Chaingang Geschrieben 29. Juli 2003 Geschrieben 29. Juli 2003 ist doch, dass jedes BIKE ausgeschlossen gehört, sofern a) der Radler an Helm trägt. b) diese ganzen Nebenbedingungen wie beim RR (gute Sicht) etc. gegeben sind. c) eine Klingel montiert ist (tut weh, macht aber im Strassenverkehr durchaus Sinn).. d) Mindestbremsleistung erhöhen (was halt so Deore Dinger schaffen) warum ...? a) Weil man was anbieten muss, allgemeine Helmpflicht ist da was b) eh klar c) weils im Verkehr sinnvoll ist und man denen was bieten muss... d) siehe C. Zitieren
LoneRider Geschrieben 29. Juli 2003 Geschrieben 29. Juli 2003 Original geschrieben von NoPain Super, dass ihr so viele konstruktive Vorschläge habt ... es gibt sicher die ultimative Lösung ... wem foits als erstes ein? Was mir einfallt is de Clickiesgschicht, die Sattelbreite von maximal 14 cm (Flite), Stollenreifen (keine Semislicks ), Höhenunterschied Lenker/Sattel max +5cm, mindestens 8fach Kasette (oder a Rohloff ) .... -Thomas // der schon gspannt is ob was draus wird... Zitieren
il Consigliere Geschrieben 29. Juli 2003 Geschrieben 29. Juli 2003 @all Danke für die breite Unterstützung und danke auch an No Pain. Ich werde versuchen, auch den Arbö mit unseren Forderungen und Ideen für unser Anliegen zu gewinnen. Den Text der VO könnte man aber ganz gut auf unsere Bedürfnisse anpassen: Von einer Bestrafung ist dann abzusehen, wenn das Fahrrad ohne die entsprechenden Ausstattungsmerkmale nach bla, bla bei Tageslicht und guten Sichtverhältnissen benützt wird. Damit wären halt alle Radln untertags draußen, aber was solls; bei Sonnenlicht auf der Donauinsel is eigentlich wurscht, womit du unterwegs bist (gilt natürlich auch fürn Wienerwald ) Alle sonstigen Idéen hab ich mir auch schon durch den Kopf gehen lassen, bion aber zu nicht gscheiterem gekommen. Zitieren
il Consigliere Geschrieben 29. Juli 2003 Geschrieben 29. Juli 2003 Die Idde mit der Lizenz is halt auch so a Gschicht; Mitn RR brauchst dus nicht, wieso dann mit dem MTB? Man könnte auch eine Art technische Bestätigung (MTB TÜV ) des Händlers oder Importeurs beibringen, dass es sich um ein reinrassiges Racebike (für den jeweiligen Bereich: CC, MA, FR, DH) handelt, das ward aber auch keiner umsonst machen. Wieder eine Belastung der MTBler. Der Verschlag ist wie gesagt ein Vorschlag und muss halt Kompromisse eingehen; es gibt auch RR mit 26" Durchmesser. 14kg ist hat Diskussionseinstieg; mit einer echten DH Maschine wirst eher nicht auf der Straße (sondern in der Seilbahn ) fahren. 1 1/8" Steuersatz hätte zum Beispiel für mein Bontrager die Konsequenz, dass es nicht mehr durch geht, obwohl mal gerade 11 kg schwer. Zitieren
Roox Geschrieben 29. Juli 2003 Geschrieben 29. Juli 2003 @ Piefke durchaus gute ideen!! also momentan bin ich voll für den einsatz von: clickies helm Reifenbreite > 1.7" wer kann dem zustimmen Zitieren
