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Geschrieben
im ernst: müßen wirklich ALLE wege befahren werden? egal, wo sie sind? genügen nicht die vorhandenen?

oder geht's nur darum, daß man dort fährt, wo ev. noch keiner war?

 

Wenn Du in der Stmk (vor allem Grazer Umland) nur dort fährst, wo es erlaubt ist, kannst das Radl gleich in die Eckn stelln. Bei uns bist du sozusagen gezwungen auf unerlaubten Wegen zu fahren. Wobei es bei uns eh ganz gut geduldet wird.

Geschrieben
genügen nicht die vorhandenen?

 

die vorhandenen die erlaubt sind, kannst in manchen landstrichen auf einer hand abzählen...bzw. trails die (offiziell) erlaubt sind gibts so gut wie überhaupt nicht.

 

vieles ist halt irgendwie "geduldet" und in manchen gegenden (z.b. linz) ist die toleranz grösser, und in anderen gegenden (z.b. ennstal) sind die förster und jäger besonders scharf auf radfahrer (sie selbst fahren mit ihren 4x4 - 20litersaufenden SUV natürlich überall im wald herum)

 

und es wär halt schön wenns mal eine einheitliche, für alle zufriedenstellende offizielle regelung gäbe....(momentan wird ja sehr oft das haftungsproblem angeführt, und wie man hin und wieder am donauradweg sieht...nicht ganz zu unrecht)

Geschrieben
vieles ist halt irgendwie "geduldet" und in manchen gegenden (z.b. linz) ist die toleranz grösser, und in anderen gegenden (z.b. ennstal) sind die förster und jäger besonders scharf auf radfahrer (sie selbst fahren mit ihren 4x4 - 20litersaufenden SUV natürlich überall im wald herum)

Die müssen!

Ein oft gebrachtes Argument: Der Wald ist für die wirtschaftliche Nutzung da (sic: Nicht für die Erholung!). Daher müssen und dürfen dort Geräte umadumfuhrwerken, die auch einen kleinen Teil des Waldes zerstören (Harvester&Co); sogenannte Kollateralschäden.

 

Diese Flurschäden/Kollateralschäden werden aber dann ohnehin wieder "begradigt", dh in den ursprünglichen Zustand versetzt oder es wird von Mutter Natur alleine wieder zuwachsen.

 

Und die Förster müssen ja auch im unwegsamen bergigen steilen Gelände zu ihren Plätzen kommen. Egal wie :rolleyes:.

 

Trotz allem: Wenn man den Behörden oder Landwirdschaftsverwaltungen und wie so sonst noch heißen mögen, ihren Unmut über "4x4 - 20litersaufenden SUV" mitteilt, wird das sicher ihre Wirkung nicht verfehlen; und über kurz oder lang werden zumindestens dort Umweltfreundlichere Geräte eingesetzt (werden müssen). Um die Grobstollen, auch wenn sie sonst keine Emissionen mehr ausstoßen, werden sie aber wohl in Zukunft trotzdem nicht umhin kommen :(.

 

und es wär halt schön wenns mal eine einheitliche, für alle zufriedenstellende offizielle regelung gäbe....(momentan wird ja sehr oft das haftungsproblem angeführt, und wie man hin und wieder am donauradweg sieht...nicht ganz zu unrecht)

Dabei ist "unsere" österreichische Lösung eh nicht so schlecht: Ihr dürfts nur dort fahren wo es erlaubt ist.

Und dort wo es nicht erlaubt ist, dürft ihr auch fahren: so lange bis sich wer beschwert, oder euch anzeigt...

 

Bis dorthin...

Wenn es dann zum Großen Krach kommt, weil eben zu viele fahren, werden so Lösungen wie im Trentino dabei herauskommen :mad:. Da werden dann einige Wege bzw. Gebiete nicht nur für MTB gesperrt, sondern auch via Polizei überwacht.

Dann meidet man halt diese (hoffentlich nur ein paar) Wegerln, und fährt auf den "anderen" geduldeten Wegen...

