slapmag Geschrieben 23. Juni 2009 Teilen Geschrieben 23. Juni 2009 ...muss meinem ärger mal kurz luft machen und gleich was fragen... folgende situation: evil eye brille bei ebay für meine freundin ersteigert - wurde von österr. privatverkäufer als neu und ungetragen verkauft (inkl. wechselgläsern , hard. & softcase)...von anfang komischer kontakt zum verkäufer und eine lieferzeit von 4 wochen(!) da er angeblich im urlaub war und obendrein angeblich an eine falsche adresse geliefert wurde - egal... heute: voller vorfreude päckchen ausgepackt und siehe da - hardcase in einem eck des kartons - säckchen mit brille im anderen (komisch, warum gibt man die brille nicht ins hardcase wenn ich sowieso mitschicke????) - aber es wurde noch besser - wo sind die wechselgläser wie vereinbart??? aber es kommt NOCH BESSER: an der brille ist der recht bügel abgebrochen (nun weiß man auch warum die brille nicht im hardcase war- dann muss´s wohl die post gewesen sein ) und die brille weist mehr als deutliche gebrauchsspuren auf (kratzer in den gläsern, staub etc.)... verkäufer behauptet das er die brille als gebraucht in der artkelbeschreibung deklariert hat (ist ja aufgrund der anzeige leicht wiederlegbar) und behauptet natürlich auch das die brille vor dem versand zu 100% i.o. war - stellt sich nun natürlich quer das teil zurückzunehmen...:f:...der gipfel war die aussage des verkäufers hr. daniel k. ich soll jmd. erst mal beweisen das die brille kaputt war als er sie versendet hat...tzzzz.... frage nun an die experten - was kann ich tun? möchte nicht juristisch vorgehen wenns nicht sein muss - würde es sich auszahlen? was würdet ihr machen??? und vor allem wie komme ich an mein recht?! detail am rande: die evil eye wurde nur um den "hohen" preis ersteigert das sie als neu verkauft wurde - ansonsten wärs ja sinnlos gewesen - obendrein ist sie ja auch kaputt und nicht einsetzbar - ich finds jedenfalls zum :k: DANK EUCH! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bikerswife Geschrieben 23. Juni 2009 Teilen Geschrieben 23. Juni 2009 für soetwas gibt es bei ebay auf dem sicherheitsportal den punkt probleme melden. wie hast du bezahlt? mit paypal? dann kannst es zurückfordern. ansonsten kannst nur über ebay klären. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Weight Weenie Geschrieben 23. Juni 2009 Teilen Geschrieben 23. Juni 2009 So ist es mir auch mal ergangen als ich mal gebrauchte Carbonlaufräder gekauft habe die voll funktionsfähig sein sollten. Im Endeffekt waren sie dann delaminiert und ein fahren unmöglich. Zumindest bin ich ohne Verlust ausgestiegen - außer viel ärgern nichts passiert. Was ich damit sagen will: es gibt gerechtigkeit. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
slapmag Geschrieben 23. Juni 2009 Autor Teilen Geschrieben 23. Juni 2009 So ist es mir auch mal ergangen als ich mal gebrauchte Carbonlaufräder gekauft habe die voll funktionsfähig sein sollten. Im Endeffekt waren sie dann delaminiert und ein fahren unmöglich. Zumindest bin ich ohne Verlust ausgestiegen - außer viel ärgern nichts passiert. Was ich damit sagen will: es gibt gerechtigkeit. kann man wohl absolut nicht vergleichen - wurde ausserdem anstandslos gelöst - und sorry, wie viele deiner kommentare - sinnlos :devil: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast eleon Geschrieben 23. Juni 2009 Teilen Geschrieben 23. Juni 2009 ...muss meinem ärger mal kurz luft machen und gleich was fragen... folgende situation: evil eye brille bei ebay für meine freundin ersteigert - wurde von österr. privatverkäufer als neu und ungetragen verkauft (inkl. wechselgläsern , hard. & softcase)...von anfang komischer kontakt zum verkäufer und eine lieferzeit von 4 wochen(!) da er angeblich im urlaub war und obendrein angeblich