HAL9000 Geschrieben 11. Oktober 2002 Teilen Geschrieben 11. Oktober 2002 ... ein silberstreif am horizont der gesetzgebung! ein mountainbiker hat eine gemeinde auf schmerzensgeld verklagt, weil er bei einem weiderost zu sturz kam. auf diese gefahrenstelle wurde sogar in der tourenbeschreibung hingewiesen, der kläger hatte das aber nicht so genau gelesen... der kläger war der meinung, dass so eine tour gar nicht empfohlen hätte werden dürfen, bzw. die gefahrenstelle zu beseitigen gewesen wäre. die klage wurde in allen instanzen abgelehnt (bis zum ogh, urteil 2 ob 45/00g) mit der begründung, dass an mtb-fahrer stets höhere anforderungen gestellt würden, als an straßenfahrer. o-ton: ein moutainbikefahrer müsse sein fahrverhalten darauf einrichten, dass er allen gefahren stets rechnung tragen könne... der trottel konnte nicht lesen und war viel zu schnell... genial, genial... - wacht die österreichische justiz langsam auf, oder waren die beteiligten richter allesamt begeisterte mtb-ler... so gelesen im aktuellen drahtesel... vielleicht hat dieses urteil signalwirkung... ein etwas optimistischerer HAL9000 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Bernd67 Geschrieben 11. Oktober 2002 Teilen Geschrieben 11. Oktober 2002 wieso siehst Du das als "Silberstreif"? "Signalwirkung" auf wen? Ich mein, ich war ja auch so ein Trottel, der an der falschen Stelle zu schnell gefahren ist, daher hat's mich auf die Pfeifn g'haut. Etliche beschilderte Strecken in Ost-Ö. haben Stellen drin, die sicher nicht für alle fahrbar sind (so manchen schwarz eingezeichneten Abschnitt würde ich schon ernst nehmen). Obwohl so ein Weidegitter schon gemein ist. Aber wenn es in der Tourenbeschreibung steht, merke ich mir sowas normalerweise schon. Es gibt ja auch viele, normalerweise geschlossene Schranken (mit "Fußgängertürl"), die man tunlichst nicht übersehen sollte Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
WarEagle Geschrieben 11. Oktober 2002 Teilen Geschrieben 11. Oktober 2002 ich muß jetzt mal Bernd beipflichten, ich seh an der Sache net wirklich was Positives aber das es vielleicht für die 'breite Masse' jetzt so aussieht als könnten MTBer net lesen, und ihr Sportgerät net richtig beherrschen. Für uns Biker mags ja schön sein wenn ein 'Möchtegern-Biker' eins drüber bekommt, aber ob das wirklich was bringt? Und sind wir mal ehrlich, genau wegen solchen Typen ist das Bike ja fast überall untersagt, weil jeder Angst hat das es einen Biker zerlegt und der Grundbesitzer womöglich verklagt wird. Mich zerlegts auch hin und wieder weil ich mich selbst überschätze, (wem gehts denn icht mal so?) aber da kann ich doch niemanden dafür verantwortlich machen!!! (wenn Stacheldraht ca. auf Halshöhe hinter einer Kurve gespannt ist, allerdings schon ) also immer schön 'Auf Sicht fahren! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Christoph Geschrieben 11. Oktober 2002 Teilen Geschrieben 11. Oktober 2002 Original geschrieben von WarEagle Und sind wir mal ehrlich, genau wegen solchen Typen ist das Bike ja fast überall untersagt, weil jeder Angst hat das es einen Biker zerlegt und der Grundbesitzer womöglich verklagt wird. Aber genau darum geht's ja: das Urteil zeigt erstmals, dass der Grundeigentümer nicht unbedingt haftet! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Bernd67 Geschrieben 11. Oktober 2002 Teilen Geschrieben 11. Oktober 2002 na jo, die einzige "Signalwirkung", die ich sehe, ist, daß ich ruhig ein Wegerl freigeben kann, ohne mir Sorgen darüber zu machen, ggf. von jemandem verklagt zu werden, den's irgendwo hing'haut hat, weil eben ein paar Steine drin sind. Aber ich finde nichts besonderes daran. Bei den Strecken in NÖ fahre ich sowieso auf eigene Gefahr. In Tirol wurde (siehe MM's Thread über das Tirol Modell) allerdings ein Versicherunbspaket ausgehandelt. Die Tatsache des Urteils wird die Wegerhalter aber nicht ganz aus ihrer Pflicht entlassen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
HAL9000 Geschrieben 12. Oktober 2002 Autor Teilen Geschrieben 12. Oktober 2002 Original geschrieben von Christoph Aber genau darum geht's ja: das Urteil zeigt erstmals, dass der Grundeigentümer nicht unbedingt haftet! stimmt genau - das ist die signalwirkung, die ich gemeint habe... es soll in richtung der trottel gehen, die wegen ihrer unfähigkeit auch noch die wegehalter verantwortlich machen. andererseits sollte es ein signal in richtung derjenigen sein, die genau deswegen ihre wege nicht freigeben... darum sehe ich dieses urteil als positiv an. und nachdem es bis zum ogh gegangen ist, kann sich das durchaus auf ganz österreich auswirken - hoffe ich halt.. Original geschrieben von Bernd67 Die Tatsache des Urteils wird die Wegerhalter aber nicht ganz aus ihrer Pflicht entlassen ... natürlich nicht. aber meistens ist doch der grund der nicht-freigabe der, dass überhaupt solche klagen möglich sind. in zukunft wird es sich jemand genauer überlegen, ober er für ein aufgeschürftes knie den wegehalter vor den kadi zerrt... ein blauäugiger(?) HAL9000 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