LoneRider Geschrieben 29. Juli 2003 Geschrieben 29. Juli 2003 Original geschrieben von il Consigliere 14kg ist hat Diskussionseinstieg; mit einer echten DH Maschine wirst eher nicht auf der Straße (sondern in der Seilbahn ) fahren. Na geh! 14 kg für a Fully is jetzt noch nicht a DH-Maschine mit der man den Berg nicht mehr raufkommt. Bin mit meinen 14,5 und 15,4kg Bikes schon einiges an Höhenmetern gefahren ohne je einen Lift zu beanspruchen Und a Radlhändler wird Dir sicher nicht gern (und schon gar nicht kostenlos) a "zertifikat" ausstellen, wenn'st es nicht bei ihm kauft hast (selber zammgstoppelt, Internet, gebraucht,...) und dem ist sicher lieber der Status quo, denn so kann er Dir ein Lamperl aus China zu am überhöhten Preis andrahen Gewicht ist übrigens schwer vor Ort festzustellen, ausser der Kibara hat geeichte Armmuskulatur, und spürt das Gewicht Am besten gefällt mir der Passus, das man es unter tags nicht exekutieren soll ... aber so was wird sicher nicht so leicht durchgehen.... vielleicht besser Von einer Bestrafung ist dann abzusehen, wenn das Fahrrad ohne die entsprechenden Ausstattungsmerkmale nach bla, blabei Tageslicht und guten Sichtverhältnissen und mit einer Kopfschutzeinrichtung benützt wird. -Thomas Zitieren
NoWin Geschrieben 29. Juli 2003 Geschrieben 29. Juli 2003 @ Il Consigliere Genau das würde ich auch meinen, denn was passiert wennst mitn Radl zum Eisgeschäft fährst ?? Helm habe ich zwar dann auf, aber da fahre ich mit Sandalen und nicht eingeklickt. Bin absolut gegen Kennzeichen und Pickerl (vielleicht noch mit Ablaufdatum :f: ), Klingel finde ich absolut verzichtbar (besonders beim Heimfahren auf der Donauinsel, da hört soundso keiner drauf, und im Auto hörst auch keine Klingel). Sollten nur Lizenz-Besitzer Ausnahmen erhalten wäre dies diskriminierend gegenüber allen Hobby-Bikern (und schließt jede Möglichkeit aus, bei Hobby-Rennen teilzunehmen ) Renndress ist auch Schwachsinn (siehe Beispiel Eisgeschäft, bzw. Freerider oder Downhiller die keine enge Dress tragen wollen). Helmpflicht: wäre für mich kein Problem, aber für viele andere schon - aber bitte hier jetzt keine weitere Helmdiskussion :s: Mitgliedsausweis eines Radvereins finde ich schon besser, läßt sich immer mitnehmen oder am Bike verstauen. Die Idee mitn Pulsmesser ist bis jetzt der größte Schwachsinn - sorry ist aber meine Meinung. Ohne Kotflügel ist es ein Bike ?? - Auch nicht passend, da viele von uns von Oktober bis in den April steckbare Koderer oben haben. Detto Sattelbreite - speziell geformte Frauensättel würden dann wieder rausfallen. Oiso muaß uns no wos gscheits einfolln Zitieren
NoWin Geschrieben 29. Juli 2003 Geschrieben 29. Juli 2003 @ NoPain & Il Consigliere Könnte uns neben dem Arbö nicht auch noch der ÖAMTC, die MBR und andere Medien unterstützen, soferne wir was gscheites zusammenbringen ??? Zitieren
Christoph Geschrieben 29. Juli 2003 Geschrieben 29. Juli 2003 So wenig ich auch von unserer Exekutive halte - ich denke sie können ganz gut abschätzen ob jemand am MTB auf Trainingsausfahrt ist oder nicht. Weil was ihr hier alle vergeßt: die Ausnahmebestimmungen bei Rennrädern gelten ja auch nur zu Trainingszwecken. Und es gibt keine gesetzlichen Bestimmungen wann ein Rennradfahrer trainiert und wann nicht. Es liegt also im Ermessen des Exekutivbeamten zu beurteilen ob der Fahrer jetzt wirklich trainiert oder nur mit dem Rad zum Billa fährt. Daher wäre meiner Meinung nach ein allgemeiner Passus "Radfahrer auf Trainingsfahrten sind bei guter Sicht vom Gesetz ausgenommen" völlig ausreichend. Zitieren
