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Geschrieben
Einer der Gründe warum der trainierende Radrennfahrer ganz offiziell die Straße benützen darf und wie ich meine , aus Selbstschutz, auch sollte .Denn wenn man manchmal im Bereich Donaukanal , Insel usw. an stark frequentierten Tagen u. Zeiten Einzelne u. kl. Gruppen mit >30 durch das Gewusel von Spaziergängern , Hunden , Kindern u. sonstigen Benützern der Wege schießen sieht als gebe es kein Morgen ist ja ein Wunder das man nich andauernd von sollchen Unfällen liest .

 

dort die fahrbahn zu benutzen käme einem spaziergang auf der westautobahn gleich... Kinder, Spaziergänge, Hunde sind dort ohnehin kaum ein Thema und sollten auch entsprechend vorsichtig berücksichtigt werden.

Geschrieben
Das man die Örtlichkeiten berücksichtigen muß ist ja klar und ich weiß auch wie schwierig bis unmöglich es ist an denen von mir genannten Strecken auf eine Straße auszuweichen . Man ist halt m.M. nach mit defensiven u. doppelt vorsichtigem Verhalten besser drann .
Geschrieben
das kommt jetzt ganz drauf an wo du wohnst - bei uns in der Wachau ist es sehr von Vorteil nicht immer zu glauben im Recht zu sein - als Radfahrer ziehst du immer den Kürzeren (siehe Mittelhandknochenbruch)

du kannst also auf Teufel komm raus fahren - oder aber umsichtig fahren

 

Wenn du mich schon zitierst sollte es zum Zitat einen Zusammenhang geben.

Geschrieben
Das man die Örtlichkeiten berücksichtigen muß ist ja klar und ich weiß auch wie schwierig bis unmöglich es ist an denen von mir genannten Strecken auf eine Straße auszuweichen . Man ist halt m.M. nach mit defensiven u. doppelt vorsichtigem Verhalten besser drann .

 

das ist schon klar, das sagt einem ja der überlebensinstinkt alleine schon. nichts desto trotz ist es dann meines erachtens wenn doch mal was passiert schon so dass die schuld bei dem vollpfosten liegt, welcher nicht mal das rechtsfahrgebot anwendet.

 

ich fahre halt äußerst rechts, auf sicht und wenn ich überhole mach ich einen schulterblick, etc. das sollte man im sinne des § 3 StVO vom gegenüber auch erwarten können....

Gast zwartrijder
Geschrieben

und jeder der nicht rechts fährt - Vertrauensgrundsatz!

 

In einem Forum kann und soll diskutiert werden, sonst hätten wir ja alle die selbe Meinunng, was wiederum einigen hier gefallen würde ...

Geschrieben
und jeder der nicht rechts fährt - Vertrauensgrundsatz!

 

 

auf radwegen fährt man schon mal nebeneinander und somit links, da wären viele radfahrer vom vertrauensgrundsatz ausgenommen. man kann schon erwarten dass ein/e erwachene/r radfahrer/in im stande ist auszuweichen....

Geschrieben

Ich will mich hier nicht zu sehr an der Diskussion beteiligen (klappt auch so schon recht gut) aber:

 

Bei Formulierungen wie "habe schon X m vorher gesehen dass sie schlendert" oder "hab schon 50 m vorher geschrien aber nichts ist passiert" sollte man sehr vorsichtig sein! Da heißts dann schnell man hätte die Gefahr rechtzeitig erkennen können/müssen (Vertrauensgrundsatz). Hat mir jedenfalls mal ein befreundeter Polizist gesagt!

Gast zwartrijder
Geschrieben
auf radwegen fährt man schon mal nebeneinander und somit links, da wären viele radfahrer vom vertrauensgrundsatz ausgenommen. man kann schon erwarten dass ein/e erwachene/r radfahrer/in im stande ist auszuweichen....

 

Natürlich kannst du das erwarten - siehe ersten Beitrag ...

Gast zwartrijder
Geschrieben
genau und darum müsste sie schadenersatzpflichtig sein ;-)

 

Ich meinte damit - er kann es erwarten liegt aber dann auf der Schnauze wenn es dann nicht so ist ...

Geschrieben
Also meiner Meinung nach wärs nur fair, wenn die Verursacherin den Schaden übernehmen muss. Vertrauensgrundsatz hin oder her, ich würde es für ein Armutszeugnis für unsere Justitz halten, wenn der Vertrauensgrundsatz als "Schutzschirm" für Erwachsene die ihren Aufmerksamskeitspflichten nicht nachkommen, herangezogen wird. Wahrscheinlich wird man die Situation zwar wirklich nur beurteilen können wenn man direkt dabei war, aber ich denke auch, dass man sich bei einem Erwachsenen Menschen darauf verlassen kann, dass er rechtzeitig wieder in seiner Spur fährt, wär ja was anderes bei einem Kleinkind. Und wenn es aber nicht so ist und dadurch zu einem Unfall kommt, so gehört diese Person erst recht aus dem Verkehr gezogen und für sämtliche verursachte Schäden zur Rechenschaft gezogen, aber nicht auch noch geschützt. Da ists ja kein Wunder wenn die Deppen langsam überhand gewinnen, wenn man tun und lassen kann was man will, weil man auf Grund der Ausnahme aus dem Vertauensgrundsatz dann ja eh nur seinen eigenen Schaden zahlen muss.
Gast zwartrijder
Geschrieben
Und ich glaub noch immer, dass nix dabei raus kommt, und jeder seinen Schaden selber zahlt.

