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Gestohlenes Klein Quantum Race gefunden!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!


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Geschrieben
Original geschrieben von Isa

gutgläubig erworben hat - glaub ich nicht das sich da was machen lassen wird - auch nicht mit Polizei.

Ja, gutgläubig ist wieder mal so eine wunderbarer juristischer Begriff.

Auf die Gutgläubigkeit kannst dich ja fast immer ausreden, grad wenn du nur Gebrauchträder verkaufst (wie in diesem Falle).

Geschrieben

@TomCool:

 

Meiner Meinung nach nicht unbedingt!:

 

ABGB § 366,367:

 

"Die Eigentumsklage findet gegen den redlichen Besitzer einer beweglichen Sache nicht statt, wenn er beweißt, dass er diese Sache entweder in einer öffentlichen versteigerung, oder einem zu diesem Verkehre befugten Gewerbsmanne, oder gegen Entgelt von jemandem an sich gebracht hat, dem sie der Kläger selbst zum Gebrauche oder in was immer für einer anderen Absicht anvertraut hatte. In diesen Fällen wird von den redlichen Besitzern das Eigentum erworben, und dem vorigen Eigentümer steht nur gegen jene, die ihm dafür verantwortlich sind, das Recht der Schadloshaltung zu"

 

Ich würd das jetzt so auslegen,wenn der Besitzer des Radgeschäftes nachweisen kann das er das Rennrad gutgläubig erworben hat , das heißt er hat gedacht er kauft das Rennrad von jemanden ab der auch tatsächlicher der Besitzer des Rades war, ab - und er weist das nach - dann bekommt er das Rad nicht zurück sondern kann sich nur schadlos halten - dh er bekommt einen angemessenen Betrag.

 

Wenn das Radlgeschäft aber ohnehin dafür bekannt ist - und man kann ihm das auch beweisen - wird er wohl sein Rennrad zurückbekommen.

 

Bin auf jeden Fall gespannt wies ausgeht.

Geschrieben
Original geschrieben von Isa

@TomCool:

 

Meiner Meinung nach nicht unbedingt!:

 

ABGB § 366,367:

 

"Die Eigentumsklage findet gegen den redlichen Besitzer einer beweglichen Sache nicht statt, wenn er beweißt, dass er diese Sache entweder in einer öffentlichen versteigerung, oder einem zu diesem Verkehre befugten Gewerbsmanne, oder gegen Entgelt von jemandem an sich gebracht hat, dem sie der Kläger selbst zum Gebrauche oder in was immer für einer anderen Absicht anvertraut hatte. In diesen Fällen wird von den redlichen Besitzern das Eigentum erworben, und dem vorigen Eigentümer steht nur gegen jene, die ihm dafür verantwortlich sind, das Recht der Schadloshaltung zu"

 

also öffentlcihe versteigerung trifft nicht zu

zu diesem verkehre befugten gewerbsmanne auch nicht wenn ers von einer privatperson gekauft hat

 

und

"oder gegen Entgelt von jemandem an sich gebracht hat, dem sie der Kläger selbst zum Gebrauche oder in was immer für einer anderen Absicht anvertraut hatte."

auch nicht, weil der kläger hat dem dieb ja das fahrrad nicht anvertraut.

 

somit ist dieser paragraph hier meines erachtens nicht anzuwenden da nicht zutreffend.

Geschrieben

Ja na gut - aber der wird schon drauf vorbereitet sein und hat sicher dementsprechende Unterlagen

 

(ich kenn halt so einen ähnlichen Fall - der hats nimmer zurückbekommen)

Geschrieben
Original geschrieben von Isa

Wir werdens eh sehn

.... wir ziehen mit Mistgabeln, Fackeln, und Dreschflegeln bewaffnet vor die Wienzeile und verlangen die Herausgabe der Schuldigen ...

Geschrieben
Original geschrieben von NoFloh

also öffentlcihe versteigerung trifft nicht zu

zu diesem verkehre befugten gewerbsmanne auch nicht wenn ers von einer privatperson gekauft hat

 

und

"oder gegen Entgelt von jemandem an sich gebracht hat, dem sie der Kläger selbst zum Gebrauche oder in was immer für einer anderen Absicht anvertraut hatte."

auch nicht, weil der kläger hat dem dieb ja das fahrrad nicht anvertraut.

 

somit ist dieser paragraph hier meines erachtens nicht anzuwenden da nicht zutreffend.

 

Sehr brav, NoFloh!

Willst nicht zu uns rüber wechseln? Mehr als die richtigen Stellen zu finden und genau zu lesen muss man als Jurist eh nicht können!

Geschrieben
Original geschrieben von MAG B

Sehr brav, NoFloh!

Willst nicht zu uns rüber wechseln? Mehr als die richtigen Stellen zu finden und genau zu lesen muss man als Jurist eh nicht können!

 

Zum Glück bin ich kein Jurist :p

Geschrieben

super gemacht :klatsch:

 

aber: ausfallende in der nähe vom oberrohr :confused: :f:

ich dachte immer das ausfallende ist da wo die laufradln drinstecken :look: aber da is ja ka oberrohr :zwinker:

 

der ehemalige rennradfahrer ist ein sehr guter mechaniker aber leider ist er für solche ankäufe tatsächlich bekannt. :spinnst?:

 

es gilt übrigens die unschuldsvermutung. es könnt ja doch sein es ist ein anderes radl!

Geschrieben
Original geschrieben von MAG B

Sehr brav, NoFloh!