il Consigliere Geschrieben 29. Juli 2003 Geschrieben 29. Juli 2003 Original geschrieben von Christoph So wenig ich auch von unserer Exekutive halte - ich denke sie können ganz gut abschätzen ob jemand am MTB auf Trainingsausfahrt ist oder nicht. Weil was ihr hier alle vergeßt: die Ausnahmebestimmungen bei Rennrädern gelten ja auch nur zu Trainingszwecken. Und es gibt keine gesetzlichen Bestimmungen wann ein Rennradfahrer trainiert und wann nicht. Es liegt also im Ermessen des Exekutivbeamten zu beurteilen ob der Fahrer jetzt wirklich trainiert oder nur mit dem Rad zum Billa fährt. Daher wäre meiner Meinung nach ein allgemeiner Passus "Radfahrer auf Trainingsfahrten sind bei guter Sicht vom Gesetz ausgenommen" völlig ausreichend. Du sagst es, das sehe ich genauso. Jetzt beginnt aber die Krux, dass eben nicht nur die Benutzung des RR zu Trainingszwecken ausgenommen ist, sondern eben (nicht einmal sehr genau) definiert ist, was unter RR zu verstehen ist, was wieder zu der Problematik führt, dass das MTB als solches erst definiert werden muss. @No Win Unterstützung auf breiter Front ist sicher nötig; wir stehen aber erst am Anfang und werden mal schauen, was sich machen lasst. Punkto Eisgeschäft kann ich deinem Argument nicht folgen; gerade die Teilnahme am "normalen" Straßenverkehr wird doch als Argument genutzt, dass die vorgeschriebene Austattung nötig ist. Auch ist es Vertrauenssache vor welchem Eisgeschäft du deine Kampfmaschine abstellst. Ich würd eher mitn Waffenradl auf ein Eis fahren Zitieren
NoWin Geschrieben 29. Juli 2003 Geschrieben 29. Juli 2003 Original geschrieben von il Consigliere Punkto Eisgeschäft kann ich deinem Argument nicht folgen; gerade die Teilnahme am "normalen" Straßenverkehr wird doch als Argument genutzt, dass die vorgeschriebene Austattung nötig ist. Auch ist es Vertrauenssache vor welchem Eisgeschäft du deine Kampfmaschine abstellst. Ich würd eher mitn Waffenradl auf ein Eis fahren In der Zwischenzeit waren mehrere Posts dazwischen, daher folgende Klarstellung: Clickpedale in die Verordnung aufzunehmen bringt null, wenn ich auf ein Eis mit Sandalen fahre. Von einer Bestrafung ist dann abzusehen, wenn das Fahrrad ohne die entsprechenden Ausstattungsmerkmale nach bla, bla ........... bei Tageslicht und guten Sichtverhältnissen benützt wird. Dies war dein Text und auf diesen bezog sich mein erster Absatz Zitieren
il Consigliere Geschrieben 29. Juli 2003 Geschrieben 29. Juli 2003 @NoWin Jetzt hab ichs auch verstanden Bleiben wir aber bitte wieder beim Thema, da auch dieser Thread genutzt werden sollte, unsere Vorschläge weiter zu leiten. Damit ist aber nicht gemeint, dass Diskussionen nicht gewünscht sind Zitieren
Gast huatta Geschrieben 29. Juli 2003 Geschrieben 29. Juli 2003 eine gute idee, aber auch hobby-biker können auf zusätzlichen balast vezichten die deffinition welches bike in den genuß einer ausnahme kommt sollte möglichst alle "mountainbiker" einschließen einer der MOUNTAIN RIDERS aus Kaprun Zitieren
LoneRider Geschrieben 29. Juli 2003 Geschrieben 29. Juli 2003 Original geschrieben von NoWin In der Zwischenzeit waren mehrere Posts dazwischen, daher folgende Klarstellung: Clickpedale in die Verordnung aufzunehmen bringt null, wenn ich auf ein Eis mit Sandalen fahre. Häh? Super Argument wenn man auf Suche nach Kennzeichen für "Sportgeräte" ist. Sollten wir nun Sandalen oder Eisflecken am Trikot in die Liste der Anzeichen für Sportgeräte aufnehmen :D -Thomas Zitieren
