riffer Geschrieben 10. Oktober 2006 Teilen Geschrieben 10. Oktober 2006 Genau, meine Freundin hat eingeschrieben den Rücktritt vom Vertrag bekanntgegeben (wobei ich nicht einschätzen kann, inwieweit das gut ist, daß die Adresse dann bekannt ist, allerdings glauben die anscheinend auch die Angabe der Adresse nicht, weil sie ihr zurückgeschrieben haben per mail, daß sie ihre richtige Adresse bekanntgeben solle...), außerdem wird diese Firma von der AK beobachtet. Ja nicht zahlen!!! Der AK melden schadet sicher in keinem Fall! Fakt ist, daß diese Firma wie andere auch bekannt sind und das aufgrund von unrechtmäßigem Geschäftsgebaren, sprich Betrug. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Niiiki Geschrieben 11. Oktober 2006 Teilen Geschrieben 11. Oktober 2006 Ich bin da auch reingefallen, ist schon länger her.... bei mir war der Preis damals noch schlechter gekennzeichnet, als es jetzt der Fall ist! Ich habe mir im Net Infos zusammengetragen und denen ziemlich direkte Mails mit aufzählen verschiedener rechtlicher Dinge geschickt und einem Vertragsrücktritt.... nach der ersten Mahnung mit Anzeige gedroht...... seit dem ist Stille! Eine 2te Person aus dem Board habe ich in meiner Naivität animiert, das auch zu machen.... derjenige hat den Preis auch übersehen.... er hat keinen Vertragsrücktritt oä geschrieben und bei ihm kamen unzählige Mahnungen, auch per Post.... er hat gezahlt! Aber es wurden Drohungen bis dato noch nie in die Tat umgesetzt! Nicht zahlen! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Blackburger Geschrieben 13. Oktober 2006 Autor Teilen Geschrieben 13. Oktober 2006 Das habe ich heute nach meinem Rücktrittschreiben per E-Mail erhalten: Zitat von Lebensprognose: Sehr geehrte Damen und Herren, noch vor der Anmeldung ist auf der Webseite eindeutig der Hinweis ersichtlich, dass nach dem 14-tägigem Testzugang oder vollständig abgeschlossener Prognose, der Vertrag zwischen Ihnen und der Internet Service AG zustande kommt, sofern Sie nicht rechtzeitig einen Widerruf an uns senden. Da Sie uns keinen Widerruf zugesandt haben, wurde der Vertrag wie vereinbart abgeschlossen. Zudem haben Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unseres Service gelesen sowie akzeptiert und waren darüber in Kenntnis gesetzt, dass ein Betrag in Höhe von 59 € im voraus zu leisten ist. Ich habe noch einmal zurückgeschrieben und werde es jetzt bleiben lassen, egal was noch daherkommt. Das ist mir nämlich echt zu dämlich. Zumal haben sie ausser meinem Namen, Email und TelNr. gar nichts von mir. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Niiiki Geschrieben 13. Oktober 2006 Teilen Geschrieben 13. Oktober 2006 Das habe ich heute nach meinem Rücktrittschreiben per E-Mail erhalten: Zitat von Lebensprognose: Sehr geehrte Damen und Herren, noch vor der Anmeldung ist auf der Webseite eindeutig der Hinweis ersichtlich, dass nach dem 14-tägigem Testzugang oder vollständig abgeschlossener Prognose, der Vertrag zwischen Ihnen und der Internet Service AG zustande kommt, sofern Sie nicht rechtzeitig einen Widerruf an uns senden. Da Sie uns keinen Widerruf zugesandt haben, wurde der Vertrag wie vereinbart abgeschlossen. Zudem haben Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unseres Service gelesen sowie akzeptiert und waren darüber in Kenntnis gesetzt, dass ein Betrag in Höhe von 59 € im voraus zu leisten ist. Ich habe noch einmal zurückgeschrieben und werde es jetzt bleiben lassen, egal was noch daherkommt. Das ist mir nämlich echt zu dämlich. Zumal haben sie ausser meinem Namen, Email und TelNr. gar nichts von mir. Mind. 3 Mahnungen werden noch kommen, dann ist Ruhe! Ich habs ja mit lebenserwartung.de geschafft.... genau das gleiche, aber um die Hälfte billiger..... das find ich ja auch einen Hammer..... 2 ziemlich gleiche Seiten bin gleichen Leistungen und 100% Preisunterschied! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