Willst nicht zu uns rüber wechseln? Mehr als die richtigen Stellen zu finden und genau zu lesen muss man als Jurist eh nicht können!

 

LOL naja wer weiß, vielleicht komm ich drauf zurück. ;)

Beruhigend zu wissen, dass sich die 2 jahre Rechtskunde bei dem "etwas" verschrobenen Richter von Bad Hofgastein doch ausgezahlt haben :)

Geschrieben
Original geschrieben von Isa

Zum Glück bin ich kein Jurist :p

 

Was nicht ist kann ja noch werden, oder ??? ;)

 

Das Problem, das jemand sein Radl nicht mehr bekommt, kommt meistens dann, wenn der Geschäftsbesitzer das Radl verkauft hat. Dann hat man den Erwerb vom befugten Gewerbsmann. Ist so ein gewisser Schutz, dass man ruhigen Gewissens im Geschäft kaufen kann.

 

Trotzdem schlimm, dass es solche Gewerbsmänner gibt, denn als Kaufmann hat dieser Typ schon gewisse Sorgfaltspflichten!

Geschrieben
Original geschrieben von NoFloh

LOL naja wer weiß, vielleicht komm ich drauf zurück. ;)

Beruhigend zu wissen, dass sich die 2 jahre Rechtskunde bei dem "etwas" verschrobenen Richter von Bad Hofgastein doch ausgezahlt haben :)

 

Na dann machen wir es so: ich bring Dir noch die restlichen zwei Jahre Recht bei, und dafür lern ich dann bei Dir ein bisschen was übers programmieren (= endlich was g´scheits!) :D

Geschrieben
Original geschrieben von Isa

Zum Glück bin ich kein Jurist :p

... aber als mitglied eines plündernden und sengenden rollkommandos musst eh nur lynchjurist sein ...

Geschrieben
Original geschrieben von TomCool

@fixedG

Das sind aber ganz schön schwere Vorwürfe, die Du hier öffentlich amchst. Willst Du das wirklich so stehen lassen?

 

Unter bestohlenen Radlboten war immer schon einer der ersten Wege auf die Wienzeile und hin und wieder wurde man dort auch fündig. Diese Vorwürfe kann sie ruhig so stehen lassen.

Geschrieben
Original geschrieben von fixedG

er kauft von Junkies an und läßt sich halt wissentlich falsche Daten geben und einen Wisch unterschreiben

Diesen Vorwurf sollte sie trotzdem nur stehen lassen, wenn sie dafür eindeutige Beweise hat. Das ist der klassische Tatbestand der Hehlerei.

 

Und falls er tatsächlich für jedes Radl irgendwelche Unterlagen bringen kann, ist dieser Vorwurf strafbar und zumindest zivilrechtlich ein Schadenersatz wegen Rufschädigung klagbar. Wozu das riskieren?

 

Wollt ich nur zu bedenken geben. Ob's jetzt stimmt oder nicht, ist mir dabei herzlich wurscht gewesen. Ich sorg mich dabei nur um das Wohlergehen von fixedG und ihrem schwer verdienten Geld, dass dann vielleicht zusätzlich unvedientermassen in die Wienzeile rinnt. ;)

Geschrieben
Original geschrieben von MAG B

Na dann machen wir es so: ich bring Dir noch die restlichen zwei Jahre Recht bei, und dafür lern ich dann bei Dir ein bisschen was übers programmieren (= endlich was g´scheits!) :D

 

super plan, kömma machen, zeit dafür hama vielleicht eh bald mehr als genug :p ;)

Geschrieben
Original geschrieben von Birki

.... wir ziehen mit Mistgabeln, Fackeln, und Dreschflegeln bewaffnet vor die Wienzeile und verlangen die Herausgabe der Schuldigen ...

 

Und könnt ma ihn dann teeren und federn auch? :jump: diese nette amerikanische Sitte hat sich bei uns ja leider nie durchgesetzt. :D

Geschrieben
Original geschrieben von TomCool

Bist Du leicht gar bei den 20%, die von one abgebaut werden???? :eek:

 

Wen meinst Du, NoFloh oder mich?

 

Ist auch egal, wissen werden wir es bald, nur No Floh ist bis dahin wenigstens auf Urlaub! ;)

Geschrieben
Original geschrieben von Roadrookie

Und könnt ma ihn dann teeren und federn auch? :jump: diese nette amerikanische Sitte hat sich bei uns ja leider nie durchgesetzt. :D

... bin eher für brandschatzen ...

Geschrieben
Original geschrieben von Birki

... bin eher für brandschatzen ...

 

....ich wär für eine moderne Abart des traditionellen "Bäckerschupfens". Nachdem die Donau ja net unbedingt den größten Reinheitsgrad hat...... :D

 

Wie auch immer:

 

Nachdem das Thema ja hochinteressant ist, außerdem net unwichtig, werd ichs amal oben stehen lassen..... ;)

Geschrieben

noch eine info:

 

ANGEBLICH verkauft der Händler das Bike für wen anderen - wie er sagte: "Ich verkaufe das Rad für einen Stammkunden, deswegen hab ich es erst genommen!"

 

Eh schon wissen was dieser "Stammkunde" "beruflich" macht. :rolleyes:

 

Falls aber tatsächlich ein komisoneller Verkauf vorliegt stehen die Chancen gut dass Markus sein Rad wieder bekommt, oder irre ich mich?

 

lg

krull

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