Zum Inhalt springen

Bist du als Biker unfallversichert und zufrieden mit den Versicherungsleistungen?  

75 Benutzer abgestimmt

  1. 1. Bist du als Biker unfallversichert und zufrieden mit den Versicherungsleistungen?

    • Ja, ollas voi leiwand!
      39
    • Ja, aber eigentlich unzufrieden mit Versicherungsleistung!
      9
    • Na, wär aber eigentlich zu überlegen...
      23
    • Na, is ma eigentlich wurscht!
      4


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Komplette Unfallversicherung (10,-/Monat) - Öamtc Schutzbrief - Alpenvereinsversicherung.

Und fürn Diebstahl muss die Haushaltsversicherung reichen

Geschrieben
Also: Ich habe über die RR Lizenz eine Haftpflichtversicherung. Ausserdem eine Haushaltsversicherung + Rechtsschutz + Unfallversicherung + Lebensversicherung und für alle drei Räder eine Transportversicherung, dass sie immer und überall IM FAHRZEUG versichert sind.

 

Am besten irgenda Oide heiratet mich gschwind und stesst mich dann wo obe.

 

 

warats net besser, du heiratets a reiche Oide, und stesstsie owe? :rofl:

Geschrieben
Geh Blödsinn, eine Freizeit-Unfallversicherung kostet vielleicht 5 Euro/Monat...

(wenn überhaupt, hab's nicht mehr genau im Kopf)

 

Also meine wird jetzt 170 Euro im Jahr kosten.

 

Eine Unfallversicherung kann man pauschal nicht über den Preis vergleichen. Da gehts schon auch noch um die Leistung (Vers.höhe), die drinnen ist.

Was bringt es dir z.B. wenn du eine billige Versicherung hast: die aber nur bis 1000 Euro Unfallkosten bezahlen? Damit kannst du dir in Österreich ungefähr nur 1 1/2 Zähne machen lassen.

Oder - was wohl viel wahrscheinlicher ist was ich jetzt so verglichen habe - du bekommst das Geld erst ab eine Invalidität von 25 %. Beim Verlust eine Fingers oder dem Gehör auf einem Ohr gibts da noch kein Geld!

 

Laut meinen Makler sollte man dann auch noch eine Versicherung nehmen, die auch wirklich zahlt und nicht versucht sich rauszuwinden. Meine alte hat das angeblich (! - ich selber weiss nix) immer versucht - was jetzt aber egal ist, weil sie trotzdem in Ö soviel zahlen musste (Schifahren?), dass sie alle Verträge in Ö gekündigt hat.

Geschrieben
Also meine wird jetzt 170 Euro im Jahr kosten.

 

Eine Unfallversicherung kann man pauschal nicht über den Preis vergleichen. Da gehts schon auch noch um die Leistung (Vers.höhe), die drinnen ist.

Was bringt es dir z.B. wenn du eine billige Versicherung hast: die aber nur bis 1000 Euro Unfallkosten bezahlen? Damit kannst du dir in Österreich ungefähr nur 1 1/2 Zähne machen lassen.

Oder - was wohl viel wahrscheinlicher ist was ich jetzt so verglichen habe - du bekommst das Geld erst ab eine Invalidität von 25 %. Beim Verlust eine Fingers oder dem Gehör auf einem Ohr gibts da noch kein Geld!

 

Laut meinen Makler sollte man dann auch noch eine Versicherung nehmen, die auch wirklich zahlt und nicht versucht sich rauszuwinden. Meine alte hat das angeblich (! - ich selber weiss nix) immer versucht - was jetzt aber egal ist, weil sie trotzdem in Ö soviel zahlen musste (Schifahren?), dass sie alle Verträge in Ö gekündigt hat.

 

 

Also ganz so is des net.

ich zahle im Monat 10,- und bin bis ca. 100 000,- versichert. (bei Ableben) Ausserdem habe ich auch Taggeld fürs Spital und Bergekostenersatz, wie z.b. mit dem Chistopherus.

Bei der Invalidät ist es auch ein wenig anders, wenn dir z.B. ein Daumen fehl kannst schon mit mehr als 50% Invalidät rechnen

Beim Verust vom Gehör, um dein Bespiel anzusprechen, hast laut meinen Versicherungsmann die 100%ige Invalidät erreicht.