yellow Geschrieben 12. Oktober 2002 Teilen Geschrieben 12. Oktober 2002 genau dem stimme ich auch zu. Da gings/gehts ja nur um Vollidids, die irgendwann mal im Urlaub die Zivilisation verlassen, dann wirfts es aus Unvermögen hin, und sie wollen sich noch was rausholen. Bisher hat ihnen die Rechtsprechung ja auch noch geholfen, das ist hoffentlich vorbei. Denn, Bernd, Du ärgerst Dich zwar wegen dem Sturz, kommst aber nicht auf die Idee, jemanden zu suchen, denst dafür verklagen kannst. Die Leute, die der Hal meint würden genau das versuchen. Auf die kömmer aber verzichten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Potschnflicker Geschrieben 12. Oktober 2002 Teilen Geschrieben 12. Oktober 2002 Das ganze erinnert mich an den (gerichtsanhängigen) Fall eines Mittelschulprofessors, der anlässlich einer Wanderung einen elektrischen Weidezaun als Pissoir benützte. Dieser Zeitgenosse hat doch tatsächlich den Eigentümer des Weidezauns verklagt. Da ja sein bestes(?) Stück einen Brandschaden davongetragen hat. Die Tageszeitungen berichteten seinerzeit genüsslich über das Erkenntnis des Gerichts. Die Klage wurde abgewiesen, soviel weiss ich noch. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
WarEagle Geschrieben 12. Oktober 2002 Teilen Geschrieben 12. Oktober 2002 schon, schon, schon, ich versteh euch ja, aber ich kann mir net vorstellen, das sich Grundeigentümer deswegen umstimmen lassen. Ich fürcht solang das net gesetlich geregelt ist, wird sich da net viel ändern. Aber vielleicht ist das wirklich der Stein des Anstoßes. Woll ma's hoffen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Potschnflicker Geschrieben 12. Oktober 2002 Teilen Geschrieben 12. Oktober 2002 Ich will hier nicht am I-Tüpferl herumreiten. Gesetzlich ist das ja insoferne schon geregelt, als ja das Erkenntnis auf bestehenden Gesetzen basiert. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
tommy d. p. Geschrieben 12. Oktober 2002 Teilen Geschrieben 12. Oktober 2002 es passiert schon mal, dass es mich auf de goschn haut. ich käme aber, wie es bereits einige vor mir bemerkten, nie auf die idee, dafür jemand anderen zur haftung heranzuziehen. dieses urteil bestärkt diese einstellung. ich find es extrem positiv, gerade in diesem sinne!!! ciao tommy Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
karin Geschrieben 12. Oktober 2002 Teilen Geschrieben 12. Oktober 2002 das urteil ist okay, denn wenn der käger recht bekäme, dann wäre da noch die sache mit dem zivilrecht, sich dort dann geld aus schadensersatzgründen zu holen wäre dann überhaupt die totale abschreckung für eine weitere öffnung für die mountainbiker. doch wir sind ja nicht in den USA, dort wäre er sicher reich geworden mit so einer klage,.... grüsse Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
tommy d. p. Geschrieben 12. Oktober 2002 Teilen Geschrieben 12. Oktober 2002 hey karin.....! du im bb???? wie is das wetter in oö??? schiffts dort auch soo sehr?? bei uns giesst es wie aus kannen. ciao Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
karin Geschrieben 12. Oktober 2002 Teilen Geschrieben 12. Oktober 2002 was soll ich sagen, regen,regen,regen,regen,regen,regen,regen,regen,regen,regen,regen,regen,regen,regen,regen,regen,regen,regen,regen,regen,regen, regen,regen,regen,regen, alles klar oder??? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
tommy d. p. Geschrieben 12. Oktober 2002 Teilen Geschrieben 12. Oktober 2002 doch anders. bei uns schiffts........................ :D tschüssiiiiii Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
LZ_ Geschrieben 12. Oktober 2002 Teilen Geschrieben 12. Oktober 2002 he, und hier auch, seit Do. 20Uhr ununterbrochen, habe schon keine trockenen Schuhe mehr. Die Lakesandalen wären noch eine Lösung. Ich will den Indian summer, verdammt und zwar sofort.. LZ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
speedy Geschrieben 12. Oktober 2002 Teilen Geschrieben 12. Oktober 2002 dieses urteil wird nix ändern, weil's ja nix neues aussagt, sondern eh nur eine logische entscheidung nach der geltenden gesetzes- und rechtslage ist. ausserdem is eh schon fast 2 jahre alt - hat sich seitdem was geändert? das Urteil zeigt erstmals, dass der Grundeigentümer nicht unbedingt haftet davon, dass dies das urteil ERSTMALS zeigen soll, kann keine rede sein; dass der grundeigentümer nicht UNBEDINGT haftet ist sowieso klar - bemerkenswert ist vielleicht, dass hier nicht einmal ein schadenersatz zugesprochen wurde, obwohl das weidegitter in längsrichtung verlaufen ist (was ja schon a bissl a wilde sache is) auch wenn's ein gutes urteil ist, ändern wird es nichts (bzw. hat es nichts geändert) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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