Geschrieben

Is schon "komisch"

 

Einerseits bewerben gerade eben wieder unzählige Gemeinden im Internet und auf Plakaten wie toll und MTB freundlich sie doch alle sind ,weil sie sehr wohl um den Marktwert des Rades wissen, aber nur die wenigsten stehen auch dazu und öffnen ihre Wege.

 

Da fahrst dann in so schönen Gegenden und an jeder Ecke wirst verscheucht.

 

Was die unter Mountainbiken verstehn kann ich mir vorstellen. PKW Schotterstraßen :f:

Geschrieben
...drum bleib im wienerwald :love:

 

Bei uns bin ich zumindest so weit ortskundig um die netten Wegerl (viele von Dir) zu kennen wo man sicher nicht auf SUV Förster trifft, weil in dem Gelände würden sie sich ihre Kisten ja hinmachen :rofl:

Geschrieben
Is schon "komisch"

 

Einerseits bewerben gerade eben wieder unzählige Gemeinden im Internet und auf Plakaten wie toll und MTB freundlich sie doch alle sind ,weil sie sehr wohl um den Marktwert des Rades wissen, aber nur die wenigsten stehen auch dazu und öffnen ihre Wege.

 

Da fahrst dann in so schönen Gegenden und an jeder Ecke wirst verscheucht.

 

 

Was die unter Mountainbiken verstehn kann ich mir vorstellen. PKW Schotterstraßen :f:

 

Noch ein paar Jahre Klimawandel, noch ein paar so schifreie Ostern wie heuer (auch wenn Ostern früher fällt) und das wird schon...

Geschrieben
...drum bleib im wienerwald :love:

Naja. Es mag ja eh Wege geben, die schön und anspruchsvoll sind, aber warum müssen ehemalige halbwegs schöne Trails planiert werden?

Rund um den Heuberg/Kreuzeichenwiese, Richtung Hanselteich, dann rechts zurück zur Johan Staud Gasse :s:,

oder neben der Exelbergstraße, wo auch ein Schild "Radfahren verboten" steht (ich bins ja nur zu Fuß gegangen).

Nur mehr eine Waldforstautobahn :mad:.

Geschrieben

ich war heute am buschberg oben in der hütte zum flaschen auffüllen und da hängt auch an prominenter stelle

am eingang ein großes öav-plakat mit mtb-werbung, mit techniktrainings, etc.

 

ganz schlüssig scheint da der öav nicht vorzugehen, außer sie schreiben in zukunft dazu: mtb = forststraße (und _nur_ das)

 

CU,

HAL9000

Geschrieben

Habe die Ausgabe selbst gelesen. Man muss das etwas differentierter sehen. Zunächst gibt der Alpenverein zu, dass er seine Einstellung von 1990 verändern muss. Wichtige Punkte gibt er aber zu Bedenken. Das sind rechtliche Lage, Gefährdung anderer und Umweltschutz.

 

Er setzt sich daher ein, genehmigte, beschilderte und entsprechend präparierte Strecken für Mountainbiker gemeinsam mit Behörden und Besitzern zu erstellen.

 

Das ist doch ok aus meiner Sicht.

 

Problematisch ist halt die Geschwindigkeit in der solche Strecken aufgebaut werden. Würden wohl alle nur noch auf den erlaubten Strecken fahren, wären diese vermutlich im Moment recht voll. Die erwähnten Bikeparks sind auch keine gute Alternative bei den Preisen.

 

Außerdem gibts schon Kritik an rücksichtlosen Helden am Rad, aber da kann sich jeder selbst aus dem Schussfeld nehmen in dem er einfach Rücksicht nimmt. ;)

Geschrieben

hab mir die artikel jetzt auch durchgelesen.

 

positiv ist: offenbar findet im av spät, aber doch ein umdenken statt. nachdem ein drittel der vereinsmitglieder selber bergradelt, kann man diesen sport eben nicht mehr ignorieren - es dauert eben bis die spitze mitbekommt was die basis eigentlich so treibt.

 

unverändert ist, dass man sich offenbar in der vereinsführung nach wie vor nicht einig ist (goiserer gegen sportschuhfraktion?!).

man sieht das aus den teils widersprüchlichen aussagen innerhalb der einzelnen artikel bzw an den teilweise seltsamen bildunterschriften bzw auch dem superlustigen cartoon (selten so gegähnt).