an eine falsche adresse geliefert wurde - egal... heute: voller vorfreude päckchen ausgepackt und siehe da - hardcase in einem eck des kartons - säckchen mit brille im anderen (komisch, warum gibt man die brille nicht ins hardcase wenn ich sowieso mitschicke????) - aber es wurde noch besser - wo sind die wechselgläser wie vereinbart??? aber es kommt NOCH BESSER: an der brille ist der recht bügel abgebrochen (nun weiß man auch warum die brille nicht im hardcase war- dann muss´s wohl die post gewesen sein ) und die brille weist mehr als deutliche gebrauchsspuren auf (kratzer in den gläsern, staub etc.)... verkäufer behauptet das er die brille als gebraucht in der artkelbeschreibung deklariert hat (ist ja aufgrund der anzeige leicht wiederlegbar) und behauptet natürlich auch das die brille vor dem versand zu 100% i.o. war - stellt sich nun natürlich quer das teil zurückzunehmen...:f:...der gipfel war die aussage des verkäufers hr. daniel k. ich soll jmd. erst mal beweisen das die brille kaputt war als er sie versendet hat...tzzzz.... frage nun an die experten - was kann ich tun? möchte nicht juristisch vorgehen wenns nicht sein muss - würde es sich auszahlen? was würdet ihr machen??? und vor allem wie komme ich an mein recht?! detail am rande: die evil eye wurde nur um den "hohen" preis ersteigert das sie als neu verkauft wurde - ansonsten wärs ja sinnlos gewesen - obendrein ist sie ja auch kaputt und nicht einsetzbar - ich finds jedenfalls zum :k: DANK EUCH! wennst mit paypal bezahlt hast dann kannst einen konflikt auslösen u. kriegst die marie ziemlich sicher! ohne paypal wird das eher mühsam. dann kannst höchstens bei ebay melden u. schlecht bewerten. wird dem kollegen aber egal sein Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Fl0 Geschrieben 23. Juni 2009 Teilen Geschrieben 23. Juni 2009 Unabhängig von dem was er sagt mit Verpackung etc. Ich würde ganz einfach sagen, dass er seine Pflichten aus dem Kaufvertrag nicht erfüllt hat. Vereinbart war eine neue Brille, bekommen hast du eine gebrauchte. Das kannst du ja auch leicht beweisen. Ich würde ihm eine Frist setzten bis zu welcher er eine neue Brille schicken oder das Geld rücküberweisen kann. Wenn er die Frist nicht einhält --> Rechtsschutz vorausgesetzt, geh zu einem Anwalt. Kannst du mir mal einen Link zum Angebot schicken? gerne auch per PN. Auf die Verpackung etc. würd ich mich aber wirklich nicht zu viel stützen, weil es wirklich schwer zu beweisen ist, und er immer abstreiten wird, dass sie bereits bei ihm kaputt war. Also ich würde mal sagen, dass du ihm einen oagen eingeschriebenen Brief schickst. in dem du etwas forderst. Oag aber nicht im Sinne von beschimpfung sondern sachlich und bestimmt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
slapmag Geschrieben 23. Juni 2009 Autor Teilen Geschrieben 23. Juni 2009 tja...leider kein paypal im spiel so sieht übrigens die "neue" brille aus: http://www.edlinger.ws/verkauf/adidas/adidas.jpg http://www.edlinger.ws/verkauf/adidas/adidas1.jpg http://www.edlinger.ws/verkauf/adidas/adidas4.jpg Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
christrasher Geschrieben 23. Juni 2009 Teilen Geschrieben 23. Juni 2009 ok, dann dem typen einfach mal stress machen, entweder er macht das beruflich leute zu linken. ansonstem wird er bald einlenken. und wichtig: bei ebay direkt beschweren. (auf vertragsbruch!) was auch immer gut is. telefon nummer besorgen und dem echt mal einheizen. der is sicher überrascht dass du die nummer hast! (kannst aber leicht rauskriegen außer es is a geheimnummer was i net glaub) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
