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wie tötet man einen ....


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Geschrieben
vor 29 Minuten schrieb yellow:

Wieso geht sowas denn dann überhaupt (bis) vor Gericht? 

(analog zu bikern, die im Wald hinfallen) 

da müsste doch eben das Gericht von Haus aus sagen:

Klage wird gar nicht zugelassen? 

Oder so

Ich kenn mich da auch nicht aus. @NoDocwie läuft sowas denn ab? 

 

Für mich ist es, auch wenn ich die Lätmbelästigung nachvollziehen kann, ein seltsames Urteil. Bzw ist es seltsam, dass sowas überhaupt geht. 

 

Ich wohne zB in einer recht windigen Gegend. Ein Nachbar hat eine riesige Birke. Man glaubt nicht was so eine Birke bei Wind für ein Geräusch macht. Die Blätter rascheln wirklich laut. Mir ist das wurscht, aber ich kann mir gut vorstellen, dass Leute dadurch auch nicht schlafen können bei offenem Fenster. Man wacht dadurch durchaus auf. Könnte man da auch einklagen, dass der Baum gefällt wird? So auf dem Level kommt mir das vor und ich find's irgendwo.... Hm.... "falsch" 

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 50 Minuten schrieb GrazerTourer:

Ich kenn mich da auch nicht aus. @NoDocwie läuft sowas denn ab? 

 

Für mich ist es, auch wenn ich die Lätmbelästigung nachvollziehen kann, ein seltsames Urteil. Bzw ist es seltsam, dass sowas überhaupt geht. 

 

Ich wohne zB in einer recht windigen Gegend. Ein Nachbar hat eine riesige Birke. Man glaubt nicht was so eine Birke bei Wind für ein Geräusch macht. Die Blätter rascheln wirklich laut. Mir ist das wurscht, aber ich kann mir gut vorstellen, dass Leute dadurch auch nicht schlafen können bei offenem Fenster. Man wacht dadurch durchaus auf. Könnte man da auch einklagen, dass der Baum gefällt wird? So auf dem Level kommt mir das vor und ich find's irgendwo.... Hm.... "falsch" 

 

Wie sowas läuft?  Für Nicht-Juristen erklärt: 

 

Jemand "erzeugt" Lärm. Ein anderer fühlt sich dadurch gestört und bringt eine Unterlassungsklage ein, wo er ein Urteil will, wo drinnen steht: "B(eklagter) ist schuldig, jede weitere Störung durch Lärm, hervorgerufen durch die auf seiner Liegenschaft befindlichen Frösche bei sonstiger Exekution (...erklär ich noch) ab sofort  zu unterlassen".

 

Das Gericht prüft, ob

a) wirklich störender/schädlicher Lärm erzeugt wird und

b) ob dieser Lärm ortsunüblich ist. 

 

Wenn du in den Donauauen wohnst, wo es rundherum Frösche gibt, ist ein zusätzlicher Schwimmteich wurscht. Baust du den Schwimmteich mitten im Siedlungsgebiet, wo es zuvor keine Frösche/Froschlärm gab, dann bist du auch dafür verantwortlich, dass nun "durch dich" bzw. dein verhalten dieser Froschlärm erzeugt wird, selbst dann, wenn die Frösche von weither zugewandert sind, wo sie vorher niemanden gestört haben.

 

Genauso gehts bei Hühnern, insbes. krähenden Hähnen,  Beos (lieb, aber irre nervige Viecher übrigens!), und natürlich die lieben Kläffer. 

 

Die Verfahren sind für Anwälte und Sachverständige super. Lärmgutachten starten so bei mindestens € 3.000,--. 

 

Wenn sich der Beklagte, der den Prozess verloren hat, nicht daran hält, also weiterhin Lärm produziert, dann kann der Gestörte (Kläger) jederzeit das Urteil exekutieren lassen, indem er für jeden Verstoß, als zB für jede Nacht wo weiter gequakt wird, einen Antrag auf Verhängung einer Geldstrafe beantragt und dies wird auch mit Sicherheit durch das Exekutionsgericht bewilligt. Da startet man mit € 300,-- und wenn es nicht besser wird, erhöht man auf € 600,-- usw. (Das Geld bekommt übrigens die Republik, nicht der Gestörte. 

 

Der Gestörte kann aber zusätzlich auch noch Schadenersatz verlangen. Schmerzengeld für schlecht Schlafen oder Kosten für ein Ausweichquartier usw. usw. 

 

Unerschöpflicher Quell nachbarschaftlicher Freuden!

