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vom stürzen auf der alm...


HAL9000
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... ein silberstreif am horizont der gesetzgebung!

 

ein mountainbiker hat eine gemeinde auf schmerzensgeld verklagt,

weil er bei einem weiderost zu sturz kam. auf diese gefahrenstelle

wurde sogar in der tourenbeschreibung hingewiesen, der kläger

hatte das aber nicht so genau gelesen...

 

der kläger war der meinung, dass so eine tour gar nicht empfohlen

hätte werden dürfen, bzw. die gefahrenstelle zu beseitigen

gewesen wäre.

 

die klage wurde in allen instanzen abgelehnt (bis zum ogh, urteil

2 ob 45/00g) mit der begründung, dass an mtb-fahrer stets höhere

anforderungen gestellt würden, als an straßenfahrer. o-ton: ein

moutainbikefahrer müsse sein fahrverhalten darauf einrichten,

dass er allen gefahren stets rechnung tragen könne...

 

der trottel konnte nicht lesen und war viel zu schnell... :mad:

 

genial, genial... - wacht die österreichische justiz langsam auf,

oder waren die beteiligten richter allesamt begeisterte mtb-ler... :D

 

so gelesen im aktuellen drahtesel...

 

vielleicht hat dieses urteil signalwirkung...

 

ein etwas optimistischerer

HAL9000

 

 

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wieso siehst Du das als "Silberstreif"?

"Signalwirkung" auf wen?

 

Ich mein, ich war ja auch so ein Trottel, der an der falschen Stelle zu schnell gefahren ist, daher hat's mich auf die Pfeifn g'haut.

 

Etliche beschilderte Strecken in Ost-Ö. haben Stellen drin, die sicher nicht für alle fahrbar sind (so manchen schwarz eingezeichneten Abschnitt würde ich schon ernst nehmen).

 

Obwohl so ein Weidegitter schon gemein ist. Aber wenn es in der Tourenbeschreibung steht, merke ich mir sowas normalerweise schon.

 

Es gibt ja auch viele, normalerweise geschlossene Schranken (mit "Fußgängertürl"), die man tunlichst nicht übersehen sollte :eek:

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ich muß jetzt mal Bernd beipflichten,

ich seh an der Sache net wirklich was Positives

aber das es vielleicht für die 'breite Masse' jetzt so aussieht als könnten MTBer net lesen, und ihr Sportgerät net richtig beherrschen.

 

Für uns Biker mags ja schön sein wenn ein 'Möchtegern-Biker' eins drüber bekommt, aber ob das wirklich was bringt?

 

Und sind wir mal ehrlich, genau wegen solchen Typen ist das Bike ja fast überall untersagt, weil jeder Angst hat das es einen Biker zerlegt und der Grundbesitzer womöglich verklagt wird.

 

Mich zerlegts auch hin und wieder weil ich mich selbst überschätze, (wem gehts denn icht mal so?) aber da kann ich doch niemanden dafür verantwortlich machen!!!

(wenn Stacheldraht ca. auf Halshöhe hinter einer Kurve gespannt ist, allerdings schon :mad: )

 

also immer schön 'Auf Sicht fahren! :D

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Original geschrieben von WarEagle

Und sind wir mal ehrlich, genau wegen solchen Typen ist das Bike ja fast überall untersagt, weil jeder Angst hat das es einen Biker zerlegt und der Grundbesitzer womöglich verklagt wird.

Aber genau darum geht's ja: das Urteil zeigt erstmals, dass der Grundeigentümer nicht unbedingt haftet!
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na jo, die einzige "Signalwirkung", die ich sehe, ist, daß ich ruhig ein Wegerl freigeben kann, ohne mir Sorgen darüber zu machen, ggf. von jemandem verklagt zu werden, den's irgendwo hing'haut hat, weil eben ein paar Steine drin sind.

 

Aber ich finde nichts besonderes daran. Bei den Strecken in NÖ fahre ich sowieso auf eigene Gefahr.

