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Sturz im Pulk - Juristische Frage


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Geschrieben

Hallo!

 

Weiss jemand von euch wie so etwas gehandhabt wird wenn ein Sturz im Pulk passiert und Windschatten gefahren wurde?

 

Erstem ist Satelschraube bei Sattelstütze gebrochen --> Sturz

2.er und 3.er drüber --> ebenfalls Sturz

 

Beim 1.en sollte ja die Produkthaftung greifen aber wie schats mit den restlichen entstandenen Schäden aus? Deckt sowas dei Haushalts bzw. Haftpflichtversicherung des 1.en oder greift da auch noch die Produkthaftung oder gar nichts weil eingewilligt worden ist im Pulk zu fahren und auf Grund des Windschattenfahrens der vorgeschriebene Sicherheitsabstand nicht eingehalten worden ist?

 

Hat jemand sowas schon erlebt bzw Erfahrungen damit?

 

Lg

 

klaus

Geschrieben

Also als Laie würde ich sagen, auch als Radfahrer hat man die Pflicht "auf Sicht zu fahren", d.h. dass man vor einem etwaigen Hindernis noch rechtzeitig anhalten kann.

 

Dafür, dass das beim Windschattenfahren natürlich nicht eingehalten wird, kann die Versicherung nix => selber schuld => kein Geld.

 

So würde mein Rechtsverständis aussehen, wenn das anders wär, würd ich mich wirklich sehr wundern.

 

lg

Wolfgang

Geschrieben

Ich sehe es anders, denn der Bruch des Sattels/Sattelstütze/etc. würde ich nicht als Normalfall betrachten ... mein Verständnis sagt mir eher, daß der Fahrer #1 schuld ist und dessen Versicherung bzw. über die Produkthaftung der Schaden beglichen werden muß !

 

 

@ ahab

Ich ergänze den Betreff um "Rechtsfrage" .. dann schauen vielleicht die Juristen des BB auch hier herein - ok ??

Geschrieben

So was ich bis jetzt erfahren habe hat nur der 1ste Chance auf Ansprüche.

 

Derjenige der im Windschatten fährt und zu knapp auffährt und dadurch in einer Gefahrensituation nicht mehr rechtzeitig abbremsen kann ist selbst für seinen Schaden verantwortlich. Es ist zwar gesetzlich erlaubt mit dem Rennrad so zu fahren, versicherungsansprüche gelten dann jedoch nicht. (so wurde es mir von mehreren Stellen erzählt)

 

 

Wollt nur mal fragen ob jemand von Euch halt schon so einen Fall gehabt hat.

 

danke

 

klaus

Geschrieben

Also so locker würde ich das gar nicht wegwischen lassen. Allerdings bin ich kein Jurist, weshalb meine Meinung natürlich nicht viel Gewicht hat (im Gegensatz zu mir :rofl: )

 

Produkthaftung trifft sämtliche Schäden die durch das fehlerhafte Produkt entstanden sind. Die Frage ist ob man argumentieren kann, dass Windschattenfahren ein typischer Einsatz eines Rennrades ist. Aus meiner Sicht durchaus, d.h. aber natürlich noch lange nicht, dass das Gerichte so sehen würden.

Geschrieben

Also das erste was der Hersteller dazu gesagt hat war: Da hat de Kunde die Schraube selbst zu fest angezogen! :rolleyes:

 

Das ist halt jetzt a ziemlich blede gschicht - aussage gegen aussage.

Und bei einem Rechtsstreit gegen eine große renomierte kanadische Firma wird mans sicher auch nicht leicht haben bzw wird sich das sicher ewig rauszahen und wenn am Schluss rauskommt das Schraube einfach zu fest angezogen war dann bleibt der Kunde auch noch auf den Anwaltskosten sitzen :(

 

naja ich werd berichten was rauskommt

 

klaus

Geschrieben

Ich war vor 2 Jahren in ein ähnlichen Fall verwickelt. 3fach Sturz beim Wachaumarathon. Der erste ist jedoch durch einen Fahrfehler zu Sturz gekommen. Die Versicherung und der Anwalt haben damals folgendes judizitiert:

1. Bei einem Rennen gibt es einen Haftungsauschluß, jeder ist für sich selbst verantwortlich, außer bei grober Fahrläßigkeit.

2. Der Wachaumarathon ist kein Rennen sondern eine Touristikfahrt, hier gilt gleiches Recht wie im Strassenverkehr. Fahren auf Sicht. Windschattenfahren ist absolut unzulässig. Der Besitz von Lizenzen, der Begriff Trainingsfahrt etc. gilt im Strassenverkehr genau gar nichts.

3. Entstehen dem bereits gestürzten nachweislich Verletzungen oder Beschädigungen durch den zweiten über ihn stürzenden haftet der hintere Fahrer. Kann im schlimmsten Fall bis zu einer Vorstrafe wegen Körperverletzung führen.

 

Wir zwei hinteren haben damals ziemlich doof aus der Wäsche geschaut.

Geschrieben

Für 2.) und 3.) wird´s glaub ich schlecht aussehen. Denke mal das ist wie beim Autofahren. Nötiger Abstand muß eingehalten werden, klar nicht machbar beim Windschattenfahren wird aber im Falle eines Rechtsstreits vom Gericht wahrscheinlich so gewertet. Dem Gericht würd das relativ egal sein ob Windschatten oder nicht....

 

 

Gruß Flitschi

Geschrieben
Dem Gericht würd das relativ egal sein ob Windschatten oder nicht....

jetzt geb ich auch noch meine laienhaften senf dazu:

angenommen drei autos fahren ganz knapp hintereinander, weil nr.2 ud nr.3 benzin sparen wollen. bei auto 1 platzt der reifen, dann schepperts.

wird irgendeine versicherung dieses planeten nr. 2 und 3 was zahlen? sicher nicht. und ein produktionsfehler beim reifen wird das auch nicht ändern.

 

windschattenfahren ist bei radfahrern gängige praxis, aber es ist weder vorgeschrieben, noch zwingend notwendig.

Geschrieben

Bin auch kein Anwalt, aber bin mir sicher, das 2+3 nichts bekommen, außer Probleme wenn 1 durch den Auffahrer verletzt wird.

Egal ob die Schraube, Platten, oder weil sich 1 verschaltet: Es muß immer gerechnet werde, daß der Vorrausfahrende langsamer wird. Somit ist es bewußte Fahrlässigkeit und kein Versicherungsanspruch

Geschrieben
Der Hersteller wird erst mal sagen: "Wer hat die Schraube angezogen und mit wieviel Newtonmeter". Dann kann es sein, dass Nr.1 sagt:" Hätte Nr.2 oder Nr.3 mehr Abstand gehalten wäre mir nicht so viel passiert". Dann können sich Nr.2 und Nr.3 warm anziehen.

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