Maurer-biker Geschrieben 4. Juli 2006 Teilen Geschrieben 4. Juli 2006 Die STVO erklärt uns: Fahrräder sind Fahrzeuge gem § 2 Abs. 1 Z 22 StVO: Fahrräder sind Fahrzeuge, die mit einer Vorrichtung der menschlichen Kraft auf die Antriebsräder ausgestattet sind, bzw. die zusätzlich mit einem elektrischen Antrieb ausgestattet sind (Elektrofahrräder). Fahrräder sind außerdem zweirädrige Fahrzeuge, die unmittelbar durch menschliche Kraft angetrieben werden (Roller). das heißt wenn ihr das hintterrad ausbaut (außer ihr habt son spezialrad mit vorderradantrieb) ist es laut stvo kein fahrrad mehr, sondern gepäck und darf demnach gratis transportiert werden übernehme keine garantie, dass der schaffner das durchgehen lasst, aber ich werds bei gelegenheit mal ausprobieren =) (oder hat das schonmal jemand versucht) ...finde es ist ja sowieso ne frechheit, das man für radtransport was extra zahlen muss, aber für den transport von meiner reisetasche nichts... mfg flo Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
traveller23 Geschrieben 4. Juli 2006 Teilen Geschrieben 4. Juli 2006 naja, die 80cent hab ich auch noch, da erspar ich mir die Streiterei. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
m0le Geschrieben 4. Juli 2006 Teilen Geschrieben 4. Juli 2006 haben schon genug versucht! das lasst dir kaum einer durchgehen! außer du hast nen Dirtjumper oder sowas kleines, wost den Rahmen an den Rucksack schnallen kannst, und beide LR in den Händen hältst, das geht, sonst pfeifens dir was Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
steff99 Geschrieben 4. Juli 2006 Teilen Geschrieben 4. Juli 2006 ist das nicht generell gegen die natur einens bikers mit der u-bahn zu fahrn anstatt sich in den sattel zu setzen und die strecke abzustrampeln?? also ich find das zumindest doof ausnahmen gibts freilich schon: rad hat nen platten oder einen andren defekt bzw. WEITE strecken mit der bahn aber freerider und downhiller sind ja generell a bissal anders (weil die praktizieren das ja meistens - also das in der u-bahn mit rad fahren) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Chris64 Geschrieben 4. Juli 2006 Teilen Geschrieben 4. Juli 2006 ist das nicht generell gegen die natur einens bikers mit der u-bahn zu fahrn anstatt sich in den sattel zu setzen und die strecke abzustrampeln?? Na eigentlich nicht. Für mich ist das Rad kein Verkehrsmittel sondern ein Sportgerät. Warum sollte man sich damit ins Getümmel stürzen und sich von Autos zusammenfahren lassen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sonina Geschrieben 4. Juli 2006 Teilen Geschrieben 4. Juli 2006 Hallo, bei Rädern, die kleiner als 26 Zoll sind, sind´s auch kulant, besonders, wenn ein Kind mitfährt, das ist dann "Kinderspielzeug".... Hab für´s Kinderradl noch nie bezahlt (auch für 24 Zoll noch nicht) und mein Radl ist in der Jahreskarte mit drin.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
trialELCH Geschrieben 4. Juli 2006 Teilen Geschrieben 4. Juli 2006 haben schon genug versucht! das lasst dir kaum einer durchgehen! außer du hast nen Dirtjumper oder sowas kleines, wost den Rahmen an den Rucksack schnallen kannst, und beide LR in den Händen hältst, das geht, sonst pfeifens dir was Hab ich eh schon öfters geschrieben. Ist das einzige was wirklich geht, gerade bei behinderten Busfahrern. Man braucht dann zwar viel mehr Platz, aber mir solls wurscht sein. Wenn er am Anfang orsch zu mir war, bin ichs auch... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kato Geschrieben 4. Juli 2006 Teilen Geschrieben 4. Juli 2006 Also wenn die Bestimmungen in den letzten 50 Jahren nicht geändert wurden dann hieß es Gepäckstücke über 80cm benötigen einen Fahrschein. Bike wird sicher viel länger sein! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
trialELCH Geschrieben 4. Juli 2006 Teilen Geschrieben 4. Juli 2006 Das misst sowieso keiner nach, also drauf pfiffen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Schipfi Geschrieben 4. Juli 2006 Teilen Geschrieben 4. Juli 2006 im zug (is ja auch im gewissen sinn ein öffi) gilt es als gepäck wenn du die laufradln ausbaust und das ganze in einen sack gibst... da gäbe es das lässige Bikeboard BikeBag bzw. hat es mal gegeben... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Kato Geschrieben 4. Juli 2006 Teilen Geschrieben 4. Juli 2006 Das misst sowieso keiner nach, also drauf pfiffen. Da braucht kein Mensch ein Maßband um zu sehen das ein Bike ohne Hinterrad mehr als einen Meter hat! Also mir wär der Fahrschein wurscht! Wenn ich mit Öffis fahren müsste ist entweder am Bike was kaputt oder ich bin schwer verletzt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
