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Fahrverbot im Wald. Ärger mit besitzer


edwardje
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Hallo alle,

 

Hat jemand von euch erfahrung mit Waldbesitzer??

Ich war heute Fahren am Rennfeld und bin auf dem Wanderweg gestopt worden durch der Besitzer vom Wald, so wie er das mir gesagt hat.

Er hatte gemeind er darf mich Stoppen / Stehend Halten und er hat sogar ein bild gemacht von mich und meine Kollege damit er sehen kann ob Ich da Öfters bin weil dann wird er mich verklagen.

 

Ich habe ihm gesagt das Ich zweifele ob das Überhaubt legal ist bilder zu machen.

Weis einer von euch das??Was die Alles dürfen.

 

Nach ein paar blöde spuche hat er uns dann gehen lassen, das arschloch. Übrigens nirgens am berg stehen verbotstafel.

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Ja der Herr ist eh schon eine "Berühmtheit" weil er so ein Spinner is. Deshalb hab ichs bis jez gemieden aufs Rennfeld zu fahrn.

 

Wenn er dich nach deinem Namen fragt bzw Ausweis: In Österreich gibts keine allgemeine Ausweispflicht. Fotos zu machen ist ohne dein Einverständniss auch verboten!

 

Wenn er deinen Namen ned hat wirst auch nix zu befürchten haben, besonders wenn keine Forststraßentafel gstandn is..

 

PS: Niemand, außer der Polizei, darf dich festhalten. Das ist Freiheitsberaubung!

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ein auto mit Deutsche tafel gefahren
brauchst a Kennzeichen, dasst hörst ob es ein Nachbar ausm Norden ist?

:rolleyes:

 

Rest: verbuchs als "Erlebnis", is ja nix passiert

;)

 

 

[edit]

lese den ersten Beitrag gerade aufmerksamer und komme zum Schluss, dass es möglich wäre, dass Du es nicht hörst, ist ja auch egal.

Kurz: es gäbe ein paar Leute, die dürften Dich im Wald anhalten. Zu einer solchen Eskalation ist es aber bisher noch nicht gekommen.

 

immer schön "ja" und "stimmt" und "mach ich nie wieder" / "verfahren" / "Karte schlecht gelesen" / "bin doch nicht von hier", ..., und nicken, als "Erfahrung" verbuchen und nicht weiter drüber nachdenken

[/edit]

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ha ja sowas kenn ich auch.

 

mich hat mal in OÖ ein Waldbesitzer noch vor dem Wald aufgehalten und gmeint das i gar ned in sein Wald reinfahren brauch weil dan zeigt er mich an. Hab dan 5 min gewartet und das Rad durch den Wald geschoben---->Plötzlich steht er da und meint das er die Polizei holt. Dann mußte ich ca. 15 minuten lang erklären das:

 

1. Jedem Menschen erlaubt ist auf Forstwegen in Ö zu Wandern (hehe hatte hald statt nem Rucksack am Rücken a Rad an der Hand)

 

2.und, dass wenn er mich nuch einmal anfasst (wollte mich an der Schulter festhalten) ich das als Bedrohung sehe und mich dann wehren muß.

 

Als er mich dan nochmal anfassen wollte war ich kurz davor das ich im das Rad rauf schmeiß (war noch a altes schweres KTM, hät sicher a weng brennt am Kopf ;) ). Hab mich dann zusammengerissen und das Handy rausgeholt und wollt die Polizei rufen (wegen Nötigung).....auf einmal wurde er kleinlaut und hat sogar gsagt das ich die letzten 20 Meter fahren darf (das ganze Waldstück war sage und schreibe 50 m lang).

 

Grundsätzlich ist es verboten durch den Wald zu fahren....aber keinen Richter wird das je intressieren ausser man wird öfters deswegen angezeigt.

 

Wie das min festhalten ist weis ich nicht,....wenn ich mich richtig erinnere darf man das nur wenn eine Straftat vorligt und der Täter sich entziehn will...meiner Meinung nach ist das mit dem Wald Zivielrecht und da glaub ich das man das nicht darf....bin aber ka Jurist, also nur so aufgeschnappte sachen.

 

@Foto machen:

wen das sein Grundstück ist, darf er glaub ich schon ein Foto machen

 

MfG Christian

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Wenn er dich nach deinem Namen fragt bzw Ausweis: In Österreich gibts keine allgemeine Ausweispflicht. Fotos zu machen ist ohne dein Einverständniss auch verboten!

Falsch, totaler Dumpfsinn:

wenn er dich bei einer Besitzstörung ertappt und du dich nicht ausweisen kannst/willst, dann kann er zur Feststellung deiner Identiät Bilder von dir machen. Die Kosten für z.B. den Detektiv, welcher dich dann ausforscht - die darfst du dann auch bezahlen!

Nein, entspricht nicht meiner Fantasie: nachzulesen in einem rechtskräftigen Gerichtsurteil!