riffer Geschrieben 31. Oktober 2006 Teilen Geschrieben 31. Oktober 2006 Stand der Dinge: Abgeschlossen! Meine Freundin hat bei der AK NÖ die Konsumentenberatung gesprochen, die haben dort nachgeborht, jetzt kam ein Brief, in der die Firma - jetzt auf den Namen Internet Service AG umbenannt... - den Namen aus der Datenbank gelöscht hat und die Forderungen damit nicht mehr bestehen. Alles Gute... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
pirate man Geschrieben 4. Dezember 2006 Teilen Geschrieben 4. Dezember 2006 *schieb* meine freundin scheißt noch immer mit dem trottlverein umanand nach der 1. mahnung is zur arbeiterkammer gangen, die ham gmeint sie soll an brief schreibn dass die kosten ned gut sichtbar waren der brief war leider sinnlos da die antwort von den lautet "bezugnehmen auf ihren brief ... blabla ... die kosten waren sehr wohl auf unsere webseite angegeben ... blabla ... naja, jetzt is die letzte mahnung kommen (per post, die 1. mahnung war noch per email) in der steht dass das ganze an einen anwalt und ein inkassobüro übergeben wird sollte das geld nicht schnellstmöglich überwiesen werden sie weiß jetzt nicht was sie machen soll, habt ihr rat? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
traveller23 Geschrieben 5. Dezember 2006 Teilen Geschrieben 5. Dezember 2006 Wenn alle bisherigen Ratschläge nichts gefruchtet haben, ab zum Anwalt! - Sollte ihr eine Rechtschutzversicherung haben, wenn nicht, dann kennt ihr vielleicht einen befreundeten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Blackburger Geschrieben 2. Januar 2007 Autor Teilen Geschrieben 2. Januar 2007 Wieder mal etwas zum Thema: guckst du Und etwas zur Speicherung statischer IP Adressen: guckst du hier Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Weight Weenie Geschrieben 2. Januar 2007 Teilen Geschrieben 2. Januar 2007 Toll, das scheint ja zu boomen: Ich hab gerade von dieser Seite hier eine rechnung bekommen: http://www.genealogie.de Was mach ich jetzt? Soll ich zahlen oder einfach zuwarten? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Leiti Geschrieben 2. Januar 2007 Teilen Geschrieben 2. Januar 2007 * Nur richtig angegebene Daten nehmen an unserem Gewinnspiel teil. Um Missbrauch und wissentliche Falscheingaben zu vermeiden, wird Ihre IP-Adresse **.**.***.***bei der Teilnahme gespeichert. Anhand dieser Adresse sind Sie über Ihren Provider: XXXXX identifizierbar. Durch Betätigung des Button "Names- und Ahnenforschung starten" beauftrage ich Genealogie.de, mich für den Zugang zur Genealogie.de - Datenbank freizuschalten. Der einmalige Preis für einen 12-Monats-Zugang zu unserer Datenbank beträgt 60 € inkl. gesetzlicher Mehrwertssteuer Steht ganz klar auf der Seite! Also zahlen - du willst ja auch nicht beschi**en werden! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nimnix Geschrieben 2. Januar 2007 Teilen Geschrieben 2. Januar 2007 Toll, das scheint ja zu boomen: Ich hab gerade von dieser Seite hier eine rechnung bekommen: http://www.genealogie.de Was mach ich jetzt? Soll ich zahlen oder einfach zuwarten?[/Q] Das hab ich gemacht Ein mail an Service@genlogie.com Betreff:ANZEIGE Inhalt:Sie wurden soeben wegen missbräuchlicher Verwendung meine email Adresse angezeigt! Weiters erhalten Sie von meinem Anwalt eine kostenpflichtige Abmahnung Ing. Christian Lechner und meinem Rechtasanwalt übergeben!! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Weight Weenie Geschrieben 2. Januar 2007 Teilen Geschrieben 2. Januar 2007 Hmm.. Anwalt hab ich keinen! Das ist doof! Jetzt schau ich schön blöd aus der Wäsch! Mag keine 60 Euro zahlen! Ich war genau 5 Minuten auf der Seite und zu meinem Namen habens gar nichts gefunden! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Niiiki Geschrieben 2. Januar 2007 Teilen Geschrieben 2. Januar 2007 Ich kann mir nicht helfen, aber diese ganzen Seiten weisen eine gewaltige Ähnlichkeit auf.... http://www.genealogie.de/ http://www.lebensprognose.com/ http://www.lebenserwartung.de/ Oag, oag.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Weight Weenie Geschrieben 2. Januar 2007 Teilen Geschrieben 2. Januar 2007 Vor einer Woche hätte ich noch gesagt: Auf sowas fall ich nie im Leben rein!! Ich doch nicht! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Niiiki Geschrieben 2. Januar 2007 Teilen Geschrieben 2. Januar 2007 Hmm.. Anwalt hab ich keinen! Das ist doof! Jetzt schau ich schön blöd aus der Wäsch! Mag keine 60 Euro zahlen! Ich war genau 5 Minuten auf der Seite und zu meinem Namen habens gar nichts gefunden! Vielleicht hilft dir folgende Seite: http://rotglut.org/nachricht_zeigen.php?id=444&start= Weiter unten wird über die genalogie berichtet! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Simon Geschrieben 2. Januar 2007 Teilen Geschrieben 2. Januar 2007 @Niki: wie sind eigentlich Deine Geschäftsbedingungen?? :D Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Niiiki Geschrieben 2. Januar 2007 Teilen Geschrieben 2. Januar 2007 @Niki: wie sind eigentlich Deine Geschäftsbedingungen?? :D Hä? Wie meinen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Simon Geschrieben 2. Januar 2007 Teilen Geschrieben 2. Januar 2007 Lass Dich ein bissl häckln, mein Gott Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
linzerbiker Geschrieben 2. Januar 2007 Teilen Geschrieben 2. Januar 2007 also 1. das ist echt scheisse, sowas :s: - mein beileid!!! 2. passt vielleicht dazu: ich habe vor kurzem recherchiert in wie weit email-adressen eine rechtsverbindliche möglichkeit darstellen, daten auszutauschen: der grund: ich beantworte in emails fragen, bzw. bekomme fragen beantwortet, kann ich mich im extremfall darauf berufen? es steht da z.B. nirgends eine unterschrift - wobei z.b. ein vertrag per fax ja rechtsgültig ist.... endergebnis der recherche: es kommt darauf an: wenn man sozusagen davon ausgehen kann, dass der andere die emails bekommt und er seine emailadresse auch einem gegeben hat, dann passt das..... worauf will ich hinaus hättest du nicht per email eine auftragsbestätigung bekommen müssen? immerhin könnte ja jemand von deinem computer aus dieses geschäft getätigt haben? z.b. könnte es ja dein kleiner bruder sein (oder der kleine bruder eines freundes), der zu besuch war und den du am pc spielen hast lassen weil ihm so fad war...... und der kleine bruder ist ja auf grund seines alters noch nicht geschäftsfähig... und da du ja keine kontodaten (kreditkarte, etc.) beim anmelden bekannt geben musst, kann ja wirklich ein jeder sich hier anmelden..... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Niiiki Geschrieben 2. Januar 2007 Teilen Geschrieben 2. Januar 2007 Lass Dich ein bissl häckln, mein Gott Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
