punkti Geschrieben 2. Mai 2004 Geschrieben 2. Mai 2004 Original geschrieben von crazymike wo denken diese leute hin? ich mit meinem bike erschrecke niemande, gefährde niemanden da man ja rücksichtsvoll ist (mit wanderern auch noch nie probleme gehabt) aber sie mit ihren PS ungetümen schreden durch den walt das es nur so kracht! das du mit deinembike das wild mehr aufschreckst als der böse böse förster/jäger mit seinem 29tonnen pajero steht schon vorher! zu faul zum gehen aber immer auf einen Streit aus, solche leute könnte ich ehrlich erwürgen, auch wenn er für den wald zuständig ist, wenn ihm soviel an der natur und den tieren liegt dann sollte er sie doch als aller erste schützen!! zu faul zum gehn,kommmal zu uns und ich pack dir gerne drei 30kg scke futtermittel auf den rücken und du gehst dann zur futterung! viel spaß dabei! das möchte ich sehn wie oft du das machst, bzw wie lange! und an alle anderen mitleser! ich finde es sehr sehr komisch, das eigentlich angenommen wird das im ganzen board kein einziger jäger/förster/sonstiges verkehrt! woher stammt diese überzeugung?weil diese leute denken sich erst recht ihren teil wenn solche meldungen kommen! undich kann es bei gott schon nicht mehr höhren wenn immer wieder über die bösen förster und bambikiller geschimpft wird! ich möchte einen wald sehn wo die lieben kleinen mit ihren eltern gehn und über ein totes reh stolpern! gibts es das, eigetnlich nicht!wenn dann it es nur die ausnahme!würde das aber pasieren würde manlaut schrein und irgendjemanden suchen der die misthacken übernehmen darf! und ich wage zu behaupten dasder großteil da herin noch nie ein leicht verwestes vieh eingegraben hat! wer nicht glaubt das das eine ******* hacken ist,der soll gern mal mitkommen! warumwird hier eigentlich trotzdem immer verallgemeinert? selbst reagiert jeder geiftig wenn man sagt:" die schei* biker runiern mir immer den weg",da wird laut geschrien,na ich nicht! aber wenn es gegen andere geht ist das alles vergessen! es gibt da wie dort schwarze schafe!! Zitieren
Brin Geschrieben 2. Mai 2004 Geschrieben 2. Mai 2004 Wie schon einmal festgestellt: Es kann mit Sicherheit davon ausgegangen werden, dass es unter den Bikern genausoviele verbohrte Vollidioten gibt wie unter Jägern :D:D Zitieren
Fuxl Geschrieben 3. Mai 2004 Geschrieben 3. Mai 2004 Original geschrieben von crazymike ......................................seinem 2 Tonner Pajero... oder wie in einem der postings niedergeschrieben mit seinem pinzgauer, der sicher auch weit über 1 Tonne wiegt. ....................... um genau zu sein wiegt ein pajero je nach Jahrgang zwischen 1400 und 1700 kg. nen Pinzgauer wirst nie unter 2100kg finden! im übrigen bin ich vollkommen der meinung von botschn. er hat auch schon früher genau erklärt warum das bike viel erschreckender is fürs wild. aber über das wird einfach drüber gelesen. man regt sich viel lieber noch a bissal mehr auf über die bösen unspotlichen. ich weis das ich mich selbst auch nicht immer ans fair play halte. aber wenn ich erwischt werde seh ich das ein! und reg mich nicht darüber auf. mfg Fuxl, der weder förster noch jäger oder sonst was is! Zitieren