trialELCH Geschrieben 4. Juli 2006 Teilen Geschrieben 4. Juli 2006 mittlerweile ists mir auch schon wurscht. Weil wenn dann werf ich es sowieso ins Auto. Ansonsten kann ich die Strecke eh mit dem Rad fahren... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
NoDoc Geschrieben 4. Juli 2006 Teilen Geschrieben 4. Juli 2006 im zug (is ja auch im gewissen sinn ein öffi) gilt es als gepäck wenn du die laufradln ausbaust und das ganze in einen sack gibst... da gäbe es das lässige Bikeboard BikeBag bzw. hat es mal gegeben... BTW: Gibts den BBB (BikeBoardBeidl) eigentlich noch? Ich würd sowas brauchen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
steff99 Geschrieben 4. Juli 2006 Teilen Geschrieben 4. Juli 2006 Warum sollte man sich damit ins Getümmel stürzen und sich von Autos zusammenfahren lassen? du brauchst ja ned gleich den teufel an die wand maln!! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maurer-biker Geschrieben 4. Juli 2006 Autor Teilen Geschrieben 4. Juli 2006 Und ganz am Anfang lesen wir den Anwendungs-/Gültigkeitsbereich der StVO....im U-Bahntunnel sowieso nicht. Die Geschäftsordnung der Wiener Linien/ÖBB/usw. ist davon sowieso unberührt. die geschäftsordnung definiert aber nicht was ein rad ist und was nicht, also gilt die einzige gesetzlich verankerte definition und zu den leuten die mit dem rad nicht in öffis fahren kann ich nur sagen: fahrts mal mit einem 20zoller und 27/9 übersetzung von mauer bis zum prater/donauinsel, fahrts dort bissl rum und fahrts wieder zurück (inkl.maurer berg rauf) dann änderts eure meinung schon so ein bikeboardbeidl könnt ich auch ganz gut gebrauchen, wie klein lässt sich der denn zusammenfalten??? das mit den 80cm großen gepäckstücken wusste ich nicht, ist natürlich blöd, weil das haut mir meinen plan zusammen mfg flo Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
FloImSchnee Geschrieben 4. Juli 2006 Teilen Geschrieben 4. Juli 2006 die geschäftsordnung definiert aber nicht was ein rad ist und was nicht, also gilt die einzige gesetzlich verankerte definition Ist aber auch wurscht, wenn der Schaffner/Fahrer sagt, du darfst nicht, hast Pech gehabt... ...er ist in diesem Fall die Autorität. Abgesehen davon: 80 Cent? Dafür jedesmal Streit provozieren? :f: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maurer-biker Geschrieben 5. Juli 2006 Autor Teilen Geschrieben 5. Juli 2006 hm, da hast wahrscheinlich recht, aber dann kannste immernoch sagen, dass das nirgends steht nunja, ich glaube es war dennoch ne schnapsidee, aber mit meinem kleinen süßen bmx werd ichs denk ich mal probieren, lrs in den rucksack und rahmen außen drangebunden... Abgesehen davon: 80 Cent? Dafür jedesmal Streit provozieren? ich bin schüler "wer den cent nicht ehrt ist den euro nciht wert" mfg flo Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Zacki Geschrieben 5. Juli 2006 Teilen Geschrieben 5. Juli 2006 Jaja, die blöden Verkehrsbetriebe, da fahrn´s und ackern´s Tag und Nacht, um trotz Vandalismus und Wahnsinns-Verkehr halbwegs den Transport von zig-Tausend Fahrgästen am Tag hinzubekommen, und dann wolln´s a Geld auch noch dafür,schockierend!!! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
TomCool Geschrieben 5. Juli 2006 Teilen Geschrieben 5. Juli 2006 Die STVO erklärt uns: Fahrräder sind Fahrzeuge gem § 2 Abs. 1 Z 22 StVO: Fahrräder sind Fahrzeuge, die mit einer Vorrichtung der menschlichen Kraft auf die Antriebsräder ausgestattet sind, bzw. die zusätzlich mit einem elektrischen Antrieb ausgestattet sind (Elektrofahrräder). das heißt wenn ihr das hintterrad ausbaut (außer ihr habt son spezialrad mit vorderradantrieb) ist es laut stvo kein fahrrad mehr, sondern gepäck und darf demnach gratis transportiert werden Kannst du mir deinen Schluß nochmal erklären? Wo steht in dem Zitat aus der STVO, dass ein Fahrrad durch Ausbauen eines Rads kein Fahrrad