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Geschrieben
Ich sehe schon eine Gesetzesübertretung, [...]

Vergl. mit Fotos von Autos mit erkennbarer Nummerntafel - da gibt es bereits Urteile, oder mit einer Verkehrskammera im eigenen Auto die das Geschehen auf der Straße durch die Windschutzscheibe filmt - auch das wurde verboten.

 

Vor allem letzteres ist recht aktuelle und IMHO auch vergleichbare Judikatur.

Aber wenn die Suppe rechtlich zu dünn ist, sollt ma den Wappler eher ignorieren.

Geschrieben

Zitat:

 

Jeder Fahrradfahrer kann sagen "ich bin am Gehsteig Gefahren bitte entfernt mein Bild" (kostet €35,- wegen Verstoßes gegen die STVO sobald das bezahlt ist entfernen wir es)

 

 

Amtsanmaßung ?

 

Wer sich die Ausübung eines öffentlichen Amtes anmaßt oder, ohne dazu befugt zu sein, eine Handlung vornimmt, die nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

 

http://www.jusline.at/314_Amtsanma%C3%9Fung_StGB.html

Geschrieben

Hat jetzt nicht viel Sinn eine rechtliche Diskussion draus zu machen. Ist nicht mein Spezialgebiet, und ich hab keine Zeit mich da groß einzulesen. Die Dashcams sind aber sicher ein anderes Thema, die sind deswegen verboten weil sie dauernd mitlaufen und damit sozusagen planmäßige Überwachung darstellen, das geht datenschutzrechtlich nicht.

 

Nährboden für Irre - das stimmt schon. Meiner persönlichen Meinung nach sollte man einen Nährboden allein halt in einer Demokratie nicht verbieten. Die Leute müssen auch was gegen Radler haben können, und sollen das ruhig auch artikulieren dürfen. Erst wenn auf dem Nährboden was Hässliches wächst, sollte man es ausreissen.

Geschrieben
Zitat:

 

Jeder Fahrradfahrer kann sagen "ich bin am Gehsteig Gefahren bitte entfernt mein Bild" (kostet €35,- wegen Verstoßes gegen die STVO sobald das bezahlt ist entfernen wir es)

 

 

Amtsanmaßung ?

 

Wer sich die Ausübung eines öffentlichen Amtes anmaßt oder, ohne dazu befugt zu sein, eine Handlung vornimmt, die nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

 

http://www.jusline.at/314_Amtsanma%C3%9Fung_StGB.html

 

Man kann es auch so verstehen, dass der Betreiber die 35 EUR bezahlt haben möchte, so wie er den Meldenachweis zur Kenntniss gebracht haben möchte.

Das rechtlich korrekte Vorgehen wäre, den (vermeintlichen) Verstoß gegen die STVO bei der Polizei anzuzeigen!

 

Ich kann einen Autofahrer der mich geschnitten hat auch nicht öffentlich diffamieren es sei denn er zeigt sich selbst an und weißt mir das nach!

 

Und Feststellung ob im betreffenden Fall eine Verkehrsübertretung stattgefunden hat und die Festlegung des Strafmaßes ist eindeutig Sache der Behörde!

Geschrieben
Zitat:

 

Jeder Fahrradfahrer kann sagen "ich bin am Gehsteig Gefahren bitte entfernt mein Bild" (kostet €35,- wegen Verstoßes gegen die STVO sobald das bezahlt ist entfernen wir es)

 

 

Amtsanmaßung ?

 

Wer sich die Ausübung eines öffentlichen Amtes anmaßt oder, ohne dazu befugt zu sein, eine Handlung vornimmt, die nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

 

http://www.jusline.at/314_Amtsanma%C3%9Fung_StGB.html

 

Nö - der täuscht ja nicht vor eine Behörde zu sein. Mit einer Kreativität wird man ihm schon ein Bein stellen können, fragt sich halt ob das den Aufwand wert ist. Wenns Hasspostings gibt kann man die zB eventuell auf Gutheißung mit Strafe bedrohter Handlungen (§ 282 StGB) abklopfen.

