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Geschrieben

@Reini68

Du die Geschichte mit dem Grundstueckseigentuemer ist schon wieder ein neuer Fall !! :look:

 

Das andere war die Story mit dem Jaeger !!

 

lg Steve

Geschrieben
Tatbeschreibung:

Sie haben unbefugt im Wald die für das allgemeine Befahren erkennbar gesperrte Forststrasse mit einem Fahrrad befahren.

:confused: ist das so bei Euch in at? Ich mach öfter mal im Grenzgebiet Allgäu/Österreich Urlaub, auf der de-Seite werden Forststrassen ganz selbstverständlich beradelt und sogar von den Touristbüros in ihren Unterlagen für MTB-Urlauber beworben. Viele Forststrassen verlaufen mal diesseits mal jenseits der (nicht gekennzeichneten) Grenze. Zur Jause fährt man meist auf der at-Seite kurz herunter, weils da besser schmeckt. Hab ich dann am Ende der schönen Tour "in einer fortgesetzten Handlung" x-mal gegen das at-Strafgesetz verstoßen und bin ein Serientäter und schwer zu bestrafen??! In der BIKE wurde kürzlich das Tannheim-Tal als Bike-Revier beworben - muss man da nicht die Urlauber vorwarnen?

Geschrieben
ist der Weg vielleicht über alle 2 Bezirke verlaufend :confused::confused: darum der Bescheid von den 2BH´s??

soweit ich mich noch ans avg erinnere *hüstl* kanns das net geben, es muss eine zuständige behörde geben

Geschrieben
:confused: ist das so bei Euch in at? Ich mach öfter mal im Grenzgebiet Allgäu/Österreich Urlaub, auf der de-Seite werden Forststrassen ganz selbstverständlich beradelt und sogar von den Touristbüros in ihren Unterlagen für MTB-Urlauber beworben. Viele Forststrassen verlaufen mal diesseits mal jenseits der (nicht gekennzeichneten) Grenze. Zur Jause fährt man meist auf der at-Seite kurz herunter, weils da besser schmeckt. Hab ich dann am Ende der schönen Tour "in einer fortgesetzten Handlung" x-mal gegen das at-Strafgesetz verstoßen und bin ein Serientäter und schwer zu bestrafen??! In der BIKE wurde kürzlich das Tannheim-Tal als Bike-Revier beworben - muss man da nicht die Urlauber vorwarnen?

Du darfst hier nicht Tourismusgebiete und Nichttourismusgebiete verwechseln. Wo kein (Massen)Tourismus, sprich Nächtigungszahlen und Gastwirtschaft ist, sind Biker unerwünscht....

Geschrieben
Du darfst hier nicht Tourismusgebiete und Nichttourismusgebiete verwechseln. Wo kein (Massen)Tourismus, sprich Nächtigungszahlen und Gastwirtschaft ist, sind Biker unerwünscht....
Naja, selbst in Tourismusgebieten gibt's auf FREIGEGEBENEN Forststraßen Probleme, siehe hier. :spinnst?:
Geschrieben
Naja, selbst in Tourismusgebieten gibt's auf FREIGEGEBENEN Forststraßen Probleme, siehe hier. :spinnst?:

Klar, Ausnahmen gibt es immer, es soll auch schon vorgekommen sein, dass man auf gesperrten Forststraßen keine Probleme hatte. Ich meinte nur grundsätzlich. Siehe die vielen freien Strecken im Salzkammergut (urlaube immer am Wolfgangsee), wo die Menschen vom Tourismus leben und den komplett gesperrten Dunkelsteinerwald, ist ja nur ein Naherholungsgebiet ohne entsprechende Nächtigungen etc.

Geschrieben
„dann fahrt nicht dort wo ihr nicht zu fahren habt“!

 

heut bin i a neue strecke in meinem nahkampfgebiet gelaufen....20 min steiler graben bergauf zum sender....oben ankommend ..in mein richtung (also nach unten) ausgerichtet........ein schild an einem baum...radfahrverbot!....so ausgepumpt wie ich war, musste ich herzlich lachen, hab mir vorgestellt ......biker keucht nichtsahnend den berg rauf...und plötzlich am zielpunkt...ätschbätsch oraschloch feeehler schleich di.........

 

es war devinitiv vorher nix...des wär ma aufgefallen...mi wundert dann ned wenn die wogen hoch gehen ...bei so an schass...schilda lässt grüssen

Geschrieben
Wegen dem Strafausmaß: Mir wurde gesagt, die Maßzahl ist nicht das Geld, sondern die Tagessätze.

 

Auf wieviele Tagessätze wurde der Jäger den verurteilt?

 

Garkeinen Tagessätze! Richterin sagte zuerst 70.-Euro dann nein sie hat Schreibarbeit damit, sagen wir 100.- Euro!

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