Gatschbiker Geschrieben 12. Dezember 2006 Geschrieben 12. Dezember 2006 Ich gehe davon aus, das "auf Sicht fahren" gilt, sowie der Vertraunensgrundsatz! Wer kann ihn noch??? 'dehre Paul Zitieren
Zacki Geschrieben 12. Dezember 2006 Geschrieben 12. Dezember 2006 Ich gehe davon aus, das "auf Sicht fahren" gilt, sowie der Vertraunensgrundsatz! Wer kann ihn noch??? 'dehre Paul bedeutet das, wenn ich nie einen Führerschein gemacht hab, bin ich davon ausgenommen? :devil: Zitieren
bigair Geschrieben 12. Dezember 2006 Geschrieben 12. Dezember 2006 alle ausser kindaz, alte leute...und verkehrsteilnehmer die sich offensichtlich vorschriftswidrig verhalten. ...nach AAA kannst auch beurteilen....Alter Aufmerksamkeit...und irgent was noch... //edit: ich glaub Absicht... hab morgn lkw + anhänger theorieprüfung Zitieren
Zacki Geschrieben 12. Dezember 2006 Geschrieben 12. Dezember 2006 und irgent was noch... //edit: ich glaub Absicht... hab morgn lkw + anhänger theorieprüfung Zitat Düringer: "deepateee...." Zitieren
Gast Laiseka Geschrieben 12. Dezember 2006 Geschrieben 12. Dezember 2006 Einwand: "Auf Sicht und den Gegebenheiten angepasst." Die wenigsten Menschen, respektive PolizistInnen können sich vorstellen, wie schnell & trotzdem sicher man mit einem Fahrrad unterwegs sein kann. Mir fehlt also eine eindeutige rechtliche Definition. Ich möchte mir z.B. nicht ausmalen, was passiert, wenn ich vor einer Polizistin od. Richterin stehe und der erklären muss, dass es durchwegs möglich ist 30km/h (Donauinsel wohl auch 50km/h) am Radweg zu fahren. Zitieren
FloImSchnee Geschrieben 12. Dezember 2006 Geschrieben 12. Dezember 2006 Ich gehe davon aus, das "auf Sicht fahren" giltRichtig, gilt überall, wo man nicht auf halbe Sicht oder Gefahrensicht fahren muss... Zitieren
Zacki Geschrieben 12. Dezember 2006 Geschrieben 12. Dezember 2006 Richtig, gilt überall, wo man nicht auf halbe Sicht oder Gefahrensicht fahren muss... da am Gürtelradweg die einzige Gefahr ich bin, gilt das also für mich nicht? Zitieren
FloImSchnee Geschrieben 12. Dezember 2006 Geschrieben 12. Dezember 2006 da am Gürtelradweg die einzige Gefahr ich bin, gilt das also für mich nicht? Richtig, nur für die anderen -- die müssen immer die GEFAHR Zacki sehen.... ...das ist wie am Wasser: da hat auch das größere, schwerere Schiff Vorrang.... Zitieren
Zacki Geschrieben 12. Dezember 2006 Geschrieben 12. Dezember 2006 Richtig, nur für die anderen -- die müssen immer die GEFAHR Zacki sehen.... ...das ist wie am Wasser: da hat auch das größere, schwerere Schiff Vorrang.... das heisst, wenn mir einer die Vorfahrt streitig macht, darf ich ihn nach Seerecht am höchsten Punkt meines VRO aufknüpfen, in Ermangelung einer Rahnock? :devil: Wie geht eigentlich "Kielholen" beim E1? Zitieren
FloImSchnee Geschrieben 12. Dezember 2006 Geschrieben 12. Dezember 2006 Wie geht eigentlich "Kielholen" beim E1? Da muss man sich halt dann anders behelfen --- Rädern ginge vielleicht, hast ja eh stabile Laufradln... Zitieren
Matthias Geschrieben 13. Dezember 2006 Geschrieben 13. Dezember 2006 Zacki´s Höchstgeschwindigkeit am Radweg ergibt sich aus Rollwiderstand x Sprungfreudigkeit der Passanten :devil:Welch' eine wissenschaftliche Analyse des Problems Höchstgeschwindigkeit...:D Die meinige ergibt sich leider aus Luftwiderstand x Aufprallwiderstand der Passanten. Zitieren