 

ich halte jedenfalls von der vom av bevorzugten lösung trailbiken auf eigene biketrails zu kanalisieren nichts, weil es zu "punktuellen" belastungen führt. ausnahmen sind vielleicht regionen, wo es extrem viele biker und wanderer gibt.

die darstellung in einem der artikel, dass alpine trails zwischenzeitlich generell mit bikern überfüllt sind, kann ich jedenfalls nicht nachvollziehen.

Geschrieben

ich halte jedenfalls von der vom av bevorzugten lösung trailbiken auf eigene biketrails zu kanalisieren nichts, weil es zu "punktuellen" belastungen führt. ausnahmen sind vielleicht regionen, wo es extrem viele biker und wanderer gibt.

die darstellung in einem der artikel, dass alpine trails zwischenzeitlich generell mit bikern überfüllt sind, kann ich jedenfalls nicht nachvollziehen.

Das Himalaya Gebiet/Mount Everest Route(n) sind mittlerweile auch von Bergsteigern überfüllt. Auch hier hört man immer wieder im Ö3 Verkehrsfunk: Überlastung und Staus an den wichtigsten Mount Everest Routen. Umgehen sie die Norseite und weichen stattdessen auf den K2 aus.

Geschrieben
dem superlustigen cartoon (selten so gegähnt).

 

 

Das superlustige Cartoon habe ich schon live erlebt...

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

auf einer vom Alpenverein ver(u)anstalteten und geführten Tour im Semmering-Gebiet....

Geschrieben (bearbeitet)
Das superlustige Cartoon habe ich schon live erlebt...

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

auf einer vom Alpenverein ver(u)anstalteten und geführten Tour im Semmering-Gebiet....

 

:rofl:

(also eigentlich gar kein cartoon, sondern der (auf)gezeichnete erlebnisbericht eines alpenvereins-mtb-guide)

Bearbeitet von bikeopi
Geschrieben (bearbeitet)

zum thema, wem die vom av betreuten wege "gehören":

 

zit:

eine vertragshaftung aufgrund der mitgliedschaft der klägerin beim öav wurde (anm: vom gericht) verneint, zumal der klettergarten jedem offen steht und die auslegung des mitgliedschaftsvertrages nicht zu dem ergebnis führt, dass der öav auf all seinen wegen die vertragliche wegehaltung gegenüber seinen mitgliedern übernimmt. dies wäre allein auf grund des dem gericht bekannten umfanges des bergwegenetzes praktisch nicht zu bewerkstelligen.

....da diese wege nicht nur vereinsmitgliedern offen stehen, sondern von der allgemeinheit genutzt werden....

 

dh keine vertragshaftung für den av auf den öffentlichen alpinen steigen (das gericht macht keinen unterschied zwischen klettersteigen, klettergärten und bergwegen).

haftung nur gem §1319a ABGB als wegehalter.

 

 

zum thema "auf eigene gefahr":

 

zit:

im übrigen hat sich die klägerin dem risiko des kletterns auf eigene gefahr unterworfen. es wäre ihr freigestanden, vom klettern abstand zu nehmen. das schild, auf dem festgehalten war, dass das klettern auf eigene gefahr erfolgt, war erkennbar angebracht. die klägerin hat den klettergarten benutzt und sich damit dem haftungsausschluss unterworfen. zusammengefasst meinte das landesgericht salzburg, dass sich bei diesem unfall das risiko der sportart klettern verwirklicht hat und kein fehlverhalten des öav verantwortlich war.

 

 

wenn ich es als juristischer laie richtig deute, hebt das schild "auf eigene gefahr" den §1319a ABGB natürlich nicht auf. da geht es die haftung des wegehalters bei grober fahrlässigkeit oder vorsatz:

 

zit:

demnach haftet der halter für die durch den mangelhaften zustand eines weges eingetretene verletzung nur dann, sofern er oder seine leute den mangel vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet haben. der umfang der sicherungspflicht richtet sich einerseits nach dem verkehrsbedürfnis und andererseits nach der zumutbarkeit der vornahme entsprechender massnahmen.

welche massnahmen der wegehalter im einzelnen vorzunehmen hat, richtet sich danach, was nach der art des weges, besonders nach seiner widmung, seiner geografischen situierung in der natur und dem daraus resultierenden mass seiner vernünftigerweise zu erwartenden benutzung für seine instandhaltung angemessen und nach objektiven massstäben zumutbar ist.

wenn jemand aus reiner gefälligkeit verkehr über sein grundstück zulässt, sind nur in sehr geringem umfang massnahmen zur instandhaltung des weges zumutbar.