 

 

 

 

Bearbeitet von NoDoc
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Geschrieben
vor 1 Minute schrieb NoDoc:

Wie sowas läuft?  Für Nicht-Juristen erklärt: 

 

Jemand "erzeugt" Lärm. Ein anderer fühlt sich dadurch gestört und bringt eine Unterlassungsklage ein, wo er ein Urteil will, wo drinnen steht: "B(eklagter) ist schuldig, jede weitere Störung durch Lärm, hervorgerufen durch die auf seiner Liegenschaft befindlichen Frösche bei sonstiger Exekution (...erklär ich noch) ab sofort  zu unterlassen".

 

Das Gericht prüft, ob

a) wirklich störender/schädlicher Lärm erzeugt wird und

b) ob dieser Lärm ortsunüblich ist. 

 

Wenn du in den Donauauen wohnst, wo es rundherum Frösche gibt, ist ein zusätzlicher Schwimmteich wurscht. Baust du den Schwimmteich mitten im Siedlungsgebiet, wo es zuvor keine Frösche/Froschlärm gab, dann bist du auch dafür verantwortlich, dass nun "durch dich" bzw. dein verhalten dieser Froschlärm erzeugt wird, selbst dann, wenn die Frösche von weither zugewandert sind, wo sie vorher niemanden gestört haben.

 

Genauso gehts bei Hühnern, insbes. krähenden Hähnen,  Beos (lieb, aber irre nervige Viecher übrigens!), und natürlich die lieben Kläffer. 

 

Die Verfahren sind für Anwälte und Sachverständige super. Lärmgutachten starten so bei mindestens € 3.000,--. 

 

Wenn sich der Beklagte, der den Prozess verloren hat, nicht daran hält, also weiterhin Lärm produziert, dann kann der Gestörte (Kläger) jederzeit das Urteil exekutieren lassen, indem er für jeden Verstoß, als zB für jede Nacht wo weiter gequakt wird, einen Antrag auf Verhängung einer Geldstrafe beantragen und dies wird auch mit Sicherheit bewilligt. Da startet man mit € 300,-- und wenn es nicht besser wird, erhöht man auf € 600,-- usw. (Das Geld bekommt übrigens die Republik, nicht der Gestörte. 

 

Der Gestörte kann aber zusätzlich auch noch Schadenersatz verlangen. Schmerzengeld für schlecht Schlafen oder Kosten für ein Ausweichquartier usw. usw. 

 

Unerschöpflicher Quell nachbarschaftlicher Freuden!

 

Danke! :)

 

Und weil ich mir als freundlicher Nachbar denk, dass so ein Froscherl echt nervt, hab ich'S halt gefangen und ausquartiert (wissentlich, dass man das eigtl net darf). Dass es soweit kommt, dass hier geklagt wird, wundert mich. Spannend wäre, ob der Teich dort echt neu ist, ob es dort net gach eh schon immer Frösche gegeben hat. Ob der Gestörte (das Wort find ich lustig), dort neu ist usw usf....

 

Im Großen und Ganzen versteh ich die Seite vom Gestörten natürlich. Wir hatten insgesamt 4 Nächte mit dem spitzgeilen Laubfrosch direkt unter dem Fenster. Uncool.... Vor allem auch deswegen, weil man sich denkt "scheiße, das muss ja jedem rundumadum aufn Oasch gehen". Man wird die allerdings schon los, wenn man will..... INsofern versteh ich das Problem mit "was sollen wir tun?!" nicht. Wenn's aber ein großer Teich in einer Gegend mit echt vielen Fröschen ist, dann ist das aussichtslos. Da wäre eben interessant wie "neu" das Problem ist (Teich und Gestörter). 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden schrieb ricatos:

Darf ich als Allergiker dann auch klagen? 😜

Auch das wäre durchaus im Bereich des Möglichen. Etwa dann, wenn jemand (orts-) unübliche, aber bekanntermaßen allergene Pflanzen an die Grundstücksgrenze setzt (oder dort belässt) und es dadurch zu direktem Eintrag der allergenen Stoffe auf das Nachbargrundstück kommt.  Ich könnte mir vorstellen, dass ein NAchbar so verpflichtet werden könnte (wild aufgegangenes Ragweed), das direkt an der Grundstücksgrenze neben der Terrasse des anderen (allergischen) Nachbarn wuchert, zu entfernen. Passende Entscheidungen habe ich jetzt aber auf die Schnelle noch keine gefunden...EDIT:

 

Status Quo beim Rechtsschutz für Allergiker

https://www.jku.at/fileadmin/gruppen/147/PDF/Newsletter/IUR-NL_2020-04.pdf

Bearbeitet von NoDoc
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