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Der Schnäppchen-Thread (keine EIGENWERBUNG!)


BigHit2
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warum so emotional, kann man(n) und sogar frau doch auch rational sehen?

 

Die Frage gebe ich gerne zurück, ich sehe das wie es ist, als Missverständnis oder Fehler an, ganz ohne Emotion, bei Dir und deusmagnus klang es aber für mich anders ;)

 

 

..anscheinend zählt das nicht mehr was man sich in den warenkorb legt und verbindlich kauft als kauf....

 

 

Vielleicht das zu bekommen was "ihm" bzw. "uns" ursprünglich angeboten wurde.
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Die Frage gebe ich gerne zurück, ich sehe das wie es ist, als Missverständnis oder Fehler an, ganz ohne Emotion, bei Dir und deusmagnus klang es aber für mich anders ;)

 

.......wenn du fragst was er sich erwartet, dann wird´s vermutlich so sein, dass er möchte was er bestellt hat, bzw. was angeboten wurde, also rein rational gedacht.

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also als kunde ist es sicher nicht meine aufgabe an angeboten zu zweifeln in einem regulären shop. tät ich das käm ich nie zu einem schnäppchen.

 

und so rational ich das auch betrachte kümmerts mich im Enderfolg relativ wenig, schließlich gibt es für solche Sachen genug präzedenzfälle und wenn ich jetzt ein ganz großer arsch bin (und da überleg ich noch) klag ich es ein.

es ist eine Sache einen fehler zu machen, aber was anderes von den kunden das als selbstverständlich zu erwarten und das ohne wenn und aber hin zu nehmen ohne eine kulanzlösung vorzuschlagen.

und agbs sind bei denen nicht angeführt, welche fehler auf der Webseite rechtfertigen.

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ehm laut rechtslegung ist dein warenkorb ein kauf-Offert an den verkäufer...dieser muss durch senden einer bestätigung den von dir angebotenen kauf bestätigen. also langer rede kurzer sinn...wenn nora eine bestätigung deiner kaufabsicht geschickt hat, dann kannst einklagen und hast erfolg. wenn nicht dann kam es nie zu einem kauf und du wirst dein geld beim gericht nur verbrennen...

 

so long

sheep

Bearbeitet von whitesheep
spelling
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Ich glaube es ist noch etwas komplizierter, was ich mich erinnern kann. Die erhaltene Bestaetigung muss einerseits den Kauf bestaetigen nicht nur das Einlangen des Angebots, also eine Annahme des Kaufanbots sein. Andererseits muss der Fehler auch so sein, dass er nicht offensichtlich war, du ihn also nicht erkannt hast bzw erkennen musstest. Da kommt es jetzt meines Erachtens auch darauf an, wie das Angebot dargestellt wurde. Also mach schnell Screenshots vom aktuellen Angebot, wenn das gleich praesentiert wird, bzw optimaler Weise hast du noch das alte Angebot irgendwo abgelegt. Am besten alle Korrespondenz usw sammeln und Aktenvermerke machen, falls du mit dem Haendler telefonierst. Damit wurde ich mal zu einem Rechtsverdreher gehen der sich auskennt, bevor und falls du es ins Auge fasst einzuklagen. Aber riskant und nervig ist es jedenfalls, da der Haendler dich auch dann aergern kann, solltest du im Recht sein.
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... wenn ich jetzt ein ganz großer arsch bin (und da überleg ich noch) klag ich es ein...

 

Gib auf jeden Fall Bescheid, wenn es dazu kommt. In dem Fall kann ich nämlich gleich eine Nebenklage einreichen, weil die Sache und Deine dadurch erwirkte Reaktion darauf, meinen Glauben an die Menschheit nachhaltig schädigen würden.

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den screenshot ab ich gleich zu beginn gemacht. ich hab das angebot sicher 5x überflogen und erst als ich mir sicher war dass es sich um das rad handeln muss hab ich es genommen, grundsätzlich krieg ich nämlich bei einem anderen händler topkonditionen und da muss das angebot schon sehr verlockend sein, dass ich woanders zuschlage.