 

Der TO wird uns am laufenden halten.

  • 2 Monate später...
Geschrieben

guten morgen

ja es gibt was neues:

 

die rechtsschutzversicherung hat das geprüft und ist schlussendlich den langen und wahrscheinlich mühsamen weg der klage nicht gegangen.

nach einmaligen nachhaken gabs dann einen prozesskostenersatz in der höhe von 1000,. euro.

davon entfallen ca. 500,- auf helm u. rad

 

die gebrochene hand schmerzt immer noch beim radfahren trotz verheilten bruch und wird, so die expertenmeinung, wohl oder übel noch etwas länger weh tun

 

mit sportlichen grüssen

Geschrieben

Danke für die Bestätigung KEINE Rechtsschutzversicherung abzuschließen.

Für die Beiträge die ich mir da seit Jahrzehnten spare kaufe ich mir das geilste Rennrad dass es gibt und zahle im Fall der Fälle noch locker ein Rennrad und Schmerzensgeld für einen Geschädigten obendrauf.

Geschrieben

die rechtsschutzversicherung hat das geprüft und ist schlussendlich den langen und wahrscheinlich mühsamen weg der klage nicht gegangen.

nach einmaligen nachhaken gabs dann einen prozesskostenersatz in der höhe von 1000,. euro.

davon entfallen ca. 500,- auf helm u. rad

 

 

a klassiker...

 

gute besserung!

Geschrieben
Danke für die Bestätigung KEINE Rechtsschutzversicherung abzuschließen.

Für die Beiträge die ich mir da seit Jahrzehnten spare kaufe ich mir das geilste Rennrad dass es gibt und zahle im Fall der Fälle noch locker ein Rennrad und Schmerzensgeld für einen Geschädigten obendrauf.

 

gut, es kann auch was schlimmeres passieren, wogegen man sich zu Wehr setzen muss.

Wenn man ein sinnvolles persönliches Netzwerk diesbezüglich hat (also Freunde, die in verschiedenen Bereichen Anwälte sind) dann halte ich es auch für verzichtbar, handhabe es selber auch so... analog dazu mit der Zusatzkrankenversicherung und Ärzten in Familie oder Freundeskreis.

Geschrieben
gut, es kann auch was schlimmeres passieren, wogegen man sich zu Wehr setzen muss.

Wenn man ein sinnvolles persönliches Netzwerk diesbezüglich hat (also Freunde, die in verschiedenen Bereichen Anwälte sind) dann halte ich es auch für verzichtbar, handhabe es selber auch so... analog dazu mit der Zusatzkrankenversicherung und Ärzten in Familie oder Freundeskreis.

 

Sooft ich das sehe tritt eine Rechtsschutzversicherung immer nur dann für einen ein, wenn das eh eine gmahte Wiesen ist - in allen anderen Fällen in denen es heikel oder schwierig wird tun die genau nix. Das Leid und den Ärger übernehmen die auch nicht, das muss man immer selbst aushalten. Ich hätte längst eine solche Versicherung wenn man sicher sein könnte dass die genau dann tätig werden und sagen egal was ist wir werden es durchsetzen oder es zumindest versuchen.

Einen Prozeß zu führen bei dem der Ausgang klar ist, da brauche ich keinen der sich nachher damit brüstet mich unterstützt zu haben. Das ist meine Wahrnehmung bezüglich Rechtsschutz und anderer Versicherungen.

Geschrieben
die rechtsschutzversicherung hat das geprüft und ist schlussendlich den langen und wahrscheinlich mühsamen weg der klage nicht gegangen. nach einmaligen nachhaken gabs dann einen prozesskostenersatz

 

Verstehe ich nicht ganz, und bin neugierig - Prozesskostenersatz kann das mangels Prozess nicht sein. Du hattest keine RS-Deckung und ein Prozess geht sich in der Zwischenzeit auch nicht aus. Meinst du Schadenersatz? Den zahlt aber nicht die RS-Vers, sondern vielleicht die Haftpflicht des Gegners. Aber war das nicht ein Russe o.ä.?

Geschrieben
Verstehe ich nicht ganz, und bin neugierig - Prozesskostenersatz kann das mangels Prozess nicht sein. Du hattest keine RS-Deckung und ein Prozess geht sich in der Zwischenzeit auch nicht aus. Meinst du Schadenersatz? Den zahlt aber nicht die RS-Vers, sondern vielleicht die Haftpflicht des Gegners. Aber war das nicht ein Russe o.ä.?

 

Ich denke gemeint ist im konkreten Fall ein Prozesskostenablöseangebot. Dh die Rechtsschutzversicherung würde einen Prozess zahlen, weil sie vertraglich verpflichtet ist, zahlt dem Mandanten jedoch 1000 Euro wenn er es nicht macht, da ihnen das Risiko "einzufahren" zu groß ist.

Geschrieben
Klingt komisch, ist aber so. Die eigenen Rechtsschutzversicherung zahlt dir Geld, damit sie selber nicht für die vermutlich teureren Prozesskosten aufkommen muss - wenn sie im Prozess selber wenig Chancen auf Geld sieht.
Geschrieben

Nein. Der Fall liegt dann bei den Akten.

Sie ersparen sich dadurch lange Prozesse (die eben noch teurer werden könnten). Das wird von Erbsenzählern, oder Software gestützt durchgerechnet. Letztlich rechnet es sich für die Versicherungen.

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