crazymike Geschrieben 3. Mai 2004 Geschrieben 3. Mai 2004 also ich möcht mal eines klar stellen, ich bin sicher keiner der einen von der forstaufsicht oder von den jägern je anschnautzen würde weil ich genau weiß das ich damit das gegenteilige bewirken würde... das mal vorweg :-) das mit dem mountainbike und erschrecken hab ich erst später gelesen sorry! aber mal ehrlich gesagt, wär es im prinzip nicht einfacher und vorallem mit weniger problemen verbunden wenn man sich duldet solange nichts passiert? das es den einen oder anderen gibt der auch mal quer durch den wald donnert und damit wirklich erheblichen schaden anrichtet, klar das is natürlich nicht sehr gut für den ruf der mountainbiker.... dennoch is meine meinung, man sollte eher ein miteinander anstreben als ein gegeneinander! sicher war meine aussage von vorher heftig als ich die jäger angeprangert hab aber da hab ich gerade einen ziemlich dicken hals gehabt , sorry aber wir sollten alle darüber nachdenken, förster, jäger und auch die bike und sonstige sportgruppen ob man nicht eine einvernehmliche lösung finden sollte.... think about this! Zitieren
Bernd67 Geschrieben 3. Mai 2004 Geschrieben 3. Mai 2004 Original geschrieben von botschn ........kommmal zu uns und ich pack dir gerne drei 30kg scke futtermittel auf den rücken und du gehst dann zur futterung! ....... ........über ein totes reh stolpern! gibts es das, eigetnlich nicht! Die Debatte passiert leider zu Ungunsten derer, die die Arbeit überhaben, das ist schon klar, als Waldbesucher sehe ich halt nicht wirklich, wieviel Arbeit dahinter steckt. Es gibt halt leider solche, die sich in Szene setzen und die kennt man dann (da man die anderen nicht sieht). aber daß die Radlfahrer den Boden schädigen, hat sich mittlerweile als Argument im Ohr der berühmten öffentlichen Meinung festgesetzt. Aber ein totes Vieh hab ich schon mal gesehen, sah aus wie ein Fuchs, der, nachdem er aus welchem Grund auch immer das Zeitliche gesegnet hatte, den Hang runtergekullert sein muß, und da lag er auf dem Weg (und das schon seit ein paar Wochen, wie mir der aussah). War nicht irgend ein Weg, sondern ein Wanderweg....... War aber nur ein einziges Mal bis dato. Zitieren
marcone Geschrieben 3. Mai 2004 Geschrieben 3. Mai 2004 Original geschrieben von botschn sorry aber mit dieser bemerkung machst du dich nicht wirklich beliebt mit mir!ich denke das diese "biker-fairplay-regeln" sehr sehr gut sind und ein erster schritt sind!wenn ich abseits der beschilderten wege fahre,und ich fahre fast nur dort,dann bin ich mir aber sehr wohl bewußt das ich illegal unterwegs bin! solche aussagen stören wieder nur den ruf der ganzen bikergemeinde! tut mir leid für die späte reaktion - war am wochenende in st. veit... also: ich befürchte dass du mich missverstanden hast: ich wollte sagen dass die bike-fair tafeln suggerieren, den mountainbikern müsse einhalt geboten werden. natürlich halte ich mich auf den wegen, zerstöre nicht die vegetation, hinterlasse keinen müll und grüße wanderer, wenn sie mir begegnen. ich fühle mich durch diese regeln ja nicht eingeschränkt wie du vielleicht denkst, weil solche dinge für mich eh selbstverständlich sind. aber ich sehe nicht ein warum geglaubt wird, von allen waldbenützern müsse man ausgerechnet den mountainbikern erklären wie sie sich zu verhalten haben. das grenzt nämlich sehr wohl an rufschädigung - immerhin werden diese tafeln auch von anderen gesehen, welche sich davon zum glück nicht betroffen fühlen müssen. da wundert's mich dann auch nicht mehr warum die öffentliche meinung ist, wie sie eben ist. ich behaupte ja auch nicht dass alle mountainbiker