stetre76 Geschrieben 23. Juni 2009 Teilen Geschrieben 23. Juni 2009 hast du viell. das Päckchen samt Inhalt nach dem Öffnen fotografiert? das könntest mal hernehmen, als erstes Beweisfoto, wie die Ware angekommen ist. als nächstes würde ich versuchen, das gütlich zu regeln - Geld zurück und er bekommt die Ware retour. will er darauf nicht einsteigen > ebay kontaktieren. is eher mühsam und uU zeitaufwändig, wäre aber mMn der nächste korrekte Schritt. macht er dann immer noch Spompanadln, dann über (falls vorhande) Rechtschutzversicherung - wird aber sicher auch vom Streitwert abhängen. blöde Frage - wer hat mehr Bewertungen? mir hat das schon ein paar Mal geholfen, dass ich mehr Bewertungen hatte und der Gegenüber keine schlechte Bewertung von einem aktiveren ebayer haben wollte (kommt aber sicher auch auf den Wert an) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Weight Weenie Geschrieben 23. Juni 2009 Teilen Geschrieben 23. Juni 2009 und sorry, wie viele deiner kommentare - sinnlos :devil: Das wars mir gerne wert. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
slapmag Geschrieben 23. Juni 2009 Autor Teilen Geschrieben 23. Juni 2009 hatte heute schon ein tolles telefonat mit dem typen - die nummer hab ich schnell gefunden - ein absoluter d***...schlussendlich hat er dann einfach aufgelegt... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
luis31 Geschrieben 23. Juni 2009 Teilen Geschrieben 23. Juni 2009 Also der Druck mit der neg. Bewertung falls es ein Händler ist sollte schon genügen da du die Möglichkeit hast negativ zu bewerten und auch noch 5x eine 1 (schlechteste) bei der Bewertung der Kaufabwicklung abzugeben. Sollte er da nicht einlenken ist er doof. Denn da geht es um die Sperrung seines Accounts. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
slapmag Geschrieben 23. Juni 2009 Autor Teilen Geschrieben 23. Juni 2009 ist wie erwähnt ein privatmann - bewertungen hat er so ca. 20...ich hab mehr als 6x so viele pos.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bikebertl Geschrieben 23. Juni 2009 Teilen Geschrieben 23. Juni 2009 Das wars mir gerne wert. wow! wie erwachsen! :f: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bikebertl Geschrieben 23. Juni 2009 Teilen Geschrieben 23. Juni 2009 zum thema: ebay ist bei sowas leider immer extremst lasch, hatte selbst mal troubles mit einem verkäufer! es kam dann immer ein standard-text von ebay zurück, schlußendlich blieb mir dann nichts anderes, als eine negative bewertung abzugeben würd ihm auch einfach mit der negativen wertung drohen, wenn ers noch immer net checkt - einfach machen! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
revilO Geschrieben 23. Juni 2009 Teilen Geschrieben 23. Juni 2009 wenn du jemandem glaubhaft vermitteln kannst, bis zum Äußersten zu gehen und einen Anwalt einzuschalten, hat noch jeder eingelenkt für die Formulierung eines solchen "Drohschreibens" benötigst du allerdings am besten einen Juristen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
slapmag Geschrieben 23. Juni 2009 Autor Teilen Geschrieben 23. Juni 2009 ob für den typen eine neg. bewertung ein druckmittel ist wage ich zu bezweifeln - zum glück gibts in meinem studentenumfeld einige fertige juristen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Weight Weenie Geschrieben 23. Juni 2009 Teilen Geschrieben 23. Juni 2009 wow! wie erwachsen! :f: Sehr erwachsen - es gibt Sachen die kotzen dich Jahre danach immer noch gewaltig an. Wärs dir so gegangen würdest du es vielleicht verstehen. Slapmag wird die Brillengeschichte auch lange nicht vergessen. Man lässt sich halt ungern bescheißen und zum Glück kommt es auch sehr selten vor. Zum konkreten Fall: Ebay wird dir nicht helfen. Hatte selber erst wieder 2mal einen Betrugsfall. Ebay macht nichts - genau überhaupt nichts. Dem Verkäufer werden seine Bewertungen egal sein - hat er ja gezeigt an der Reaktion. Die Polizei wird auch nicht wirklich viel machen - in meinen beiden Fällen wurde nichts unternommen obwohl sogar Geld überwiesen wurde und nachweislich nie Ware vorhanden war. Anzeige wurde zwar aufgenommen - es passiert aber seit Monaten nichts. Brille bei Adidas reparieren lassen und nicht mehr lange darüber ärgern wäre eine Möglichkeit. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