Geschrieben

hm, es stellt sich aber schon die Frage wer sich anmaßen darf zu prüfen ob ein Verstoß vorlag und ob eine Strafe bezahlt wurde.

Außerdem suggeriert er, dass er das Bild nur auf Wunsch entfernt, wenn die Strafe bezahlt wurde.

Eigentlich müsste er es immer auf Wunsch entfernen, ohne Bedingungen.

Insofern könnte man das sogar als eine Art Erpressung interpretieren.

Geschrieben
hm, es stellt sich aber schon die Frage wer sich anmaßen darf zu prüfen ob ein Verstoß vorlag und ob eine Strafe bezahlt wurde.

Außerdem suggeriert er, dass er das Bild nur auf Wunsch entfernt, wenn die Strafe bezahlt wurde.

Eigentlich müsste er es immer auf Wunsch entfernen, ohne Bedingungen.

Insofern könnte man das sogar als eine Art Erpressung interpretieren.

 

Sehe ich auch so!

Geschrieben
Bezüglich Haßpostings sieht es vermutlich so aus, dass die Seite bereits vom Netz wäre, wenn statt "Radfahrer" z.B. eine ethnische Gruppe stehen würde. Kann mir nicht vorstellen, dass es zulässig wäre, ein Bild von einem verletzten Juden oder Moslem oder Schwarzen mit "geil, endlich erwischts den Richtigen" oder "jetzt noch drüberfahren, dann passts" o.ä. menschenverachtende Kommentare zu versehen (und das ist gut so!). Wo fängt Haßposting an, gegen wen muss es sich richten?
Geschrieben

- Erpressung verlangt Gewalt oder gefährliche Drohung. Das belassen der Bilder auf der Website ist nichts davon. Ob er sie überhaupt entfernen muss bezweifle ich eben.

- bezüglich hasspostings gibts eben einen Tatbestand, der derartige Handlungen gegen religiöse/ethnische Gruppen etc. einfängt. Radfahren ist halt (zumindest juristisch) keine Religion.

 

Wenns so einfach wäre bräuchte man keine Juristen ... und gerade wenns um freie Meinungsäußerung geht, bin ich ganz froh darüber, dass man jemandem nicht sofort ganz einfach das Gas abdrehen kann. Auch wenns in diesem Fall mehr als unerfreulich ist.

Geschrieben (bearbeitet)
- Erpressung verlangt Gewalt oder gefährliche Drohung.**Religion.

 

Stimmt mMn nicht ganz! Erpressung geht auch ohne Gewalt und gefährliche Drohung! ZB Veröffentlichung von Nacktfotos oder Geld her!

Bearbeitet von 16S rDNA
Geschrieben
Stimmt mMn nicht ganz! Erpressung geht auch ohne Gewalt und gefährliche Drohung! ZB Veröffentlichung von Nacktfotos oder Geld her!

 

In dem von dir geschilderten Fall wird mit der Veröffentlichung der Nacktfotos - d.h. mit einer "Verletzung der Ehre" - gefährlich gedroht. Hier gibts aber eben keine Verletzung der Ehre - eben weils mir pumperlwurscht ist ob mich der Depp mit dem Handy fotografiert, wie ich grad neben dem Radweg fahr, das sind einfach uninteressante Fotos von Leuten auf der Strasse oder am Gehsteig.

 

Aber ich will die Kreativität keineswegs abwürgen - man kann ja einfach eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft schicken und schauen ob was dabei rauskommt.

Geschrieben
soweit ich mich erinnern kann, hats mal eine seite eines radfahrers gegeben, der alle autos ins netz gestellt hat, die auch radstreifen parken. der hat auch ein paar probleme bekommen. weiß nicht mehr genau, war im bikeboard vor ca. 2 jahren ein thema.
Geschrieben

Fändet ihr es nicht wesentlich schlauer, dem einfach keine Beachtung zu schenken, als sich über eine FB Seite aufzupudeln? hier gibt es anscheinend eine Interessensgemeinschaft von Leuten die in ihrem Leben auf irgendeine Art und Weise durch Radfahren emotional gekränkt wurden, sei es weil sie von jemanden geschnitten/geschreckt wurden oder weil sie nicht klar damit kommen, dass sie zu fett für einen Drahtesel geworden sind oder was auch immer. Das wollen Sie zurück geben und tun dies auf eine kindlich naive Weise, die eigentlich niemanden etwas tut.. Foto von mir am Gehweg? na und?