verfolgte unschuldslämmer sind. eine gewisse grundfähigkeit zur differenzierung kannst du mir schon zugestehen. nur werd ich mir auch nicht meine meinung verkneifen, aus angst dass ein jäger oder sonstwer dieses forum bespitzeln könnte. es ist ja hoffentlich auch produktiv wenn solche diskussionen entstehen. man wird nie alle seiten verstehn wenn man sich nur mit gleichgesinnten unterhält. außerdem komm ich vom land und weiß wieviel arbeit ein wald macht. also entschuldige bitte den vorigen post Zitieren
marcone Geschrieben 3. Mai 2004 Geschrieben 3. Mai 2004 sollten die biker-fairplay-tafeln aufgrund vieler schlechter erfahrungen entstanden sein so wäre das traurig. das kann ich aber nicht beurteilen. Zitieren
punkti Geschrieben 4. Mai 2004 Geschrieben 4. Mai 2004 dieses ganze biker-fairplay ist aufgrund von schlechten erfahrungen entstanden, aber das ganze müllwegwerfen ist nur äußere fasade! hinter dem steckt nämlich das wegerecht welches vielleicht endlich geänert werden soll! im grunde kann es so ausschaun, das wenn es dich wirft und du gibst in krankanhaus an , das war dort und dort, der wegbesitzer automatisch angeklagt werden kann!ohne das der geschädigte das wollte!! und das wollen sie verhindern/ändern!! @marcone hab da was falsch verstanden! Zitieren
Mr.T Geschrieben 4. Mai 2004 Geschrieben 4. Mai 2004 Original geschrieben von botschn dieses ganze biker-fairplay ist aufgrund von schlechten erfahrungen entstanden, aber das ganze müllwegwerfen ist nur äußere fasade! hinter dem steckt nämlich das wegerecht welches vielleicht endlich geänert werden soll! im grunde kann es so ausschaun, das wenn es dich wirft und du gibst in krankanhaus an , das war dort und dort, der wegbesitzer automatisch angeklagt werden kann!ohne das der geschädigte das wollte!! und das wollen sie verhindern/ändern!! @marcone hab da was falsch verstanden! das mit dem wege"recht" und der haftung scheint ja wirkich eine tlw. verkorkste angelegenheit zu sein... (wer, wann warum und wieso wiederum nicht ) einen einblick erhält man hier: http://www.mbike.at/magazin/00/artikel/17258/doc/d/FAQ_Mountainbike_032004.pdf Zitieren
SirDogder Geschrieben 4. Mai 2004 Geschrieben 4. Mai 2004 Ich persönlich halte es hier mit der Meinung von El-Präsidente, der selbst Förster und Biker ist. Nachzulesen im BB. P.S. an botschn: Ich kann dich gerne zu ein Reh-Friedhof bei uns im Wald führen, da sind diese Viecher (ca. 10 Stücker) vermodert und nur mehr am Skelett erkennbar. Ist nur ca. 10 m von der sehr oft begangen und mit Pajero befahrenen Forststraße und ca. 50 m vom nächsten Hochstand entfernt. Keine Ahnung warum die dort liegengeblieben sind. Zitieren
Tyrolens Geschrieben 4. Mai 2004 Geschrieben 4. Mai 2004 Original geschrieben von botschn im grunde kann es so ausschaun, das wenn es dich wirft und du gibst in krankanhaus an , das war dort und dort, der wegbesitzer automatisch angeklagt werden kann!ohne das der geschädigte das wollte!! und das wollen sie verhindern/ändern!! Nein, so ist das nicht! Als Wegehalter haftest man nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Und wenn dem Radlfahrer ersichtlich war (oder sein mußte), dass er auf dem Weg nix verloren hat, haftet der Wegehalter für den mangelhaften Zustand des Weges nicht. Zitieren