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Hallo,

 

Falsch, totaler Dumpfsinn:

wenn er dich bei einer Besitzstörung ertappt und du dich nicht ausweisen kannst/willst, dann kann er zur Feststellung deiner Identiät Bilder von dir machen. Die Kosten für z.B. den Detektiv, welcher dich dann ausforscht - die darfst du dann auch bezahlen!

Nein, entspricht nicht meiner Fantasie: nachzulesen in einem rechtskräftigen Gerichtsurteil!

 

In österreich haben wir aber eine andere Gerichtsbarkeit als in D - das heißt, bei uns wird nach dem Gesetzbuch entschieden und nicht nach einmal gefällten Präzedenzurteilen (oder so ählich heißt das...). Was wiederum bedeutet: einmal kann das Gericht so entscheiden, das andere Mal wieder anders. Wenn mich einer im Wald festhalten würde, hätte er bald sehr sehr große Probleme (Frauen sollte man lieber nicht festhalten :D, egal wo).

 

LG

 

S.

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In österreich haben wir aber eine andere Gerichtsbarkeit als in D - das heißt, bei uns wird nach dem Gesetzbuch entschieden und nicht nach einmal gefällten Präzedenzurteilen (oder so ählich heißt das...). Was wiederum bedeutet: einmal kann das Gericht so entscheiden, das andere Mal wieder anders. Wenn mich einer im Wald festhalten würde, hätte er bald sehr sehr große Probleme (Frauen sollte man lieber nicht festhalten :D, egal wo)

Deine Erfahrung bei Gericht dürfte sich in engen Grenzen halten ... und um eventuelle große Probleme eines "Festhalters" ging es nicht.

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Falsch, totaler Dumpfsinn:

wenn er dich bei einer Besitzstörung ertappt und du dich nicht ausweisen kannst/willst, dann kann er zur Feststellung deiner Identiät Bilder von dir machen. Die Kosten für z.B. den Detektiv, welcher dich dann ausforscht - die darfst du dann auch bezahlen!

Nein, entspricht nicht meiner Fantasie: nachzulesen in einem rechtskräftigen Gerichtsurteil!

 

Würde mich interessieren ob bei Besitzstörung das Anhalterecht greift.

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die angemessenheit der maßnahme zur anhaltung ist immer die große frage

 

prinzipiell darf er dich glaub ich schon bis zum eintreffen der exekutive anhalten

 

wie geschrieben, die kosten für die ausforschung deiner identität durch den privatdetektiv und die kosten für die besitzstörungsklage bleiben dir ganz sicher

 

ein "ganz lieber" kollege von mir zieht das im südlichen niederösterreich - berndorfer gegend beinhart durch: der marschiert mit fotoapparat im wald herum, postiert beinhart befreundete privatdetektive bei den geparkten autos und telefoniert die an, wenn er radlfahrer in seinem wald trifft - er bemüht sich nicht einmal mehr wirklich, sie nach dem namen zu fragen, weil ihm da natürlich schon einige biker einen falschen namen genannt haben.

wenn die dann ins auto einsteigen haben die detektive die biker über die autonummern

kostet ein paar hunderter für die privatschnüffler plus die besitzstörungsklage :k:

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Oarg eigentlich, sind das Infos, die man vom Verkehrsamt/Polizei einfach so kriegt??

Oder nur das Gericht?

 

der machts gleich übers gericht - gibt bei der anzeige nur die autonummern an und belegt über fotos, dass es passiert is - alles andere is ihm sch.. egal

 

dem typen is die identität der biker komplett egal, er sagt einfach, dass er in seinem wald keine radlfahrer will - und das gesetz ist auf seiner seite

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nachdem hier offenbar ein bisschen unklarheit herrscht und einiges nicht ganz richtiges weitergegeben wird:

 

  • anzeige gibts in solchen fällen üblicherweise nicht. das entsprechende verwaltungsdelikt ist nämlich nur mit geringer strafe bedroht. ein waldeigentümer, der das ernst meint, macht eine besitzstörungsklage.
     
  • für die besitzstörungsklage reicht die kennzeichennummer eines autos nicht. eine klage, die nicht namen und adresse des beklagten anführt, überlebt den ersten halbtag nach eingang bei gericht nicht.
     
  • ob der waldeigentümer ein foto von euch machen darf oder nicht, ist dem gericht ziemlich wurscht. in österreich gilt, dass auch gesetzwidrig erlangte beweismittel als beweis verwertbar sind.
     
  • foto oder kennzeichennummer übergibt der waldeigentümer einem privatdetektiv. der versucht, den radfahrer auszuforschen. wenn das gelingt, wird ein anwalt mit der klagseinbringung beauftragt. auskunft von fahrzeughalter über kennzeichen wird von den verwaltungsbehörden gegen gebühr erteilt. gebühr, detektiv- und anwaltkosten, sind "schaden", den der biker verursacht hat und werden miteingeklagt. wer über kennzeichen ausgeforscht wird, hat noch glück gehabt, weil die gebühr günstiger ist, als wenn der privatdetektiv lange alle möglichen offenen informationsquellen durchsucht (zb bikeboard!) und dadurch der "schaden" zumindest hinsichtlich der detektivkosten bei ausforschung über das kennzeichen vergleichsweise günstig ist.
     