MM Geschrieben 29. Juli 2003 Geschrieben 29. Juli 2003 Interessant: Das, womit man sich am meisten beschäftigt, ist oft am schwierigsten zu fassen/definieren. Ein Versuch, das "Mountainbike" zu umreißen, findet sich hier: http://www.musicline.ch/rayweber/mtbsa.htm 3. Definition Mountainbike 3.1. Was unterscheidet das Mountainbike von einem normalen Strassenrad? Auf den ersten Blick fallen bei einem Mountainbike sofort die sehr breiten Reifen auf. Mit solchen Reifen hat man auf der Strasse natürlich einen grossen Rollwiderstand, aber fürs Gelände sind sie optimal. Nebst dem, dass die Reifen sehr breit sind, verfügen sie auch über ein gutes Profil, das es erlaubt auf steinigem Untergrund zu fahren. Ebenfalls speziell fürs Gelände ist der robuste Rahmen des Mountainbikes. Der Rahmen muss starke Schläge aushalten können und darf trotzdem nicht zu schwer sein. Aluminiumbikes sind darum stark im Aufwind, denn Aluminium ist leicht und, dank der dickeren Rohre, auch sehr stabil. Es fällt weiter auf, dass Mountainbikes sehr oft ein leicht abfallendes Oberrohr haben. Auch das sieht man bei einem normalen Strassenrad nie, oder nur ganz selten. Mountainbikes verfügen über extrem breite Lenkstangen, die man noch mit "Hörnchen" (Bar Ends) versehen kann. "Hörnchen" bringen noch flachere Sitzpositionen, die es erlauben noch steilere Hänge hochzufahren. [...] Mountainbikes hingegen haben nur selten ansteckbare Schutzbleche, von Licht und Klingel kann gar nicht die Rede sein. Einzig Citybikes sind mit diesen Dingen und auch mit Gepäckträger und Lichtreflektoren ausgestattet. Weil man bei einem Mountainbike dieses Zubehör nicht benötigt und weil man Gewicht einsparen will wo man nur kann, werden diese Dinge erst gar nicht montiert. Dafür montiert man Pedalhaken an das Mountainbike. Diese dienen, wie beim Rennrad, dazu, dass der Fuss des Fahrers enger und fester mit dem Fahrrad verbunden ist. Diese Pedalhaken wurden aber in letzter Zeit immer mehr durch Clickpedale ersetzt. Der Absatz stützt sich also vor allem auf breite Reifen dicke Rohre fehlende (!) Klingel und Beleuchtung Pedalhaken bzw. Clickies (hier merkt man dem Text sein Alter an ) Die Federgabel würd' ich noch als ganz wesentliches Kriterium festhalten wollen - sowie den getragenen Helm. "breite" Reifen, "dicke" Rohre - das schreit natürlich wieder nach genauen Zahlen und Ziffern. Ich find' aber, man sollt' die Regelung praxistauglich gestalten und sich nicht auf solche Haarspaltereien fixieren. Wie wird's denn bei den Autos gemacht, wie unterscheidet man dort die einzelnen Kategorien? Ganz klar: Das Auge des Gesetzes schaut in den Führerschein, da steht alles schön drin - oder in die Zulassungspapiere. Es wird wahrscheinlich drauf hinauslaufen, daß man sein Mountainbike nur dann als solches "beweisen" kann, wenn man seine Zulassungspapiere - sprich die Rechnung über "ein Mountainbike" - vorlegen kann. Damit wird die Definition zwar nicht konkreter, aber sofort umsetzbar, ohne neuen Papierkram einführen zu müssen. Also - ich könnt' diese Art von Zulassung sofort vorlegen, ich hab' eine Rechnung über "ein Mountainbike". Wem fehlt eine solche? Zitieren
