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Geschrieben
Also wegen dem Schmerzensgeld müsste man definitiv eine Klage einreichen?

Das ist es auf jeden Fall nicht wert!!

Dachte das wird einfach über die Versicherung gespielt (wie auch immer?)!

 

schmerzengeld zahlt nicht immer der gegner cash ... das ist ein blödsinn was die anderen schreiben ... kann sein wenn grob fahrlässiges verschulden vorliegt oder dgl. ... aber bei einem normalen unfall (k.a. nicht angepasste geschwindigkeit, etc.) zahlts schon die versicherung ... aber das ist nicht dein problem

Geschrieben

In short vom Anwalt (@ Juristen: Details lasse ich bewusst aus...), weil da so viele Irrtümer offenbar werden:

 

1. Wenn "der Staat" davon erfährt, dass ein Strafdelikt stattgefunden hat oder vielleicht, dann ermittelt er, obs einem passt oder nicht (sogenannte Offizialdelikte), auch bei Körperverletzung. Man kan auch nicht "die Anzeige zurück ziehen, das gibts nur im TV beim Bullen von Tölz... Obs ein Strafverfahren gegen den Schuldigen gibt, entscheidet die Anklagebehörde = Staatsanwaltschaft, Anklage oder Einstellung bzw. "Diversion", so eine Art modernes Raubrittertum mit Lösegeld...

 

2. Zivilrechtliche Ansprüche: Schäden aller Art inkl. Schmerzen(s)geld. Bei Sachschäden wird der ZEITWERT ersetzt.

Bei Unfällen mit Kraftfahrzeugen ist hier Ansprechpartner die gegnerische Versicherung. Man gibt der bekannt, was man haben will, die schreibt zuück, was sie zu zahlen bereit ist, dann lach ma beide und man einigt sich auf etwas in der Mitte.

Für den Gegner bedeutet das Malus, das wars.

 

Nur wenn man sich nicht einigen kann, dann kann man überlegen zu klagen. Ein Großteil der Verkehrsunfälle wird aber vorab außergeichtlich geklärt.

 

Eine strafrechtliche Verurteilung ist NICHT VOruassetzung für einen Schadensersatz. Z.B. Wenn "nur" das Radl hin ist, läge ja gar kein strafberaes Verhalten vor, weil "unabsichtlichess" Beschädigen (fahrl. Sachbesch.) NICHT STRAFBAR ist.

 

Ois Kloa?

 

Michael

Geschrieben
schmerzengeld zahlt nicht immer der gegner cash ... das ist ein blödsinn was die anderen schreiben ... kann sein wenn grob fahrlässiges verschulden vorliegt oder dgl. ... aber bei einem normalen unfall (k.a. nicht angepasste geschwindigkeit, etc.) zahlts schon die versicherung ... aber das ist nicht dein problem

 

eben!! :toll: und das ist komplett wertfrei und hat nix mit einem netten oder "unnetten" gegenüber im kfz zu tun.

alle viel zu emotional hier! ;)

Geschrieben
schmerzengeld zahlt nicht immer der gegner cash ... das ist ein blödsinn was die anderen schreiben ... kann sein wenn grob fahrlässiges verschulden vorliegt oder dgl. ... aber bei einem normalen unfall (k.a. nicht angepasste geschwindigkeit, etc.) zahlts schon die versicherung ... aber das ist nicht dein problem

blöd is es nur, wenn der Unfallverursacher betrunken war und ihm vor Ort auch noch der Führerschein abgenommen wurde.

dann schauts mit dessen Versicherung blöd aus.

 

wennst Glück hast, zahlt sie und holt sich per Regress das geld vom Verursacher zurück. wennst Pech hast, sagt die Versicherung von Anfang an "tut Leit, der war betrunken, somit springen wir ab, sie dürfen sich das mit dem Herrren selber ausmachen"

 

ich bin in meinem Fall gerade gespannt, wie die Versicherung des Gegners reagiert....

Geschrieben
blöd is es nur, wenn der Unfallverursacher betrunken war und ihm vor Ort auch noch der Führerschein abgenommen wurde.

dann schauts mit dessen Versicherung blöd aus.

 

wennst Glück hast, zahlt sie und holt sich per Regress das geld vom Verursacher zurück. wennst Pech hast, sagt die Versicherung von Anfang an "tut Leit, der war betrunken, somit springen wir ab, sie dürfen sich das mit dem Herrren selber ausmachen"

 

ich bin in meinem Fall gerade gespannt, wie die Versicherung des Gegners reagiert....

 

tja - blöde situation. Einerseits ist die Schuldfrage dadurch wohl endgültig geklärt aber andererseits musst um den Schadenersatz bangen! :rolleyes: wünsch euch viel glück dabei!

Geschrieben
blöd is es nur, wenn der Unfallverursacher betrunken war und ihm vor Ort auch noch der Führerschein abgenommen wurde.

dann schauts mit dessen Versicherung blöd aus.

 

 

NEIN!!!!!!:megaph:

 

Ob die gg Vers. zahlt oder nicht, hängt davon ab, ob der Versicherungsnehmer schadensersatzpflichtig ist oder nicht. Ob sich die Vers. dann bei ihrem Vers.nehmer regressieren kann, is wieder ein andere Kaffee.

 

Aber es ist NIE so, dass die gg. Versicherung nicht zahlt, weil deren Versicherungsnehmer alkoholisiert ist.

 

§ 158c VersVG, wens interessiert!

  • 1 Jahr später...
Geschrieben

Wie schaut denn das eigentlich mit dem Wertersatz aus. Nehmen wir mal an bei einen Unfall wird der Radrahmen beschädigt, dieser ist 4 Jahre alt und das Komplettrad hat vor 4 Jahren 3500 Euro gekostet. Wie wird denn der Betrag berechnet der einen von der Versicherung überwiesen wird ??

 

Ich frage natürlich aus aktuellen anlass, am Samstag hats gekracht und es könnte sein das der Rahmen verzogen ist.

 

danke für die antwort

Geschrieben
müsstest du in einem Radgeschäft fragen wie viel er noch Wert ist bzw. gibt es da glaube ich fixe Prozentabschläge pro Jahr (reparatur ist einfacher --> wenn er schuld ist zahlt die Versicherung alles ohne nachfragen --> war bei mir auf jeden fallso)!
Geschrieben
ja er ist eindeutig schuld .. aber was ich eigentlich gerne wüßte sind eben die % abschläge .. also auf wie viele jahre ein radramen eigentlich abgeschrieben wird.

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