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Steirisches Landesgesetz (Wegenutzung)


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Geschrieben

Zum Kommentar vom Schrotti denk ich mir nur, dass die Härte des Kommentars der relativ entspannten Fragestellung nicht angemessen ist.

 

Zu der Gschicht allgemein: ist leider so, was willst machen? Am besten vergessen, sobaldst dem den Rücken zugedreht hast.

 

Wir ham letztes Jahr mal den Tag erwischt, wo am Lindkogel Treibjagd war. Hat in der Entfernung am Berg geknallt (so weit wars net weg) und wir haben dann an einem portablen Sperrgebiet-schild umgedreht. Beim Zurückfahren auf nen Jäger + Azubi gestoßen und der war eigentlich nett, der hatte sich wirklich Sorgen gemacht, dass jemand uns vom Radl bläst.

Dass wir mehrfach (an den Schnittpunkten der Forststraße mit dem Wanderweg direkt auf den Lindkogel rauf) Wanderer gesehen haben, die DIREKT durch das Treibjagdgebiet gegangen waren, hat anscheinend niemand gestört.

 

Is halt so. Der gelernte Österreicher kann damit umgehen ...

:rolleyes:

Gast mastersteve
Geschrieben
freut mich zu hören, dass die mühlbacher wieder befahrbar ist.............:D

Hööö und sogar nur ein Suzuki im Wald unterwegs :jump::D

 

lg

Geschrieben

Ich find das ganze auch interessant. Jeder Wanderer, der gerade möchte, darf meinen Wald durchstreifen, außer er verschmutzt oder beschädigt ihn. Hab von dem ganzen schon gehört und hab erst einmal so :confused: geschaut. Ist ein Wahnsinn, denn wenn du einen Grund hast und dein Haus darauf steht, darf man selbst bestimmen, wer auf diesen Grund darf und wer nicht. Beim Wald ist das anderes. Hier ist er für jeden Wanderer oder Spaziergänger zugänglich.

 

@Treibjagd: Das Gebiet bei einer Treibjagd muss abgesichert werden und die Jäger sind dort meistens um die Sicherheit der Mitmenschen bedacht. Ich kenn das ganze, weil das bei uns ab und zu vorkommt und die Treibjagd wird auch angekündigt. An dem Tag fahr ich dann halt nicht durch das Gebiet, sondern nehm einfach eine andere Route.

Geschrieben

Mir ist's ja echt nur um die theoretische Möglichkeit gegangen, eine Anzeige abzuwenden, oder dem Förster klar zu machen, wenn er schon Paragraphen reiten will, dass die Paragraphen für alle gelten und nicht nur für Menschen, die auf einem Rad sitzen und Böse ausschaun, weil sie auf ihre Sicherheit achten und einen Helm aufsetzen.

 

@Fahren im Sperrgebiet: Wenn'st bei Graz schon zum x-ten mal auf den Schöckl fahrst und bei allen Varianten bei in sich verhedderte Baumleichen anstehst, dann sucht man halt nach Alternativen. Und aus Graz per bike leicht erreichbar und trotzdem schon recht einsam ist halt mal die Gegend da hinter Gratwein. Und MTB Strecken gibt's halt fast keine die nicht zu 80% Asphaltiert sind. Oder nicht schon hundertmal befahren. Ausserdem ist mir klar, dass in einem Gebiet in dem Frostarbeiten durchgeführt werden, ich nicht wie wild fahren kann, sondern überall mit schwerdem Gerät und gespannten Seilen und was weiß ich noch alles rechnen muss. Bin ja nicht lebensmüde :cool:

 

@Mühlbach: Es sind nur die Forststrassen fahrbar, den Rest kannst vergessen. Nur das untere Stückl vom 34er ist gut gangen. Ich freu mich ja schon wieder auf die offenen Wanderwege, da kommt wenigstens keie Geländewagen durch :D

Geschrieben
Interessant, würde mich jetzt interessieren, warum nicht?

 

Einerseits kann man nicht darauf bestehen, nicht bestraft zu werden, wenn andere nicht bestraft werden ("kein Recht auf Unrecht") und genausowenig kann ich jemanden belangen, wenn er von seinem Recht nicht gegenüber allen in Frage kommenden Gebrauch macht.

 

Z.B. Kann ich auch nyx gegen Polizei machen, wenn die von 10 Schnellfahrern nur 3 aufhält. (Außer die halten einen nicht auf, weil er geschmiert hat, oder ähnliches, dann wärs Amtsmissbrauch...)

Geschrieben
Z.B. Kann ich auch nyx gegen Polizei machen, wenn die von 10 Schnellfahrern nur 3 aufhält. (Außer die halten einen nicht auf, weil er geschmiert hat, oder ähnliches, dann wärs Amtsmissbrauch...)

 

Eigentlich ist das ja eine Aufforderung zur Behördenwillkür, wenn ein Exekutivorgan sich aussuchen kann, wann er das geltende Gesetz durchsetzt und wann nicht, oder?

 

Wenn, wie in dem Fall, ein Förster meint es haben sich nur Biker, nicht aber Wanderer, an das Verbot zu halten, ist das nichts anderes als Behördenwillkür.

 

Dass, wenn das Betretungsverbot nicht gelten würde, das Fahrverbot gelten würde, steht ja sowieso auf einem anderen Blatt...

Geschrieben
Einerseits kann man nicht darauf bestehen, nicht bestraft zu werden, wenn andere nicht bestraft werden ("kein Recht auf Unrecht") und genausowenig kann ich jemanden belangen, wenn er von seinem Recht nicht gegenüber allen in Frage kommenden Gebrauch macht.

 

Z.B. Kann ich auch nyx gegen Polizei machen, wenn die von 10 Schnellfahrern nur 3 aufhält. (Außer die halten einen nicht auf, weil er geschmiert hat, oder ähnliches, dann wärs Amtsmissbrauch...)

 

Das stimmt schon, es gibt kein Recht auf "Gleichbehandlung im Unrecht" und gegen den Polizisten, der mir einen Strafzettel wegen Falschparkens gibt und dem vorderen nicht, kann ich nix machen (jedes Gesetz muss einen gewissen Spielraum haben);

wenn ich diesem Polizisten jedoch nachweisen könnte, dass er nach bestimmten Kriterien vorgeht (zB alle Männer bekommen Strafzettel, Frauen nicht), geht das mM nach doch in Richtung Willkür und damit Amtsmissbrauch. So gesehen ist die Unterteilung in zwei Klassen (mit und ohne Drahtesel) schon bedenklich...

 

Wie auch immer, es ist letztendlich eine sehr akademische Diskussion, ich steh noch immer auf dem Standpunkt: Konflikte möglichst vermeiden.

 

Bernhard

Geschrieben

klar. seh ich auch so. man will dort ja wieder biken und sich's nicht ganz verderben :) obwohl ich ja glaub, dass man sich's bei dem förster als biker schon per definition verdorben hat :D

 

egal. heute rannach ohne förster war auch schön :D

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