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Geschrieben

Hallo,

ein paar Freunde und ich habe gestern so gefachsimpelt, und da haben wir uns gefragt ob die Geshwindigkeitsberänzungen auch für Rennrad od. Mtb gelten? Es kan dich ja niemand verpflichten dass man einen Tacho montiert hat, oder?

 

Danke Richard

Geschrieben
die frage stellt sich eher in der Beweisführung da du am Rad glaub ich zu "klein" bist um gemessen zu werden wurde mir mal erklärt... kA ob das stimmt aber naja klingt schon irgendwie logisch für mich.....
Geschrieben
stimmt eigentlich wobei die "sie fahren" Taferl doch mit Gewichtsauslösern arbeiten oder? ich dachte an normale Blitzer wie sie halt gerne mal im Rückspiegel zu sehen sind wenn sie blinken!
Geschrieben
stimmt eigentlich wobei die "sie fahren" Taferl doch mit Gewichtsauslösern arbeiten oder? ich dachte an normale Blitzer wie sie halt gerne mal im Rückspiegel zu sehen sind wenn sie blinken!

 

 

so teile erfassen das radl auch!

da gabs mal in wien eine 30er zone bergab da versuchten die kleinen kinder immer das radar zum blitzen zu bringen!

Geschrieben
Unwissenheit schützt aber nicht vor Strafe, soweit ich weiss, wenn du´s also ned weisst, weil du keinen Tacho montiert hast, isses dein Problem, denk ich mal...

Denk ich nicht. Der Gesetzgeber schreibt keinen Tacho vor und es kann niemand von mir verlangen, dass ich meine Geschwindigkeit korrekt einschätzen kann, dass darf ja ned einmal die Polizei.

 

Wenn ich vor durch eine Fußgängerzone bretter ist es was anderes, da darf ich ja nur Schritttempo fahren und das kann ich abschätzen.

 

Wenn ich ein Organmandat zahle, kann ich nicht mehr raus. Daher: Wenn mir so etwas passieren würde würde ich es in jedem Fall auf eine Anzeige ankommen lassen und die Sache mit Anwalt beeinspruchen lassen.

Geschrieben

war letztens im Kurier: ("die 10 grössten Irrtümer...")

 

"Für Radfahrer gibt es keine Geschwindigkeitsbeschränkungen.

 

Irrtum: Für Radler gelten die gleichen Tempolimits wie für Kfz.

 

In der Fußgängerzone dürfen Radler Schritttempo fahren."

Geschrieben

Da in den gesetzlichen Vorschriften betreffend der Geschwindigkeit immer die "Lenker von Fahrzeugen" genannt werden, gelten die Geschwindigkeitsbeschränkungen natürlich auch für Radfahrer!!

 

Die Beweisführung über eine begangene Verwaltungsübertretung, solltest du es schaffen ein Radargerät auszulösen, ist eine andere Sache, da man dich ja nicht identifizieren kann (kein Kennzeichen), es sei denn, du hast deinen Namen und Anschrift auf deinem Rücken stehen :D .

 

Anders sieht es da bei einer Anhaltung nach einer Lasermessung aus! Und, ja auch Radfahrer können mittels Laser gemessen werden, eine ruhige Hand des Polizisten vorausgesetzt!! :klatsch:

Solltest du nämlich einen Tacho am Rad montiert haben, hat der Polizist gute Karten!!

 

Vorsicht!! Keine rechtsverbindliche Auskunft!! ;)

Geschrieben

ja liebe Freunde...

ich wurde heuer schon aufgehalten - gemessen mit Radar-Pistole.

30er-Zone (in Siegendorf/Bgld.) vor der Volksschule mit 39,8 kmh.

Bin mit einer Verwarnung davongekommen, musste mir aber allerhand anhören - von wegen Gefährdung der Volksschüler, Bremsweg mit RR etc...

Fazit: Waunst an "Spezialisten" dawischt (und stehbleibst) - peckst € 15,--...

Geschrieben
In der Fußgängerzone dürfen Fahrräder nicht gefahren werden, nur geschoben. Steht nicht im Kurier, sondern in der Straßenverkehrsordnung.

Die gleichen Tempolimits, jedoch zusätzlich 10km/h beim Fahren auf einer ungeregelten Radfahrerüberquerung.

 

hab eh nicht gesagt, dass eine zeitung immer recht hat ;)

ist wahrscheinlich so gemeint, dass selbst wenn durch irgendwelche zusatztaferln das befahren für fahrräder (oder auch für andere wie zB. taxis) erlaubt ist, man auch nur mit schrittgeschwindigkeit fahren darf.

Geschrieben

ist wahrscheinlich so gemeint, dass selbst wenn durch irgendwelche zusatztaferln das befahren für fahrräder (oder auch für andere wie zB. taxis) erlaubt ist, man auch nur mit schrittgeschwindigkeit fahren darf.

 

so ist es. steht alles in der stvo. ;)

 

wens interessiert: das kfv hat dazu einen - wie ich meine - ganz guten folder formuliert.:

http://www.kfv.at/fileadmin/Publikationen/Broschueren_Folder/Verkehr_Mobilitaet/RechtsvorschrRadfahrer.pdf

Geschrieben

Mich habens in Gainfarn (von Pottenstein kommend) mit einer Laser Pistole gemessen, 69 Km/h nach der Ortstafel :D

Dass dort schön bergab geht muss ich jetzt aber nicht erwähnen oder? Ok a bissl mittreten hab ich auch (hinten 11er).

