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Geschrieben
kann ich damit auch fahren, wenn das pickerl schon 1 jahr abgelaufen ist?

 

Das weiß ich wieder ned so genau :confused: Aber was täten denn die Autohändler? Die haben überhaupt kein "Pickerl" auf den Auto´s, wenn dich mit blauen Taferln los schicken.

 

...bzw. hast ja auch bei Überstellungsfahrten keine §57a (Pickerl)-Plakette am Fahrzeug, geschweigedenn an Prüfbericht.

Geschrieben
Am besten du organisierst dir blaue Tafeln. Da kann das Pickerl abgelaufen sein, dass ist egal. Blaue Tafeln sind ja dazu da um mit dem Auto oder dem Motorrad eine Probefahrt zu machen. ;)
Geschrieben
nachdem ich heuer kaum zeit haben werd, das ding zu bewegen,

wollt ich's garnicht anmelden....

 

 

 

ich könnt dir mein normales kennzeichen borgen..

 

solang du ned anghalten wirst...:D

Geschrieben
ich könnt dir mein normales kennzeichen borgen..

 

solang du ned anghalten wirst...:D

 

wir haben mal einen hänger abgeholt aus nordeutschland, mit den taferln vom anderen hänger...

also allzuviel sollte da normal nicht schiefgehen...

Geschrieben

naja bei nem hänger is ja halbso schlimm weil da is bezüglich typenschein eine gewisse ähnlichkeit vorhanden...

 

mein vespamechaniker is auch alle roller mitn gleichen kennzeichen gfahrn.. und nein er hat kein wechselkennzeichen;)

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