 

Ähm wegen deinem Zahnvergleich, den Zahnarzt zeigst du mir, der 1 1/2 Zähne um 1000,- macht. Ich habe einen guten und günstigen ZA, der macht dir einen Zahn um 1200,-

 

Achja, WICHTIG: eine Unfallvericherung im normalen Rahmen kann man bloss als Zusatzleistung rechnen, das heisst eine zusäzliche Lebensversicherung und Krankenversicherung würde dann schonn alles abdecken, wenn man das so will und es sich auch listen kann, meine private Krankenzusatzversicherung kostet 120,-/Monat und gilt nur ambulant.

Geschrieben
Also ganz so is des net.

ich zahle im Monat 10,- und bin bis ca. 100 000,- versichert. (bei Ableben) Ausserdem habe ich auch Taggeld fürs Spital und Bergekostenersatz, wie z.b. mit dem Chistopherus.

Bei der Invalidät ist es auch ein wenig anders, wenn dir z.B. ein Daumen fehl kannst schon mit mehr als 50% Invalidät rechnen

Beim Verust vom Gehör, um dein Bespiel anzusprechen, hast laut meinen Versicherungsmann die 100%ige Invalidät erreicht.

 

Ähm wegen deinem Zahnvergleich, den Zahnarzt zeigst du mir, der 1 1/2 Zähne um 1000,- macht. Ich habe einen guten und günstigen ZA, der macht dir einen Zahn um 1200,-

 

Achja, WICHTIG: eine Unfallvericherung im normalen Rahmen kann man bloss als Zusatzleistung rechnen, das heisst eine zusäzliche Lebensversicherung und Krankenversicherung würde dann schonn alles abdecken, wenn man das so will und es sich auch listen kann, meine private Krankenzusatzversicherung kostet 120,-/Monat und gilt nur ambulant.

 

 

:-)

also meine 2 kronen haben zusammen 1400 euro gekostet - in österreich und bei einem guten arzt.... aber wenn es auch noch teurer geht, ist es umso wichtiger, dasss die position unfallkosten (weil dort gehört das dann rein und das ist eine viel geringere summe als die versicherungssumme - wenn es überhaupt dabei ist) eine gute summe aufweist.

 

"du" - in wirklichkeit deine hinterbliebenen - bekommst 100.000 im ablebensfall? nachdem ich jetzt doch einige versicherungen schon vergleichen konnte, mag ich das gar nicht glauben. diese pos. ist ja eigentlich "nur" dafür gedacht, dass du ein gscheides begräbnis bekommst....

 

und: das der verlust des ges. gehörs 100 % ergibt, glaube ich schon - ich habe vom verlust auf nur 1 ohr gesprochen... und ich will da ja keine glaubensdiskussion auslösen - ich zitier ja nur aus den mir vorliegenden polizzen - sondern darauf hinweisen, dass man hier gut vergleichen muss, weil jede polizze anders ist. und man meiner meinung eben eine nehmen sollte, wo sie schon ab 1 % invalitdität zahlen und nicht erst irgendwann....

Geschrieben
... i glaub des is so teuer... unsere familie zahlt auch in dieser größenordnung pro person, so weit ich mich erinnere....
Du gibst jedes Jahr 1.440 Euro für eine Zusatzversicherung aus?!? :f:

Was ist denn das für eine Zusatzversicherung bitte -- kriegt man da kostenlose Brustvergrößerungen?!

(im Ernst: was kann diese Versicherung bieten, dass das so einen absurden Betrag wert ist?)

Geschrieben
Du gibst jedes Jahr 1.440 Euro für eine Zusatzversicherung aus?!? :f:

Was ist denn das für eine Zusatzversicherung bitte -- kriegt man da kostenlose Brustvergrößerungen?!

(im Ernst: was kann diese Versicherung bieten, dass das so einen absurden Betrag wert ist?)

 

 

Das bekommst du zur Zeit, bei mir sind dann noch ein paar andere Sachen auch dabei:

 

* Freie Wahl des Vertrauensarztes

* Freie Wahl des Vertragskrankenhauses

* Keine Wartezeiten bei nicht akut operationsbedürftigen Beschwerden wie Bandscheiben, Hüft- oder Knieleiden

* Unterbringung im komfortablen Zimmer

* Ganztägig Besuche ohne zeitliche Beschränkung

* Auf Wunsch können Sie bei einem Spitalsaufenthalt Ihrer Kinder als Begleitperon dabei sein

* Die Verrechnung erfolgt direkt zwischen der Versicherung und dem Spital. Sie brauchen keine Vorauszahlung zu leisten

Geschrieben
:-)

also meine 2 kronen haben zusammen 1400 euro gekostet - in österreich und bei einem guten arzt.... aber wenn es auch noch teurer geht, ist es umso wichtiger, dasss die position unfallkosten (weil dort gehört das dann rein und das ist eine viel geringere summe als die versicherungssumme - wenn es überhaupt dabei ist) eine gute summe aufweist.