 

 

und wie der harry schon sagt 50-60 % sind nicht sehr abwägig oder von grund her anzuzweifeln, solche angebote gibt es schon mal öfters. ich hab mich damals auch immer wieder gefragt wie der rose die fsa k-force mtb kurbel um 79 euro verkaufen konnte, aber er hats gemacht.

 

um was es mir hier geht ist momentan vor allem die reaktion von nora.

 

ein kurze mail mit dem hinweis es wäre ein fehler und ich das sicher gewusst hätte, und dann noch ein blödes kommentar ich könnte das rad, nämlich ein weit anderes welches nachträglich auf der webseite verändert wurde ja gerne um 4699 abholen kommen, welches liste soviel kostet und ich jederzeit woanders billiger bekomme lässt mich doch eher richtung klage tendieren einfach aus prinzip.

 

gerade wenn ich weiss, dass ich eh scheiss gebaut habe, der durchaus passieren kann, sollte man versucht sein die wogen zu glätten und eine entschädigung anbieten die mich zufrieden stellt in anbetracht, dass ich hier um rund 5300 euro klagen könnte.

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hier mal der nette schlusssatz den ich als verarschung empfinde

 

Ihr bestelltes Rad „ Cannondale 700 M S6 Evo HM Dura Ace 2“ (die Artikelbezeichnung in der Bestellbestätigung und damit der Vertrag lautete auch auf diesen Artikel) und dem angebotenen Preis € 4.699,- können Sie jederzeit abholen. Sollten Sie diesen Artikel nicht wünschen, können Sie selbstverständlich vom Vertrag zurücktreten.

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Zu seiner Fehlern stehen wäre angebracht. So hinterlässt das ein schwaches Bild. MMn schadet sich der Händler mit dem bisherigem Verhalten mehr als wenn er zu zu seinem hoppala stehen würde.

 

Kann sein dass der/die Mitarbeiter Angst vor Fehlern haben. In kleinen Betrieben ist das leider oft so.

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zu der sache fällt mir eine lustige geschichte ein.

beim sommerurlaub in lignano hat mir im hotel ein haberer gefragt, ob es möglich sein kann das ein garmin outdoor navi (war ein colorado 300) nur an die 40 euronen kosten kann, da er sowas in einer auslage von einem nauticgschäftl gesehen hat.

drauf meinte ich bist deppat niemals, eher das zehnfache.

als er das schnäppchen dann kaufen wollte, meinte die verkäuferin, dass sie es um den preis doch nicht hergeben wollen.

 

zum sportnora:

ich denke, bei einer klage wird wenig zu holen sein, so mein gefühl....

 

obwohl es eine sauerei ist, wenn man die gegenseite betrachtet:

habe einmal für einen gebrauchtwagen bei einem händler einen kaufvertrag unterschrieben und nach drei stunden empfunden, dass es ein fehler war. bin zurück zum händler, welcher mir freundlich den vertrag stornierte, nach zahlung von 10% des kaufpreises. ein freund u. anwalt hat damals gemeint, da musst wohl durch....

Bearbeitet von kupi
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Entschuldigung dass ich mich hier so dazwischen dräng!;) aber ich hätte eventuell ein richtiges schnäppchen und zwar einen ergon ba3 superenduro

 

Hier http://www.sportokay.com/at/ergon-ba-3-super-enduro-rucksack.html

 

-10% und keine versandkosten - hab ihn noch nirgends günstiger gesehen

 

Ach ja, hab mir natürlich einen bestellt;)

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Ich glaube es ist noch etwas komplizierter, was ich mich erinnern kann. Die erhaltene Bestaetigung muss einerseits den Kauf bestaetigen nicht nur das Einlangen des Angebots, also eine Annahme des Kaufanbots sein..

 

ja genau so wars gemeint...eine Kaufbestätigung....bei allem anderen ist kein gültiger kauf lt. AGBG zustande gekommen...und selbst wenn, dann wird Anfechtung wegen "Verkürzung über die Hälfte" erfolgen und das wird imho ziemlich erfolgreich für NORA sein...lass es ärger schlucken und gut ist

 

so long

sheep

 

SRY: meinerseits echt letztes off topic....

Bearbeitet von whitesheep
spelling
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