  • diese vorgangsweise ist gängige praxis. ein waldeigentümer in kirchdorf an der krems praktiziert das schon seit längerem - mit dem gewünschten erfolgt: in dessen wald fahrt keiner mehr, der nur halbwegs aus der gegend ist. sämtliche juristische grundlagen, die man braucht, um mit diesem vorgehen erfolgreich zu sein, ist (meist in anderem zusammenhang) ständige rechtsprechung - und der folgen grundsätzlich alle gerichte (außer es gibt einen eindeutigen juristischen grund, im einzelfall von dieser rechtsprechung abzuweichen). so gesehen haben wir also in österreich sehr wohl auch ansätze eines case-law-system. das zitieren von leitentscheidungen und gängiger rechtsprechung ist nun mal das tägliche handwerk aller juristen (egal ob anwalt, richter oder verwaltungsjurist).

 

ich hatte bisher meist mit freundlich grüßen erfolg, einmal war die diskussion gröber, aber da war mein blitzstart mitten aus der diskussion phänomenal und ich einfach mit dem bike schneller als der grüne herr mit suv und fotoaparat. der wegblockierenden verstärkung im tal bin ich durch einen kleinen hopp durch den graben entkommen (bremsen wär sich im verfolgungsjagdfieber nimmer ausgegangen). fahrtechnik hilft also auch in solchen situationen:D. die raddress hab ich anschließend längere zeit nicht mehr getragen (wer weiß, obs nicht ein rückenfoto von mir gibt)

 

die andere möglichkeit ist meiner meinung, kooperativ zu sein, den namen anzugeben und am nächsten tag einen eingeschriebenen brief mit rückschein an den herrn zu schicken, in dem man behauptet, keinesfalls und nie und nimmer nochmals dort zu fahren. warum? deshalb:

 

  • für detektivbeauftragung besteht kein anlass mehr - ich hab meine identität ja offengelegt.
  • für eine besitzstörungsklage fehlt die wiederholungsgefahr - ich werd dort ja nicht mehr fahren (funktioniert zumindest bis man das nächste mal vom selben grantler im selben wald erwischt wird). es besteht daher auch kein anlass mehr, einen anwalt zu beauftragen.

 

wer ohne anlass detektiv und anwalt beauftragt, muss die kosten selbst tragen. die fallen also mal weg. bleibt maximal die gefahr einer verwaltungsstrafe. und die (siehe oben)

 

hab das zwar nie im detail geprüft, bin mir aber ziemlich sicher, dass das die einzige möglichkeit ist, der zahlung von einigen hundertern auszukommen (außer man vertraut auf die unfähigkeit des detektivs).

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Ich weiß net, was ihr immer für ein Problem habts!?

 

Beachtet die Regeln und Gesetze, die auf Privatgrundstücken herrschen, in dem Fall eben ein Wald, und zahts net immer des Image der Mountainbiker in den Dreck!!

 

Gehts sportlen und machts euch afoch an schönen Tag, ohne Ärger, is doch vü scheena ! :U:

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Ich weiß net, was ihr immer für ein Problem habts!?

 

Beachtet die Regeln und Gesetze, die auf Privatgrundstücken herrschen, in dem Fall eben ein Wald, und zahts net immer des Image der Mountainbiker in den Dreck!!

 

Gehts sportlen und machts euch afoch an schönen Tag, ohne Ärger, is doch vü scheena ! :U:

 

Soeinen Bullshit hab ich überhaupt noch nicht gelesen. Wenn man sich an die Gesetze hält, darf man mit einem Mtb nichtmal auf die Strasse, geschweige denn auf einen Waldweg. Also wie sollte das dann deiner Meinung nach aussehen?

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Ich bin hier ebenfalls geneigt mich der Fraktion anzuschließen, die der Meinung ist, dass der Waldbesitzer im Recht ist, wenn er dich aus deinem Wald jagt; mit allen daraus resultierenden Konsequenzen, wenn er ein seganter Hund ist.

 

Ich bin ein Freund der einvernehmlichen Lösung solcher Sachen und halte nix davon, wenn beide Seiten mit der Brechstange in diese Aktion hinein gehen; soll aber Regionen geben, wo´s einfach nichtmehr anders geht, weil die bikende Fraktion die Anarchie über die Waldbesitzer ausgerufen hat.

 

...geht mMn auch garnicht.

 

Ich bin häufig in Gegenden unterwegs, wo ich mich garnicht auskenne, und da passierts schonmal, dass´d einen Verfahrer drin hast, und plötzlich steht ein Mann in Grün vor dir und macht a saueres Gesicht....aber da musst halt den Schwanz einziehen und klein beigeben; mit prolligen Meldungen machst da keinen riss (weil er Recht hat).

 

Was anderes ist es, wenn du im heimischen Revier unterwegs bist, und Wegerl fahrst, die man zwar nicht darf, die aber lässig sind; da kannst ja auch abschätzen, wie groß die Gefahr ist, ob dir einer begegnet :D

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