Halte ich persönlich auch eher für kontraproduktiv - das bringt doch auch wieder nur dicke Luft und dann sind erst recht wieder die Radler die "Bösen".
Mal davon abgesehen, dass das unbegründete und verkehrsbehindernde Zulangsamfahren nach §20 (Abs. 1, letzter Satz) STVO ebenfalls verboten ist. (vielleicht stehts auch noch wo anders, weiter bin ich aber noch nicht im STVOtschal *g*)