 

"du" - in wirklichkeit deine hinterbliebenen - bekommst 100.000 im ablebensfall? nachdem ich jetzt doch einige versicherungen schon vergleichen konnte, mag ich das gar nicht glauben. diese pos. ist ja eigentlich "nur" dafür gedacht, dass du ein gscheides begräbnis bekommst....

 

und: das der verlust des ges. gehörs 100 % ergibt, glaube ich schon - ich habe vom verlust auf nur 1 ohr gesprochen... und ich will da ja keine glaubensdiskussion auslösen - ich zitier ja nur aus den mir vorliegenden polizzen - sondern darauf hinweisen, dass man hier gut vergleichen muss, weil jede polizze anders ist. und man meiner meinung eben eine nehmen sollte, wo sie schon ab 1 % invalitdität zahlen und nicht erst irgendwann....

 

 

ja das bekommen meine Hinterbliebenen, i fang ja nix mehr damit an. :D , wobei ich gerade die Info bekommen habe, dass ich da Sonderkonditionen bekommen habe, dürfte also um den Preis im Normalfall weniger sein.

 

Bei dauernder Invalidät bekomme ich 60 000,-

und fü einen Kosmetischen Eingriff nach einem Unfall 10 000,-

Wobei sich diese Versicherung nicht nur auf sportliche Aktiväten beschränkt, sondern eben alles, was die Freizeit betrifft.

Sollte ich aber Fallschirmspringen gehn oder sowas ähnliches, dann ist man nicht gedeckt, das ist aber überall so.

 

Prozentsatz der Inavlidät laut meiner Versicherung: (i schreib jetzt nur a paar Sachen)

 

bei völligen Verust eines Armes oder Schultergelenk - 70%

eine Hand - 60%

einen Daumen - 20%

Sehkraft eines Auges - 35 % (mit Autofahren ist dann nix mehr)

zwei Ohren - 60%

ein Ohr -15% (also ein Irrtum von mir)

Geschrieben
Zitat Joker: Sehkraft eines Auges - 35 % (mit Autofahren ist dann nix mehr)

Stimmt nicht ganz. Einen PKW darfst du auch mit einem Auge lenken. Ich kenne wem, der ein Glasauge hat. Kein Problem – nur den LKW Führerschein hat man ihm verweigert. Obwohl, dass finde ich auch wieder OK. Mit einem fast 40to schweren Gefährt kann man so allerhand zerstören…… :p

Geschrieben
Stimmt nicht ganz. Einen PKW darfst du auch mit einem Auge lenken. Ich kenne wem, der ein Glasauge hat. Kein Problem – nur den LKW Führerschein hat man ihm verweigert. Obwohl, dass finde ich auch wieder OK. Mit einem fast 40to schweren Gefährt kann man so allerhand zerstören…… :p

 

Ganz genau:

 

Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr über die

gesundheitliche Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen

(Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung - FSG-GV)

(CELEX-Nr.: 391L0439, 396L0047, 397L0026)

StF: BGBl. II Nr. 322/1997

 

 

(5) Fehlt ein Auge oder ist es praktisch blind oder ist eine funktionelle Einäugigkeit gegeben, so kann eine Lenkberechtigung der Gruppe 1 für einen Zeitraum von höchstens fünf Jahren erteilt werden, wenn durch eine fachärztliche Stellungnahme bestätigt wird, daß beim normal sehenden Auge ein normales Gesichtsfeld und eine Sehschärfe von mindestens 0,8 ohne oder mit Korrektur vorhanden ist. Eventuelle Anzeichen bei beginnender Erkrankung des sehenden Auges müssen dahingehend beurteilt werden, in welchem Zeitraum eine augenärztliche Kontrolluntersuchung erforderlich ist; die Eignung kann nur für diesen Zeitraum angenommen werden. Bei der Festsetzung des Zeitraumes ist auch auf die Ursache und den Zeitpunkt des Verlustes oder der Blindheit des einen Auges Bedacht zu nehmen. Erforderlichenfalls muß durch eine Beobachtungsfahrt oder eine Überprüfung der kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit festgestellt werden, ob der Verlust eines Auges ausreichend kompensiert werden kann. Bei der Erteilung der Lenkberechtigung für das Lenken von Kraftfahrzeugen ohne Windschutzscheiben oder mit Windschutzscheiben, deren oberer Rand nicht höher liegt als die Augen des Lenkers beim Lenken, ist als Auflage die Benützung eines Augenschutzes vorzuschreiben.

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...