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Geschrieben

hi leute,

 

ja ich weiß klingt bescheuert, aber mich würde interessieren, ob es erlaubt ist, im auto während der fahrt ein bier zu trinken (mit dem man sicher unter 0,5 bleiben würde).

 

also gilt nur die 0,5er grenze oder ist es eben auch so, daß man im auto während der fahrt ketegorisch nichts trinken darf?

 

nee keine sorge, ich hbae keineswegs vor das zu machen, zumal ich sowieso fast antialk bin, aber gestern gabs ein gespräch darüber und niemand wusste so recht bescheid :-)

 

danke euch

peter

Geschrieben

[quote name=';2065558]Warum sollte es nicht erlaubt sein? Solange du unter 0' date='5 bleibst, sollte es kein Problem sein.[/quote']

 

Ich denke solange nichts passiert, wird das Bierchen kein Problem sein. Wenn du allerdings nen Unfall hast, dann stört sich zwar nicht die Polizei dran, da du ja unter 0.5 Promillos bist.

 

Aber deine Versicherung wird dir Streß machen und das kann durchaus teuer werden.

Geschrieben

[quote name=';2065659]Wenn du Schuld bist' date=' wird's so oder so teuer.[/quote']

 

Naja wennst a Vollkasko hast und nüchtern bist, brennst max. den Selbstbehalt.

 

 

Bei nem kleinen "Spitzerl" kriegst auf jeden Fall ne Teilschuld und darfst im schlimmsten Fall den gesamten Schaden pecken.

 

Is a teures Bierli:U:

Geschrieben
Naja wennst a Vollkasko hast und nüchtern bist, brennst max. den Selbstbehalt.

 

 

Bei nem kleinen "Spitzerl" kriegst auf jeden Fall ne Teilschuld und darfst im schlimmsten Fall den gesamten Schaden pecken.

 

Kann ich mir nicht vorstellen.

Geschrieben
Würds trotzdem nicht ausprobieren ;-)

 

Die Versicherung wird so argumentieren, dass sich der Unfall bei Nüchternheit

vermeiden hätte lassen und dir eine gewisse Mitschuld geben.

Zudem gibt es ja den Punkt "charakterlich nicht befähigt ein Kraftfahrzeug zu lenken" - da kann man schon viel reindrücken :)

Geschrieben
Zudem gibt es ja den Punkt "charakterlich nicht befähigt ein Kraftfahrzeug zu lenken" - da kann man schon viel reindrücken :)

 

Den Punkt kenn ich noch gar nicht - klingt aber sehr bedrohlich.

Also Finger weg vom Bierli während der Autofahrt - am besten daheim nach ner MTB-Runde.

Geschrieben

Das Problem ist eher nicht das Bier (wobei vom eindruck her kann ich mir vorstellen, das man eine kontrolle anzieht wie ein Magnet), sondern der Vorgang des trinkens.

man hat ja auch früher das Handy telefonieren zT ohne explizite Regelung abgestraft, wenn nicht sicher gestellt war, dass die volle konzentration des Lenkers dem lenken des Fahrzeugs galt.

Grundsätzlich muss der lenker mindestens eine hand ständig am lenkrad haben. daher ist Essen und trinken sowieso nur eingeschränkt zulässig.

Sogar schneuzen kann mitunter Probleme bereiten (eine Lenkerin, die kurzfristig beide hände dafür benutzte wurde bestraft und die Strafe vom VwGH bestätigt)

Geschrieben
Das Problem ist eher nicht das Bier (wobei vom eindruck her kann ich mir vorstellen, das man eine kontrolle anzieht wie ein Magnet), sondern der Vorgang des trinkens.

man hat ja auch früher das Handy telefonieren zT ohne explizite Regelung abgestraft, wenn nicht sicher gestellt war, dass die volle konzentration des Lenkers dem lenken des Fahrzeugs galt.

Grundsätzlich muss der lenker mindestens eine hand ständig am lenkrad haben. daher ist Essen und trinken sowieso nur eingeschränkt zulässig.

Sogar schneuzen kann mitunter Probleme bereiten (eine Lenkerin, die kurzfristig beide hände dafür benutzte wurde bestraft und die Strafe vom VwGH bestätigt)

 

Ich glaub, dass Rauchen noch gefährlicher ist. Wenn dir die brennende Zigarette runter fällt, hast mehr Streß, als wenn dir ein Schluck Bier aus der Pulle auf den Sitz knallt.

 

Allerdings wenn die ganze Flasche sich Richtung Pedale verabschiedet - wirds auch interessant:qualm:

Geschrieben

Abgesehen davon, dass es kein Gesetz dagegen gibt.

 

Was ist verwerflich daran mal ein kleines Bierchen im Auto zu zischen?

Ob man jetzt im Flaschenhalter Softdrink oder ein 0,33l (idealerweise light oder Medium) Bierchen stecken hat ist wahrscheinlich relativ egal.

 

Es sei denn (man) ist von einer so unwesentlichen Alkoholmenge schon beeinträchtigt.

DANN wird es allerdings schon wieder strafbar. Siehe Minderalkoholisierung im § 5 StVO.

 

:U:

Geschrieben
Abgesehen davon, dass es kein Gesetz dagegen gibt.

 

Was ist verwerflich daran mal ein kleines Bierchen im Auto zu zischen?

Ob man jetzt im Flaschenhalter Softdrink oder ein 0,33l (idealerweise light oder Medium) Bierchen stecken hat ist wahrscheinlich relativ egal.

 

Es sei denn (man) ist von einer so unwesentlichen Alkoholmenge schon beeinträchtigt.

DANN wird es allerdings schon wieder strafbar. Siehe Minderalkoholisierung im § 5 StVO.

 

:U:

 

...weil autofahren und alkohol einfach garnicht zusammenpassen. sei das bier noch so klein, oder noch so light. es beeinträchtigt dich - auch wenn du es selbst nicht merkst. in extremsituationen (und die kanns ja manchmal geben) reagierst du vielleicht ohne alkohol (auch wenn noch so wenig) richtig, und mit, falsch.

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