Matthias Geschrieben 5. Mai 2004 Geschrieben 5. Mai 2004 Original geschrieben von Tyrolens Nein, so ist das nicht! Als Wegehalter haftest man nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Und wenn dem Radlfahrer ersichtlich war (oder sein mußte), dass er auf dem Weg nix verloren hat, haftet der Wegehalter für den mangelhaften Zustand des Weges nicht. Ich verstehe aber trotzdem nicht, warum der Besitzer des Weges dafür haftet, wenn sich jemand auf selbigen verletzt. Das Gesetz haben wohl Leute gemacht, die realitätsfremd leben oder wie? Wenn ich schon mich auf fremden Grund bewege (und das kostenlos), dann sagt mir schon der normale Hauserverstand, dass ich den Besitzer dafür nicht strafbar machen kann, weil ich z.B. wegen zu hoher Geschwindigkeit einen Ausflug ist wilde Gemüse gemacht habe oder einen Baum zu nahe getreten bin. Schließlich sind wir alle erwachsen, und haften für uns selbst. Bei Minderjährigen halt der gesetzliche Vormund, detto. Da sollte raschest eine Änderung des Gesetzes gemacht werden, dann gäbe es auch mit den Grundbesitzern (fast) keine Probleme mehr! und so nebenbei mein 4.000 Beitrag..... Zitieren
Mr.T Geschrieben 5. Mai 2004 Geschrieben 5. Mai 2004 Original geschrieben von judma Ich verstehe aber trotzdem nicht, warum der Besitzer des Weges dafür haftet, wenn sich jemand auf selbigen verletzt. Das Gesetz haben wohl Leute gemacht, die realitätsfremd leben oder wie? Wenn ich schon mich auf fremden Grund bewege (und das kostenlos), dann sagt mir schon der normale Hauserverstand, dass ich den Besitzer dafür nicht strafbar machen kann, weil ich z.B. wegen zu hoher Geschwindigkeit einen Ausflug ist wilde Gemüse gemacht habe oder einen Baum zu nahe getreten bin. Schließlich sind wir alle erwachsen, und haften für uns selbst. Bei Minderjährigen halt der gesetzliche Vormund, detto. Da sollte raschest eine Änderung des Gesetzes gemacht werden, dann gäbe es auch mit den Grundbesitzern (fast) keine Probleme mehr! und so nebenbei mein 4.000 Beitrag..... warum das so ist mit der haftung? weil das gesetz nicht nur für ein paar mountainbiker geschrieben wurde, die im wald herumheizen ... stell dir vor, du fährst auf der autobahn (ein bisserl schneller als die 80 km/h zum sofortabbremsenkönnenwennauchnurirgendwaspassiert) und dort haben sich die betonplatten (aufgrund der hitze) gehoben. oder man geht über eine brücke (als fussgeher ganz am rand) und das geländer gibt plötzlich nach ... oder du fährst mit dem mountainbike durch die absichtlich ausgestreuten "krallen" ... ich fürchte, das mit der "zu hohen geschwindigkeit" ist eine zweischneidige sache [vgl. auch radweg und rechts-abbiegende autos ] [ich weiss schon, was du meinst; das problem ist aber, dass diese feine linie, die der verstand ziehen kann, anscheinend nicht in gesetzestextliche worte gefasst werden kann.] gratuliere zum 4.000er Zitieren
Matthias Geschrieben 5. Mai 2004 Geschrieben 5. Mai 2004 Original geschrieben von Mr.T [ich weiss schon, was du meinst; das problem ist aber, dass diese feine linie, die der verstand ziehen kann, anscheinend nicht in gesetzestextliche worte gefasst werden kann.] gratuliere zum 4.000er Da wird aber der Bürger von vorne herein "entmündigt", weil es wird im von Gesetzes Wegen unterstellt, dass er für sein Handeln nicht verantwortlich ist. Und deine genannten Beispiele würde der Jurist wohl als "höhere Gewalt" einstufen... Als Beispiel: Wenn ich in einen Aufzug steige, dann muß ich mir bewußt sein, dass mein Leben vermutlich an einem "seidenden Faden" (sprich Stahlseil) hängt, das jederzeit reißen kann und ich dann das zeitliche segne. Sofern alle (gesetzlichen) Richtlinien eingehalten wurden (Material, Montage....), dann muß es auch keine(n) Schuldigen geben können. "Höhere Gewalt" eben, auch wenn das für den Betroffenen dann hart klingen mag. Aber wenn ich die Vorteile der Technik allgemein gesprochen in Anpruch nehme, dann muß ich halt auch mit den (möglichen) Risiken & Nachteilen leben. Zitieren