slapmag Geschrieben 23. Juni 2009 Autor Teilen Geschrieben 23. Juni 2009 tja - sh*t happens Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
luis31 Geschrieben 23. Juni 2009 Teilen Geschrieben 23. Juni 2009 Schon mal vom ebay käuferschutz gehört? Weis nicht ob es den aber noch in dieser Form gibt? Der hatte Summen ich glaube bis zu 200,- EUR abgedeckt wenn du nachweisen konntest das bei der Aktion etwas nachweislich nicht paßte. Versuch ist es wert. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
slapmag Geschrieben 23. Juni 2009 Autor Teilen Geschrieben 23. Juni 2009 Schon mal vom ebay käuferschutz gehört? Weis nicht ob es den aber noch in dieser Form gibt? Der hatte Summen ich glaube bis zu 200,- EUR abgedeckt wenn du nachweisen konntest das bei der Aktion etwas nachweislich nicht paßte. Versuch ist es wert. gilt glaub ich nur wenn du per paypal gezahlt hast Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Weight Weenie Geschrieben 23. Juni 2009 Teilen Geschrieben 23. Juni 2009 gilt glaub ich nur wenn du per paypal gezahlt hast So ist es. Nur um es allen noch einmal in Erinnerung zu rufen - man hat bei Ebay keinerlei Schutz. Es wird einem auch nicht geholfen - auf Anfragen kommen zu 100% automatisierte Mails zurück mit dem Text dass man keine Auskunft geben darf. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Matthias Geschrieben 23. Juni 2009 Teilen Geschrieben 23. Juni 2009 Möglichkeit A: - eBay-Käuferschutz Möglichkeit B: - "Beweissicherung". Fotos von der Brille, eBay-Auktion, Überweisung/Zahlung, usw. - eingeschriebenen Brief und unter Setzung einer angemessenen Nachfrist zur Vertragserfüllung auffordern. - Warten - Gericht ========= Summe: nix kommt raus Auch wenn's traurig ist für den Geschädigten, wegen den paar Euros, was so eine Brille kostet im Vergleich zu anderern Betrügereien, das reizt kan Polizisten oder gar das Gericht. Jede zusätzliche Energie/Geld, die man da reinsteckt (auch wenn man alle Kosten rein rechtlich vom Schuldner/Betrüger einfordern kann), sind es nicht wert. Zum konkreten Fall: Ebay wird dir nicht helfen. Hatte selber erst wieder 2mal einen Betrugsfall. Ebay macht nichts - genau überhaupt nichts. Dem Verkäufer werden seine Bewertungen egal sein - hat er ja gezeigt an der Reaktion. Die Polizei wird auch nicht wirklich viel machen - in meinen beiden Fällen wurde nichts unternommen obwohl sogar Geld überwiesen wurde und nachweislich nie Ware vorhanden war. Anzeige wurde zwar aufgenommen - es passiert aber seit Monaten nichts. Brille bei Adidas reparieren lassen und nicht mehr lange darüber ärgern wäre eine Möglichkeit.Von Ebay kann man sich nix erwarten, ausser Standardtexte, mit viel blabla. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
revilO Geschrieben 23. Juni 2009 Teilen Geschrieben 23. Juni 2009 du hast die Adresse und die Telefonnummer - mehr benötigt man nicht, um Druck auszuüben wenn er darauf nicht einsteigt, hast du Pech gehabt, denn bei dem Preis um den es vermutlich geht, steht jeder weitere Aufwand in keiner Relation (obwohl du mit hoher Wahrscheinlichkeit gewinnen würdest) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
slapmag Geschrieben 23. Juni 2009 Autor Teilen Geschrieben 23. Juni 2009 stimmt eh...mal schaun was rauskommt... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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