Polizist "sie woarn vü tschnö...69", ich "und wia soll i des wissen ohne Tacho?", er " wos isn des aum Lenka?" ich "da Drehzoimesser fia de Pumpn" er "aso, nau faoans weida".

Ich glaub der wahr a Bissl a Rennradl Fan. :D

Geschrieben
so ist es. steht alles in der stvo. ;)

 

wens interessiert: das kfv hat dazu einen - wie ich meine - ganz guten folder formuliert.:

http://www.kfv.at/fileadmin/Publikationen/Broschueren_Folder/Verkehr_Mobilitaet/RechtsvorschrRadfahrer.pdf

Auf Seite 16 unten steht, dass "Personen, die mit Rennradfahrrädern in Formation eine Trainingsfahrt absolvieren, es freigestellt ist, ob sie die Radfahranlage benützen, oder lieber auf der übrigen Fahrbahn fahren."

Das heißt also, ich muss auf dem Radweg fahren, wenn ich alleine unterwegs bin und nicht mit einer Gruppe? Ich hab den § 68 bisher immer anders gelesen, als reine Kann-Bestimmung: "bei Trainingsfahrten mit Rennfahrrädern kann die Radfahranlage benützt werden."

 

Sehr gut, dass das KfV etwas zur Aufhellung des Gesetzestextes beiträgt, weil jetzt kenne sogar ich mich weniger aus als zuvor. Woher solls dann ein gemeiner Autofahrer wissen...

 

Offensichtlich interpretiert der Gesetzgeber den Begriff "Traininsausfahrt" als eine Fahrt, bei der mehrere Personen gemeinsam unterwegs sind. Aber sicher nicht eine Einzelperson. Sehr schön, wenn einem der Gesetzgeber schon vorschreibt, wie man zu trainieren hat...

Geschrieben
Weiß wer auf die Schnelle ob mittlerweile die Ausnahme für Rennräder bezüglich der Sicherheitsausrüstung (Reflektoren, Licht etc.) im Straßenverkehr mittlerweile auf das MTB ausgedehnt wurde?
Geschrieben

Bin schon einige Male ins Radar gefahren, weil's bergab nie zu schnell gehen kann...:D

 

In der Nähe von Herberstein, wo die Bundesstraße von Hartberg nach Gleisdorf geht, ist eine Ortschaft, wo man ideal ein Porträt mit 70+km/h im Ortsgebiet machen lassen kann. Denn es führt eine längere Abfahrt runter, dann kommt ein Ortsgebiet (50), wo man von rund 80km/h als Radfahrer abbremsen muß (Autos von rund 100 Sachen bei abschüssiger Fahrbahn). Gleich hinter der Ortstafel stand jahrelang ein Radarkasten. Da sind die Blitzer nur so rausgekommen.:D

Geschrieben
Auf Seite 16 unten steht, dass "Personen, die mit Rennradfahrrädern in Formation eine Trainingsfahrt absolvieren, es freigestellt ist, ob sie die Radfahranlage benützen, oder lieber auf der übrigen Fahrbahn fahren."

Das heißt also, ich muss auf dem Radweg fahren, wenn ich alleine unterwegs bin und nicht mit einer Gruppe? Ich hab den § 68 bisher immer anders gelesen, als reine Kann-Bestimmung: "bei Trainingsfahrten mit Rennfahrrädern kann die Radfahranlage benützt werden."

 

Sehr gut, dass das KfV etwas zur Aufhellung des Gesetzestextes beiträgt, weil jetzt kenne sogar ich mich weniger aus als zuvor. Woher solls dann ein gemeiner Autofahrer wissen...

 

Offensichtlich interpretiert der Gesetzgeber den Begriff "Traininsausfahrt" als eine Fahrt, bei der mehrere Personen gemeinsam unterwegs sind. Aber sicher nicht eine Einzelperson. Sehr schön, wenn einem der Gesetzgeber schon vorschreibt, wie man zu trainieren hat...

 

jetzt kenn' ich mich a net mehr aus...kann das vielleicht jemand berufener zweifelsfrei klären?

 

erst gestern hat mich so ein stocki mit 30sec-gehupe ganz knapp überholt und wäre wegen meines hochgereckten mittelfingers beinahe stehengeblieben - peinlich wäre er im recht gewesen...abgesehen von gehupe und knapp-vorbeifahren...

 

oiso, wie is des jetzt: einsam trainierender rennradler gesetzlich zwingend auf den radweg?

Geschrieben
Denk ich nicht. Der Gesetzgeber schreibt keinen Tacho vor und es kann niemand von mir verlangen, dass ich meine Geschwindigkeit korrekt einschätzen kann, dass darf ja ned einmal die Polizei.

 

Die Polizei darf sehrwohl Geschwindigkeiten schätzen.

Geschrieben
ja liebe Freunde...

ich wurde heuer schon aufgehalten - gemessen mit Radar-Pistole.

30er-Zone (in Siegendorf/Bgld.) vor der Volksschule mit 39,8 kmh.

Bin mit einer Verwarnung davongekommen, musste mir aber allerhand anhören - von wegen Gefährdung der Volksschüler, Bremsweg mit RR etc...

Fazit: Waunst an "Spezialisten" dawischt (und stehbleibst) - peckst € 15,--...

 

da kommst ja als autofahrer normalerweise auch noch davon...

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