Brauni Geschrieben 5. Mai 2004 Geschrieben 5. Mai 2004 Grundsätzlich verstehe ich bei diesem Thema eines nicht : es gibt das bikeboard als Plattform der MTB-er. Da gibt es doch sicher auch Juristen und Förster und Jäger unter den Bikern. Warum nimmt sich kein KOMPETENTER (!!!) die paar Minuten Zeit und verfasst einen kurzen Beitrag in dem - rechlich fundiert - das wichtigste zusammengefasst ist : Wer darf mich im Wald aufhalten ? Wer darf mich zur Ausweispflicht zwingen ? Wer darf mich anzeigen ? Wie muss er sich ausweisen ? Damit würden viele Streitpunkte endgültig geklärt und aus der Welt geschafft ! Dann wüssten auch die unverbesserlichen Besserwisser unter den Bikern, was Sache ist und würden ihr Verhalten entsprechend ändern. Wenn ich auf verbotenen Wegen angehalten werden dann bin ich nun mal im Unrecht - egal ob das Gesetz sinnvoll ist oder nicht ! Da hilft - meist - Einsicht zeigen und höflich bleiben. Auch wenn der Jäger nicht dazu berechtigt ist, ich darf dort nicht fahren..! Aber man könnte mit solchen Informationen dem "Organ" gegenüber viel kompetenter auftreten, nicht um zu Streiten sondern damit man nicht vollkommen ahnungslos dem gegenüber steht... Vielleicht findet sich jemand der Zugang zu den entsprechenden Gesetzten hat , sich die Zeit nimmt und für alle Biker eine gemeinsame Info erstellt .... Zitieren
Mr.T Geschrieben 5. Mai 2004 Geschrieben 5. Mai 2004 Original geschrieben von judma Da wird aber der Bürger von vorne herein "entmündigt", weil es wird im von Gesetzes Wegen unterstellt, dass er für sein Handeln nicht verantwortlich ist. Und deine genannten Beispiele würde der Jurist wohl als "höhere Gewalt" einstufen... Als Beispiel: Wenn ich in einen Aufzug steige, dann muß ich mir bewußt sein, dass mein Leben vermutlich an einem "seidenden Faden" (sprich Stahlseil) hängt, das jederzeit reißen kann und ich dann das zeitliche segne. Sofern alle (gesetzlichen) Richtlinien eingehalten wurden (Material, Montage....), dann muß es auch keine(n) Schuldigen geben können. "Höhere Gewalt" eben, auch wenn das für den Betroffenen dann hart klingen mag. Aber wenn ich die Vorteile der Technik allgemein gesprochen in Anpruch nehme, dann muß ich halt auch mit den (möglichen) Risiken & Nachteilen leben. es ist das zusammenwirken von der handlung des "mündigen bürgers" und der entsprechenden sorgfaltpflicht des "bereitstellers". wenn ich einen aufzug benutze, dann will ich nicht ein xx%iges restrisiko haben, dass ich ungebremst nach unten rassle. wie's aussieht, wenn man dem "kunden" keine "grund-sicherheit" zugesteht, zeigt die software-industrie: dort wird ja seit jahren mit der behauptung, es gibt keinen fehlerfreien code, halbfertiges, fehlerdurchsetztes binär-gebräu verdreht ... ich glaube, das mit der "höheren gewalt" trifft strenggenommen äusserst selten ein. denn wenn wirklich alle richtlinien bzgl material und montage eingehalten werden (sind das keine bevormundungen? ), dann kann man ja (aufgrund der dort eingearbeiteten sicherheits-puffer) ein technisches versagen ausschliessen. Zitieren
