Zum Inhalt springen

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor 3 Stunden schrieb NoNick:

Ich geb meine Fehler auch kampflos zu, mir musst nicht 5 quellen als Beweis liefern ;)

Alles gut, war nicht böse gemeint. Nur das jeder nachsehen kann der es mir ned glaubt, soll es ja auch geben😉

 

vor 1 Stunde schrieb marty777:

Gilt noch immer, dass man

1. an der Haltelinie das Fahrzeug zum Stillstand bringt

und

2. wo man in die Kreuzung einsehen kann, wieder?

Das hat mir anno dazumal der Fahrlehrer eingetrichtert (vielleicht auch nur als Schutz vor Anzeigen).

Hab ich auch so gelernt und bekomme es jährlich am Blaulicht-Kurs so bestätigt. Gehandhabt wird es meistens eh anders.

  • Like 1
  • Thanks 1
Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Venomenon:

 Gehandhabt wird es meistens eh anders

Davon hat die Rennleitung vom Wachzimmer Vösendorf  aber noch nichts gehört als sie mir eine Anzeige wegen nicht stoppen an der Halteline ausfertigte. 😠

Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb ekos1:

Davon hat die Rennleitung vom Wachzimmer Vösendorf  aber noch nichts gehört als sie mir eine Anzeige wegen nicht stoppen an der Halteline ausfertigte. 😠

anhalten tun sicher die wenigsten, nur wenn dir eben die Rennleitung dabei zuschaut bekommst einen Gutschein

Geschrieben
vor 5 Stunden schrieb alekom:

bei der Haltelinie MUSS man stoppen

Davon reden wir ja. ;)

Wenn man dabei nicht die Kreuzung einsehen kann, muss man vorrollen, bis man etwas sieht und nochmal stehenbleiben.

Da sind wir uns einig. :U:

 

Geschrieben
vor 15 Stunden schrieb ekos1:

Davon hat die Rennleitung vom Wachzimmer Vösendorf  aber noch nichts gehört als sie mir eine Anzeige wegen nicht stoppen an der Halteline ausfertigte. 😠

Das meinte ich ja, dass die meisten Autofahrer es nicht so machen, ist vielleicht falsch rüber gekommen.

Geschrieben (bearbeitet)

So, grad beim Aufräumen meines Sauhaufen gefunden:

 

Anonymverfügung

22.02.21 09:05, 1050 Wien, Ramperstorffergasse 4, Kreuzung Jahngasse

Text:

Sie haben das deutlich sichtbar aufgestellte Vorrangzeichen "HALT" dadurch nicht beachtet, indem Sie das Fahrzeug nicht vor einer Kreuzung angehalten haben, sondern ohne anzuhalten in die Kreuzung eingefahren sind.

Rechtsvorschrift verletzt: §53 lit. c Z. 24 erster Satz, erster Halbsatz STVO

Geldstrafe: € 76,00 § 99 Abs. 3 lit. a STVO

Bearbeitet von alekom
Geschrieben (bearbeitet)
vor 45 Minuten schrieb alekom:

Wann beginnt eigentlich eine Kreuzung? Schnittpunkt der Kante des Bürgersteigs? Schnittpunkt des 5 Meter Abstandes vom Bürgersteigs?

Läßt sich bei gutem Willen sehr einfach finden. Wenn es um die Stoptafel geht .

Zitat

Stop(p) bzw. auf gut Deutsch Halt

Verhalten bei Straßenkreuzungen

Du musst vor der Kreuzung anhalten – auch dann, wenn kein anderer Verkehrsteilnehmer vorhanden ist – und dem Querverkehr den Vorrang geben (Wartepflichtsregel). Durch das Anhalten verzichtest du auf jeden Vorrang, auch gegenüber dem Gegenverkehr (Verzichtsregel). Haben mehrere Fahrzeuglenker angehalten, müssen diese Blickkontakt aufnehmen und die Reihenfolge der Weiterfahrt untereinander ausmachen: Für stehende Fahrzeuglenker gibt es keine Vorrangregeln!