LoneRider Geschrieben 29. Juli 2003 Geschrieben 29. Juli 2003 Original geschrieben von Wem fehlt eine solche? In etwa denen die es gebraucht gekauft haben. Die es wo gestohlen haben. Allen jenen die eine Rechnung über Rahmen, eine Rechnung für ne Federgabel, ne Schaltung, eine für die Laufräder usw. haben aber nix zusammendgesetztes. Ausserdem kriegst auch die Mega-Mountain-Bikes beim Baumax, Metro usw. die nach einem alpinen Einsatz zerfallen aber auf der Rechnung sicher als Mountainbike betitelt werden Zitieren
HAL9000 Geschrieben 29. Juli 2003 Geschrieben 29. Juli 2003 ich bin natürlich voll für eine solche unterschriftenaktion... aber die definition wird sehr schwer, wie wir ja schon sehen... wahrscheinlich ist noch der einfachste ansatz der, dass man die ausnahmeregelung bei den rr einfach auf alle tainingsfahrten mit einem rad ausweitet... mit einem trekking-radl machst eh keine sprint-intervalle und außerdem ist da im regelfall das zeugs schon drauf. und was als training zu bezeichnen ist... - da habe ich schon wo eine definition gelesen... - irgendwas mit "gezielt..." und "steigerung der leistungsfähigkeit..." CU, HAL9000 Zitieren
streibl-bua Geschrieben 29. Juli 2003 Geschrieben 29. Juli 2003 jo ich bin natürlich a gegen die neue verordnung! streibl sebstian (streibl-bua), drahteselklinik.com Zitieren
Wesi Geschrieben 29. Juli 2003 Geschrieben 29. Juli 2003 Hiermit hast auch meine Unterstützung. Zitieren
Roox Geschrieben 29. Juli 2003 Geschrieben 29. Juli 2003 Original geschrieben von breite Reifen // was mach ich dann mit meinen asphalt lrs ? dicke Rohre // wie is das dann bei titan- cromo- od. stahlrahmen?? fehlende (!) Klingel und Beleuchtung // des passt Pedalhaken bzw. Clickies (hier merkt man dem Text sein Alter an ) // deto Die Federgabel würd' ich noch als ganz wesentliches Kriterium festhalten wollen - sowie den getragenen Helm. // ad 1: was wenn ich mit der Steinbach unterwegs bin // ad 2: genau! lg wolfgang Zitieren
Annabelle Geschrieben 29. Juli 2003 Geschrieben 29. Juli 2003 Natürlich bin ich auch gegen diese schei* neue Verordnung. Ich mein wie sieht ein Silberpfeil mit Reflektoren aus? Oasc*! Weiter so, LG ANNABELLE Zitieren
tiktak Geschrieben 29. Juli 2003 Geschrieben 29. Juli 2003 naja wegen helm... will hier keine helmdisskusion anfangen aber bergauf mit helm auf der strasse is nix für mich sonst bin ich ebenfalls für eine solche Änderung. Doch die Regelung is wirklich schwierig... vielleicht bekommt jeder der in einem Verein is so a Pickerl die anderen nicht... wobei das auch net die lösung sein kann ich finde das problem liegt viel grundlegender... wieso sollt ein radl am tag licht oder reflektoren haben... wenn ich am tennisplatz oder zum baumarkt oder zu einem festl oder wwi mit meinem mtb fahr dann hab ich ja wieder ein anderes problem.. kein training daher bräucht ma den ganzen klump wenns wie früher sich auf nacht, dämmerung,... beziehen okay aber am hellen tag nein danke für was diese einrichtungen am tag geht mir sowieso nicht ein das licht is eh nicht eingeschalten und auf die reflektoren fällt in 99% der Fällen kein Licht und wenns das tut dann blendets den autofahrer höchstens Zitieren
nore Geschrieben 29. Juli 2003 Geschrieben 29. Juli 2003 sowieso dafür. ist ja lächerlich, dass rennräder auf der straße das nicht benötigen, wir biker abseits jedoch schon! Zitieren
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