,

der ursprüngliche Gedanke.

 

 

Genauso hätte er (Anm. d. Red.: der Gesetzgeber) sagen können,

 

Rennrad-Fahrer bei einer Trainingsfahrt haben immer Vorrang vor anderen Verkehrsteilnehmern

 

- da dies ja den üblichen Rennbedingungen entspricht und daher zwecks Simulation derselben...

und bei Trainingsausfahrten,...

die Leut müssen das trainieren,

also ists erlaubt....

 

hat er aber nicht. Also warum wohl hat er gerade das Nebeneinanderfahren für Rennrad-Fahrer erlaubt?

 

(die Anmerkung vom GrazerTourer, dass es um die Sicherheit geht, war schon eine Anmerkung in Sinne der Fragestellung.

Ich glaube aber nicht, dass das die Absicht des Gesetzgebers war. Schließlich und endlich ist das Überholen von nebeneinanderfahrenden Radfahrern gefährlicher als wenn sie hintereinander fahren.

Aber eine Antwort im Sinne der Frage wars bestimmt. :toll: )

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und ich natürlich auch :l: :wink::rofl:

 

alles klar elmar? (aber du wusstest es eh, hast es hier nur abgestritten), FloImSchnee?, Linzerbiker?, Reini68? und wer sich noch aller angesprochen fühlt oder fühlen sollte!

Äh, hab ich's jetzt überlesen? Wo stand hier nun, dass man einen Helm tragen muss, um freie Wahl zwischen Radweg u. Fahrbahn zu haben?

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Äh, hab ich's jetzt überlesen? Wo stand hier nun, dass man einen Helm tragen muss, um freie Wahl zwischen Radweg u. Fahrbahn zu haben?

 

 

meine meinung ist: man muss keinesfalls einen helm aufhaben..die regel gilt für rennradfahrer auf trainingsfahrten..die können es sich aussuchen und ich halte das für sehr wasserdicht!

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Die Diskussion bisher zielt eher in die Richtung was eine Trainingsausfahrt ist:

 

Trainingsausfahrt ergo -->> Radler dürfen nabeneinanderfahren.

 

Meine Frage richtet sich eher nach dem Warum überhaupt der Gesetzesgeber es in die STVO hineingenommen hat,

dass Rennrad-Fahrer nebeneinander fahren dürfen ...

was war die praktische Ursache dafür,

also die Wurzel des Gesetzestextes,

die eigentliche Absicht,

der ursprüngliche Gedanke.

 

 

Genauso hätte er (Anm. d. Red.: der Gesetzgeber) sagen können,

 

Rennrad-Fahrer bei einer Trainingsfahrt haben immer Vorrang vor anderen Verkehrsteilnehmern

 

- da dies ja den üblichen Rennbedingungen entspricht und daher zwecks Simulation derselben...

und bei Trainingsausfahrten,...

die Leut müssen das trainieren,

also ists erlaubt....

 

hat er aber nicht. Also warum wohl hat er gerade das Nebeneinanderfahren für Rennrad-Fahrer erlaubt?

 

(die Anmerkung vom GrazerTourer, dass es um die Sicherheit geht, war schon eine Anmerkung in Sinne der Fragestellung.

Ich glaube aber nicht, dass das die Absicht des Gesetzgebers war. Schließlich und endlich ist das Überholen von nebeneinanderfahrenden Radfahrern gefährlicher als wenn sie hintereinander fahren.

Aber eine Antwort im Sinne der Frage wars bestimmt. :toll: )

 

 

 

wenn wir davon ausgehen, dass der gesetzgeber - also der NR - dem grunde nach, der rechtsauffassung des volkes folgt..dann wird er wohl bemerkt haben, dass bei jedermann radveranstaltungen jede menge leute starten..und radeln nach wie vor - mit laufen - volkssport nummero uno ist..

 

das man hier trainingsbedingungen schafft, die solche jedermannrennen simulieren können ist eine folgerichtige reaktion..

also nehmen wir wohlwollend an, er habe das gemacht, weil es sich das volk so wünscht..

 

was noch ein kleiner beweggrund sein könnte, ist, dass viele bundesländer im radsport eine wirtschaftliche macht sehen..ebenso wie man radfahren als touristiker gut nutzen kann..die bestimmungen machen ein training in öst. ganz einfach für alle rennradfahrer und urlauber attraktiver..

 

aber wer weiss..vielleicht gehts ja nicht immer nur ums geld :devil:

 

das nun mountainbiker nicht in den genuss kommen, klingt für manche relativ unfair..für mich selber aber eher schlüssig..

 

anders schauts schon aus, wenn man zur (zwingenden) austrüstung von rennrad und mtb kommt, das gibts doch gewisse nicht nachvollziehbare diskrepanzen..

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Meine Frage richtet sich eher nach dem Warum überhaupt der Gesetzesgeber es in die STVO hineingenommen hat, dass Rennrad-Fahrer nebeneinander fahren dürfen ... was war die praktische Ursache dafür, also die Wurzel des Gesetzestextes,

die eigentliche Absicht, der ursprüngliche Gedanke.

 

Ich spekuliere jetzt mal, weil ich es ja absolut nicht weiß. Zwei Ideen habe ich dazu:

  • Das Überholen von Gruppen sollte eigentlich schneller gehen, wenn die nebeneinander fahren. Nehmen wir eine Gruppe aus zehn Radlern. Wenn die im Windschatten hintereinanderfahren, dann muss der überholende Fahrer ein riesiges Fahrzeug von 15 bis 20 m Länge überholen. Fahren die Nebeneinander muss er ebenso auf die Gegenfahrbahn ausweichen, wie wenn die nebeneinander fahren, das Fahrzeug ist aber nur noch halb so lang.
  • Nebeneinanderfahren zu trainieren ist schon recht sinnvoll da das relativ häufig vorkommt und ebenso wie Windschattenfahren durchaus wichtig ist.
  • Allgemeinen Vorrang einzuräumen scheitert an der allgemeinen Akzeptanz - das würde die Mehrheit nicht akzeptieren.