Bernd67 Geschrieben 13. Dezember 2006 Geschrieben 13. Dezember 2006 da am Gürtelradweg die einzige Gefahr ich bin, gilt das also für mich nicht? ...wenn ich Dich beim Untertitel "das korpulente Böse..." beim Namen nennen darf, durchschlägst Du sicher alles was sich Dir in den Weg stellt :devil: Zitieren
maosmurf Geschrieben 13. Dezember 2006 Geschrieben 13. Dezember 2006 ich hab mal nen polizisten gefragt, uzn der meinte, am radweg gelten dieselben beschränkungen wie auf der strasse. also hast am ring an 50er wie es auf radwegen abseits von strassen ist, weiss ich nicht. (darf man auf einem radweg neben der landstrasse einen 100er brettern? ) Zitieren
FloImSchnee Geschrieben 13. Dezember 2006 Geschrieben 13. Dezember 2006 ich hab mal nen polizisten gefragt, uzn der meinte, am radweg gelten dieselben beschränkungen wie auf der strasse. also hast am ring an 50er Mhm, das würde ich auch so sehen. Zitieren
Gast NoPulse Geschrieben 13. Dezember 2006 Geschrieben 13. Dezember 2006 und dann mit dem Gesicht behutsam herunterbremsen Zitieren
Bernd67 Geschrieben 13. Dezember 2006 Geschrieben 13. Dezember 2006 (darf man auf einem radweg neben der landstrasse einen 100er brettern? ) ...und neben Autobahnen dann 130 bzw. - fallweise testweise - 160? Zitieren
maosmurf Geschrieben 13. Dezember 2006 Geschrieben 13. Dezember 2006 ...und neben Autobahnen dann 130 bzw. - fallweise testweise - 160? aber nur bei entsprechender witterung!!! Zitieren
FloImSchnee Geschrieben 13. Dezember 2006 Geschrieben 13. Dezember 2006 ...und neben Autobahnen dann 130 bzw. - fallweise testweise - 160?Das Problem ist halt, dass man mindestens einen 60er auf Dauer schaffen muss, um auf den Autobahn-Fahrradweg zu dürfen. (das ist der auf der rechten Seite, durch die Sperrlinie getrennt...) Zitieren
maosmurf Geschrieben 13. Dezember 2006 Geschrieben 13. Dezember 2006 Das Problem ist halt, dass man mindestens einen 60er auf Dauer schaffen muss, um auf den Autobahn-Fahrradweg zu dürfen. (das ist der auf der rechten Seite, durch die Sperrlinie getrennt...) solange man per schleppseil (oder noch besser: stange) von einem auto abegschleppt werden kann Zitieren
bigair Geschrieben 13. Dezember 2006 Geschrieben 13. Dezember 2006 solange man per schleppseil (oder noch besser: stange) von einem auto abegschleppt werden kann maximal 40kmh bzw 30 Zitieren
bigair Geschrieben 13. Dezember 2006 Geschrieben 13. Dezember 2006 ? mit seil is ned mehr als 30kmh zu raten, weil bei einer seillänge von 4,5metern sind 40kmh schon zu schnell, bzw zu gefährlich... gesetzlich sind 40kmh (oder 40 stange und 30 seil?...irgentwas war a da mal...oder in deutschland is es so... ) Zitieren
Matthias Geschrieben 13. Dezember 2006 Geschrieben 13. Dezember 2006 Bin heute mit 45 Sachen über einen Radweg in Graz gerauscht. Zitieren
muhgeneral Geschrieben 13. Dezember 2006 Geschrieben 13. Dezember 2006 10 km/h auf ungeregelten übergängen und sonst 50kmh. wieso verbietet man sonst micro scootern das fahren auf dem radweg? weil sie zu schnell sind und daher auf den gehsteig müßen? Zitieren
FloImSchnee Geschrieben 13. Dezember 2006 Geschrieben 13. Dezember 2006 @bigair: gesetzlich immer 40km/h. (könnte allerdings sein, dass der ÖAMTC eine Sonderregelung hat, wenn er Abschleppachse verwendet) @muhgeneral: "sonst 50km/h" -- woher hast du das? Und Micro Scooter sind zu schnell für den Radweg -- das versteh ich net -- mit den Dingern kommst ja in der Ebene max. auf 20km/h.... Zitieren
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