 

 

der av beantwortet in bergauf 02/2011 einige fragen, welche er sich zu mtbikern ein paar seiten weiter vorne stellt, selbst. es geht in dem fall um eine kletterin, welche nach einem felsabbruch in einem vom öav gewarteten klettergarten abgestürzt war und sich verletzt hatte. ihre schadenersatzklage gegen den öav wurde von mehreren gerichten abgewiesen, der antrag auf eine ausserordentliche revision beim OGH wurde von diesem zurück gewiesen.

 

(quelle; öav zeitung bergauf 02/2011)

Bearbeitet von bikeopi
Geschrieben
Naja. Es mag ja eh Wege geben, die schön und anspruchsvoll sind, aber warum müssen ehemalige halbwegs schöne Trails planiert werden?

Rund um den Heuberg/Kreuzeichenwiese, Richtung Hanselteich, dann rechts zurück zur Johan Staud Gasse :s:,

oder neben der Exelbergstraße, wo auch ein Schild "Radfahren verboten" steht (ich bins ja nur zu Fuß gegangen).

Nur mehr eine Waldforstautobahn :mad:.

...' is aber schon lange so,dort rund um den heuberg - heute regt mich das nicht mehr wirklich auf - aber wirklich sehr abartig,was

sie dort reingeschlägert haben,dache dort oben ensteht ein gemeindebau .

Geschrieben
es geht in dem fall um eine kletterin, welche nach einem felsabbruch in einem vom öav gewarteten klettergarten abgestürzt war und sich verletzt hatte. ihre schadenersatzklage gegen den öav wurde von mehreren gerichten abgewiesen, der antrag auf eine ausserordentliche revision beim OGH wurde von diesem zurück gewiesen.

 

(quelle; öav zeitung bergauf 02/2011)

 

da ich seinerzeit des öfteren selbst mitgeholfen habe, als die klettergärten im ennstal eingerichtet wurden, und ich mich noch sehr gut erinnern kann, wieviel arbeit, zeit und energie da manche leute reingesteckt haben...(der einzige beweggrund: man wollte klettergärten in der nähe haben, wo man regelmässig trainieren konnte)...und dann kommen coole "trendsportler" die das klettern für sich entdeckt haben, "benutzen" diese anlagen so, als wär es ein mcdonalds in dem man ein happymenü bestellen kann...und wenn mal was passiert (ein stein kann IMMER runterkommen)...wird geklagt :spinnst?::mad:

 

da versteh ich durchaus, dass grundbesitzer nichts mit der "trendsportart" MTB zu tun haben wollen...

 

rein rechtlich ist aber bei freigegebenen forststrassen noch der unterschied, dass (z.b. die bundesforste) viel geld vom land für diese freigabe kassieren...da ist die sache also ein bissl anders als im klettergarten, der die benutzer nichts kostet...

Geschrieben
........

 

rein rechtlich ist aber bei freigegebenen forststrassen noch der unterschied, dass (z.b. die bundesforste) viel geld vom land für diese freigabe kassieren...da ist die sache also ein bissl anders als im klettergarten, der die benutzer nichts kostet...

 

gerade bei den bundesforsten ist die freigabe ja überfällig - denn da sind wir steuerzahlenden biker ja miteigentümer.

 

und sonst kann ich deinem post nur zustimmen. alles andere als eine abweisung der klage wäre ein witz gewesen. und genau derlei deppen (sorry) fürchten natürlich grundbesitzer auch. denn selbst, wenn sie am schluss recht bekommen und der es-ist-immer-wer-anderer-schuld-kläger abblitzt, ein gerichtsverfahren haben sie dennoch am hals.

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