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Ich spekuliere jetzt mal, weil ich es ja absolut nicht weiß. Zwei Ideen habe ich dazu:

  • Das Überholen von Gruppen sollte eigentlich schneller gehen, wenn die nebeneinander fahren. Nehmen wir eine Gruppe aus zehn Radlern. Wenn die im Windschatten hintereinanderfahren, dann muss der überholende Fahrer ein riesiges Fahrzeug von 15 bis 20 m Länge überholen. Fahren die Nebeneinander muss er ebenso auf die Gegenfahrbahn ausweichen, wie wenn die nebeneinander fahren, das Fahrzeug ist aber nur noch halb so lang.
  • Nebeneinanderfahren zu trainieren ist schon recht sinnvoll da das relativ häufig vorkommt und ebenso wie Windschattenfahren durchaus wichtig ist.
  • Allgemeinen Vorrang einzuräumen scheitert an der allgemeinen Akzeptanz - das würde die Mehrheit nicht akzeptieren.

 

 

klingt schlüssig, wobei das nebeneinanderfahren die autofahrer oft mehr nervt, als eine lange schlange zu überholen..

wenn ein einzelner ganz rechts fährt, kann man auf einer bundesstrasse halt recht gut vorbeifahren, auch wenn was entgegenkommt..

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und die Benützungspflicht von Radfahranlagen (§ 68 Abs 1 und 2 idF der 20 StVO): Diese beiden Bestimmungen fanden erst in letzer Sekunde Eingang in den Text der Nov. Erst im AB vom 9.8. 1998 ist ein Hinweis für diese Anderungen ersichtlich. Warum, ich habe keine Ahnung, aber vielleicht ist war einer der Abgeordneten ein Hobbyradfahrer? Zum Nichtfahrenmüssen auf Radwegen ist eine Bemerkung zu erwähnen: Rennfahrräder sind in ihrer Bauweise so beschaffen, dass eine stabile Straßenlage erst bei höheren Geschwindigkeiten erreicht werden kann, so ist auch das Ziehen von Radanhängern mit RR nicht erlaubt.

Und zum Helmtragen: Da fahren auch noch viele Profis nur mit Kappl bei Trainigsfahrten rum (eigentlich kein Vorbild), Helmpflicht ist ja nur bei Rennen und der Gesetzgeber hat damals wahrscheinlich nur die rennradsportliche Kleidung gemeint, also nicht in der Badhose oder im Overall.

Mir ist es gleich, ich fahre weiterhin nicht am Radweg, die erwähnten Bestimmungen über den Typ des Fahrrades, des Lenkers und der Trainingsfahrt erfülle ich ja, ausserdem ist so eine Fahrt auch als Privatperson in der Freizeit erlaubt, man muss ja kein Radvereinsmitglied sein uns auch kein Lizenzfahrer sein.

MfG, Spätstarter

PS: Für alle, die bei nebeneinanderfahrenden RRlern durchdrehen:

Die sollen sich vorstellen, es fährt so ein Oldtimertraktor (Steyr 15 o.ä.) vor ihnen, da können sie froh sein, dass die RRler schneller fahren als so ein Traktor mit vmax= 15 km/h!

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Schade, dass niemand auf die Idee gekommen ist, die ich im Sinn gehabt hab:

 

Das Nebeneinanderfahren von Rennrad-Fahrern bei Trainingsausfahrten ist deshalb erlaubt,

um

Formationen wie z.B. den

belgischen Kreisel

zu trainieren.

 

siehe auch da

 

Das wär mir logisch erschienen. Da niemand der Profis darauf gekommen ist, muss ich diese Möglichkeit ausschließen....

 

 

und stehe genauso dumm da als wie zuvor... :confused:

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Schade, dass niemand auf die Idee gekommen ist, die ich im Sinn gehabt hab:

 

Das Nebeneinanderfahren von Rennrad-Fahrern bei Trainingsausfahrten ist deshalb erlaubt,

um

Formationen wie z.B. den

belgischen Kreisel

zu trainieren.

 

siehe auch da

 

Das wär mir logisch erschienen. Da niemand der Profis darauf gekommen ist, muss ich diese Möglichkeit ausschließen....

 

 

und stehe genauso dumm da als wie zuvor... :confused:

 

 

alle die vor zwei jahren auf malle mitfahren, wissen wie gefährlich ein kreisel ist... :devil:

aber der gesetzgeber (die abg. zum nr.) kennt diese art von training nicht..behaupte ich mal..

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...als Gruppe von Rennradfahrern sollte man ab einer gewissen Gruppengrösse (z.B. 8) nebeneinander (Zweierreihe) fahren, weil das einfach weniger Platz auf der Strasse benötigt und die Gruppe so für Autos leichter zu überholen ist.

Voraussetzung dafür ist aber, dass die Leute vernünftig in der Gruppe (also auch nebeneinander) fahren können. Also nix mit Abständen wo man ganze Büffelherden dazwischen durchtreiben kann. Ausserdem geht durch solche Abstände zu viel Wind durch...

 

Und hier haben wir meiner Meinung nach auch schon die implizite Definition für "Rennradfahrer im Training". Wer das nicht vernünftig beherrscht und herumschlenkert wie wild, sollte lieber auf dem Radweg fahren.

 

Wolfgang.

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