Zitat

Du musst wegen des Verkehrszeichens anhalten – aber nicht beim Verkehrszeichen!

Ist auf der Fahrbahn eine Haltelinie angebracht, musst du an dieser Bodenmarkierung anhalten – auch dann, wenn du dort noch keine ausreichende Sicht auf den Querverkehr hast. Ein zweites Anhalten an jener Stelle, an der du den Querverkehr auch sehen kannst, ist nicht grundsätzlich vorgeschrieben, sondern nur dann, wenn es der Querverkehr erfordert

Fehlt eine Haltelinie oder ist sie nicht sichtbar, musst du dein Fahrzeug dort anhalten, wo gute Übersicht besteht (man sagt: „an der Sichtlinie“) 

 

Bearbeitet von ekos1
Geschrieben
Am 20.7.2022 um 20:45 schrieb atr23:

Das klingt nach einem Fall für den Radkummerkasten ;)

Danke übrigens nochmal, hab dort jetzt einiges eingetragen bzw. hinzugestimmt, wo ich Handlungsbedarf sehe.

Mit dem Konzept der Anonymisierung ist es etwas schwer erledigte Dinge in der Karte wieder zu entfernen.

Aber egal. Damit soll sich mal die Stadt Wien beschäftigen. 🙂

Geschrieben
vor 19 Stunden schrieb alekom:

So, grad beim Aufräumen meines Sauhaufen gefunden:

 

Anonymverfügung

22.02.21 09:05, 1050 Wien, Ramperstorffergasse 4, Kreuzung Jahngasse

Text:

Sie haben das deutlich sichtbar aufgestellte Vorrangzeichen "HALT" dadurch nicht beachtet, indem Sie das Fahrzeug nicht vor einer Kreuzung angehalten haben, sondern ohne anzuhalten in die Kreuzung eingefahren sind.

Rechtsvorschrift verletzt: §53 lit. c Z. 24 erster Satz, erster Halbsatz STVO

Geldstrafe: € 76,00 § 99 Abs. 3 lit. a STVO

Das heißt du hast nen „Punkt“ kassiert?
 

https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/fuehrerschein/7/1/Seite.041030.html

 

Vormerkdelikte

Geschrieben

Nein von einem "Punkt" steht nichts in der Anonymverfügung.

Auf der zweiten Seite steht:

Die Anonymverfügung ist keine Verfolgungshandlung. Sie darf weder in amtlichen Auskünften erwähnt werden noch bei der Strafbemessung im Verwaltungsstrafverfahren berücksichtigt werden.

 

Den Satz versteh ich nicht, weil auf der gleichen Seite ganz unten steht:

Wenn Sie auf die Anonymverfügung nicht reagieren, wird diese mit Ablauf der vierwöchigen Frist gegenstandslos. Die Behörde ist in diesem Fall verpflichtet, den Sachverhalt zu klären und Nachforschungen nach dem unbekannten Täter/der unbekannten Täterin einzuleiten und somit ein Verwaltungsstrafverfahren durchzuführen.

 

Beachten Sie, dass eine Geldstrafe, die aufgrund eines ordentlichen Verwaltungsstrafverfahrens zu verhängen ist, einen höheren Strafbetrag aufweisen kann.

 

Oiso für mich hat die Anonymverfügung doch was mit der Bemessung im Verwaltungsstrafverfahren zu tun, ala... wennst dich nicht rührst, kannst no mehr zahlen. Zwei unterschiedliche Begriffe halt die dennoch miteinander zu tun haben.

Geschrieben

Die Anonymverfügung ergeht an den Fahrzeughalter, da der Fahrer anonym ist. Du hast dann eben zeit denen bekannt zu geben, dass du nicht der Lenker bist, sondern der xy und der/die bekommt dann die Strafe, allerdings nimmer als Anonymvefügung

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...