Mr.T Geschrieben 5. Mai 2004 Geschrieben 5. Mai 2004 aus dem link, den ich weiter oben gepostet habe Laut 1319a AGBG haftet immer der Wegehalter für den Tod oder die Verletzung eines Menschen sowie für Sachschäden, wenn diese durch den mangelhaften Zustand eines Weges verursacht werden und der Halter den mangelhaften Zustand vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Die Rechtsordnung fordert vom Wegehalter einen der Nutzungsart des Weges entsprechenden Wegzustand (z.B. Beseitigung von Hindernissen) also, ich finde das so o.k. Zitieren
Mr.T Geschrieben 5. Mai 2004 Geschrieben 5. Mai 2004 Original geschrieben von sperber Grundsätzlich verstehe ich bei diesem Thema eines nicht : es gibt das bikeboard als Plattform der MTB-er. Da gibt es doch sicher auch Juristen und Förster und Jäger unter den Bikern. Warum nimmt sich kein KOMPETENTER (!!!) die paar Minuten Zeit und verfasst einen kurzen Beitrag in dem - rechlich fundiert - das wichtigste zusammengefasst ist : [...] Damit würden viele Streitpunkte endgültig geklärt und aus der Welt geschafft ! [...] wenn alles geklärt wäre und sich alle an die gesetze hielten, dann wären die juristen arbeitslos und wenn alles so einfach und klar wäre (in den gesetzestexten), gäbe es keine langwierigen gerichtsverhandlungen und zig sich widersprechender sachverständigtengutachten [es hat so eine zusammenfassung von kompetenter seite schon gegeben ... leider ist sie "verschwunden" ... ich habe beim verfasser bereits nachgefragt aber leider keine rückmeldung erhalten ] Zitieren
Bernd67 Geschrieben 5. Mai 2004 Geschrieben 5. Mai 2004 Dieser ORF ON Artikel äßt schon vermuten daß es zwischen Jägern einerseits (für die Fauna da) und Grundbesitzern (Förster, Bauern als Waldbesitzer.......für die Flora) gebietsweise ziemliche Brösel gibt. Wenn die schon nicht miteinander können...... @Mr. T.: es gibt Gesetze, aber auch deren Auslegungen........ Zitieren
El_presidente Geschrieben 5. Mai 2004 Geschrieben 5. Mai 2004 Ich schreibs ja immer wieder, vielleicht mach ich mal einen Textbaustein den ich dann einfach kopier ;-) Zur Haftung: Wegerhaltung: Der Wegerhalter, muss nicht der Wegeigentümer sein, haftet für den Zustand des Weges. Dies vor allem wenn er von Autos befahren werden kann. Wenn dem Wegerhalter nachgewiesen werden kann, dass er seinen Wegerhaltungspflichten nicht nachgekommen ist und es deshalb zu einem Unfall kam kann er zur Rechenschaft gezogen werden. Praktische Beispiele: ein Baum stürzt auf die Straße und der Wegerhalter unternimmt nichts obwohl er nachweislich davon gewusst hat. Kommt es zu einem Unfall so kann er verurteilt werden. Dabei werden aber einige Sachen mitwirken. Bei einem Verkehrsunfall wird auch noch untersucht inwieweit der Verunfallte die Verkehrsvorschriften eingehalten hat. Da es keine eigenen Verkehrsregeln für Forst- und Almwege gibt kommen die allg. Verkehrsregeln zum Einsatz. In obigen Beispiel wird den Verunfallten fast immer ein Teilschuld treffen, da er ja grundsätzlich auf Sicht fahren muss. Wenn der Wegerhalter den Weg sperrt oder nachweisen kann, dass es ihm nicht mögich war den Baum rechtzeitig aufzuräumen, dann wird er keine Schuld bekommen. Im Übrigen ist praktisch jeder Wegerhalter gegen dieses Risiko Versichert, diese