linzerbiker Geschrieben 2. Januar 2007 Teilen Geschrieben 2. Januar 2007 Nachtrag: nach meinem Rechtsverständnis geht das bei Gericht nie und nimmer durch, weil der Preis ganz unten ganz klein steht... Was anderes wäre es, wenn er groß bei den 1.2.3. Felder stehen würde (z.B. "Nur 59 Euro: blabla") Mach dir jedenfalls ein paar Screenshots :-) für den Beweis: Übrigens, ich bezeichne mich ja als "guten Gesetzestexteleser".... (hatte da ein paar tolle Vorlesungen auf der TU Wien) Also, was steht da genau: "Nach Anmeldung bei lebensprognose.com beauftragen Sie lebensprognose.com für Sie den Test bereitzustellen sowie ein Zertifikat auszustellen. Für den lebensprognose.com Service zahlen Sie einmalig 59 Euro." O.k. Es steht hier "NACH"... wie die Beauftragung zustande kommt steht hier nicht. D.h. sie könnte auch nachher durch eine zusätzliche Eingabeaufforderung zustande kommen - so ist der Text zumindest meiner Meinung nach zu interpretieren. Gemeint ist wohl: "MIT der Anmeldung...." aber das steht da nicht.... Wieder ein Punkt für uns, oder wie seht ihr das?????? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Weight Weenie Geschrieben 2. Januar 2007 Teilen Geschrieben 2. Januar 2007 Danke für den Link! Der Autor empfiehlt auch einfach nichts zu tun! Soll ich einfach nichts tun? Ist das gescheit? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Chris64 Geschrieben 2. Januar 2007 Teilen Geschrieben 2. Januar 2007 Du musst nur von Deinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen: Innerhalb von 7 Werktagen kannst Du ohne Angabe von Gründen zurücktreten. hier der Link: http://help.orf.at/?story=4313 fall Du weitere Hilfe benötigst, wende Dich an die Arbeiterkammer oder an den Konsumentenschutz Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
TomCool Geschrieben 2. Januar 2007 Teilen Geschrieben 2. Januar 2007 Nachtrag: nach meinem Rechtsverständnis geht das bei Gericht nie und nimmer durch, weil der Preis ganz unten ganz klein steht... Was anderes wäre es, wenn er groß bei den 1.2.3. Felder stehen würde (z.B. "Nur 59 Euro: blabla") najo, klein ist anders. :f: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Niiiki Geschrieben 2. Januar 2007 Teilen Geschrieben 2. Januar 2007 Danke für den Link! Der Autor empfiehlt auch einfach nichts zu tun! Soll ich einfach nichts tun? Ist das gescheit? Eingeschriebener Brief mit Wiederruf/Rücktritt hin! Per Einschreiben mit Rückschein Adressdaten Empfänger Ort, Datum Ihre Zahlungsaufforderungen (Aktenzeichen………………………..) Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit erkläre ich Ihnen gegenüber, dass ein Vertrag mit dem von Ihnen behaupteten Inhalt mit mir nicht zustande gekommen ist. Eine Erklärung in Ihren allgemeinen Bedingungen oder versteckt auf der Internetseite, wonach die Dienstleistung kostenpflichtig ist, ist nach § 305c BGB als überraschend zu bewerten. Eine solche Erklärung wird nach dem Gesetzeswortlaut nicht Bestandteil des Vertrags. Hilfsweise fechte ich sämtliche in diesem Zusammenhang von mir abgegebenen Erklärungen wegen Irrtums und arglistiger Täuschung nach §§ 119, 123, 142 BGB an. Höchst hilfsweise widerrufe ich meine Erklärungen gemäß §§ 312 b, 312 d, 355 BGB. Da ich nicht über mein Widerrufsrecht informiert worden bin, konnte ein Fristablauf nicht beginnen. Ich behalte mir vor, die Verbraucherzentrale und auch die Staatsanwaltschaft über Ihre Aktivitäten zu informieren. Der Weitergabe und Nutzung sowie Speicherung meiner Daten widerspreche ich ausdrücklich. Mit freundlichen Grüßen (Musterbrief der Akte-Redaktion) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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