 

Wird dann in diesem Zusammenhang erwähnt, dass momentan ein Psycho Drahtfallen am Anninger aufstellt, interessiert das dann im Verhältnis wiederum niemanden .. seltsam.. vielleicht zu real

 

nix für ungut..

Geschrieben

Ja, ich kenne den/die Thread(s)... Irrsinn... habe es nur erwähnt, weil es -in diesem Kontext gelesen- die FB Gruppe als so lächerlich harmlos darstellt...

natürlich ist das niemanden egal.. sorry

Geschrieben

Die Anningergeschichte ist hald dann die Eskalationsstufe von solchen Spinnern wie der Facebookgruppe...

 

wobei die ja vorerst nur blöd reden, und der Waldgnom, der die Drahtseile angebracht hat, ja auch seit Jahren unbehelligt Steckerln legt.

Natürlich ist der Trail am Anninger auch illegal, aber spätestens ab der Eskalationsstufe Drahtfallen oder Nagelfallen braucht man über Verhältnismässigkeit eh nimma diskutieren...

Geschrieben
In dem von dir geschilderten Fall wird mit der Veröffentlichung der Nacktfotos - d.h. mit einer "Verletzung der Ehre" - gefährlich gedroht. Hier gibts aber eben keine Verletzung der Ehre - eben weils mir pumperlwurscht ist ob mich der Depp mit dem Handy fotografiert, wie ich grad neben dem Radweg fahr, das sind einfach uninteressante Fotos von Leuten auf der Strasse oder am Gehsteig.

 

Aber ich will die Kreativität keineswegs abwürgen - man kann ja einfach eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft schicken und schauen ob was dabei rauskommt.

 

 

Im Prinzip stimmt das, hier werden Leute aber einer Straftat oder Verstoßes gegen Paragrafen der STVO beschuldigt und zwar unzensiert und öffentlich. Auch wenn es einzelnen (und auch mir) egal ist, v.a. Weil man mich unter Helm und Brille eh nicht erkennen kann, könnte es anderen, die gut erkennbar sind schon auch schaden...

Geschrieben

Die Anninger Geschichte ist ja nicht die erste, die in Ö passiert. Es ist meiner Meinung nach eine Eskalationsstufe zu der FB Seite bzw. des dortigen Gedankengutes. Erst wird sich (zu Recht oder Unrecht) wegen eines (vermeintlichen oder faktischen) Deliktes eines Radfahrers aufgeregt, ev. nur im Freundeskreis, dann öffentlich (aber anonym, eh klar), man findet Gleichgesinnte und kommt zur Überzeugung dass die Radler "gefährlich sind und machen was sie wollen" und "die Polizei ja eh nix macht", somit wächst die Idee selbst etwas dagegen zu unternehmen, vorerst dur alle "Delikte" öffentlich anzuprangern. Dass dabei selbst gegen Gesetze verstoßen wird, wird damit gerechtfertigt, dass der Radfahrer das "schlimmere Delikt" begeht.

Aber die Unzufriedenheit und Frustration wächst, weil die Fotos ja die "kriminellen Radfahrer" nicht vom Begehen der "bösen Taten" abhalten, also muss eine andere Strategie her - erst mal in Gedanken, in der Fantasie, dann wird die Fantasie im Netz gepostet und alle sind begeistert.

Irgendwann wird das dann umgesetzt, geplant oder aus einer emotionalen Stresssituation heraus.

 

Fazit: Wehret den Anfängen! Mal sehen ob die Exekutive in Sachen Anninger was unternimmt oder ob erst jemand verletzt oder getötet werden muss.

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