Versicherung würde aber im Falle einer Strafrechtlichen Verurteilung nichts nützen. Zu dieser kommt es aber meistens nur bei grober Fahrlässigkeit. Warum so streng und nicht alles auf Eigene Verantwortung? Ist eine prinzipielle Sache die uns alle vor Vorsätzlichen Handlungen schützt. Sonst könnte z.B. ein wütender Bauer eine Fallgrube für Biker ausheben und du bist selber schuld wennst hineinkugelst. Ist übrigens bei uns in Tirol sogar passiert, ein Toter Biker. Weiters gilt diese Haftung ja vor allem für den motorisierten Verkehr und auf Forst- und Almwegen gibt es ja jede Menge Fahrberechtigter. Bei einer Schulung für Richter wurden die Fälle herausgesucht in denen es zu Verhandlungen zwischen Wegerhalter und Bikern kam. Das waren in den letzten 10 Jahren ungefähr 10 Fälle in ganz Österreich. In den meisten Fällen wurde der Wegerhalter frei gesprochen. Bei der Freigabediskussion geht es ganz einfach um das Geld und die Macht wer im Wald anzuschaffen hat. Jäger argumentieren einfach damit, dass sie eine menge Kohle ablegen um Jagen zu dürfen. Daher wollen sie "IHR" Revier auch möglichst alleine haben. Gegen die meisten Erholungssuchenden können sie gesetzlich nichts unternehmen, daher sind die Biker die nicht legal unterwegs sind ein tolles Opfer (und oft das einzig mögliche). Die Grundbesitzer sind oft sauer, weil sie aus dem Wald keinen besonderen Gewinn erwirtschaften können, aber die ganze Bevölkerung ihn nutzen kann. Die wollen einfach auch Geld für die Benützung ihres Grund und Bodens haben. Warum man das nicht eindeutig klären kann ist einfach und hat oben schon jemand erwähnt: Gesetze werden oft unterschiedlich ausgelegt. Die prinzipielle Gesetzeslage ist aber sehr klar: Überall wo Radfahren nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist es verboten. Ausgenommen öffentliche Straßen ohne Radfahrverbot. Zitieren
Tyrolens Geschrieben 5. Mai 2004 Geschrieben 5. Mai 2004 Die prinzipielle Gesetzeslage ist aber sehr klar: Überall wo Radfahren nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist es verboten. Ausgenommen öffentliche Straßen ohne Radfahrverbot. [/b] So seh´ ich das nicht. Denn das Fahrverbot, um das es in dieser Diskussion geht, fußt im ForstG. Aber was, wenn ich mich nicht im Forst aufhalte, sondern etwa im Hochgebirge? Dort sollte eigentlich das ForstG nicht gelten. Bleiben also nur mehr die Besitzstörungsklagen durch Sach- und Rechtsbesitzer. Und solche Klagen sind extrem unwahrscheinlich. Zitieren
El_presidente Geschrieben 5. Mai 2004 Geschrieben 5. Mai 2004 Das mit alpinen Gelände gilt nur für Schieben, das darfst, aber fahren ist auch auf allen anderen Wegen verboten. Sonst könntest ja mit der MX auch überall rumkurven. Auf Almwegen und Wegen nach dem Güter und Seilwegegesetz gilt auch das Fahrverbot. Zitieren
Tyrolens Geschrieben 5. Mai 2004 Geschrieben 5. Mai 2004 Original geschrieben von El_presidente Das mit alpinen Gelände gilt nur für Schieben, das darfst, aber fahren ist auch auf allen anderen Wegen verboten. Jetzt brauch ich nur mehr das Materiengesetz, in dem das geregelt wird EDIT: Hat sich schon erledigt. Ist eine klassische Servitutsgeschichte. Zitieren
Matthias Geschrieben 5. Mai 2004 Geschrieben 5. Mai 2004 Schaut wieder mal nach klassischer österreichischer Gesetzesgebung aus: 4 oder mehr Gesezte für ein Problem.... Zitieren
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