 

In Tirol wurde (siehe MM's Thread über das Tirol Modell) allerdings ein Versicherunbspaket ausgehandelt.

 

Die Tatsache des Urteils wird die Wegerhalter aber nicht ganz aus ihrer Pflicht entlassen ;)

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Original geschrieben von Christoph

Aber genau darum geht's ja: das Urteil zeigt erstmals, dass der Grundeigentümer nicht unbedingt haftet!

stimmt genau - das ist die signalwirkung, die ich gemeint habe...

 

es soll in richtung der trottel gehen, die wegen ihrer unfähigkeit

auch noch die wegehalter verantwortlich machen.

 

andererseits sollte es ein signal in richtung derjenigen sein, die

genau deswegen ihre wege nicht freigeben...

 

darum sehe ich dieses urteil als positiv an. und nachdem es bis

zum ogh gegangen ist, kann sich das durchaus auf ganz österreich

auswirken - hoffe ich halt.. ;)

Original geschrieben von Bernd67

Die Tatsache des Urteils wird die Wegerhalter aber nicht ganz aus ihrer Pflicht entlassen

... natürlich nicht. aber meistens ist doch der grund der nicht-freigabe

der, dass überhaupt solche klagen möglich sind. in zukunft wird

es sich jemand genauer überlegen, ober er für ein aufgeschürftes

knie den wegehalter vor den kadi zerrt...

 

ein blauäugiger(?)

HAL9000

 

 

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genau dem stimme ich auch zu.

Da gings/gehts ja nur um Vollidids, die irgendwann mal im Urlaub die Zivilisation verlassen, dann wirfts es aus Unvermögen hin, und sie wollen sich noch was rausholen.

Bisher hat ihnen die Rechtsprechung ja auch noch geholfen, das ist hoffentlich vorbei.

 

Denn, Bernd, Du ärgerst Dich zwar wegen dem Sturz, kommst aber nicht auf die Idee, jemanden zu suchen, denst dafür verklagen kannst.

Die Leute, die der Hal meint würden genau das versuchen. Auf die kömmer aber verzichten.

 

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Das ganze erinnert mich an den (gerichtsanhängigen) Fall eines Mittelschulprofessors, der anlässlich einer Wanderung einen elektrischen Weidezaun als Pissoir benützte. Dieser Zeitgenosse hat doch tatsächlich den Eigentümer des Weidezauns verklagt. Da ja sein bestes(?) Stück einen Brandschaden davongetragen hat.

 

Die Tageszeitungen berichteten seinerzeit genüsslich über das Erkenntnis des Gerichts. Die Klage wurde abgewiesen, soviel weiss ich noch.

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das urteil ist okay, denn wenn der käger recht bekäme, dann wäre da noch die sache mit dem zivilrecht, sich dort dann geld aus schadensersatzgründen zu holen wäre dann überhaupt die totale abschreckung für eine weitere öffnung für die mountainbiker. doch wir sind ja nicht in den USA, dort wäre er sicher reich geworden mit so einer klage,....

 

grüsse

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dieses urteil wird nix ändern, weil's ja nix neues aussagt, sondern eh nur eine logische entscheidung nach der geltenden gesetzes- und rechtslage ist.

 

ausserdem is eh schon fast 2 jahre alt - hat sich seitdem was geändert?

 

das Urteil zeigt erstmals, dass der Grundeigentümer nicht unbedingt haftet

davon, dass dies das urteil ERSTMALS zeigen soll, kann keine rede sein; dass der grundeigentümer nicht UNBEDINGT haftet ist sowieso klar -

bemerkenswert ist vielleicht, dass hier nicht einmal ein schadenersatz zugesprochen wurde, obwohl das weidegitter in längsrichtung verlaufen ist (was ja schon a bissl a wilde sache is)

 

auch wenn's ein gutes urteil ist, ändern wird es nichts (bzw. hat es nichts geändert)

 

 

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