mehr ist? Hab's nicht ganz gschnallt. Nebenbei wird hier das Wort Antriebsräder verwendet, welches du automatisch aufs Hnterrad beziehst, obwohl das hier nicht steht. Würde deine Idee auch nur im Ansatz stimmen, wär es völlig egal, welches Rad du ausbauen musst. Fahrräder sind außerdem zweirädrige Fahrzeuge, die unmittelbar durch menschliche Kraft angetrieben werden (Roller). Die Bedeutung des Wortes außerdem kennst du? Sie bedeutet "zusätzlich zum vorher Beschriebenen". In diesem Fall nicht, dass ein Fahrrad noch ein weiteres Merkmal aufweisen muss, sondern dass es noch weitere Arten von Fahrrädern gibt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maurer-biker Geschrieben 5. Juli 2006 Autor Teilen Geschrieben 5. Juli 2006 ohne hinterrad keine kasette ohne kasette keine "Vorrichtung der menschlichen Kraft auf die Antriebsräder" mfg flo Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
TomCool Geschrieben 5. Juli 2006 Teilen Geschrieben 5. Juli 2006 ohne hinterrad keine kasette ohne kasette keine "Vorrichtung der menschlichen Kraft auf die Antriebsräder" mfg flo Bleibt immer noch die Kette, die über den Werfer läuft. Dass die Antriebsräder eingebaut sein müssen, steht da ja nicht. Außerdem erklärt er dir dann, dass du ja eh 2 kleine Radln (Umlenkradln im Werfer) damit antreibst. Probiers halt einfach aus und nimm einen Freund mit versteckter Kamera mit. :devil: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Maurer-biker Geschrieben 5. Juli 2006 Autor Teilen Geschrieben 5. Juli 2006 ja aber mit kette übern werfer kannst noch keine kraft auf antriebsräder übertragen, kannst ja mal versuchen dein vorderrad hinten einzubauen, dann tritt rein und schau ob du wegfahrst :devil: das mit der versteckten kamera ist ne gute idee mfg flo Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Zacki Geschrieben 5. Juli 2006 Teilen Geschrieben 5. Juli 2006 Sehr geehrte Fahrgäste, jetzt kömma weiterreden bis nächstes Jahr, was man alles wo aus- oder einbaut, um ein Rad für so an depperten Tramwayer unkenntlich zu machen, weil wir ja alle blind und vertrottelt sind oder akzeptieren, dass Tramway- Fahren eben was kostet, von dem angefangen, der das Ding fährt, bis zu dem, der den Dreck von einem total gatschigen Rad aus der Bim wäscht, weil wir auch ab und zu was essen wollen, unsere Miete zahlen müssen, unsere Kinder was zum Anziehen brauchen, ect. Wir danken für ihr Verständnis! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Atschi Geschrieben 5. Juli 2006 Teilen Geschrieben 5. Juli 2006 Sehr geehrte Fahrgäste, jetzt kömma weiterreden bis nächstes Jahr, was man alles wo aus- oder einbaut, um ein Rad für so an depperten Tramwayer unkenntlich zu machen, weil wir ja alle blind und vertrottelt sind oder akzeptieren, dass Tramway- Fahren eben was kostet, von dem angefangen, der das Ding fährt, bis zu dem, der den Dreck von einem total gatschigen Rad aus der Bim wäscht, weil wir auch ab und zu was essen wollen, unsere Miete zahlen müssen, unsere Kinder was zum Anziehen brauchen, ect. Wir danken für ihr Verständnis! darf man eigentlich während der Ferien das Rad immer mit der U-Bahn mitnehmen oder gelten da auch diese Beschränkungen? Wie ist das eigentlich mit der s-Bahn? Kann man da sein Rad immer mitnehmen oder gelten da die zeitlichen Beschränkungen wie bei der U-Bahn? karin Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Chris64 Geschrieben 5. Juli 2006 Teilen Geschrieben 5. Juli 2006 Das Mitnehmen von Fahrrädern in der Straßenbahn ist erstens gar net technisch möglich, weil da kein Platz ist und man die Stufen hinauf sich sein Rad sowieso nur zsammhaun tät und zweitens aus diesem Grund verboten, denk ich mir. Also: Kein Thema btw: Vielleicht ändert sich das einmal, wenn in Wien nur mehr ULFs unterwegs sind?? Das Fahrrad-Mitnehmen in der U-Bahn ist erlaubt nur außerhalb der Stoßzeiten, -> sonst kein Platz, eh logisch... und mit einer Jahreskarte gratis, in deren Besitz man ja sowieso ist. (Genau: ) Also: Auch kein Thema In der Schnellbahn ist es erlaubt, da diese aber zur ÖBB gehört, muss man halt ausnahmsweise einen Fahrschein fürs Rad lösen. Was so schier unerträglich auch nicht is. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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